Protokoll der Sitzung vom 22.03.2012

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Weber von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Minister hat es ausgeführt, es geht in dem vorliegenden Entwurf eines Vorschaltgesetzes um die Anpassung wasserrechtlicher Vorschriften an die seit März 2010 geltenden Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Es muss Rechtssicherheit geschaffen werden im Vollzug und die Zu

ständigkeiten bei den Wasserbehörden müssen eindeutig geregelt werden. Deswegen braucht es dieses Vorschaltgesetz.

Begrüßenswert ist eine materielle Regelung in diesem Gesetz, und zwar ist das der Erhalt des Gewässerrandstreifens im Thüringer Recht, der durch Bundesrecht eigentlich reduziert wurde auf 5 m bei Gewässern erster und zweiter Ordnung, so dass wir nun wieder unsere 10 m und 5 m haben, wie wir sie in Thüringen kennen und damit einen höheren Standard gesichert haben.

Es gibt noch weitere materielle Regelungen. Zu Gewässerrandstreifen lässt sich vielleicht noch eines anmerken. Es ist trotzdem noch problematisch, dass aufgrund von Bundesrecht spezielle Düngeund Pflanzenschutzmittel dort eingebracht werden können. Da ist also trotzdem noch ein Eintrag erfolgt, obwohl wir eine Schutzfunktion im Thüringer Recht haben. Die einzige Frage, die sich stellt, wenn wir uns im Ausschuss unterhalten, ist natürlich, wie Frau Hitzing schon richtig festgestellt hat, warum es drei Jahre dauert, bis wir eine Regelung finden. Aber darüber können wir uns im Ausschuss in Ruhe unterhalten. Ich beantrage auch namens meiner Fraktion Überweisung an den Ausschuss. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kummer von der Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, zuerst die schlechte Nachricht. Ich glaube, der zuständige Fachausschuss hat nicht mehr ausreichend Zeit in dieser Legislatur, um dieses Gesetz mit der gleichen Gründlichkeit wie Ihr Haus zu beraten. Deshalb wird er dann wohl der Diskontinuität anheimfallen.

Meine Damen und Herren, die letzte Änderung des Thüringer Wassergesetzes trat in Kraft, nachdem das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes bereits verabschiedet war. Das war im Jahr 2009 im Sommer, in der letzten Legislatur. Wir hatten damals vor Inkrafttreten des Thüringer Wassergesetzes ein paar Probleme angemahnt, die durch die geänderte Bundesgesetzgebung gleich hätten berücksichtigt werden können, zum Beispiel die Frage der Gewässerrandstreifen. Damals hat Thüringen noch gesagt, wir gehen einen eigenen Weg, wir gehen nach landwirtschaftlichem Fachrecht, dementsprechend regelt das landwirtschaftliche Fachrecht die notwendigen Abstände bis zum Ufer bei Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln und Ähnlichem, wie es Herr Weber eben angeführt hat. Das, was Thüringen jetzt in Korrektur dieses eigenen Weges

(Abg. Hitzing)

macht, ist, den Landwirten zu sagen, jetzt dürft ihr dort, wo ihr bisher noch arbeiten, noch ackern durftet, Bäume anpflanzen, um entsprechend einen naturnahen Standard am Gewässerrand vorzuhalten. Die Finanzregelung stellen wir auch gleich noch klar, nämlich, die Grundstückseigentümer haben sich angemessen zu beteiligen und dann wird das Land mal sehen, was es noch dazugibt. Die Eigentümer der Gewässer zweiter Ordnung haben natürlich auch ihre Kosten zu tragen. Wenn ich in den Landeshaushalt schaue, weiß ich, was an Geldern dafür zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren, das wird einige Probleme mit sich bringen.

