Protokoll der Sitzung vom 27.01.2012

Aber ich ahne die Antwort, Sie ahnen sie auch, deswegen bleibt es dabei, der Antrag ist überflüssig und er ist außerdem noch falsch, wir werden ihn ablehnen.

(Beifall CDU, FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Barth. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Kowalleck für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mich wundert ein wenig, dass der Herr Meyer nicht zu dem Thema spricht, aber ihm als ausgewiesenen Finanzexperten und Sparkommissar der GRÜNEN stellen sich da wahrscheinlich auch die Nackenhaare bei diesem Antrag auf.

(Beifall CDU, FDP)

Grundsätzlich ist natürlich zu begrüßen, wenn sich Gedanken über die deutsche Steuergesetzgebung gemacht werden. Leider ist das nicht immer mit einer Vereinfachung oder Versachlichung der Materie verbunden. Legendär ist ja auch die Initiative der GRÜNEN, den Benzinpreis durch eine entsprechende Besteuerung auf 5 DM anzuheben. Das kommt natürlich nicht so gut an bei der deutschen Autofahrernation, sicher auch nicht in Thüringen, in dem Land, in dem Opel zu Hause ist und eben auch viele Autozulieferer.

Die Ministerpräsidentin hat dies ja heute auch - das kann man im Pressespiegel nachlesen - noch mal verdeutlicht, dass es kaum ein Fahrzeug gibt, in dem nicht Teile aus Thüringen sind. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Fakt für Thüringen, für unseren Standort.

(Beifall CDU, FDP)

Meine Damen und Herren, da horcht natürlich auch der Thüringer auf bei Schlagzeilen wie „GRÜNE für Ökoreform der Dienstwagensubvention“ in der „Thüringischen Landeszeitung“ vom 21.01. Hier gehe ich noch mal auf die Äußerungen von Frau Schubert zur sogenannten Mobilitätskultur der Landesregierung ein. Frau Schubert, ich empfehle Ihnen an dieser Stelle die Bundesdrucksache 15/4688, eine Kleine Anfrage der FDP. Diese hatte im Jahr 2005 aufgezeigt, dass gerade die rotgrüne Bundesregierung einen enormen Aufwuchs der Pferdestärken in ihrem Fuhrpark verzeichnen konnte. Wie Sie auch wissen, ist ein Leistungszuwachs bei den Dienstfahrzeugen mit entsprechendem Spritverbrauch gekoppelt. Aber das soll heute nicht unser Thema sein. Darauf hatten Sie auch in der Landeszeitung hingewiesen.

(Abg. Barth)

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Warum sagen Sie es dann?)

Aber wenn man so einen Antrag bringt, dann sollte man auch beim Thema bleiben. Deswegen habe ich auch jetzt diesen kleinen Ausflug gemacht.

Die CDU steht für eine Vereinfachung des deutschen Steuerrechts und will das Steuerrecht gerade nicht noch zusätzlich für lenkungspolitische Zwecke benutzen. Erst vor wenigen Tagen hat auch der Bundesrechnungshof eine Vereinfachung des Steuerrechts gefordert. Der Antrag von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN trägt jedenfalls nicht dazu bei. Sie wollen die aktuellen Regelungen verkomplizieren. Das kann nicht in unserem Sinne sein. Zum vorliegenden Antrag wurde auch schon gesagt, dass sie einen Vorschlag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bundestagsdrucksache 17/2140 übernehmen. Dieser Antrag stammt aus Juni 2010. Der Vollständigkeit halber sollten wir hier auch erwähnen, dass ein weiterer Antrag heute im Bundestag vor fast genau zwei Stunden beraten wurde, nämlich die Bundestagsdrucksache 17/8462 mit der Überschrift „Dienstwagenprivileg abbauen und Besteuerung CO2-effizient ausrichten“. Wir hätten hier auch bald eine Direktübertragung in dem Hohen Hause vornehmen können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich denke, es wurde hier auch schon erwähnt, vielleicht sollte man das Thema auch zunächst dort lassen, wo es hingehört, nämlich in den Bundestag. Ich möchte an dieser Stelle auch noch auf die einzelnen Punkte dieses Antrags eingehen.

Zu I. schreiben Sie von sozial unausgewogener und ökologisch schädlicher Subventionierung. Ich muss sagen, auch jetzt ist die Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen sozial und im Grunde auch ökologisch ausgewogen. Fahrzeuge mit höherem CO2-Ausstoß sind naturgemäß hochwertige Fahrzeuge, für die ein entsprechend höherer Listenpreis als Besteuerungsgrundlage herangezogen wird. Nicht zu vergessen ist in dem Zusammenhang die höhere Kfz-Steuer, die fällig wird. Ich muss sagen, das ist hier keine Subventionierung, der Begriff ist vollkommen falsch, sondern es ist eine Besteuerung nach ertragssteuerlichen Grundsätzen. Das ist ein riesengroßer Unterschied.

