dass etliche dieser Wahllokale sich eben nicht unmittelbar im Zugriff der Kommunen befinden, sondern es handelt sich beispielsweise um Schulen, wo man eben nicht barrierefrei hineinkommt, wo Treppen da sind und um weitere Gebäude, die Wohnungsbaugesellschaften oder wem auch immer gehören, aber eben nicht den Kommunen. Man muss natürlich auch daran denken, dass es so etwas wie eine Finanzplanung gibt, nämlich auch eine Mittelfristige Finanzplanung, in die solche Maßnahmen eingeordnet werden müssen, so sie denn überhaupt technisch möglich sind.
Da möchte ich gerade auch bei historischen Bauten darauf aufmerksam machen, dass es etliche Bauwerke gibt, bei denen diese Barrierefreiheit nicht umgesetzt werden kann ohne erhebliche Eingriffe in die Bausubstanz, die so technisch nicht möglich sind.
Deswegen, meine Damen und Herren, sind wir der Auffassung, dass man dem Ansinnen auch nach der heutigen Gesetzeslage natürlich so weit es möglich ist, Rechnung tragen muss. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE hapert aber noch an einem verfassungsrechtlichen Problem, und zwar am Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Die Größenunterschiede zwischen Wahlkreisen sollen möglichst gering gehalten werden. Eine Erhöhung der abweichenden Bevölkerungszahl von 25 auf 30 Prozent auf eine Neueinteilung eines Wahlkreises legt aber einen Verstoß gegen das Grundgesetz nahe.
Zusammenfassend, meine Damen und Herren, will ich deshalb sagen, dass wir die Änderungen im Gesetzentwurf von CDU und SPD im Wesentlichen als sinnvoll erachten, es fehlt uns aber an einem Konzept für die Zukunft. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bringt durchaus neuen Schwung in die Diskussion, das begrüßen wir, er ist aber letztlich so aus unserer Sicht nicht umsetzbar. Deswegen werden wir uns sowohl bei dem Gesetzentwurf als auch bei dem Änderungsantrag enthalten. Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, die Bemerkungen von Ihnen aus den Reihen der Koalition, aber auch der Opposition zum Thema Barrierefreiheit machen es dringend erforderlich, noch ein paar Sätze hier zu sagen. Ich weiß, es ist höchste Zeit, dass wir barrierefreie Wahllokale überall herstellen.
Herr Fiedler, wir sollten die Barrierefreiheit nicht im Auge behalten, sondern wir sollten gesetzliche Vorschriften endlich formulieren und verabschieden. Damit würde die Diskussion über Barrierefreiheit in den Wahllokalen oder über die Nutzung von Hilfsmaterialien für hochgradig Sehbehinderte und blinde Bürgerinnen und Bürger endlich der Vergangenheit angehören.
Ich weiß - ich werde das jetzt auch noch mal begründen -, dass es richtig ist, unsere Änderungsanträge zur Thematik Barrierefreiheit zu den Wahllokalen heute genau hier zu den vorgelegten Änderungen zum Landeswahlgesetz und zur Landeswahlordnung aufzurufen, denn DIE LINKE steht für eine effiziente Arbeit. Darum müssen genau jetzt diese Änderungen in die vorgelegten Gesetze und Verordnungen einfließen, damit wir sie in Vorbereitung der Landtagswahlen 2014 bereits in Papier haben und somit rechtskräftig sind.
Herr Bergner, wenn Sie unsere Änderungsanträge richtig gelesen hätten, dann hätten Sie auch darin gefunden, dass wir, solange es Rathäuser, historische Rathäuser gibt, die im Moment noch nicht barrierefrei zugänglich sind, reingeschrieben haben, es sollen Rampen und ähnliche Hilfsmittel genutzt werden,
damit die Nutzung möglich ist. Sie wissen auch, wenn Sie vor Ort kommunal und als Landtagsabgeordneter tätig sind, dass es durchaus möglich ist, nicht nur kommunale Räume für Landtags- und Kommunalwahlen zu nutzen, sondern dass auch Räumlichkeiten von Genossenschaften, von KoWo oder anderen Institutionen genommen werden können, um barrierefreie Wahllokale zu schaffen. Ich bin als Erfurter Abgeordnete optimistisch, dass wir das hier in Erfurt auch zu den anstehenden OBWahlen schaffen und natürlich auch bei den Landtagswahlen.
