Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

und diese vielleicht sogar auch als Ergebnis des demographischen Wandels dominieren. Aber in der hoffentlich folgenden Ausschussberatung lasse ich mich gern vom Gegenteil überzeugen, denn eine aktive Mitwirkung aller Generationen, Frau Jung, also auch der jüngeren, ist schließlich Grundlage einer aktiven und lebendigen Demokratie. Aber auch über Grundlegendes hinaus sehen wir noch Diskussionsbedarf. So bestimmen Sie, die Landesregierung, in § 2 Abs. 1, dass nur der als Senior gilt, der das 60. Lebensjahr vollendet hat. Meines Wissens gibt es in städtischen Satzungen - unter anderem auch in der der Landeshauptstadt Erfurt - Senioren bereits ab einem Alter von 55 Jahren zu definieren, um beispielsweise Vorruheständler mit einzuschließen. Hier allerdings muss man sehen, welche Regelung praktikabler ist. Des Weiteren fürchte ich, dass Sie mit § 3 Abs. 2, in welchem Sie die Aufgaben der kommunalen Seniorenbeiräte beschreiben, die Beiräte und Verwaltungen überfordern. Sie formulieren hier sehr weitgehend und offen und jetzt zitiere ich: „Der Seniorenbeirat ist vor allen Entscheidungen der kommunalen Vertretung, die überwiegend Senioren betreffen, anzuhören.“ Das kann, wir haben es gerade gehört, praktisch alles sein. Wer kommunalpolitisch tätig ist, weiß, welcher enorme Aufwand hier auf Verwaltungen und Gremien zukommt. Eine engere Grenze zu ziehen, z.B. etwa durch die Formulierung, die die Senioren unmittelbar betreffen, würde Verwaltungsaufwand reduzieren und zur Entbürokratisierung beitragen. Aber auch dies werden wir hoffentlich im Ausschuss weiterberaten können. In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Koppe. War das jetzt der Antrag auf Überweisung an den Ausschuss?

(Zuruf Abg. Koppe, FDP: Nein.)

Danke. Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Künast für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn einer Bevölkerungsgruppe durch Gesetz oder Verordnung etwas zugesprochen wird, seien es Geld

(Abg. Koppe)

leistungen oder Mitspracherechte, wird zumeist auch der Vorwurf erhoben, diese Gruppe werde nun bessergestellt und bevorzugt. Es werden Ängste geschürt, andere würden zu kurz kommen oder müssten dafür zahlen. Dieser Vorwurf wird auch immer wieder erhoben, wenn von einem Seniorenmitwirkungsgesetz gesprochen wird. Wenn die SPDFraktion ein Gesetz zur Festschreibung von Mitwirkungsrechten für Seniorinnen und Senioren als Ziel der Politik benennt, werden Stimmen laut, die neben einer Bevorzugung der Älteren gegenüber den Jüngeren vor den Kosten für die Kommunen warnen. Aber beide Zweifel sind unbegründet. Es geht nicht darum, hier Seniorinnen und Senioren zu bevorzugen. Es geht darum, Senioren, die einen großen und zunehmenden Teil der Thüringer Bevölkerung stellen, die Mitwirkungsrechte gesetzlich festzuschreiben, die ihnen zustehen und über die sie teilweise bereits verfügen. Bereits heute können sich Menschen in Seniorenbeiräten zusammenschließen und in den meisten Kommunen ist dies auch geschehen. Seniorenbeiräte sind also kein Teufelswerk.

Das vorliegende Gesetz beschreibt deshalb das Wollen der Landesregierung, solche Seniorenbeiräte in allen Gemeinden und Landkreisen entstehen zu lassen. Im Gesetzestext ist dies bewusst als Kannbestimmung festgeschrieben, da es einen Zwang zur Mitwirkung hier nicht geben sollte. Seniorenbeiräte sind im Interesse der Kommunen. Auf diese Weise kann der Dialog mit der älteren Bevölkerung unkompliziert geführt werden. Nach dem Gesetz kann auch ein Seniorenbeauftragter in die Kommunen gewählt werden, um die Anliegen der Seniorinnen und Senioren aufzunehmen und an den entsprechenden Ansprechpartner heranzutragen. Dies trägt zu Transparenz von Politik, trägt zu einem besseren Verständnis für politische Prozesse und Entscheidungen bei und schafft auch Bürgernähe. Bei dieser Ausgestaltung der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren ist nicht davon auszugehen, dass die Kommunen über Gebühr belastet werden. In den Kommunen, in denen Seniorenbeiräte bestehen, sind mir keine diesbezüglichen Probleme bekannt. Das Gesetz hält also die Balance zwischen dem Recht der Seniorinnen und Senioren auf Repräsentation und dem Interesse der Kommunen, nicht übermäßig finanziell belastet zu werden. Auch die etwaige Angst, durch das Gesetz würden die Interessen der Seniorinnen und Senioren gegenüber Interessen anderer Bevölkerungsgruppen ausgespielt, kann ich zerstreuen.