In dem Zusammenhang sind wir gleich bei der Frage der Kosten dieses Gesetzentwurfs. Ich freue mich, dass der Finanzminister anwesend ist. In dem Gesetzentwurf steht einiges, was an Kosten verursacht wird für die Bearbeitung durch die Behörden. Das ist die eine Seite der Medaille. Es ist auch richtig, dass wir die Hochwasserrisiken gerade nach dem Elbehochwasser neu bewerten müssen. Einiges ist durch zeitweilige Sicherungen bisher von den unteren Wasserbehörden schon erfolgt. Die Frage ist nur, wer ersetzt denn den Gemeinden und den Grundstückseigentümern die Kosten, die dadurch anfallen, dass ihre Grundstücke inzwischen zu Überschwemmungsflächen geworden sind, entwertet werden?

Ich bringe ein Beispiel aus der Stadt Hildburghausen. Ein Gewerbegebiet, das früher eine große Schraubenfabrik in der Stadt war, die Stadt hat sich entschieden, dieses in der Stadt liegende Gebiet zurückzubauen und dort wieder Gewerbe neu anzusiedeln. Inzwischen gibt es eine Reihe von Firmen, die haben sich dort Bauland gekauft, die wollten jetzt bauen. Nachdem die eine Firma zu bauen angefangen hat, bekam sie einen Baustopp von der unteren Wasserbehörde mit der Maßgabe, aus dem Gewerbegebiet, das von der EU gefördert wurde, wo auch noch eine Fördermittelbindung existiert, ist jetzt ein Überschwemmungsgebiet geworden und sie haben hier nicht mehr zu bauen. Der Mensch, der das Gebiet gekauft hat, fühlt sich geprellt um sein Geld, die Stadt wird eventuell Fördermittel zurückzahlen müssen, weil natürlich die Fördermittelbindung nicht eingehalten werden kann. Die Frage, wer diese Kosten trägt, finde ich im Gesetzentwurf nicht beantwortet, ich finde sie aber wichtig.

Die Frage ist auch, wer trägt denn die Kosten zum Beispiel für die Neuberechnung von der Überschwemmungssicherheit von Stauanlagen? Wir hatten bei uns im Kreis schon drei Talsperren im letzten Jahr, die leergelassen worden sind, weil die entsprechende Überschwemmungssicherheit nicht mehr gegeben war, man hat dort zum Teil einen um das zehnfache höheren Hochwasserüberlauf berechnet, als das ursprünglich bei der Errichtung der Talsperren festgelegt worden war. Diese Maßstäbe werden an die anderen Stauanlagen in Thüringen

auch noch angelegt werden. Um diese Talsperren zu sichern, um sie zu erhalten, werden massive Investitionsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Wer für diese Kosten aufkommt, auch das, meine Damen und Herren, steht nicht im Gesetzentwurf.

Wir werden uns auch damit beschäftigen müssen, welche Dämme zu erhöhen sind, um den 100-jährigen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Auch das finde ich im Gesetzentwurf nicht wieder. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir den Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz um solche gewaltigen Summen aufstocken können, meine Damen und Herren, deshalb sehe ich hier einen dringenden Redebedarf.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass wir uns in der letzten Zeit hier im Landtag gerade bei der Frage Abwasserbeseitigung mit den Standards beschäftigt haben. Das war eine wichtige Diskussion und dieser Gesetzentwurf findet hierauf eine klare Antwort. Der sagt nämlich, dass Kläranlagen dem Stand der Technik anzupassen sind. Das heißt in Zukunft, egal ob das Gewässer in einem guten Zustand ist oder nicht, wenn denn die Kläranlage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, dann muss die Kläranlage überarbeitet oder neu gebaut werden.

Meine Damen und Herren, wenn ich mir ansehe, wie weit der Anschlussgrad in Thüringen gediehen ist und welche immensen Kosten damit verbunden waren, dass wir im Moment bei rund 70 Prozent Kläranlagenanschluss stehen, wenn ich mir ansehe, wie viel Geld wir im Moment noch zur Verfügung stellen, um weitere Kläranlagenbauten zu finanzieren, zu bezuschussen vonseiten des Freistaats und wenn ich mir dann ansehe, dass wir quasi mit diesem Gesetz anfangen, die vorhandenen Kläranlagen schon wieder infrage zu stellen, weil sie vielleicht nicht mehr dem Standard entsprechen, obwohl die Gewässer einen guten Zustand haben können, dann frage ich mich auch, wie Thüringen diesen Kraftakt meistern soll.

