Das mag sein und da gibt es eben Recht und Gesetz. Das Parteibuch ist bei diesen Sachen, das ist ja verschiedentlich angesprochen worden, hier sitzen die Guten, da sitzen die Bösen, offensichtlich nicht entscheidend. Es ist tatsächlich so, dass in Weimar ein CDU-Dezernent eine ordentliche Behandlung für Asylbewerber durchgesetzt hat. Da bekommen die Kinder die Vorsorgeuntersuchung, da bekommen die Leute mit Zahnschmerzen eine ordentliche Behandlung
und ausweislich der auf meine Anfragen gegebenen Zahlen könnte man sagen, dass in Erfurt bei einer Linkspartei-Dezernentin durchaus Verbesserungsbedarf besteht.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte es schon betont, wir brauchen nicht neue Gesetze, neue Richtlinien. Wir brauchen den Willen, Recht und Gesetz durchzusetzen. Darauf kommt es an.
Da muss ich die Antragsteller fragen, ob denn der Wille da ist. Als ich in einer Pressekonferenz die Zahlen vorgestellt habe aus meinen Kleinen Anfragen, stand ein anwesender Linkspartei-Fraktionsmitarbeiter auf und sagte, das wissen wir seit sieben Jahren. Ja, was haben Sie denn sieben Jahre gemacht, habe ich nachgefragt.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das waren Mitarbeiter. Es gibt ja auch Abge- ordnete, die das hätten bearbeiten können.)
Wissen Sie, Herr Blechschmidt, wollen wir doch mal ehrlich sein, sieben Jahre lang halten Sie die Asylbewerber damit hin, dass Sie Geld für eine Musterklage sammeln, wo eine Strafanzeige wichtig wäre,
wo mit ganz geringer rechtlicher Beratung, zweites Semester Jura, Ihnen jemand hätte sagen können, da müssen Sie Strafanzeige erstatten. Warum haben Sie es denn nicht gemacht? Sie haben die Leute hingehalten
als ich die Zahlen hatte, Herr Blechschmidt. Als ich die Zahlen hatte, habe ich sofort Strafanzeige erstattet.
Nein, dazu komme ich jetzt. Jetzt sind wir nämlich beim Innenminister. Es ist nämlich so, Herr Innenminister, Sie sind tatsächlich in der Pflicht und ich bin der Frau Holbe dankbar, dass sie mir die Vorlage dafür geliefert hat, indem sie auf die Behandlung von Diabetikern in Thüringen hingewiesen hat, die auch als chronisch und nicht akut Kranke eine Behandlung bezahlt bekommen, und da, lieber Innenminister, muss ich sagen, da deutet sich Willkür an, denn ich weiß, warum in Thüringen Asylbewerber mit Diabetes eine Behandlung bekommen, weil der zuständige Bearbeiter im Landesverwaltungsamt selbst Diabetiker ist. Wäre er Hypertoniker würden Asylbewerber wahrscheinlich eine Behandlung für Hypertonus bekommen. Hätte er eine psychische Erkrankung, wäre vielleicht das das, wo es die Ausnahme gibt. Herr Innenminister, dieser Spielraum, das ist Willkür. Wenn ein Sachbearbeiter sagt, ich kann das nachvollziehen, weil ich selber diese Krankheit habe, deswegen lasse ich das bezahlen und anderes nicht, das ist Willkür und das muss abgestellt werden.
Da bin ich dummerweise wieder bei dem Antragsteller. Wir dürfen in unseren rechtlichen Regelungen für Willkür, von wem auch immer, keinen Raum lassen.
Da müssen wir tatsächlich schauen, ob wir da in allen Regelungen, die wir haben, die Klarheit haben,
die wir brauchen. Deswegen hätte ich mir gewünscht - den Antrag der LINKEN kann man nicht überweisen, der ist nicht überweisungsfähig und nicht diskussionsfähig - die Alternative der GRÜNEN im Ausschuss weiterzudiskutieren.