Zu II. - Bundesratsinitiative: Sie regen eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen an, das heißt die Abschreibung soll sich mit dem steigenden CO2-Ausstoß verringern. Hier zeigt sich auch, dass der Antrag rechtlich höchst bedenklich und im Ergebnis auch schwer umsetzbar ist. Aus fachlicher Sicht ist der Antrag ganz einfach untauglich, weil sich die Abschreibungsgrundsätze im deutschen Steuerrecht an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern orientieren.

Sie fordern weiterhin eine Änderung der steuerlichen Absetzbarkeit der weiteren Kosten, insbesondere der Kraftstoffkosten. Dazu muss man sagen, dass laufende Betriebskosten für Reparatur, Kraftstoff usw. als Betriebsausgaben oder Werbungskosten grundsätzlich voll und sofort in Ansatz zu bringen sind, soweit sie betrieblich veranlasst sind. Eine Abweichung von diesen steuerlichen Grundsätzen ist ebenfalls höchst bedenklich und daher abzulehnen.

Zum Thema Auswahl der Dienstwagen muss man auch sagen, dass die Unternehmen hier schon viel weiter sind. Sie sollten beachten, dass Arbeitnehmer den Dienstwagen mitunter auch nach ihrer jeweiligen Lebenssituation auswählen und dabei eben nicht nur die Nobelkarosse, auf die Sie das Ganze ja auch mehr oder weniger reduzieren wollen, dabei eben nicht diese Art von Kraftfahrzeugen vorausgesetzt ist bei der Auswahl. Ich muss hier auch sagen, diese Art der Bevormundung für die Unternehmen und die Arbeitnehmer ist auf jeden Fall der falsche Weg. Da führen Sie das Ganze einfach auch wieder zu dieser Debatte, die Sie schon einmal hatten mit der 5-Mark-Debatte für den Sprit. Das kann nicht sein. Da sind Sie dann einfach wieder in einer Sackgasse.

Sie regen weiterhin an eine Änderung der steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung, das heißt, die Erhöhung der Besteuerung mit steigendem CO2-Ausstoß. Zunächst muss hier gesagt werden, dass die Besteuerung dem Staat rund 4 bis 5 Mrd. € einbringt in Bezug auf die Fahrer, die pauschal versteuern und etwa 1 Mrd. € werden eingenommen nach der Besteuerung auf Grundlage der Fahrtenbücher. Die Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen kann also so schwer an den CO2-Ausstoß geknüpft werden. Besteuert wird der entgeltliche Vorteil, den eine Person durch die private Nutzung von den Dienstfahrzeugen erzielt. Für die Bemessungsgrundlage ist derzeit auf den Listenpreis des Neuwagens abzustellen. Das wurde hier auch schon dargestellt. Es wäre auch höchst bedenklich, solche sachfremden Umstände in die Besteuerungsgrundlagen mit einzubeziehen.

Sehr bedenklich finde ich auch in Ihrem Antrag die Formulierung: „Große Anreisewege zum Arbeitsplatz spielen damit finanziell keine Rolle. Dies fördert den Flächenverbrauch und die Zersiedelung.“ Allein mit diesem Satz zeigen Sie ja auch, wie weltfremd dieser ganze Antrag dargestellt ist,

(Beifall CDU, FDP)

gerade in einer ländlich strukturierten Region. Ich komme aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, ich bin eine Weile unterwegs, bis ich hier in Erfurt bin, weil wir in diesem Landkreis keine vernünftige Autobahnanbindung haben. Da können Sie doch nicht solch einen Satz reinbringen, wo wir alle kämpfen für unsere Region und sagen,

(Beifall CDU, FDP)

die Unternehmen vor Ort brauchen gescheite Anbindungen.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Die wohnen in der Stadt und wollen uns erzählen, wie man auf dem Land zu leben hat.)

Angesichts dieser Diskussion und dieser Vorlage muss man sagen, der Antrag ist von uns gänzlich abzulehnen. Da können wir uns auch jede weitere Diskussion sparen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Schubert für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich muss schon sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, so wenig Niveau war lange nicht in diesem Landtag.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Das liegt aber am Antrag.)

So wenig Niveau war lange nicht in diesem Landtag.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist eine Unverschämtheit.)

Ich finde es schade, dass Sie Ihre Verantwortung als Mandatsträger offensichtlich so wenig ernst nehmen, dass Sie den Antrag offensichtlich gar nicht gelesen haben.

