Aber da, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir genau in dem Bereich, nämlich auch einer Legende und des nachrichtendienstlichen Handelns und in diese Grauzone dürfen wir nicht gehen. Oder meinen Sie die Bürgerbündnisse, die zu Recht eine viel zu geringe, also zu Recht einer Förderung bedürfen durch das Sozialministerium im Rahmen unseres Landesprogramms, dass hoffentlich bald ein Programm gegen Rechts richtig sein wird,
und diese Gelder dann benutzen, um Informationen zu sammeln, die sie der wissenschaftlichen Stelle zur Verfügung stellen. Sehen Sie nicht den Konflikt oder den Druck, dem sie diesen Bürgerbündnissen aussetzen, möglicherweise auch unter dem Druck zu stehen, Informationen liefern zu müssen. Das alles ist meiner Meinung nach eine viel zu große, viel zu tiefe, viel zu undurchsichtige Grauzone, bei der wir nicht mitmachen können. Das Ganze scheint überhaupt nur lösbar zu sein, wenn man die Frage danach stellt, welche Effekte denn die wissenschaftliche Behörde erzielt. Ich habe schon gesagt, sie kann der Zivilgesellschaft als Informationsquelle, um das Engagement zu steigern, gute Dienste leisten, kein Problem. Aber sie dürfte unter den Bedingungen, so wie Sie sie beschrieben haben, natürlich nicht im Bereich der dann in die Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr gehenden Sicherheitsbehörden eingebunden sein. Dann kann man das erklären. Wenn man das vollkommen herausnimmt, dann hat man aber im Prinzip einen verdichteten Thüringen-Monitor. Dann braucht man auch eine Behörde, so wie Sie sie beschrieben haben, nicht. Der Eingriff, der Grundrechtseingriff, den möchte ich ganz gern nicht im Blick darauf, dass ein Wissenschaftler hier eine Analyse vorlegt, sondern auf
klares Handeln von Beamten gestützt sehen. Wir sehen auch im Übrigen sehr kritisch die Abschaffung des Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetzes. Dazu nur ganz kurz: Sie berauben ein Unternehmen der Möglichkeit, das viel in Forschung und Entwicklung getan, investiert hat, mit Zustimmung ihrer Mitarbeiter hier eine Sicherheitsüberprüfung vor der Einstellung durchzuführen. Sie privatisieren an dieser Stelle Sicherheit, weil sich das liquide Unternehmen natürlich einer privaten Detektei bedienen wird, im rechtlich nicht geregelten Bereich hier eine solche Überprüfung durchzuführen. Der Blick in die frühe Geschichte der Sicherheitsbehörden des Freistaats Thüringen zeigt ja auch mit Blick auf das Rotlichtmilieu, dass eine zügige und richtige Sicherheitsüberprüfung von führenden Landesbeamten zumindest im Polizeibereich außerordentlich wichtig ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollen, und das unterstreiche ich hier nochmals, die Debatte ehrlich führen, im Innenausschuss gern führen. Ich warne auch davor, in der Koalition hier weiter abzuwarten, zu lange abzuwarten, so wie es das Innenministerium gemacht hat, das vier Wochen braucht, bevor es Unterlagen für den Untersuchungsausschuss arbeitsfähig zur Verfügung stellt. Sie hinken der Zeit hinterher und wir haben das Versprechen der Ministerpräsidentin alle noch im Ohr, aufzuklären, zu analysieren und dann auch schnell zu handeln und das ist geboten.
Problematisch nicht in der Sache, aber im Stil finden wir GRÜNEN an dem Gesetz noch eine Sache, die wichtig ist erwähnt zu werden, nämlich die Streichung des Beobachtungsobjekts der fortwirkenden Strukturen des MfS, und das beantragt von der LINKEN. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das zeugt von einer gewissen Unsensibilität und einem mangelnden Auseinandersetzen mit dem DDR- Unrechtsstaat
und auch mit der SED, die sich einen eigenen Geheimdienst hielt, um ihre Macht zu sichern. Wir alle brauchen die Auseinandersetzung mit dieser Frage und ich gebe Ihnen vollkommen recht und deswegen habe ich auch gesagt, nicht in der Sache, sondern im Stil, wir brauchen eine wissenschaftliche Auseinandersetzung, die zumeist gut geführt wird in wissenschaftlichen Gremien, aber es ist nur eine Instinktlosigkeit meiner Meinung nach, sich nicht zuerst den Opfern zuzuwenden und deutlich zu sagen, wir haben hier Schuld und wir werden diese Schuld auch wieder gutmachen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das MfS ist eine gute Möglichkeit, noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland mit dem sogenannten Trennungsgebot gut ge
fahren sind. Aus geschichtlicher, nicht auf verfassungsrechtlicher Grundlage, sondern aus geschichtlicher Verantwortung wollen wir GRÜNEN bei dem Trennungsgebot bleiben und wenn dieses Trennungsgebot gehalten werden soll, dann braucht man zwei Behörden. Es überzeugt nicht, darauf zu verweisen, dass die Polizei an vielen Stellen auf nachrichtendienstliche Mittel, verdeckte Ermittler und Telefonüberwachung zurückgreift und das müsse man so hinnehmen.
