Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

serer Gesellschaft geworden. Ein öffentlicher Raum, ein digitaler Raum, der eine Transparenz ermöglicht, die in der Politik leider noch viel zu oft zu vermissen ist.

ACTA wurde intransparent und undemokratisch unter Ausschluss der meisten Entwicklungsländer, aber auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit beund verhandelt. Eine kleine Handvoll von Staaten hat letztendlich mit ausgewählten Teilen der Industrie den Inhalt abgestimmt. Das, was ACTA jetzt letztendlich fordert, wird allerdings international gelten, sofern ACTA ratifiziert und umgesetzt wird. Damit steht ACTA für eine Politik der Intransparenz und für einen Politikstil, der im Widerspruch zum digitalen Zeitalter steht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Eine Politik der Ignoranz. Ganz kurz will ich umschreiben, was ACTA beinhaltet: Zum einen werden die Interessen von Rechteinhabern über Meinungsfreiheit, über Datenschutz und über weitere fundamentale Rechte gesetzt. Als Zweites fordert ACTA von Internetprovidern die Überwachung von Netzwerken und die Offenlegung persönlicher Daten bei angeblichen Rechtsverstößen und führt somit letztendlich jedenfalls zu einer Überwachung und Kontrolle der Inhalte, aber auch der Meinungsfreiheit durch Dritte. ACTA ist also ein weiterer Schritt hin zum Präventionsstaat. Es geht aber nicht nur um die Einschränkung von Freiheit im Internet, es geht auch um die Auswirkungen auf sogenannte Entwicklungsländer, denn ACTA räumt Unternehmen Befugnisse ein, die dazu führen, dass bei bloßem Verdacht einer Ähnlichkeit zu einem geschützten Medikament oder auch Saatgut Lieferungen gestoppt und auch beschlagnahmt werden können.

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Un- erhört!)

So warnen die Ärzte ohne Grenzen beispielsweise, dass Pharmaunternehmen mit Hilfe von ACTA gegen günstige Medikamente vorgehen können und damit die gesundheitliche Versorgung von großen Teilen der Bevölkerung in diesen sogenannten Entwicklungsländern bedroht ist.

Selbst das ist noch nicht alles, was ACTA bedeutet, denn ACTA regelt Sanktionen, ohne gleichzeitig entsprechende adäquate Rechtsschutzmöglichkeiten vorzusehen. Der Artikel 12 zum Beispiel gestattet die Verhängung von einstweiligen Maßnahmen, ohne dass vorher die Betroffenen angehört werden. Prof. Dr. Metzger von der Universität Hannover äußert sich dazu und ich zitiere: „Anders als nach den europäischen Vorschriften muss der Betroffene auch nachträglich nicht informiert werden. Dies verletzt den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör. ACTA geht in der

(Staatssekretär Dr. Schubert)

Konsequenz von einem längst überholten, von einem analogen Urheberrecht aus und zementiert dieses sogar noch.“ Was wir jedoch benötigen - so ist zumindest die Auffassung meiner Fraktion - ist ein Urheberrecht, welches der digitalen und vernetzten Gesellschaft gerecht wird und eben nicht mehr einem 200 Jahre alten Gesetz.

(Beifall DIE LINKE)

Das Urheberrecht muss zuallererst den Kreativen, den Kulturschaffenden ermöglichen, von ihrer Arbeit auch leben zu können. Hinter ACTA steht somit eine kulturpolitische Frage, die auch Landespolitik betrifft. Der SPD-Netzpolitiker Böhning hat in der „Süddeutschen Zeitung“ davon gesprochen, dass langfristig eine Kulturflatrate - ähnlich haben wir das ja auch schon vorgeschlagen - der richtige Weg wäre, damit Kunst und Kultur angemessen finanziert werden können und Internetnutzer, die ja zumeist sehr kreativ sind, nicht kriminialisert werden. Darüber, finden wir, sollten wir offen und transparent diskutieren. Ein Geheimabkommen jedoch, wie es ACTA letztendlich ist, das versucht, durch Zensur Verlegerinteressen zu schützen, lehnen wir grundsätzlich und generell ab.

(Beifall DIE LINKE)

Auch wenn die Proteste dazu geführt haben, dass die EU-Kommission nun diesen ACTA-Vertrag, das ACTA-Abkommen vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen will, dann reicht das uns zumindest, auch wenn es ein erster richtiger Schritt ist, nicht aus. Für uns geht es um mehr. Für uns geht es darum, die Ratifizierung von ACTA und vor allem den hinter ACTA stehenden Geist zu verhindern. Es gilt, eine der größten Erfindungen des 20. Jahrhunderts gegen die alten Herren einer veraltenden Gesellschaft zu verteidigen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete König. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Bergner für die FDPFraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass das Thema „ACTA“ den Weg in die Aktuelle Stunde gefunden hat, denn auch wir hatten darüber debattiert. Das Thema „ACTA“ hat in der letzten Zeit für viel gesellschaftliches Engagement gesorgt, welches wir sehr begrüßen. Ich möchte diese Aktuelle Stunde deshalb auch zum Anlass nehmen, um den Menschen, die sich hier engagiert haben, meine Anerkennung für ihren Einsatz zum Ausdruck zu bringen.