Das Gesetz will den Dialog fördern. Dieses zeigt sich beispielsweise auch dadurch, dass im Landesseniorenrat ein vom Landesjugendhilfeausschuss benannter Vertreter beratend tätig sein soll. Der Landesseniorenbeirat in seiner heutigen Form wurde aufgrund eines Erlasses gebildet. Der neu zu konstituierende Landesseniorenrat wird hingegen

durch das vorliegende Gesetz konstituiert. Dies stellt eindeutig eine Aufwertung dar. Der neu zu bildende Landesseniorenrat wird auch deshalb eine stärkere Stellung erhalten, als es dem bisherigen Landesseniorenbeirat jemals möglich gewesen ist, da er über eine hauptamtlich besetzte und vom Land finanzierte Geschäftsstelle verfügen soll. Organisatorisch soll hier auf die Expertise eines bereits tätigen Verbandes der Seniorenarbeit zurückgegriffen werden. Bestehende Strukturen werden so bewusst genutzt, gestärkt und weiterentwickelt. Das Bekenntnis zur Förderung des Landesseniorenrats besonders in Zeiten haushalterischer Zwänge zeigt, dass wir es ernst meinen mit der Repräsentation der Interessen der Thüringen Seniorinnen und Senioren.

Meine Damen und Herren, DIE LINKE hat bereits ein Seniorenmitbestimmungsgesetz vorgelegt. Dankenswerterweise waren sie bereit, dieses erst weiterzuberaten, wenn das Gesetz der Landesregierung dann vorliegt. Dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. Das vorliegende Seniorenmitwirkungsgesetz sollte an den Sozialausschuss überwiesen werden, damit es dort gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der LINKEN beraten werden kann. Wir werden die Gesetzentwürfe mit den Betroffenen in einer mündlichen Anhörung dann weiterdiskutieren können. Das ist der Antrag für den Sozialausschuss. Danke schön.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Künast. Das war doch jetzt eine klare Aussage für den Ausschuss. Das Wort hat Frau Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es war kürzlich ein Bericht in der Zeitung „Die Welt“, da wurde die Studie der Gesellschaft für Konsumforschung ausgewertet. Die Quintessenz dieser Studie war im Wesentlichen, Deutschland ist eine Seniorenrepublik, weil - Herr Koppe, da streiten sich jetzt wahrscheinlich die Statistiker - in einem Viertel der Haushalte in der Bundesrepublik leben Menschen, die 60 Jahre oder älter sind. 23 oder 25 Prozent, da müssen wir uns jetzt nicht streiten, aber die Frage ist ja, was macht man denn mit der Analyse Seniorenrepublik? Da gab es ja Leute wie Frank Schirrmacher, die dicke Bücher schrieben und das Methusalem-Komplott hervorzerrten. Sie erinnern sich, vor einigen Jahren gab es große Debatten darum. Im Endeffekt ist immer die Konnotation, auch wenn solche Studien ausgewertet werden, dass das Ganze als Last empfunden wird. Dabei, finde ich, sind wir eigentlich an der

(Abg. Künast)

Stelle gut beraten, wenn wir uns Gedanken darüber machen, wie aktiv Altern ohne Angst geht. Wischen wir mal Frank Schirrmacher und das MethusalemKomplott beiseite, wischen wir mal die Studie beiseite und fragen uns, wie demographiesensible Generationenpolitik gehen kann.