Meine Damen und Herren, das sind die Fragen, die in diesem Gesetzentwurf für mich zwischen den Zeilen stehen. Für mich ist Fakt, dass wir das Geld für die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs so nicht haben. Aus meiner Sicht müsste mit dem Bundesgesetzgeber geredet werden, wie die Probleme gelöst werden können. Ansonsten, denke ich, werden wir wirklich eine sehr, sehr intensive Beratung zu den hier angerissenen Problemen im Fachausschuss durchführen müssen.

Eine weitere Geschichte möchte ich in dem Zusammenhang noch ansprechen, das sind die Probleme, die sich aus der Umsetzung des aktuell gültigen Wassergesetzes ergeben. Auch das finde ich hier im Vorschaltgesetz nicht wieder. Ich will nur zwei Probleme anreißen. Auf der einen Seite die Frage

der herrenlosen Speicher. Hier hat sich bei der Sanierung ergeben, dass es massive Probleme gibt, gerade was die Frage der Eigentumszuordnung der Grundstücke angeht, was die Frage angeht, warum sind entsprechende Anlagen als herrenlos eingestuft worden? Wir haben z.B. den Fall, dass die gesamte Talsperre einem Fischereibetrieb gehört, es aber kein Wasserrecht gibt für den Staudamm und dementsprechend der Fischereibetrieb nicht für die Unterhaltung des Staudammes zuständig ist, die Gemeinde jetzt den Staudamm erhalten soll und anschließend der Fischereibetrieb weitermacht wie bisher. Das ist eine eindeutige Fehlkonstruktion, worüber man dringend reden müsste. Auch das ließe sich im Zusammenhang mit einer Novellierung des Thüringer Wassergesetzes aus meiner Sicht in Ordnung bringen.

Ähnliche Probleme sehe ich bei der Umsetzung der Abwasserbeseitigungskonzepte. Eine vollbiologische Kleinkläranlage für eine alleinstehende 90-jährige Frau kann nicht funktionieren. Das ist eine Geschichte, die müsste auch eine Berücksichtigung finden. Das, was im Moment die unteren Wasserbehörden machen, die, wenn ein Wasser-/Abwasserverband in seinem Applikat eine solche Regelung getroffen hat, dieser 90-jährigen Frau einen Bescheid schicken und gleichzeitig in den Bescheid mit reinschreiben, dass der Vollzug des Bescheides ausgesetzt wird. Das kann doch kein Umgang mit unserer Bevölkerung sein, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Deshalb müssen auch solche Fragen in dem Zusammenhang auf den Tisch. Ich hoffe, dass wir es vielleicht in der Ausschussberatung doch noch schaffen, dass wir das Thüringer Wassergesetz auf einen vernünftigen neuen Stand bringen. Das war uns von der Landesregierung schon lange versprochen worden, dass wir das Wassergesetz als Novelle auf den Tisch bekommen und dieses Vorschaltgesetz war uns gegenüber bisher nicht erwähnt. Ich finde, hier sind die Hausaufgaben nicht gemacht worden und von der Warte her kann man nur sagen, dieses Vorschaltgesetz hat seinen Namen nicht verdient. Es wird sehr, sehr schwierige Beratungen im Ausschuss geben aus meiner Sicht. Ich wünsche uns trotzdem dabei viel Erfolg.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Primas von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kummer, dass Sie sich jetzt beim Vorschaltgesetz so aufblasen, was soll es denn wer

den, wenn das richtige Gesetz kommt? Also, mein Gott,

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Was heißt denn aufblasen?)