An die Adresse von Herrn Kowalleck: Sie haben ja den Antrag der Bundestagsfraktion der FDP erwähnt. Er ist heute vor zwei Stunden beraten worden. Der Antrag, der in den Kernpunkten, was wir für Ideen haben für eine Reform, wortgleich ist, ist überwiesen worden, offensichtlich auch mit den Stimmen der FDP und der CDU. Die SPD hat ja, Herrn Pidde seiner kurzen Rede folgend, schon gesagt, dass sie diese Reform auch für nötig hält. Also, wenn es alle wollen, dann geht es doch nur um die Frage, wie man es macht. Aber ich gehe jetzt erst noch einmal auf ein paar Anwürfe ein. Nicht alle sind es wert, dass man darauf eingeht, aber einige schon.

Herr Pidde, Sie sagten, es sei verwaltungsintensiv. Woher nehmen Sie diese Weisheit? Es erschließt sich mir nicht. Wenn Sie gucken, wie einfach die Formel ist, mit der man die steuerliche Absetzbarkeit berechnen kann, dann glaube ich nicht, dass das verwaltungsintensiv ist. Im Gegenteil, es ist ein ziemlich einfaches Verfahren. Die Tatsache, Herr

Pidde, dass Sie gesagt haben, Sie wollen es auch, aber nicht so, ist genau für mich der Anlass zu sagen, dann lassen Sie uns den Antrag an den Ausschuss überweisen, lassen Sie uns diesen Antrag nicht nur an den Finanzausschuss, sondern auch an den Umweltausschuss und den Verkehrsausschuss überweisen und dann setzen Sie sich mit an die Spitze derjenigen, die aus dem Thüringer Landtag heraus eine Bundesratsinitiative gestalten, die dann auch Ihren Vorstellungen entspricht. Dafür bin ich bereit, mit Ihnen zu kooperieren. Herr Huster und die FDP haben auf den Titel abgehoben: sozial gerecht reformieren. Wenn man sich die Steuererleichterungen anschaut, die im Moment bestehen bei der Dienstwagenbesteuerung, dann ist es so, dass es bis zu 60 Prozent weniger Kosten bedeutet für jemanden, der einen Dienstwagen anschafft und ihn auch benutzt, als wenn jemand das rein privat macht, also nicht in dem Kontext Dienstwagen. Das ist die soziale Ungerechtigkeit. Jemand der nicht in einer entsprechenden Firma arbeitet als Angestellter oder diese Firma betreibt, kommt nicht in den Genuss, sich ein verbrauchsstarkes Fahrzeug anschaffen zu können. Das ist die soziale Ungerechtigkeit. Ich gebe ihnen recht, wir werden dies damit nicht komplett - das wollen wir auch gar nicht - lösen, wir können es aber angleichen, und das ist genau auch das, was das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut vorschlägt, die sogar noch stärker als die GRÜNEN auf diesen Aspekt abheben. Das wäre im Einzelfall zu diskutieren. Aber mir wäre es neu, dass ich jemanden getroffen hätte, der einen Kran oder einen Bagger als Dienstfahrzeug benutzt. Ich glaube, insofern ist klar, auf welche Art von Fahrzeugen wir uns mit diesem Antrag beschränken wollen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist auch klar, das haben wir an vielen Stellen in diesem Landtag deutlich gemacht, dass es zu einer guten Verkehrspolitik weiterer Initiativen bedarf, aber das wäre heute zu kurz gewesen, um die alle hier noch mal zu nennen, auch die Anträge, die wir hierzu gestellt haben. Also das können Sie nicht erwarten. Wir machen eine Sache, die offensichtlich ist, die auch die schwarz-gelbe Koalition in ihrem Koalitionsvertrag als Prüfauftrag stehen hat und offensichtlich auch nach zwei Jahren dazu immer noch nichts vorgelegt hat. Immerhin, Ihre Kollegen haben sich entschieden, den zu überweisen, Herr Barth, das sollten sie zur Kenntnis nehmen. Es ist ja auch nicht so, dass die GRÜNEN die einzigen sind in diesem Lande, die schon lange darauf pochen, das Dienstwagenprivileg zu reformieren.

(Beifall DIE LINKE)

Die beste Organisation, die ich Ihnen nennen will, Herr Barth, ist das Deutsche Institut für Wirtschaft, das gesagt hat, es fehlt an Anreizen, eine effiziente Umwelttechnologie in Fahrzeugen zu etablieren. Es

(Abg. Kowalleck)

fehlt an entsprechenden Anreizen und dementsprechend schlagen sie vor, die Anschaffung von Dienstwagen an Emissionskriterien zu koppeln, genau das, was hier drinsteht.