Wenn man diese Überschrift gebildet hat, wir wollen demographiesensible Generationenpolitik und wir wollen, dass inklusiv gedacht wird in diesem Bereich, ich glaube, dann hat man einen guten Link, um sich darüber Gedanken zu machen, wie das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz eingeordnet werden kann. Es ist ja nicht so, dass wir das erste Mal die Gelegenheit hätten, zu diesem Thema zu reden. DIE LINKE-Fraktion hat im Sommer 2010 ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Frau Jung sagte vorhin, 2008 hat es eine ähnliche Initiative ihrer Fraktion schon gegeben. Also ganz offensichtlich ist diese Überschrift „demographiesensible Generationenpolitik“ - und so fasse ich beide Gesetzentwürfe, das sage ich an dieser Stelle ganz bewusst - ja hier nicht das erste Mal zu diskutieren. Wir haben uns damit beschäftigt, jetzt liegt der Entwurf der Landesregierung vor und es scheint sich aber eines durchzusetzen - das sage ich einmal unabhängig vom Thema -, dass bei Themen, die nicht ohne sind, nicht absehbar sind, man mindestens 18 Monate braucht, um seitens der Landesregierung einen irgendwie gearteten Entwurf dagegenzusetzen. Ich erinnere mal an das Ministergesetz.

Jetzt aber zurück zum Seniorenmitwirkungsgesetz: Natürlich sind wir alle, glaube ich, beieinander und wollen, dass in unserem Land aktiver am gesellschaftlichen Leben teilgenommen werden kann, dass Senioren und Seniorinnen diese Möglichkeit haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum wir dieses Mitwirkungsdefizit nach Ansicht von mindestens LINKEN und auch der Landesregierung haben, darüber lässt sich trefflich streiten, wenn man die Begründungen beider Gesetzentwürfe nebeneinanderlegt und diskutiert. Es geht um eine stärkere Mitwirkung an der Gestaltung des Lebensumfeldes von Seniorinnen und Senioren und selbstverständlich unterstützen wir BÜNDNISGRÜNE dieses Anliegen. Das ist, glaube ich, die Klammer. Demographiesensible Generationenpolitik ist etwas, was uns alle umtreibt, wo wir uns alle Gedanken darüber machen müssen, welchen unverzichtbaren Wert für alle Gruppen in unserer Gesellschaft Mitwirkung insgesamt auch haben muss und haben kann.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine solche Beteiligung kann aber aus unserer Sicht nur durch ein schlüssiges Konzept entstehen und - jetzt kommt das „aber“ - wenn man darüber redet, wie alle Bevölkerungsgruppen tatsächlich

auch zu mehr Beteiligung angehalten werden können und wie sich das Ganze abbildet. Herr Koppe nannte gerade die Zusammensetzung des Stadtrats in Schleiz, es war mir auch neu, dass sich das in der Form abbildet. Trotzdem müssen wir immer darüber nachdenken, wenn wir uns Mitwirkungsmöglichkeiten für bestimmte Bevölkerungsgruppen überlegen, wie wir all jene trotzdem mitnehmen, die auch für ihre Interessen Gestaltungsmöglichkeiten suchen. Da mache ich noch mal den Link, wir hatten die Idee, das Wahlalter in den Kommunen auf mindestens 16 Jahre abzusenken, so dass mehr Jugendliche Lust haben mitzugestalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das hätte vielleicht auch Schleiz an der Stelle geholfen oder anderen Gemeinden, wo mehr Menschen, mehr Jugendliche in diesem Fall, für ihre Interessen einstehen, die zweifelsohne trotzdem existieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Seniorenpolitik nimmt für uns einen hohen Stellenwert ein. Für uns ist es wichtig, dass die Alterung unserer Gesellschaft politisch positiv diskutiert wird und dass es darum geht, dass wir gleichberechtigte Lebenschancen in einer älter werdenden Gesellschaft entwickeln, genauso sehr aber auch für Junge. Deswegen muss es auch sein, dass wir eine echte Beteiligung und Mitwirkungsmöglichkeiten für alle haben. Jeder soll sich in Entscheidungsprozesse einbringen können. Wenn wir auf der einen Seite darüber diskutieren, auch im Ausschuss darüber diskutieren werden - hoffentlich übrigens mit der mündlichen Anhörung, das möchte ich ausdrücklich unterstützen -, wie Seniorenmitwirkungsmöglichkeiten gestärkt werden, dann sage ich ganz bewusst für meine Fraktion, auch die Jugendlichen müssen die Möglichkeit haben, sich mehr zu beteiligen. Lassen Sie uns das parallel diskutieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Seniorenmitwirkungsgesetz der Landesregierung in der jetzigen Fassung bietet aus unserer Sicht Diskussionsbedarf. Ich will einfach mal ein paar Punkte nennen, die dazu gehören. Da gehört zum Ersten die Frage der Finanzierung dazu. Diese 80.000 €, mit denen die Geschäftsstelle gefördert werden soll, meine Damen und Herren, das ist schon eine interessante Zahl, wenn man weiß, dass wir eigentlich, wenn wir betrachten, dass wir einen Generationenbeauftragten haben, der ja diese Balance, von der ich gerade für uns GRÜNE sprach, eigentlich stemmen könnte, für mich mit einem Fragezeichen versehen. Wofür diese Geschäftsstelle? Wir haben einen Generationenbeauftragten, der sich übrigens scheinbar wenig - Herr Panse ist ja nicht da - für das Thema Seniorenmitwirkung interessiert, schade eigentlich. Ich finde, wenn wir ihn schon haben, ist das Thema bei ihm