über was wir jetzt hier alles geredet haben, steht gar nicht drin. Hier geht es um die Ersten, dass wir nichts verpassen. Selbstverständlich haben Sie recht. Zwei Jahre warten wir nun schon darauf, dass das Gesetz kommt. Nun kommt das Vorschaltgesetz, aber lassen Sie uns doch erst mal im Ausschuss bereden, was da nun drinsteht. So viel Problematisches sehe ich da nicht. Natürlich ist es so, dass wir schauen müssen, was wird mit den Uferrandstreifen, das ist da drin geregelt und hier ist die Thüringer Lösung wieder angeführt, wie sie vorher halt war. Das ist ein guter Konsens gewesen auch mit der Landwirtschaft und da gab es keine Probleme. Dass wir dort Bäume anpflanzen können, das steht im Koalitionsvertrag, dass wir das mit anbieten, und dann muss es sich auch irgendwann im Gesetz mal wiederfinden. Das ist so unproblematisch. Darüber kann man ja reden, das ist nicht das Thema. Selbstverständlich müssen wir uns das Gesetz, wenn es denn kommt, gut zu Gemüte führen, Herr Kummer, Sie haben völlig recht. Das Naturschutzgesetz, was wir in der letzten Legislaturperiode verabschiedet haben, da ist uns auch gesagt worden, das ist nur die Anpassung an Europa- und Bundesrecht, am Ende haben wir 126 Änderungen gemacht in den paar Seiten. Ich könnte noch andere Beispiele nennen. Immer wenn gesagt wird, das ist nur die Anpassung an Europarecht, da muss man hellhörig werden, was man uns da wieder auftischt, denn meistens ist es so, dass es viel teurer wird für den Freistaat und auch vor allen Dingen für die Bevölkerung und das können wir uns nicht leisten, das kann sich keiner mehr leisten. Da müssen wir also genau hinschauen. Was ich hier schon vermute - und Herr Kummer, da haben Sie recht -, wir müssen anschauen, wie hoch werden die Kosten beim Vollzug. Was passiert denn hier, was muss die Verwaltung wieder drauflegen? Das kann der Minister gar nicht mehr leisten, was er dort an Überprüfungen und Kontrollen machen muss, das geht überhaupt nicht.

Herr Finanzminister, da kommen Sachen auf uns zu mit dem Gesetz, wo es ernsthaft zu bereden geht, was machen wir mit dem Gesetz, ob wir in Berlin nicht noch einmal darüber reden müssen. Das ist unnormal, was da auf uns zukommt, das kann keiner mehr schaffen. Also, es wird so teuer, das ist nicht mehr machbar. Die Auswirkungen, auch da, Herr Kummer, sind wir beieinander, für die Bevölkerung, Sie haben die Oma angeführt, ich will das nicht weiter erläutern. All das sind Fragen, die haben wir ja nun schon mehrfach aufgegriffen und die sind wichtig, dass wir sie bereden. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und bitte Sie

(Abg. Kummer)

freundlichst um Überweisung an den Landwirtschaftsausschuss. Danke schön.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Augusten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir sind in der ersten Beratung, die Chance, dass dieser Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen wird, ist ziemlich groß. Deswegen und auch deshalb, weil, das hat man bei den Redebeiträgen von Herrn Kummer und Frau Hitzing gemerkt, seitdem die Ränge da oben leer sind, hält es sich mit der Aufmerksamkeit in Grenzen. Das liegt sicher daran, dass es eine ganz komplizierte Materie ist, ich fange gar nicht erst an, hier Paragraphen zitieren zu wollen. Allein die Seite 2, wenn man die aufschlägt, da muss man Jurist sein, um das zu verstehen. Ja, Herr Kummer, und die ganzen Details, die dann im Ausschuss besprochen werden müssen, da haben Sie recht, aber ich glaube, das führt hier wirklich zu weit.

