Es ist doch ganz klar, dass der Thüringer Landtag in Anerkenntnis dessen, was dort ehrenamtlich vor Ort von Tausenden in Thüringen geleistet wird, mit großer Hochachtung darauf schaut. Dennoch darf man nicht übersehen, dass die koalitionstragenden Fraktionen von SPD und CDU sich auf rechtlich extrem dünnes Eis begeben, wenn sie der Feuerwehr diese Befugnisse übertragen. Sie sind auf rechtlich wahnsinnig dünnem Eis und der wichtigste Punkt dabei ist, dass Sie hier in den § 35 der StVO eingreifen.
Da haben Sie keine rechtliche Befugnis, denn das ist Bundesrecht. Sie sind - und das finde ich erstaunlich von der Landesregierung, die bei den kleinsten Nuancen der rechtlichen Fragestellung bei Oppositionsfraktionen immer kommt und sagt, verfassungsrechtlich nicht drin - auf so dünnem Eis, sind Sie, wenn Sie in den § 35 der StVO eingreifen, dass ich staune, dass das Innenministerium das nicht anmahnt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir dürfen - und das ist der andere Aspekt, der uns GRÜNE dazu bringt, diese Regelung des § 35, die Sie hier einfügen und verändern wollen, abzulehnen die Feuerwehren nicht benutzen. Die Feuerwehren vor Ort sind ohnehin schon, wir haben das oft genug im Innenausschuss diskutiert, manchmal ganz eng in der Personaldecke, gerade in der Woche; am Wochenende, wenn solche Veranstaltungen geplant sind, ist es vielleicht etwas besser. Dennoch haben die einzelnen Kameradinnen und Kameraden ein extrem hohes Aufkommen an Einsatzstunden. Dies noch zusätzlich zu erweitern ohne Not, sage ich, das ist der falsche Weg, den Sie hier gehen, absolut der falsche Weg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, besonders schwierig scheint mir die Formulierung zu sein, und hier zeigt die Koalition, indem sie noch mal nachbessert, dass sie nicht wirklich weiß, wo sie hin will. Sie haben erst von Veranstaltungen gesprochen. Jetzt sagen Sie „gemeindliche Veranstaltungen“. Gehen wir das doch mal durch! Heißt gemeindliche Veranstaltung der Osterspaziergang in Großbreitenbach, bei dem Schilder mit den Zahlen 3, 8, 0 und den Buchstaben K und V mitgeführt werden? Oder ist es in Gotha die gemeindliche Ver
anstaltung, wenn eine Trachtengruppe durch die Stadt zieht, oder, oder, oder? Was ist denn die gemeindliche Veranstaltung und was ist die gemeindliche Veranstaltung nicht mehr? Ist es die gemeindliche Veranstaltung noch, eine Kirmes, ein eigentlich kirchliches Fest, in der Stadt abzusichern?
Sind alle Glaubensgemeinschaften Ihrer Meinung nach von diesem Privileg, die Gemeinde kann anordnen, dass die Feuerwehr hier absichert, betroffen oder wie wollen Sie das im Streitfall denn auflösen? Sie selbst, Herr Gentzel, haben noch mal auf den Kern hingewiesen: Die Gemeinde kann die Feuerwehr einsetzen. Wer ist die Gemeinde? Das ist der Bürgermeister. Der Bürgermeister sagt jetzt, für diese Veranstaltung hätte ich gern, dass die Feuerwehr das macht. Was denn, wenn die Feuerwehrleute sagen: nein, das wollen wir nicht? Dann haben Sie auf einmal Arnstädter Verhältnisse, wo eine Großübung angesetzt wird und die Hälfte der freiwilligen Feuerwehrleute sagen, wir fahren gar nicht los. In welche Zwangssituationen Sie die Feuerwehrfrauen, die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren bringen, ist Ihnen heute hier in der Tiefe anscheinend überhaupt nicht klar.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch viel mehr muss uns doch die Frage umtreiben, wenn die Feuerwehr nach der Reglung, die Sie jetzt hier vorschlagen, eingesetzt wird, die Kameradinnen und Kameraden machen sich auf den Weg, und es nähert sich ein Kfz einem Umzug, einer Veranstaltung oder einem Veranstaltungsort, die Feuerwehr gibt mit der Kelle das Signal, bitte anzuhalten, und was, wenn sich der Kfz-Führer oder die Kfz-Führerin dem widersetzt? Haben die dann Zwangsbefugnisse?