Ich komme zum Schluss, wenn man sich zum Trennungsgebot bekennt, dann braucht man zwei Behörden, die eine ist dringend reformierungsbedürftig, ähnlich wie Polizei und Staatsanwaltschaft natürlich. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Adams. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Bergner für die FDPFraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die LINKE hat nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes eingebracht oder besser gesagt zur Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz. Derzeit befindet sich im Ausschuss schon ein Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Koalition kündigt seit längerer Zeit ebenfalls einen Entwurf an - wir sind gespannt. Ich will die Vorfreude bei den ganzen Änderungsideen und Änderungswünschen der Fraktion DIE LINKE nicht trüben, aber ich bin der festen Überzeugung, Sie glauben selbst nicht an das, was Sie uns hier vorgelegt haben.
Nach dem Gesetzentwurf soll das Landesamt für Verfassungsschutz bis spätestens zum 30. Juni 2013 aufgelöst werden. Befugnisse des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel nach den §§ 5 bis 7 Thüringer Verfassungsschutzgesetz sollen zum Zeitpunkt des Inkrafttreten des Gesetzes außer Kraft gesetzt werden. Das heißt, dass die sogenannte Informations- und Dokumentationsstelle nur aus öffentlich zugänglichen Quellen ihre Informationen bekommen kann. Schwerpunktmäßige Aufgabe soll die Dokumentation neonazistischer und anderer gegen die Grundsätze der Verfassung gerichteten Aktivitäten in Thüringen sowie die Beratung sein. Ich will Sie von der Fraktion DIE LINKE mal an eine Diskussion im Innenausschuss erinnern. Bei dieser Debatte ging es um Verkäufe von privaten Grundstücken an Rechtsextremisten. An dieser Stelle konnte es von Ihrer Fraktion nicht frühzeitig genug Hinweise durch die Behörden geben. Am
besten sollten aber alle in Thüringen zum Verkauf stehenden Gebäude überprüft werden. Wie passt es zusammen, wenn man jetzt alles einstampfen will, und dann bei der ersten Gelegenheit wieder aufschreit, dass die Behörden nicht frühzeitig genug reagiert haben?
Eine Dokumentationsstelle, wie es die LINKE vorschlägt, wird diese Leistung kaum erbringen können. Ich möchte nicht abstreiten, dass die Leistung des Landesamts für Verfassungsschutz, gerade was die NSU angeht, mehr als kritisch zu betrachten ist.
Deswegen sollten wir uns genau überlegen, welche Änderungen wir vornehmen, damit in Zukunft solche Szenarien nie wieder vorkommen. Wir haben, um mögliche Fehler im Aufbau oder beim Verfahren des Landesamts für Verfassungsschutz aufzudecken, vor nicht allzu langer Zeit einen Untersuchungsausschuss einberufen, der genau dem nachgehen soll.
Das ist richtig, der soll auch noch mehr bringen. Zur Erinnerung, Frau Renner ist stellvertretende Vorsitzende. Aber welchen Stellenwert der Untersuchungsausschuss bei der Fraktion DIE LINKE hat, ist meines Erachtens in ihrem Gesetzentwurf zu lesen. „Die Institutionalisierung des Verfassungsschutzes als ein nach innen gerichteter Nachrichtendienst kann als gescheitert angesehen werden“, ich zitiere: „Die … Funktion eines Frühwarnsystems … hat versagt.“
Wenn die Fraktion DIE LINKE alles schon weiß und ein Fazit zieht, bevor der Untersuchungsausschuss seine Arbeit wirklich aufgenommen hat, dann frage ich mich, welches Schauspiel Sie mit der Einsetzung des Untersuchungsausschusses bezwecken wollen.