Ich möchte es bei zwei Bemerkungen belassen. Zum einen muss ich natürlich dem Minister hier auch ein Stück weit widersprechen, es geht so in Richtung von Herrn Kummer. Ich habe ja gedacht, er sagt, heute ist der Weltwassertag und man hat gewartet mit dem Antrag, dass er heute besonders gewürdigt wird, ehrlich gesagt, Punktlandung zeitlich. Was den Tag angeht, wäre es eine Punktlandung gewesen, aber das Jahr stimmt leider nicht. Wenn der Minister von dringendem Handlungsbedarf spricht und von neuem Bundesgesetz, dann frage ich mich, was ist in den letzten beiden Jahren passiert. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2009, über das wir sprechen. Insofern hätte natürlich da schon längst etwas passiert sein müssen.

Meine Damen und Herren, um die Bedeutung dessen, was wir hier diskutieren, noch einmal klarzumachen auch einmal mit Blick in die Vergangenheit, denn da sind Dinge auf Bundesebene passiert, die uns große Sorgen bereiten. Noch aus rot-grünen Regierungszeiten auf Bundesebene gab es die Idee, das Wasserrecht im Umweltgesetzbuch zu regulieren. Das wäre gut gewesen, weil die Fachexperten damals eingeschätzt haben, dass es Sinn macht, das Wasserrecht gemeinsam mit allen anderen Umweltmaßnahmen zu verbinden, da gibt es Synergieeffekte. Dann gab es einen Streit, Umweltminister Gabriel konnte sich nicht durchsetzen gegenüber seinen CDU-Kollegen auf Bundesebene und er hatte auch in guter Absicht die Länder betei

ligt und letzten Endes waren es die Länder gewesen, die so viele Sonderwünsche geäußert haben, dass letzten Endes das Wassergesetz entstanden ist, ohne dass es im Umweltgesetzbuch verankert werden konnte.

Meine Damen und Herren, wir haben also seit Juli 2009 dieses Wasserhaushaltsgesetz. Herrn Gabriel ist damals nichts anderes übrig geblieben, als es in einem konkurrierenden Gesetzgebungsverfahren zu Ende zu bringen. Das heißt, der Bund gibt zwar eine Vollregelung vor, aber die Länder können ergänzen bzw. müssen im Detail dann auch eigene Regelungen schaffen und können dabei abweichen. Das ist ganz wichtig für das, was wir gerade im Sinne von Herrn Kummer hier zu diskutieren haben.

Es gibt also Handlungsbedarf für die Länder. Herr Minister, da habe ich dann schon noch einmal ein paar Fragen, gerade wenn es um die Dringlichkeit geht. Im Gesetzentwurf unter der Begründung bei A Allgemeines steht, ich zitiere: Eine umfassende Novellierung des Thüringer Wassergesetzes bedürfte über die Anpassung an das Wasserhaushaltsgesetz hinaus einer grundsätzlichen Überarbeitung. Dies ist aus zeitlichen wie inhaltlichen Gründen nicht angezeigt. Also meine Frage ganz konkret: Was ist in den letzten beiden Jahren passiert, was sind die zeitlichen Gründe und was sind die inhaltlichen Gründe? Also wer ist der Bremser an der Stelle und warum beschäftigen wir uns jetzt mit einem Vorschaltgesetz?

Meine Damen und Herren, es ist ja nicht so, dass die Fachexperten hier in Thüringen da nicht eine andere Auffassung gehabt haben. Es gab im Jahr 2010, noch vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes, ein Seminar der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie am 27. Januar 2010 mit dem Titel „Das neue Wasserrecht in Thüringen ab dem 1. März 2010“. Da kann man auf den beiden letzten Folien durchaus einen ambitionierten und aus unserer Sicht fachlich völlig richtigen Werdegang auch nachlesen. Da steht zum Beispiel „…ein Vorschaltgesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes möglichst bis 28.02.2010 …“. Das hätte deshalb Sinn gemacht, weil letzten Endes am 01.03.2010 das Bundesgesetz in Kraft getreten ist, um das, was der Minister hier auch angesprochen hat, nämlich die Zuständigkeiten und die Rechtsklarheit zu regeln. Die TLUG hat weiter unten ausgeführt, dass die Neufassung des Thüringer Wassergesetzes, also nicht des Vorschaltgesetzes, sondern des Thüringer Wassergesetzes, selbstverständlich im Zeitraum 2010 und 2011 zu erfolgen hat. Also, Herr Minister, was ist da passiert in der Zwischenzeit, wieso sind Sie dem fachlichen Rat der TLUG nicht gefolgt? Das würden wir gern wissen und vor allen Dingen, wann kommt das Thüringer Wassergesetz?