Weil Sie so interessiert zu dieser Thematik gerade hier in Ihren Reihen reden, will ich Ihnen noch mal zwei Rechtsgrundlagen nennen, die es uns schon längst oder Ihnen als Vertreter der Landesregierung
hier gegenübersitzen, schon längst ermöglicht hätten, die Grundlagen zu schaffen. Das sind zwei Stück. Auch wenn Sie es nicht mehr hören können, werde ich es trotzdem noch einmal sagen. Es ist auf der einen Seite die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung, die seit drei Jahren gilt, und auf der anderen Seite ist es die Thüringer Verfassung sowie das Gleichstellungsgesetz. Beides sowohl die UN-Konvention als auch das Thüringer Gleichstellungsgesetz - hätte diesbezüglich schon längst durch die Landesregierung geändert werden müssen oder uns eine Änderung vorgelegt werden müssen. Leider ist das bisher nicht geschehen. Darum also hat die Fraktion DIE LINKE in den vorgelegten Änderungsanträgen genau diese Thematik noch einmal aufgenommen. Sie wissen, dass wir dazu verpflichtet sind, genau diese Änderung in Artikel 29 der UN-Konvention, wo es um die Barrierefreiheit bei den Wahllokalen geht, umzusetzen.
Ich werde Sie - auch wenn Sie jetzt etwas abgeschlafft in Ihren Reihen sitzen und sich dieser Thematik vielleicht nicht mehr wirklich intensiv widmen wollen - noch einmal mit Artikel 29 der UN-Konvention kurzzeitig inhaltlich auf die Höhe der Zeit bringen,
damit Sie wissen, dass eine Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen - was die Barrierefreiheit und die Schablonen für sehbehinderte Menschen betrifft - unbedingt notwendig ist.
Denn es ist darin geklärt und zu lesen, dass die Vertragsstaaten - und dazu zählt natürlich auch Deutschland und Thüringen - verpflichtet sind ,den Menschen mit Behinderung die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, dies gleichberechtigt mit den anderen zu genießen, umzusetzen. Und wir haben sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können,
sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden. Unter anderem heißt das, wir haben sicherzustellen, dass die Wahlverfahren, die Einrichtung und die Materialien für Menschen mit Behinderung in geeigneter und in leicht zu verstehender Form dargelegt und sichergestellt werden. Ich denke, wenn wir das umsetzen, haben wir in Thüringen einen guten Schritt getan, um Barrierefreiheit für alle Wahlen und langfristig zu gewähren.
es geht auch um Ältere, um Seniorinnen und Senioren, es geht auch um 18- und 20-Jährige, die aufgrund von einem Handicap, das nicht immer mit einer körperlichen Behinderung einhergeht, nicht allein in die Wahllokale kommen, aber so könnten wir dies gewährleisten. Danke schön.
Nein, ich wollte da nur Einzelabstimmung zu den einzelnen Punkten beantragen für meine Fraktion. Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, hatte Herr Adams angekündigt, werden wir Einzelabstimmung beantragen.
Gut, das müssen wir ja konkretisieren. Es ist ja miteinander gesprochen worden, das heißt, wir stimmen zunächst über die Punkte 1 bis 3 ab, dann stimmen wir ab über den Punkt 4 ohne Punkt II und dann stimmen wir noch einmal ab über den Punkt II. Also diese drei Abstimmungen wünschen Sie. Ich frage: Gibt es Widerspruch gegen die Teilung der Frage? Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen mir darüber hinaus nicht vor. So kann ich die Aussprache schließen und wir treten ein in die Abstimmung. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4215. Wir gehen so vor, wie eben miteinander abgestimmt.
Wir stimmen zuerst ab über die Punkte 1 bis 3. Wer diesen Punkten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Das sind Gegenstimmen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Damit sind die Punkte 1 bis 3 abgelehnt.
Wir kommen jetzt zu dem Punkt 4 ohne Ziffer II. Darüber stimmen wir danach ab. Wer dem Punkt 4 im Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es von der CDU- und der SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es von der Fraktion der FDP. Damit ist Punkt 4 auch abgelehnt.
Wir stimmen jetzt abschließend ab über den Punkt II. Wer dem Punkt II zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? Das sind Gegenstimmen von der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion der FDP enthält sich der Stimme. Damit ist der Änderungsantrag von der Fraktion DIE LINKE in Gänze abgelehnt.
Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/ 4205 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung des Änderungsantrags in der Drucksache 5/4215. Wer der Beschlussempfehlung unter der Maßgabe zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Die Fraktion DIE LINKE stimmt dagegen. Wer enthält sich der Stimme? Stimmenthaltungen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der FDP. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen jetzt ab unter Berücksichtigung der Abstimmungen, die wir bisher hatten, über den Gesetzentwurf von den Fraktionen der CDU und SPD in der Drucksache 5/4064. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen von CDU und SPD. Wer lehnt diesen Gesetzentwurf ab? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? Stimmenthaltungen kommen von der Fraktion der FDP und von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das ist Zustimmung von der Fraktion der SPD und von der Fraktion der CDU. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Enthaltungen gibt es von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt und schließe - wie verabredet - auch die Plenarsitzung. Wir sehen uns wieder morgen früh, 9.00 Uhr. Eine schöne Veranstaltung, einen guten Heimweg und morgen in aller Frische.