Die Regelung ist verfassungsrechtlich abgesichert, Herr Abgeordneter Fiedler hat ja dazu schon was gesagt; die Rechtsgrundlage ist Artikel 84 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes. Die Regelung wurde im Zuge der Föderalismusreform geändert, das heißt also, § 53 b in der Neufassung steht verfassungsrechtlich auf festem Grund und Boden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. Sie haben gerade Artikel 84 des Grundgesetzes erwähnt,
mit dem Ausnahmeregelungen möglich sind, vom Bundesrecht her abzuweichen. Allerdings wird dort davon gesprochen, dass dies möglich ist in dem Falle, in dem eine landeseigene Verwaltung in dem Bereich besteht. Könnten Sie mir erklären, wie Sie diesen Punkt erfüllen? Also in welchem Bereich haben wir hier eine landeseigene Verwaltung? Meiner Ansicht nach handelt es sich um eine gemeindliche Verwaltung hier im Brand- und Katastrophenrecht.
Das freut mich natürlich zunächst, dass auch Sie das Grundgesetz unter dem Arm tragen. Die landeseigene Verwaltung ist die Polizei.
Ich mache weiter: Im Rahmen der Aufgabenerfüllung hat die Feuerwehr bereits jetzt die Befugnis, notwendige Sicherungsmaßnahmen an Einsatzstellen selbst zu treffen, bis die Polizei diese Aufgaben wahrnehmen kann. § 53 b erweitert jede Befugnis für örtlich, sachlich und zeitlich beschränkte Ereignisse, um eine verkehrslenkende Kompetenz, wie das ja eben auch schon gesagt wurde, es ist keine Pflichtaufgabe, es ist eine Kann-Regelung, die Forderungen der Feuerwehr entspricht und auch von Feuerwehren kommt. Die systematische Einordnung der Vorschrift stellt aber klar, dass weiterhin an einer strikten Trennung von polizeilichen Aufga
ben und solchen der Feuerwehr festgehalten wird und eine Vermischung der Aufgabenbereiche weder möglich noch beabsichtigt ist. Eines ist ja auch völlig klar, die Kernaufgabe der Gefahrenabwehr im Brandschutz hat natürlich Vorrang. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön. Es gibt eine weitere Wortmeldung des Abgeordneten Dirk Adams von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich glaube, die Debatte zeigt noch einmal ganz deutlich, dass wir versuchen müssen, mit größerer Ernsthaftigkeit uns auch formal kleinen Regelungssachverhalten zuzuwenden. Ich glaube, dass das Innenministerium mehr als auf dem Holzweg ist, wenn Sie hier keine verfassungsrechtlichen Bedenken sehen.
Das wird sich in dem Augenblick zeigen, wenn einmal etwas passiert. Wenn einmal etwas passiert, dann werden wir nämlich jetzt die neue Situation haben, dass die Kameradin oder der Kamerad der freiwilligen Feuerwehr sich darauf verlassen hat, auf einer Rechtsgrundlage zu stehen, und man wird dann feststellen, dass möglicherweise hier ein Versicherungsschutz doch nicht eintritt, weil jemand auf die Idee kommt, die Regelungen des Grundgesetzes einmal zu überprüfen. Da hilft es dann auch nicht, darauf zu verweisen, dass man in Bayern Gleiches schon einmal getan hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube auch, dass es die Ernsthaftigkeit gebietet, sich das mal vorzunehmen, was der Kollege Fiedler gesagt hat. Sie haben gesagt, in 22 Jahren sei nie etwas passiert und der Regelungsgehalt wäre etwas, was überhaupt auch nicht alltäglich wäre.
An der Stelle gerade stellt sich ja die Frage, ob wir als Thüringer Landtag hier eine Regelung erstellen müssen, wenn der reale Fall fast nie eintritt. Das ist doch die Frage, die wir uns hier stellen müssen, nicht andauernd neue Gesetze zu produzieren und neue Regelungen zu produzieren, welche die Anwendung in der Praxis schwerer machen. Ganz besonders bedrückend finde ich die Vorstellung des
Kollegen Fiedler, der hier gleich in der Debatte sagt, dass das Ganze natürlich eigentlich nur für den ländlichen Raum gelte und für ein Radrennen in Erfurt …
Sie haben ganz klar ausgeführt und es wäre doch einfach einmal vernünftig, wenn Sie das dann noch einmal klarstellen. Wenn wir diese Regelung jetzt einführen, dann gilt sie für jeden Ort in Thüringen, das heißt auch für eine Veranstaltung in der Erfurter Innenstadt, ein Radrennen in Erfurt, vom Kyffhäuser-Kreis bis nach Hildburghausen. So gilt diese Regelung. Die Eingrenzung, die Sie hier machen wollen, indem Sie sagen, nein, eigentlich schwebt mir nur der ländliche Raum vor, in dem das praktikabel erscheint, da sind Sie auf dem Holzweg. Sie müssen Regelungen so treffen, dass sie allgemeingültig sein können.