(Beifall DIE LINKE)

Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst müssen wir uns die Frage stellen, ob es ACTA wirklich bedarf oder ob ACTA die Herausforderung, die Ansprüche der Urheber gegenüber der Freiheitsrechte der Nutzer und somit das allgemeine Interesse an der Förderung von Kreativität, Innovation und Erkenntnisfortschritt richtig bewertet. Wir sind der Auffassung, ACTA macht das nicht. Es ist eben keine Lösung für die beschriebene Herausforderung und ich will Ihnen dies mit Hilfe eines Beispiels erläutern. ACTA wurde ursprünglich geschaffen zum Schutz der Urheber von materiellen Gütern. Aufgrund des Drucks der Medienunternehmen wurde ACTA auch auf digitale Inhalte erweitert. Hier gibt es aber fundamentale Unterschiede und deswegen sind sie für ein vereinheitlichtes Regelwerk völlig ungeeignet. Durch die sogenannte digitale Welt kann plötzlich jeder schnell, einfach und fast ohne Kosten digitalisierte Inhalte weiterreichen. Das ist entgegen der früheren Kassetten- und Schallplattengeneration neu und für die Medienkonzerne, die selber die Digitalisierung vorantreiben, auf einmal ungeheuerlich. Das ist aber auch genau der Knackpunkt aller Urheberrechtsdebatten. Das Urheberrecht, welches das geistige Eigentum schützen soll, steht vor neuen Herausforderungen der sogenannten digitalen Welt, die nicht durch einseitige Einschränkungen der Rechte der Nutzer gelöst werden können. Einst passive Konsumenten können aufgrund des technischen Fortschritts jetzt selber produzieren, rekombinieren und veröffentlichen. Die digitale Kopie lässt den Traum aller Mixtapeproduzenten aus den 80er- und 90er-Jahren auf einmal Wirklichkeit werden.

Digitale Kopien anzufertigen, das kann heute jeder, meine Damen und Herren. Es ist zum selbstverständlichen Alltag geworden. Die jetzige Generation deshalb zu kriminalisieren, weil sich die mediale Welt weiterentwickelt hat, das Urheberrecht aber nicht, das kann nach meiner Auffassung keinesfalls die Lösung sein. Die zentrale Herausforderung ist nach unserer Auffassung, ein zukunftsfähiges Urheberrecht zu schaffen, das die Wünsche der Nutzer - auch die der heutigen sogenannten Kassettenkinder - und die Ansprüche der Künstler und Verwerter miteinander vereinigt. Dieses Urheberrecht, meine Damen und Herren, muss geistiges Eigentum schützen, und zwar zeitgemäß schützen, darf aber zugleich keinen Missbrauch zur Einschränkung von Freiheitsrechten bieten.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist meine feste Auffassung. Zusammenfassend, meine Damen und Herren, möchte ich sagen: ACTA wird den Herausforderungen der heutigen Zeit nicht gerecht. Vielmehr werden durch schwammige Formulierungen, durch missverständlich aus

(Abg. König)

legbare Passagen neue Probleme geschaffen und ein Urheberrecht, das nicht für die digitale Welt vorgesehen war, zementiert. Deswegen, meine Damen und Herren, bin ich der Bundesregierung dankbar, dass sie die Ratifizierung ausgesetzt hat.

(Beifall FDP)

Jetzt, meine Damen und Herren, ist das Europäische Parlament am Zug und ich hoffe, das Europäische Parlament wird eine kluge Entscheidung treffen. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Marx für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ACTA ad acta - tatsächlich eine sinnvolle Forderung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist erstaunlich und die Initiatoren der Demonstration haben sich gefreut, dass das Thema Europa, Technik und Urheberrecht bei Minusgraden trotzdem so viele Menschen auf die Straße gebracht hat. Kollegin König hat vollkommen zu Recht darauf hingewiesen, schon die Intransparenz der Entstehung dieses Abkommens verhieß nichts Gutes und in der Tat, als es dann endlich mal im Netz eingestellt war, konnte man auch sehen, dass es so jedenfalls nicht geht.

Urheberrechtsschutz ist eine Herausforderung und ACTA enthält die Empfehlung an seine Vertragsstaaten, die Kooperation mit privaten Akteuren voranzutreiben. Damit besteht die Gefahr von individuellen Grundrechtseinschränkungen ohne Schutz für die Betroffenen.