nicht schlecht aufgehoben. Er muss ja auch etwas zu tun haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der zweite Punkt: Zu klären ist, warum der Gesetzentwurf der Landesregierung eigentlich keine Berichterstattung des Landesseniorenrats vorsieht. Wenn er arbeitet, wenn wir ihn ernst nehmen, wenn er sich selber ernst nimmt, hat er sicherlich auch den Willen, darüber zu sprechen, was er anpackt, Transparenz und Austausch, was immer befruchtend ist. Warum sieht das der Gesetzentwurf nicht vor? Darüber kann man im Ausschuss diskutieren.

Der dritte Punkt: Das Seniorenmitwirkungsgesetz mag zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, aber es gibt auch heute viele Seniorinnen und Senioren, die immer noch gar nicht wissen, welche Rechte sie bereits heute haben mitzuwirken. Wie stellen wir also sicher, dass wir auf kommunaler Ebene diese Information so breit streuen, dass das dann sichergestellt ist? Diese Frage löst auch der vorliegende Gesetzentwurf nicht. Immer noch die Frage, wie Informationen so verteilt werden, dass auch all jene, die es betrifft, tatsächlich Zugang dazu haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich muss also gelten, wenn wir wie im Gesetzentwurf der Landesregierung oder auch im Gesetzentwurf der LINKEN eine gesellschaftliche Gruppe in diesem Fall Seniorinnen und Senioren - besonders unterstützen wollen, dann müssen wir das, finde ich, sehr gut begründen, immer vor dem Hintergrund dieser breiten gesellschaftlichen Debatte, die sofort aufkommt, wenn wir darüber sprechen, ob wir die eine Altersgruppe der anderen in irgendeiner Form vorziehen. Gerade beim Thema Mitwirkungschancen, finde ich, ist es so sensibel, dass wir uns schon die Zeit nehmen sollten, noch einmal nachzuschauen, ob wir nicht parallel auch Kinder und Jugendliche stärken müssen. Ich kann für meine Fraktion schon mal sagen, dass zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung eine Idee, eine parlamentarische Initiative in Arbeit ist. Da können wir das dann parallel auch diskutieren.

Die Überschrift unserer Arbeit beim Thema Seniorenpolitik habe ich gesagt, es gibt noch eine zweite, und da freue ich mich einfach auf die Debatte im Ausschuss, nämlich wie selbstbestimmtes Leben einfach besser gestaltet werden kann, was wir in Thüringen dafür tun können, dass für Seniorinnen und Senioren selbstbestimmtes Leben besser werden kann. Lassen Sie uns das diskutieren, gern im Ausschuss. Zwei Gesetzentwürfe liegen vor. Ich finde beide sehr diskussionswürdig und plädiere an der Stelle auch dafür, dass wir uns Zeit dafür nehmen, beide ausreichend zu diskutieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Siegesmund. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Gumprecht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nahezu jeder vierte Thüringer ist heute im Rentenalter. Herr Koppe hat recht, die 23 Prozent entstammen dem Statistischen Landesamt und sind dort so berechnet worden. Der Anteil ist vor allen Dingen in den letzten zehn Jahren um 10 Prozent angestiegen und wird weiter ansteigen. Im Jahr 2020 wird dieser Anteil immerhin 28 Prozent betragen.

