Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: In seiner schriftlichen Stellungnahme steht aber etwas anderes.)

es geht nicht darum, wenn vielleicht eine große Radveranstaltung in Erfurt stattfindet, dass dann vielleicht die freiwillige und die Berufsfeuerwehr ausrückt und sperrt entsprechend dort ab. Das haben der Veranstalter und gegebenenfalls die Polizei zu machen, denn die Dinge sind angemeldet, vorausplanbar usw. Ich will Ihnen gleich noch eines deutlich machen, nicht dass noch jemand auf diese Idee kommt, es wird niemals passieren, dass vielleicht die Feuerwehr einen NPD-Fackelzug absichert. Das kann ich Ihnen klipp und klar sagen, nicht dass Sie noch auf die Idee kommen. Das wird es nicht geben und das wird es auch mit den Verantwortlichen nicht geben.

Ich will noch eines sagen: Wie geht das Ganze? Es geht ganz einfach, der Bürgermeister, wenn er denn das Ordnungsrecht noch hat - auch das muss man wissen -, wenn er für das Ordnungsrecht zuständig ist, dann ist selbstverständlich der Bürgermeister der Ansprechpartner. Wenn das in einer Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde abgegeben ist an die entsprechende Gebietskörperschaft, dann ist das Ordnungsamt zuständig. Man muss sich auch dann mit dem Ordnungsamt abstimmen. Wir haben ausdrücklich den Vorbehalt gemacht, erst wird das Ganze mit der Polizei besprochen und dann kommen die anderen Schritte,

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Wo steht das?)

denn wir wollen nicht, dass Veranstaltungen, die aus dem bürgerlichen Leben herauskommen, hier nicht stattfinden können, weil im Einzelfall gerade mehrere Dinge zusammenfallen und die Polizei nicht genug Kräfte hat. Hier geht es nicht darum, aufzustocken oder wie die einen meinen, wir bauen ab usw., ich bitte doch einfach sehr darum, das zu verstehen. Hier will niemand jemandem etwas aufdrücken. Da kommt diese abenteuerliche Frage, die können das nicht, die müssen geschult werden und alles. Was denken Sie, was bei der Feuerwehr passiert? Die werden doch genauso geschult nach StVO und nach anderen Dingen, die werden für Lebensrettung geschult, wenn es um Verunfallte geht. Was denken Sie, was passiert, wenn die Feuerwehr - ich weiß nicht, wer alles Feuerwehrmann ist - zum Einsatzort rückt? Was denken Sie, die wissen ganz genau, wie sie es zu machen haben, wie

entsprechend dort abzusperren ist und wie das Ganze geht. Natürlich kann man jetzt vielleicht die Schulung noch verstärken, wenn dieser Fall eintritt. Sie tun ja so, als ob jeden Tag jetzt so was passiert. Ich hatte bei der FDP, bei Kollegen Bergner, noch das gewisse Gefühl, wir kriegen ihn noch; vielleicht, am Ende der Rede gelingt es noch, dass der eine oder andere an seine Feuerwehrleute denkt. Um die geht es, um niemand anderen.

Ich denke auch, die Vermischung der Aufgaben mit Polizei, das will niemand, das will auch nicht die Feuerwehr. Es gab schon mal Bestrebungen, auch hier im Lande, dass man die Feuerwehr irgendeiner Polizei unterordnet. Da gab es ganz klare Gegenmeinungen und die bestehen heute noch und die teile ich ausdrücklich. Auch das hat es schon gegeben, hat nicht stattgefunden.

Meine Damen und Herren, dann dieses mit Castor und was da alles so eingemischt wird. Also, Frau Berninger, ich hätte Ihnen da ein bisschen mehr zugetraut, dass Sie solches Zeug …, Sie haben es geschickt gemacht, Sie haben gesagt, es hat Ihnen ein Verbandsvorsitzender geschrieben. Dann haben Sie das ganz geschickt gemacht, so macht man es ja in der Politik.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Wollen Sie mir jetzt Lüge unterstellen, oder wie?)