Ich bin der Auffassung, wir sollten das Ergebnis des Untersuchungsausschusses abwarten, bevor voreilige Schlüsse gezogen werden.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die anderen Entwürfe, die im Innenausschuss bereits liegen bzw. angekündigt sind, werden wir uns einer Ausschussdebatte, wenn sie denn beantragt wird, nicht verschließen, aber dem Gesetzentwurf können wir so nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Gentzel für die SPDFraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drucksache 5/4161 begehrt die Fraktion DIE LINKE die Auflösung des Landesamts für Verfassungsschutz, ein Landesamt und ich schaue in die ganze Runde, sind wir mal ehrlich -, um es mal vorsichtig zu sagen, was keiner so richtig liebt, ein Landesamt, das über die Jahre, die Jahrzehnte aus den Skandalen nicht herauskommt, Skandale, die es selbst produziert hat und natürlich sich damit selbst infrage stellt. Vorläufiger Höhepunkt, muss man wohl formulieren, in dieser Skandalkette ist das fundamentale Versagen bei der Verfolgung und Aufklärung der Vorgänge um die sogenannte NSU, einer rechtsterroristischen Vereinigung, die über Jahre in ganz Deutschland schalten und walten konnte, wie sie wollte, ohne dass es überhaupt eine Kenntnis von ihr gab. Ohne dem Untersuchungsausschuss vorzugreifen, muss man feststellen - und ich habe das für meine Fraktion schon an vielen Stellen getan -, das Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen hat als Frühwarnsystem versagt, genau übrigens wie zum Beispiel die in Bayern, in Hessen, in Niedersachsen und natürlich auch das Bundesamt. Herr Abgeordneter Fiedler hat ausdrücklich recht, dies gilt leider auch für Polizei und Justiz.
Mit Veränderungen in diesem Bereich will sich wahrscheinlich selbst die Opposition nicht beschäftigen. Der Ruf nach Veränderung ist insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz laut. Ich sage, es ist auch verständlich. Aber die Rufe sind auch durchaus unterschiedlich. Die einen wollen härtere Gesetze, fangen mit einer für mich vollkommen unbegründeten Debatte z.B. über die Verschärfung des Jugendstrafrechts an und andere wollen mehr Befugnisse und weniger Regeln für Datensammler, behaupten natürlich von sich, das wäre die vernünftigste Lösung. Ich widerspreche dem. Dann gibt es die anderen, und mit so etwas beschäftigen wir uns heute, die haben nur darauf gewartet und stellen jetzt alles und jeden infrage,
fordern Reformen oder Abschaffung von ganzen Institutionen. Auch sie behaupten, dass sie vernünftig wären.
Meine Damen und Herren, ich behaupte, viele, die in diesen Gesamtforderungskatalog hineinpassen, den ich eben beschrieben haben, haben eins in großen Teilen gemeinsam, sie reden teilweise wie die Blinden von der Farbe. Sie haben keinen klaren Blick, aber Schaum vor dem Mund, und das kann für mich keine Voraussetzung für Strukturveränderung sein.
Ich bekenne mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich zu dem ursprünglich gemeinsam verabredeten Weg, den wir hier in Thüringen gehen: 1. Einsetzung der Schäfer-Kommission und Abwarten des Berichts; 2. Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, um aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses Konsequenzen zu ziehen. Liegen abschließende Erkenntnisse vor, müssen wir dann eventuell gesetzliche Regelungen, Behörden oder auch Strukturen verändern. Ich sage auch zusätzlich, personelle Konsequenzen bleiben für mich nicht ausgeschlossen. Aber für meine Fraktion gilt ein roter Faden in dieser Debatte: erst Wissen und dann Handeln und dabei bleibt es.
Herr Abgeordneter Gentzel, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage durch Herrn Abgeordneten Adams. Lassen Sie die zu?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Gentzel. Sie hatten gesagt, Sie stehen zu dem verabredeten Verfahren. Stehen Sie auch zu dem verabredeten Verfahren, dass der Gesetzesänderungsantrag der LINKEN im Ausschuss mit behandelt wird, auf Grundlage dessen wir GRÜNEN ja unseren Änderungsantrag geschoben haben?