Das Umweltbundesamt ist ein weiterer Akteur. Das Umweltbundesamt hat das Dienstwagenprivileg als eine der umweltschädlichen Subventionen ausgemacht von insgesamt 48 Mrd. €. Wir haben uns gerade im Antrag davor über RIO unterhalten, hier auch noch mal der Hinweis: Das Kyoto-Protokoll sieht auch für Deutschland vor, genau solche umweltschädlichen Subventionen abzubauen. Da ist es auch an der Stelle nicht entscheidend, ob man das im rechtlichen Sinne als Subvention bezeichnet oder nicht. Es erfüllt den Tatbestand der Subvention, das habe ich auch in meiner Begründung schon gesagt. Insofern muss auch das Land Thüringen an dieser Stelle die Hausaufgaben erledigen, gerade nach den Ergebnissen von Durban. Die FiFo-Studie ist eine Auftragsstudie gewesen von Herrn Röttgen, die auf 250 Seiten die Situation sehr detailliert analysiert und auch konkretere Reformvorschläge macht. Es liegt alles auf dem Tisch und wir können aus Thüringen eines tun, wir können diesen Prozess beschleunigen und auch die Koalition, die schwarz-gelbe, zum Jagen tragen an der Stelle. Das ist offensichtlich nötig, weil sie ihren Anspruch aus dem Koalitionsvertrag bis heute nicht erfüllt hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie ist der Ist-Stand der bestehenden Regelungen? Ein Dienstwagen kann als Betriebsausgabe voll abgesetzt werden, sowohl was die Anschaffungskosten angeht, was die Betriebskosten, insbesondere die Spritkosten, angeht und eine Firma umgeht auch die Umsatzsteuer. Das heißt, es lohnt sich vor allen Dingen auch eben für teuere und damit gekoppelt verbrauchsintensive Fahrzeuge, meistens gekoppelt, genau das zu tun. Auf der Arbeitnehmer- oder Angestelltenseite gibt es analog die pauschale Besteuerung des Dienstwagens von 1 Prozent des Listenpreises, das ist eine Regelung, die vielleicht einigen von Ihnen sehr vertraut sein könnte, und zwar vom Listenpreis. Das heißt, der Anreiz, einen Gebrauchtwagen anzuschaffen, ist gleich null, sondern es werden brandneue Fahrzeuge angeschafft, und die auch nach kürzerer Zeit, weil sie ja schnell abgeschrieben werden, wieder abgestoßen. Insgesamt sind von allen Neuzulassungen 60 Prozent Dienstwagen. Das als Illustration, wie dominierend der Dienstwagenmarkt für den Gebrauchtwagenmarkt und für den Automarkt insgesamt ist. Dadurch, dass die meisten Firmen den Angestellten auch noch das Benzin zahlen, gibt es keinen Anreiz, auch nur darüber nachzudenken, Wege anders als mit dem Dienstwagen im privaten Bereich zurückzulegen. Es gibt auch keinen Anreiz für die Firma oder den Arbeitgeber, über Alternativen nachzudenken, da, wo es möglich ist, Jobtickets oder Ähnliches einzusetzen.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Die Firmen bezahlen das Benzin wohl nicht?)

Das ist gerade das, was ich kritisiere. Ein Angestellter, dem das Benzin bezahlt wird, der fährt, so viel er kann. Das ist genau das, was wir kritisieren, Herr Barth. Das haben Sie richtig verstanden und das wollen wir ändern.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen eine Steuerung, wir wollen eine Lenkungswirkung durch eine Veränderung der Besteuerung erreichen. Dazu kommt, dass dieser Dienstwagen eine Gehaltserhöhung ersetzt, was zu geschätzten 0,9 Mrd. € Sozialversicherungsabgaben führt, die dem Staat entgehen. Ich habe schon gesagt, insgesamt kommt man dahin, dass man für Dienstwagen 60 Prozent weniger Ausgaben hat, als wenn man das als Privatmensch tut. Wir wollen gar nicht - Herr Barth, das haben Sie komplett missverstanden -, dass man Dienstwagen nicht mehr steuerlich absetzen kann. Lesen Sie bitte noch einmal unseren Antrag. Wir wollen aber, dass die Absetzbarkeit mit einem Lenkungseffekt versehen ist. Für Statussymbole Einzelner sollte nicht die Allgemeinheit aufkommen. Das ist der Anspruch dieses Antrags. Wer meint, einen Porsche Cayenne als Dienstwagen nutzen zu müssen, der oder die soll auch dafür bezahlen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)