Ich will Ihnen nichts unterstellen, es ist so wie Sie es gesagt haben. Sie haben vorgetragen hier - Sie müssen mal nachlesen, was Sie vorgetragen haben -, dass ein Verbandsvorsitzender Ihnen geschrieben hat, haben Sie ganz geschickt gemacht. So macht man das, vor allen Dingen von der LINKEN von hinten durch die Brust usw.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, und jetzt komme ich noch mal zu Herrn Kollegen Adams. Da wir ja jetzt in manchen Dingen ordentlich zusammenarbeiten, lasse ich den Oberlehrer heute weg. Also, lieber Kollege Adams,

(Heiterkeit FDP)

ausdrücklich, weil Sie ja die Bedenken haben hinsichtlich § 35 StVO, Sie sollten bemerkt haben, dass sich auch in der Bundesrepublik Deutschland einiges verändert hat und dass durch die Subsidiarität entsprechend der Bund beschlossen hat, dass man manche Dinge nach unten gegeben hat. Das war vor einigen Jahren noch nicht so, ist aber jetzt so. Denn auch wir haben, und da will ich mal in dem Falle die Landesregierung ausdrücklich in Schutz nehmen, wo wir das aufgebracht haben, war auch die Landesregierung, unterschiedliche Ministerien, um Gottes Willen, Verfassung und geht nicht und können wir nicht usw. Ich will es ausdrücklich sagen. Und dann in dem Diskussionspro

zess, den wir geführt haben, die verschiedenen Ministerien, und nachdem wir vor allen Dingen, ich glaube, der Durchbruch ist passiert, nachdem wir mit dem damaligen Innenminister Prof. Dr. Huber, also, ich denke, ja ein ausgewiesener Jurist, mittlerweile höchster Richter in diesem Lande, mit dem waren wir gemeinsam in Bayern, wo übrigens das dort schon praktiziert wird seit Jahren, über das wir hier reden, wird seit Jahren in Bayern praktiziert.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Aber nirgendwo sonst als in Bayern!)

(Beifall CDU)

Also handeln die Bayern unrechtmäßig. Nein, weil die Bayern so ein Land sind wie wir, die haben viele Vereine, Verbände und wo was stattfindet in den Kommunen, und dort wird das praktiziert. Dort haben uns ganz klar die Leute gesagt, also die Verantwortlichen dort, keine Probleme, wir finden das richtig. Ich setze da auf Prof. Dr. Huber, Innenminister a.D., jetziger Bundesverfassungsrichter, dass wir dort auf dem richtigen Weg sind, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Solche Dinge, wenn ich jetzt hier höre, die Verbindung herzustellen, Ablehnung, was macht denn der Bürgermeister und Arnstädter Verhältnisse. Ich weiß nicht, wie da manche mit ihren Feuerwehren umgehen. Ich habe meiner Feuerwehr noch nicht gesagt, ihr müsst das jetzt so und so machen, sondern man redet mit denen und es ist genau umgekehrt. Die kommen und sagen, Bürgermeister, können wir das so machen, können wir das Auto nehmen und können wir das machen und die Absperrung ordentlich. Da wird gesagt, ordentliche Sachen anziehen, ordentlich mit der Kelle hantieren, wie ihr es gewohnt seid, Fahrzeug vorneweg oder hinterher, je nachdem, was man zur Verfügung hat. So geht das im praktischen Leben. Was hier konstruiert wird, wir - jetzt habe ich keine Uhr - beschäftigen uns jetzt hier schon die ganze Zeit mit einer hervorragenden Geschichte, dass wir hier was auf die Beine bringen für unsere Feuerwehren und da wird alles hier zusammengemischt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie herzlich, noch mal zu überlegen, ob wir nicht hier wirklich unseren Feuerwehrleuten was Gutes tun. Ich habe hier versucht, noch mal die Rechtslage zu schildern und ich hoffe, es ist beim Letzten durchgekommen, kein Polizeirecht auf Feuerwehren, sondern wir wollen unsere Feuerwehrleute schützen und wir wollen, dass die Veranstaltungen, die sich manchmal überschneiden können im Lande, trotzdem durchgeführt werden. Ich bitte Sie herzlich, dem zuzustimmen.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als Nächste hat sich Abgeordnete Berninger von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.