Dürfen die denn ihr Feuerwehrfahrzeug ad hoc schnell mit Blaulicht auf die Straße fahren? Welchen Gefahren Sie hier die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr aussetzen, auch das haben Sie meiner Meinung nach überhaupt nicht bedacht. Und wo endet das Ganze?
Wollen Sie demnächst, wenn die freiwilligen Feuerwehren auch nicht mehr ausreichend stark vertreten sind in der Kommune, dann privaten Sicherheitsdiensten den fließenden Verkehr möglicherweise überlassen? Ich kann Ihnen nur sagen, ich möchte, dass in diesen fließenden Verkehr nur durch ordentlich ausgebildete, versicherte, geschützte Beamte eingegriffen wird, und das ist und bleibt die Polizei.
Da sage ich Ihnen auch noch mal: Im Prinzip sind Sie gerade dabei, einen Rückgriff auf die DDR zu machen. Da gab es nämlich Damen und Herren, die hatten so weiße Armbinden und eine rote noch oben drüber, die standen auf der Straße und wenn sie wollten, haben sie uns allen einen Stempel gegeben. Fünf Stück hatten wir da nur frei. Ich habe so einen bekommen und, ich finde, derjenige war nicht berechtigt, den zu geben.
Die Helfer der Volkspolizei. Und Sie sind auf bestem Weg, diese Helfer der Volkspolizei wieder einzurichten.
Das ist Ihre Vorstellung. Wenn die Gemeinde sagt go, dann gehen Ehrenamtler los und stellen sich auf die Straße und regeln den Verkehr, weil jetzt eine Veranstaltung sein könnte.
Ich sage Ihnen noch etwas: Sie haben noch nicht richtig im Blick, was passiert, wenn der Bürgermeister einer Stadt sagt, wenn ich der Feuerwehr anordnen kann, habe ich ja die Kompetenz, das zu tun, und dann steht demnächst Knut Kreuch auf der Europakreuzung in Gotha und regelt den Verkehr. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, also ich bin wirklich entsetzt, was ich heute hier gehört habe. Die Krönung der Auslese war noch der Kollege Adams. Überhaupt hier zu vergleichen mit dem Rückgriff auf DDR und auf Polizeihelfer. Schämen Sie sich, Herr Adams, schämen Sie sich, kann ich Ihnen nur sagen. Also das ist doch so etwas Hanebüchenes, das habe ich lange nicht mehr in dem Landtag erlebt. Das muss ich Ihnen wirklich sagen, gleich früh am Morgen treibt es den Blutdruck auf 380.
Das ist doch wohl nicht mehr auszuhalten hier! Ich habe so etwas lange nicht erlebt, schade dass hier oben keine Besucher sitzen. Eigentlich hätten wir ein paar Feuerwehrleute extra heute herbringen müssen.
Also, meine Damen und Herren, damit Sie mal ein bisschen wissen, warum ich so empört bin. Ich bin seit 22 Jahren Bürgermeister und ich bin seit - was weiß ich wie lange - Feuerwehrmann. Wir praktizieren das Ganze schon seit vor der Wende und auch nach der Wende. Aber nach der Wende haben sich eben entsprechend die Bedingungen verändert, dass die Sicherheits- und Versicherungsfragen etc. deutlich weiter oben stehen. Was erzählen Sie denn für einen blanken Müll hier? Wir haben nur eins gemacht, wir haben aufgegriffen, dass es Praxis ist im Land seit über 20 Jahren, dass man hier bei kleineren Festen - und hier geht es hauptsächlich um den ländlichen Raum -, dass hier bestimmte Veranstaltungen - am Schluss Kollege Adams...
Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Herr Kollege Fiedler für die Möglichkeit der Nachfrage. Was ist denn Ihr Regelungsziel? Soll die freiwillige Feuerwehr beim Regeln des Verkehrs dann auch eine Zwangsbefugnis haben, ein Kfz z.B. stoppen zu können, das sich den verkehrsrechtlichen Anordnungen, die Sie ja wollen, dass sie die freiwillige Feuerwehr geben kann, widersetzt? Können Sie das bitte dem Parlament erläutern?
Herr Kollege Adams, erst einmal gehe ich ganz klar davon aus - und ich kenne die Praxis nicht anders seit 22 Jahren -, wenn irgendwo eine Absperrung ist, ob die Feuerwehr im Ernstfall unterwegs ist oder zu einer Veranstaltung, wie ich es gerade hier gesagt habe und wie wir es vorgeschlagen haben, habe ich noch nie erlebt - und nun sagen Sie mir einen Fall, wo das passiert ist -, dass jemand ein rotes Haltesignal mit der entsprechenden Kelle oder ein Fahrzeug, was mit Blaulicht vorneweg
fährt oder hinterher fährt, dass dem jemand nicht gefolgt ist. Wenn das jemand verweigert, dass er dieses nicht wahrnimmt und vielleicht in die Menge hineinfährt oder so - was wollen Sie denn hier konstruieren? Wenn es denn so ist, dass es jemand nicht macht, da gibt es das kleine Wunderwerk, das heißt Handy, und da ruft man die Polizei an, was gerade passiert ist, schreibt sich das Kennzeichen auf und da wird das entsprechend verfolgt. Nichts anderes passiert dort.
Kommen wir doch mal zurück, meine Damen und Herren, was wollen wir denn eigentlich? Wir wollen nur eines und wenn ich das alles höre - ich könnte auf- und niederspringen -, hier wird eine Polizeireform gemacht
und jetzt wird hier das und das und das - wir wollen nur eins, wir wollen den Feuerwehrleuten und denen, die das veranlasst haben - ich erkläre Ihnen noch, wer das alles sein kann -, die Möglichkeit geben oder die wollen wir absichern, wenn wirklich mal etwas passiert. Es ist in 22 Jahren nach unserer Kenntnis noch nichts passiert, das heißt aber nicht, dass heute, morgen oder übermorgen etwas passieren kann. Wir machen es für die Feuerwehrleute und für denjenigen, der das Ganze in Bewegung setzt. Für niemand anderen machen wir das. Hier wird etwas hervorgegraben, das kann ich überhaupt nicht mehr nachvollziehen.
Ich sage Ihnen ganz klar, es sind hier viele Dinge gebracht worden, meine Damen und Herren, wollen wir unsere Vereine und wollen wir das gemeinschaftliche Leben in den Gemeinden unterstützen, wollen wir es fördern, wollen wir es voranbringen?
Frau Kollegin Berninger, ich weiß, dass Sie in der Feuerwehr aktiv sind, deswegen hatte ich eigentlich von Ihnen erwartet, dass Sie positiv an die Dinge herangehen. Sie können mir bitte noch mal Ihren Verbandsvorsitzenden nennen, der diese ganzen Dinge erzählt hat mit dem Castor, das kann nur ein LINKER sein von Ihrer Couleur, dann nennen Sie den mit Ross und Reiter. Ich bin gern bereit, mit ihm zu diskutieren, darüber zu erzählen. Ich komme auch vor Ort, ich rede mit demjenigen.
Meine Erfahrung ist ganz klar und deutlich, ich habe viele Veranstaltungen gemacht mit Feuerwehren. Natürlich kommt am Anfang Skepsis auf, das will ich ganz klar sagen, die ist auch hier aufgekommen. Jetzt wollt Ihr uns wohl irgendwas zuschie
ben, was eigentlich die Polizei zu machen hat. Wenn man es den Leuten dann erklärt, was dahintersteht, gibt es volles Verständnis. Selbst der Feuerwehrverbandsvorsitzende Lars Oschmann hat auch noch mal deutlich gemacht, dass das durchaus zu tragen ist, was wir hier vorhaben. Ich will es noch mal ausdrücklich sagen,
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: In seiner schriftlichen Stellungnahme steht aber etwas anderes.)