Aber unsere Gesellschaft wird nicht nur älter, auch das Bild des Alterns ändert sich. Die heutigen Senioren sind gesünder und sie sind vitaler als vorangegangene Generationen. Sie wollen selbstbestimmt leben, sie wollen sich einbringen, sie wollen im und am gesellschaftlichen Leben mitgestalten und sie tun es. Umfragen zeigen, dass 28 Prozent unserer Senioren sich freiwillig engagieren wollen. Das Ehrenamt baut auf Senioren, sei es im Sport, im sozialen Bereich, in der Umwelt, im kulturellen Bereich. An vielen Stellen engagieren sich Senioren. Hier, meine Damen und Herren, setzt das Seniorenmitwirkungsgesetz an. Die Landesregierung will die Rahmenbedingungen für Teilhabe und Gestaltung verbessern und sie will Mitwirkungsmöglichkeiten der älteren Generation erstmals auf feste gesetzliche Grundlagen stellen. Dabei sind die zentralen Forderungen auch der Seniorenvertretung und der Seniorenverbände hier aufgenommen worden. Vielen Dank für die Gesetzesvorlage.

Im Landtag liegt aber auch bereits seit Februar letzten Jahres ein Gesetzentwurf der LINKEN vor. Ich danke Ihnen, Frau Kollegin Jung, ausdrücklich für die Initiative, aber auch für die Zusage, beide Entwürfe gemeinsam zu beraten. Worin unterscheiden sich die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe? Was ist anders am Entwurf der Koalition? Gibt es mehr Unterschiede, als die beiden Begriffe „Mitbestimmung“ und „Mitwirkung“ im Titel? Ich denke, wir werden uns im Ausschuss sehr ausführlich und in der Anhörung damit auseinandersetzen.

Der Entwurf der Landesregierung entspringt aber einer anderen Haltung und das möchte ich doch heute noch einmal sagen. Wir wissen, es gibt unzählige engagierte Menschen, die vor Ort vieles auf die Beine gestellt haben. Deshalb wollen wir auch keine neuen, künstlichen Strukturen schaffen, sondern wir wollen auf den bewährten Strukturen aufbauen und diese stärken. Wir wollen die Arbeit der Seniorenvertreter nicht von oben herab reglementieren, sondern den Ehrenamtlichen in den Kommunen Anerkennung zollen. Wir wollen die Kommunen fördern und sie nicht überfordern. Deshalb ist es

(Abg. Siegesmund)

wichtig, dass die Kommunen auf freiwilliger Basis zur Bildung der Seniorenbeiräte veranlasst werden. Damit liegt das Thema in eigener Verantwortung unserer Gemeinden, unserer Kreise und auch der kreisfreien Städte.

Konkrete Vorgaben zur Arbeitsweise der Seniorenvertretung bleiben den kommunalen Satzungen vorbehalten. Ich denke, das ist etwas, wo wir Initiative wecken und diese nutzen wollen. Wenn vor Ort bereits Mitwirkungsstrukturen der Senioren vorhanden sind, können diese weitergeführt werden. Ob ein Seniorenbeirat neu gebildet wird, entscheidet die Kommune selbst. Auch bei der Wahl von Seniorenbeauftragten auf der Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte setzen wir das Prinzip Freiwilligkeit und Vorschlagsrecht an. Wir würdigen auch die bisherige Arbeit des Landesseniorenbeirats und der bestehenden Seniorenbeiräte. Der neu geschaffene Landesseniorenrat erhält ein Anhörungsrecht bei der Einbringung von Gesetzen, welche die Belange der Senioren unmittelbar betreffen. Er berät und unterstützt die Landesregierung in allen seniorenpolitischen Fragen. Damit wird der Landesseniorenrat ein umfassendes Gremium der Meinungsbildung, der Interessenvertretung und auch des Erfahrungsaustausches für die Senioren auf dem Gebiet der Seniorenpolitik.