Herr Fiedler, Sie haben jetzt noch einmal deutlich gemacht, dass wir nicht umsonst im Innenausschuss darum gestritten haben, wie denn das Wort gemeindlich definiert wird. Was sind denn die gemeindlichen Veranstaltungen, die Sie meinen, wenn Sie hier die ganze Zeit von Vereinen, vom Verbandsleben, von dem gesellschaftlichen Leben in den Kommunen sprechen und dabei augenscheinlich Faschingsumzüge meinen oder die Trachtengruppe, die Herr Adams vorhin angesprochen hat? Das sind aus meiner Sicht alles keine gemeindlichen Veranstaltungen.

(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)

Was auch nicht geklärt und heute leider auch noch nicht angesprochen worden ist: Ich will da wirklich nichts konstruieren, aber was passiert denn, wenn die freiwillige Feuerwehr eine solche Veranstaltung absichert, im Alarmfall? Läuft dann die Feuerwehr von der Veranstaltung weg und die Veranstaltungsteilnehmer stehen dann ohne Verkehrsregelung da? Ist dann die Einsatzbereitschaft…

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Die Feuer- wehr wird für die Zeit des Festes abgemeldet in der Leitstelle. Das war schon immer so.)

Aber Herr Höhn, ist es denn gerechtfertigt, für eine polizeiliche verkehrsregelnde Aufgabe, die Einsatzbereitschaft abzumelden?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe das anders.

(Unruhe CDU, SPD)

Meines Erachtens wird hier versucht, einen Zustand zu beheben, den es eigentlich nicht geben sollte.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Sie haben es nicht verstanden.)

Offensichtlich ist in Ihrer Gemeinde, Herr Fiedler, seit Jahren die Feuerwehr …. Sie können gern auch hier vorn sprechen, Herr Höhn, wenn Sie sich so aufregen.

Offensichtlich ist in Ihrer Gemeinde, Herr Fiedler, und möglicherweise auch in anderen - in meiner Gemeinde nicht - die Feuerwehr seit Jahren mit Aufgaben betraut worden, die ihre Befugnisse und Kompetenzen übersteigen und dann hatten Sie immer ein ungutes Gefühl dabei, was den Versicherungsschutz angeht und das wollen Sie jetzt gern heilen.

Meine Damen und Herren, bloß weil das in Bayern so gemacht wird, müssen wir doch da nicht nachziehen. Ich kenne kein anderes Bundesland, vielleicht kann mich da jemand korrigieren, in dem die Feuerwehr solche polizeilichen Aufgaben übernehmen wollte.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Bayern; ha- ben Sie es immer noch nicht kapiert?)

Von Bayern habe ich gerade gesprochen. Wenn Sie nicht so einen hohen Blutdruck hätten, könnten Sie vielleicht auch hören, was ich hier vorn sage.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich tue auch nicht so, Herr Mohring, als hätte ich medizinisch Ahnung. Warum ich mich eigentlich gemeldet habe: Herr Fiedler hat hier vorhin gesagt, Lars Oschmann, der Vorsitzende des Thüringer Feuerwehrverbandes, wäre inzwischen mit der Regelung einverstanden. Ich kann mir das nicht vorstellen und will deswegen noch einmal zitieren, was er im Auftrag oder namens des Thüringer Feuerwehrverbandes im Anhörungsverfahren geschrieben hat, nämlich: „Die Einfügung eines neuen Paragrafen 53 b im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz, wie im gemeinsamen Änderungsantrag der CDU- und SPD-Landtagsfraktion vorgeschlagen, ist rechtlich problematisch. Wir sehen als Interessenvertreter der Thüringer Feuerwehrleute sehr wohl einen Änderungsbedarf, da in einigen Gemeinden die verkehrsrechtliche Absicherung von Veranstaltungen, Karnevals-, Martins-, Lampionund Brauchtumsumzügen, etc. durch Feuerwehren außerhalb ihrer Zuständigkeit erfolgt. Die Haftungsund Versicherungsfragen sind teilweise ungeklärt. Die vorgeschlagene Lösung ist unseres Erachtens in der jetzigen Form unzureichend. Eine Zuständigkeit der Gemeinde für die Verkehrsregelung ist nicht gegeben. Die Begründung widerspricht dem vorgeschlagenen Gesetzestext. Sollten Polizeikräfte zur Verfügung stehen, ist kein Raum für das Handeln der Feuerwehr. Ein gemeinsames Handeln ist auch unter Berücksichtigung von § 53 a Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz undenkbar. Durch die Regelung darf es nicht zur Abwälzung polizeilicher Aufgaben auf die Feuerwehr kommen.“ Zitat Ende.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir haben alles gelesen! Sie sollten mal mit den Leuten reden!)