Die große Frage wird auch sein und da frage ich das Innenministerium noch einmal: Was für ein Bild geben Sie denn hier ab? Sie sagen, wir schaffen eine gesetzliche Regelung, dass die Feuerwehr für polizeiliche Aufgaben eingesetzt wird, wenn die Polizei zu schwach ist. Ist das der Offenbarungseid, dass wir in Thüringen eine Polizei haben, die nicht mehr in der Lage ist, ihre Aufgaben aufzunehmen?
Das hätte ich von Ihnen gerne mal gehört und nicht die verfassungsrechtlich fragwürdigen Ausführungen, die Sie hier getroffen haben.
Frau Präsidentin, ich muss doch noch einmal kurz vorgehen, auch wenn mein Kollege Wolfgang Fiedler sich schon Luft gemacht hat, und das zu Recht. Alle sind sich hier einig in dem Haus, wir müssen etwas tun, die Regelung ist sicherlich auch richtig und sinnvoll, weil in der Praxis das schon so praktiziert wird über viele Jahre. Und Sie erklären gerade, Herr Adams, was alles nicht geht, genau wie Frau Berninger sagt, wie es nicht geht. Ich erwarte einfach von Ihnen, wenn Sie hier Verantwortung übernehmen, wenn Sie hier sitzen und für die Feuerwehr streiten, dass Sie einen konstruktiven Vorschlag machen. Sagen Sie uns doch, wie es geht. Wir haben einen vorgelegt, der ist gut, aus unserer
Sicht gut, der ist auch in Bayern praktiziert. Deswegen müssen wir hier handeln, damit nämlich die Feuerwehrleute größtmögliche Sicherheit bekommen. Wenn es hier Unwägbarkeiten gibt, wie Sie sie sehen, dann müssen Sie doch einen Änderungsantrag machen. Machen Sie einen Gesetzentwurf mit der Frau Berninger zusammen, Sie arbeiten ja sowieso recht oft zusammen, vielleicht können Sie einen machen, der hinterher mehr Tragfähigkeit hat. Aber hören Sie auf, die Feuerwehrleute noch mehr zu verunsichern.
Wir wollen hier ein Gesetz auf den Weg bringen, das mehr Sicherheit bringt, das den Leuten auch das Vertrauen gibt, ihre ehrenamtliche Tätigkeit wahrnehmen zu können, ohne hinterher ein Problem zu bekommen, wenn es um versicherungstechnische Fragen geht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kellner, für die Möglichkeit einer Zwischenfrage. Ist Ihnen bewusst, dass die Verunsicherung nicht dadurch entsteht, dass ich hier eine Debatte führe, sondern dass die Verunsicherung bei der Feuerwehr entstanden ist und auch dokumentiert wurde durch das Schreiben des Thüringer Feuerwehrverbandes, der sagt, wir halten diese Regelung für fragwürdig? Jetzt sagen Sie, mündlich habe er das noch mal anders gesagt. Aber ist das nicht, was Sie gerade machen, die Verunsicherung?
Herr Adams, ich habe das nicht gesagt, ich habe mit Herrn Oschmann nicht gesprochen. Im Vorfeld haben wir Gespräche geführt. Wenn er hier Unsicherheiten sieht, ist doch das sein gutes Recht. Aber es ist nicht verkehrt. Wir werden doch sehen, wie es sich in der Praxis bewährt. Ich fordere Sie doch auf, machen Sie einen besseren Vorschlag. Immer zu sagen, das geht alles nicht, ist zu einfach. Dafür sitzen wir nicht hier, sondern Sie müssen Vorschläge bringen.
Herr Abgeordneter Kellner, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Aber möchten Sie noch eine Schlussfrage von Frau Berninger beantworten?
Herr Kellner, ist Ihnen denn nicht bewusst, dass Dirk Adams und ich überhaupt keinen gesetzlichen Vorschlag machen müssen, weil das bereits bundesrechtlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist?
Frau Berninger, ich habe doch gesagt, Sie haben alles, ich sage mal, angemeckert. Da machen Sie doch einen Vorschlag, der funktioniert.
Das habe ich mehrfach gesagt. Machen Sie einfach, reden Sie nicht dagegen, tun Sie einfach was. Vielen Dank.
Zur Klarstellung: Wir haben die Redezeit oder die Fragezeit der beiden Abgeordneten Adams und Berninger nicht mitgerechnet auf die Redezeit von Herrn Kellner. Herr Abgeordneter Gentzel hat sich zu Wort gemeldet für die SPD-Fraktion.