Meine Damen und Herren, wir können es uns als Gesellschaft nicht leisten, das Wissen und die Erfahrungen der älteren Generation brachliegen zu lassen. Wir wollen die Teilhabe und Mitwirkung ermöglichen. Die Rahmenbedingungen hierfür sollen unbürokratisch sein. Wir setzen auf Freiwilligkeit und auf gewachsene Strukturen von unten, nicht auf Reglementierung und Bevormundung von oben. Ich beantrage die Überweisung an den Sozialausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Aus den Reihen der Abgeordneten liegt mir jetzt kein Rednerwunsch mehr vor. Jetzt hat das Wort Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die demographische Entwicklung führt auch im Freistaat Thüringen dazu, dass die Zahl älterer und hochbetagter Menschen in den kommenden Jahren ansteigen wird. Der Anteil der Seniorinnen und Senioren an der Gesamtbevölkerung wird erheblich zunehmen und wir wären dumm, auf die Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren zu verzichten.

(Beifall CDU)

Wir wären dumm, auf sie zu verzichten und wir haben noch eine ganze Menge an Chancen, die brachliegen. Ältere Menschen verfügen über einen umfassenden Kenntnisstand und Erfahrungen und dies wollen wir mit dem Seniorenmitwirkungsgesetz angemessen sowohl in die kommunale Beratung als auch in die Landesberatung einbeziehen. Das tun wir nicht, um den Gemeinderat zu ärgern oder ein Parallelgremium zu erstellen, sondern um ein Beratungsgremium zur Seite zu geben, das auf freiwilliger Basis beruht. Was uns umgetrieben hat sowohl die Landesregierung, aber ich weiß das auch aus den Diskussionen gerade mit den LINKEN, mit Frau Jung, die das Seniorenmitbestimmungsgesetz, wie es bei Ihnen heißt, auf den Weg gebracht haben -, war das Ergebnis einer langjährigen Diskussion in unterschiedlichen Gremien. Wir haben momentan den Landesseniorenbeirat, in dem alle Fraktionen mit dabeisitzen. Wir haben die Landesseniorenvertretung e. V. und es gibt, ob das bei den Gewerkschaften ist oder speziell bei den Landsenioren, viele Aktive, die gesagt haben, wir wollen mehr, wir brauchen mehr für unsere speziellen Bedürfnisse als momentan vorhanden ist. Und natürlich haben wir auch gemeinsam und zum Teil strittig diskutiert mit Seniorinnen und Senioren, soll es denn eine Mitwirkung sein oder muss es eine Mitbestimmung sein? Die Landesregierung, auch ich persönlich, wir haben uns dafür entschieden, zu sagen, es soll eine Mitwirkung geben. Wir wollen aufgreifen, was wir im Land schon haben. Nichts ist tödlicher, als wenn wir Ehrenamt, das jetzt schon vorhanden ist, totmachen, indem wir irgendwelche anderen Strukturen greifen. Deswegen soll das, was jetzt an Seniorenbeauftragten und an Seniorenbeiräten vorhanden ist, möglichst mit aufgegriffen werden. Wir wollen die Freiwilligkeit. Wir wollen keinen Ersatzstadtrat in der Zusammensetzung beim Seniorenbeirat, sondern wir wollen andere Menschen ansprechen, die sich möglicherweise mit keiner von unseren politischen Einstellungen identifizieren, sondern die sagen, für meine Gemeinde, für die Bedürfnisse meiner Bevölkerungsgruppe, die ja sehr vielschichtig und intensiv sind, wollen wir uns einsetzen und wir wollen mittun, ohne jetzt die Vorgabe zu machen. Deswegen hat es auch bei uns so lange gedauert, weil wir natürlich versucht haben, gemeinsam mit dem Thüringer Innenministerium, vor allen Dingen als die Kommunalaufsicht, zu schauen, welche Mittel geeignet sind, um gerade nicht in den Stadtrat einzugreifen, nicht in die Kommunalordnung einzugreifen, keinen Ausschuss zu bilden, sondern Möglichkeiten zu finden, diese Lebenserfahrung und die Sicht auf die Dinge in einer geeigneten Form mit einzubringen. Deshalb haben wir die Freiwilligkeit bei den Seniorenbeiräten, wir haben die Kannbestimmung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, einen Seniorenbeauftragten zu benennen. Ich kann auch nur dazu raten, weil wir natürlich aus allen Teilen des Landes im

(Abg. Gumprecht)