Vielen Dank. Ich sehe seitens der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Möchte die Landesregierung noch sprechen? Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich, dass das Gesetz zur Änderung des Thüringer Versorgungsverbandsgesetzes und des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes heute die Schlussrunde der parlamentarischen Beratung durchläuft. Wie Herr Innenminister Geibert schon in der Einbringungsrede dargestellt hat, ist der Gesetzentwurf eine Reaktion auf die aktuelle Entwicklung im Versicherungsbereich. Der Versorgungsverband soll insbesondere im Bereich der Zusatzversorgung durch verschiedene Maßnahmen entlastet und gestärkt werden.

Kernstück der Änderung ist die Festlegung der Aufsichtsbehörde für die Versicherungsaufsicht über die Zusatzversorgungskasse Thüringen und die dort vorhandenen Abrechnungsverbände. Die Rechts- und Fachaufsicht im Bereich der Versicherungsaufsicht wird zukünftig durch das Finanzministerium übernommen. Weiterhin macht der Gesetzentwurf von der im Bundesrecht verankerten Möglichkeit Gebrauch, von den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch eine landesrechtliche Regelung abzuweichen, und begrenzt die Verlustrücklage auf mindestens 4 Prozent der Deckungsrückstellung.

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin eine Anpassung der Vorschriften über die Rechtsstellung und die Aufgaben des Direktors des Versorgungsverbandes vor. Die in den vergangenen Jahren eingetretene Aufgabenverdichtung im Bereich des Versorgungsverbandes und der Zusatzversorgungskassen sowie die steigenden Vermögenswerte, in der Summe schon weit über 1 Mrd. €, machen es notwendig, dem Direktor einen ständigen allgemeinen Vertreter zur Seite zu stellen, der diesen unterstützt und entlastet.

Weiterhin wird das im Haushaltsrecht übliche VierAugen-Prinzip eingeführt. Die Anhörung der Beteiligten durch den Innenausschuss hat gezeigt, dass sich die Vorschriften der beiden Gesetze in der Praxis grundsätzlich bewährt haben und alle Beteiligten die von der Landesregierung erarbeitete Änderung vollumfänglich mittragen.

Nun zu § 53 b Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz: Die neu zu schaffende Regelung erlaubt es zukünftig, in Abweichung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verkehrslenkende Maßnahmen, die sonst nur Polizeivollzugsbeamten zustehen, auf die Feuerwehr zu übertragen. Dies gilt auf der Basis dieser Bestimmung allerdings nur für gemeindliche Veranstaltungen und auch nur dann, wenn hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

(Beifall Abg. Fiedler, CDU)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das haben Sie aber schön ausgedrückt.)

Die Regelung ist verfassungsrechtlich abgesichert, Herr Abgeordneter Fiedler hat ja dazu schon was gesagt; die Rechtsgrundlage ist Artikel 84 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Regelung wurde im Zuge der Föderalismusreform geändert, das heißt also, § 53 b in der Neufassung steht verfassungsrechtlich auf festem Grund und Boden.