In Artikel 2 heißt es dann zwar erst mal ganz harmlos: Es steht jeder Vertragspartei frei, die für die Umsetzung dieses Übereinkommens in ihrem eigenen Rechtssystem und in ihrer Rechtspraxis geeignete Methode festzulegen, so dass da schon welche gesagt haben, na ja, wenn das erst national rechtlich umgesetzt werden muss, dann ist es doch nicht schlimm, dann kann man doch im nationalen Rechtsraum für rechtliche Standards sorgen. Aber das ist nicht richtig, denn ACTA enthält durchaus Standards, allerdings in sich sehr widersprüchliche und auch mit unseren Rechten unvereinbare. Das hat dazu geführt, dass es in Frankreich - die schon das ACTA-Abkommen angefangen haben umzusetzen - zu merkwürdigen Ausreißern gekommen ist, wie z.B. dass man eine Bestrafung von Wiederholungstätern mit einem Jahr Internetsperre für normal hält.

In Artikel 4 wird dann zwar gesagt, dass Privatsphäre und Offenlegung von Informationen an Grenzen stoßen sollen, nämlich dann, wenn Informationen, deren Offenlegung gegen das Recht dieser Vertragspartei einschließlich ihrer Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre oder gegen internationale Übereinkünfte, gegen deren Vertragspartei es verstoßen würde, dann muss man sie nicht offenlegen. Auf der anderen Seite sind dann wieder Regelungen darin, die datenschutzrechtlich eine Katastrophe sind, wie z.B. wenn eine empfangende Vertragspartei nach Maßgabe ihrer Rechtsvorschriften Informationen enthält aufgrund dieses Übereinkommens, also über Urheberrechtsverletzungen, dann kann man sogar die Information für einen anderen Zweck benutzen als dem, zu dem die Informationen bereitgestellt wurden, wenn die bereitstellende Vertragspartei ihre vorherige Zustimmung erteilt hat ein absolutes Unding. Das heißt, wenn man selbst die Daten nur benutzen wollte, um Urheberrechtsverstöße festzustellen, könnte man sie einfach weiter benutzen, wenn derjenige, der sie gegeben hat, zustimmt. Das kann überhaupt nicht sein.

Dann kommen wieder positive Ansätze. In Artikel 6 steht in Abs. 2, dass die zur Durchführung aufrechterhaltenen, eingeführten oder angewandten Verfahren fair, gerecht sein sollen und gewährleisten sollen, dass die Rechte aller solchen Verfahren unterliegenden Teilnehmern angemessen geschützt werden. Das hört sich gut an. Wenn man aber weiterliest, finden sich wieder wirkliche „Klöpse“. In Artikel 10 zum Beispiel, da geht es nicht nur vorher um einstweiligen Rechtsschutz, sondern um eine Verpflichtung der ratifizierenden Staaten, in ihrer Rechtsordnung vorzusehen, dass bei unerlaubt hergestellten, urheberrechtlich geschützten Waren und nachgeahmten Markenwaren auf Antrag des Rechteinhabers zivilrechtliche Gerichte anordnen dürfen, dass die betreffenden rechtsverletzenden Waren ohne jedwede Entschädigung vernichtet werden und dass auch die Vertragsparteien dafür sorgen sollen, dass ihre Gerichte anordnen dürfen, dass Materialien und Geräte, die vorwiegend zur Herstellung oder Schaffung von rechtsverletzenden Waren verwendet wurden, unverzüglich und ohne jedwede Entschädigung vernichtet werden können. Das sind alles Sachen, die praktisch auch den Rechtsweg wieder ausschließen und die wirklich das deutlich machen, was Kollege Bergner auch schon zu Recht betont hat, dass in diesem Regelungsvorschlag nicht nur schwammige Formulierungen enthalten sind, sondern auch welche, die untereinander vollkommen widersprüchlich sind.

Allerdings brauchen wir auch in der digitalen Welt einen Urheberrechtsschutz, denn der Urheberrechtsschutz gehört neben den anderen großen Herausforderungen einer unbeschränkten Internetfreiheit wie der Gefahr der Ausforschung oder auch des Mobbings zum Regelfeld, das beackert werden

(Abg. Bergner)

muss. Auch hier gab es schon vorab die richtigen Zitate, wie ein digitales Urheberrecht aussehen könnte, zum Beispiel im Rahmen einer Kulturflatrate, die mein eigener Parteikollege im Bund vorgeschlagen hat. Das ist eine Pauschalvergütung mit einem Internetanschluss verbunden. Dann kann ich mir diese ganzen Ausforschungsprozeduren sparen.