Ich persönlich halte diesen Antrag nicht für schlecht, er lässt mich jetzt auch nicht in Jubelstürme ausbrechen, aber ich denke, er ist eine gute Diskussionsgrundlage. Ich wäre der Überzeugung, man sollte das tun. Das ist leider in der Koalition nicht konsensfähig, deswegen werden die Koalitionsfraktionen sowohl die Überweisung als auch den Antrag selber ablehnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kollegen von der LINKEN, jetzt beziehe ich den Kollegen Hartung mal mit ein, es gab ja einen Zeitraum, wo ich überlegt habe, was will uns denn der Autor damit sagen. Ich kann mir natürlich auch …
An Sie habe ich da nicht gedacht, Frau Rothe-Beinlich. Ich kannte ja auch die Kleinen Anfragen des ehemaligen Abgeordneten der Fraktion der LINKEN und jetzigen Mitglieds der SPD-Landtagsfraktion Dr. Hartung und ich kannte auch die Ergebnisse. Von daher lag es nahe, den Zusammenhang herzustellen. Aber so die letzten zwei/drei Minuten, die waren schon bemerkenswert, muss ich sagen. Ich hätte eine Bitte, vielleicht können Sie das ja mal - irgendwann mal, wenn Sie wieder so ein Thema haben, und wir machen hier so einen Urheberrechtskrieg - untereinander bilateral klären, weil es ist auch alles wertvolle Lebenszeit, so wichtig wie das Thema ist, überhaupt keine Frage, aber ich fand es schon ein bisschen deplatziert, wenn man sich hier
Kann ja auch enttäuschte Liebe sein. In den Antworten auf entsprechende Kleine Anfragen, auch das habe ich schon gesagt, vom Kollegen Hartung zur Problematik kennen sowohl die Landesregierung als auch die Landeszahnärztekammer sowie die Kassenzahnärztliche Vereinigung nur eine Antwort. Und jetzt, Frau Präsidentin, zitiere ich aus den Antworten zur Anfrage 5/1568 bis 5/1570, dass alle zahnärztlich erforderlichen Behandlungen nach qualitätsgerechten Maßnahmen und im notwendigen Umfang entsprechend der vorliegenden Indikation ausgeführt werden. Beziehungsweise in der Antwort zur Kleinen Anfrage 5/3475 zu den Fragen 3 und 4, Zitat: „Die Landeszahnärztekammer führt in ihrem Schreiben vom 1. August 2011 aus, dass weder ihr noch der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringens ein Fehlverhalten ihrer Mitglieder bei der Behandlung von Asylbewerbern bekannt ist.“ So weit zu den Antworten. Das heißt also auch, liebe Kollegen, dass der Antragsgegenstand bzw. der implizierte Vorwurf weder der zahnärztlichen Selbstverwaltung noch den Kontrollinstitutionen bis hin zur Landesregierung bekannt ist. Und, lieber Kollege Hartung, da reicht es eben nicht aus, Anzeigen gegen Unbekannt zu erstatten, sondern wenn es tatsächlich zutrifft, dass Thüringer Ärzte oder staatliche Institutionen gegen gültiges Recht und gegen gültige Behandlungsrichtlinien verstoßen hätten, dann wäre es die Pflicht, die konkreten Fälle zu nennen und gegen die entsprechenden Personen vorzugehen.
Er kann mich ja draußen noch mal fragen. Aber kommen wir zum Antrag selbst. Dieser meint, dass Asylbewerbern in Thüringen eine menschenunwürdige medizinische Behandlung zuteil würde, da Ärzten im Freistaat aufgrund ihrer restriktiven Kostenübernahmepraxis der Sozialämter die erbrachte Leistung nicht adäquat vergütet wird und diese daher bei Asylbewerbern auf eine dem heutigen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, welche Tragweite der implizierte Vorwurf hat, zeigt ein Blick in die internationale und nationale Rechtslage. Die Bundesrepublik Deutschland gehört bekanntermaßen zu den Unterzeichnerstaaten der Genfer Flüchtlingskonvention. In dieser heißt es in Artikel 23 über die öffentliche Fürsorge: „Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem Staatsgebiet aufhalten, auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge und sonstigen Hilfeleistungen die gleiche Behandlung wie ihren eigenen Staatsangehörigen gewähren.“ Dagegen verstößt Thüringen laut Antrag der LINKEN. Des Weiteren verstoße Thüringen gegen § 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes, hier explizit gegen Absatz 3. In diesem heißt es: „Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher. Soweit die Leistungen durch niedergelassene Ärzte oder Zahnärzte erfolgen, richtet sich die Vergütung nach den am Ort der Niederlassung des Arztes oder Zahnarztes geltenden Verträgen nach § 72 Abs. 2 des SGB V.“ In § 72 Abs. 2 des SGB V lesen wir nun wiederum Folgendes: „Die vertragsärztliche Versorgung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Richtlinien im gemeinsamen Bundesausschuss durch schriftliche Vorlage der Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.“