Die Proteste waren richtig und wir begrüßen den mittlerweile ausgesprochenen Ratifizierungsvorbehalt und auch die von der EU-Seite angekündigte rechtliche Überprüfung. Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Gäste hier im Thüringer Landtag, ACTA zu Fall bringen, das muss im Prinzip das Ergebnis dieser Aktuellen Stunde sein, dass sich der Thüringer Landtag hinter diese Forderung stellt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In dem ACTA-Abkommen sind unserer Meinung nach gedanklich vollkommen falsche Ansätze gebildet worden und viele der Vorrednerinnen haben das schon angedeutet und auch ausgeführt. Das ACTA-Abkommen will uns denken machen oder will uns vortäuschen, es ginge hier darum, Fälschungen abzuwehren, Diebstahl zu verhindern, Kreativität zu schützen und zu verhindern, dass Erfinder und Künstler in Zukunft in Armut leben müssten. Das komplette Gegenteil jedoch ist der Fall, denn bei normalem Gebrauch und Umgang im Real Life, wenn man so will, und auch im Netz geht es eben nicht um Stehlen, sondern um Teilen, es geht um Adaptieren, nicht um Fälschen und es geht vor allen Dingen um viel Kreativität, die Künstlerinnen und Künstler, aber auch die Erfinderinnen und Erfinder haben.

Ich erinnere mich immer in dem Zusammenhang gern an ein Werbevideo aus dem Bundesumweltministerium, in dem man für ökologisches Verhalten im mobilen Verkehr geworben hat, und zwar hatte man das gemacht in der Art des sogenannten Verkehrskompasses, bei dem praktisch mit etwas schnarrender Stimme erklärt wurde, dass man an der Kreuzung den Motor ausstellen soll und Ähnliches. Alles das würde jetzt nach ACTA kriminalisiert werden können und unsere Welt würde um einiges ärmer werden, auch wenn man kulturhistorisch sich ACTA noch einmal betrachtet, fällt einem auf, dass unsere Kultur im Prinzip eine Kultur des Kopierens, des Adaptierens, des Teilens ist. Wenn

man sich z.B. überlegt, wo unsere deutsche Sprache wäre, wäre nicht Martin Luther in seiner Bibelübersetzung millionenfach adaptiert und kopiert worden, wir hätten ein ganz armes Bild von Gesellschaft, Sprache und Kunst. Oder Rembrandt, die ganzen Stillleben, die im Prinzip Bibelbilder zitieren, die Zitronenschale, die sich als Schlange um einen Glaskelch wickelt, immer wieder der Verweis auf die Schlange im Paradies. Alles das wäre nach ACTA jetzt zu verbieten und das ist der vollkommen falsche Weg. Diese Gesellschaft würde ohne Teilen nicht nur materiell vollkommen arm sein, meine sehr verehrten Damen und Herren,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ACTA - und das ist von der Kollegin König auch gesagt worden - ist nicht nur ein Vertrag, der sich in das Netz hinein erstrecken soll, sondern - wie es die Netzgemeinde manchmal sagt - auch ins Real Life. Es ist schon gesagt worden, dass gerade für Entwicklungsländer eine gegenwärtige Gefahr besteht, sollte dieses Abkommen ratifiziert werden. Wenn dieses Abkommen ratifiziert wird, dann ist es möglich, in Entwicklungsländern Medikamente zu beschlagnahmen, sobald ihre Verpackung ähnlich eingeführten Markenprodukten ist. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann niemand wollen. Niemand kann das wollen, deshalb muss ACTA fallen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen eine Gesellschaft im Netz und Real Life, in der Freiheit das konstitutive Element ist und die Schranken gut begründete Ausnahme, maximal gut begründete Ausnahmen sein können. Deshalb stellen wir uns gegen ACTA und wir sind entsetzt von der - ich sage es mal - untechnischen Machart dieses Vertrags. Ein Vertrag, der komplett hinter Türen, hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde, ein Vertrag, an dem zum Schluss die Parlamente, zum Schluss die Legislative, zum Schluss der Souverän oder der Vertreter des Souveräns erst beteiligt wird. Das ist keine Gesellschaft und das ist kein Vertrag, den wir anerkennen wollen. Offensichtlich sieht die EU-Kommission, die diesen Vertrag ja mit ausgehandelt hat, dies auch langsam so, zumindest bekommt sie kalte Füße und hat den EuGH angerufen, hier zu prüfen, ob es sich um einen Eingriff in die Bürgerrechte und die Freiheitsrechte der Europäerinnen und Europäer handelt eine große Bewährungsprobe für das Bürgerrecht und eine große Bewährungsprobe für den EuGH.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will meinen Vortrag nicht schließen, ohne die Landesregierung, alle gesellschaftlichen Kräfte, alle Aktiven aufzurufen, sich hinter die Forderung zu stellen, ACTA muss fallen. Vielen Dank.

(Abg. Marx)