(Abg. Primas)

Meine Damen und Herren, meine letzte Bemerkung betrifft dann doch noch zwei, drei Punkte inhaltlicher Art, denn, da hat Herr Kummer völlig recht, wenn wir jetzt nicht aufpassen, dass im Vorschaltgesetz wichtige Eckpfeiler eingeschlagen werden und Tendenzen erkennbar sind, dann werden wir viele Dinge, die in dem bundesdeutschen Wassergesetz einfach schlecht sind - da gibt es also in einigen Bereichen Verschlechterungen gegenüber dem, was wir vorher hatten, das muss man sich mal überlegen, bei Wasserschutz -, deswegen müssen wir in dieses Vorschaltgesetz auch Eckpfeiler einschlagen und müssen dafür sorgen, dass es im Prinzip deutlich erkennbare Tendenzen dorthin gibt, was wir im Thüringer Wassergesetz haben möchten. Wir müssen also den Spielraum nutzen, den wir haben, und die Bundestagsfraktion der GRÜNEN hatte damals, als das Bundesgesetz verabschiedet wurde, von einer schlechten Notlösung gesprochen. Sie hatte kurz vorher einen Änderungsantrag eingebracht, einen umfänglichen Änderungsantrag, der sehr in Richtung dessen ging, was früher im Umweltgesetzbuch gestanden hat. Der wurde natürlich abgelehnt. Deshalb, sehr geehrter Herr Minister und vor allen Dingen werte Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, müssen wir hier in einigen Punkten tatsächlich durchaus auch den Schalter umlegen. Da geht es um die Dinge, die Herr Kummer angedeutet hat - gerade Gewässerrandstreifen, Gewässerunterhaltung, Hochwassermanagement -, das ist eine Katastrophe, was durch das Bundesgesetz hier letzten Endes auf dem Tisch liegt. Also da müssen wir ein ganz deutliches Zeichen setzen, dass wir uns da eine wesentlich bessere Situation vorstellen. Da gab es im Umweltgesetzbuch übrigens gute Regelungen, die jetzt nicht mehr gelten. Vor dem Hintergrund erneuerbarer Energien muss man natürlich auch darüber reden, was mit Wasserkraftnutzung in Thüringen möglich ist, natürlich immer unter dem Aspekt Wasserschutz und Naturschutz.

Meine Damen und Herren, Wassertag, Internationaler Wassertag, und Herr Minister Reinholz hat ja gestern in der Pressemitteilung darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass wir den indirekten Wasserverbrauch im Auge haben. Dennoch, ich glaube, gerade an so einem Tag wie heute sollte uns das Wasser auch insofern interessieren, wenn es um das Wasser geht, was wir hier zu verantworten haben, die Qualität, die wir zu verantworten haben in Thüringen. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Ausschuss und hoffe, dass wir dort in dem Vorschaltgesetz, was natürlich zu spät kommt und eigentlich müssten wir über etwas anderes reden, aber das mit dem Vorschaltgesetz ist ganz wichtig, Eckpunkte festlegen, die dann letzten Endes ein aus unserer Sicht sehr brauchbares Thüringer Wassergesetz zum Ergebnis haben. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Abgeordneter. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, und zwar zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Beantragt ist, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/4173 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zu überweisen. Ist das richtig so? Ich sehe überall Nicken. Weitere Anmeldungen gab es nicht. Dann stimmen wir darüber ab. Wer den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/4173 an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von der FDP, von der CDU, von der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von den LINKEN. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dass wir heute auf jeden Fall den Tagesordnungspunkt 15 aufrufen. Dieses will ich hiermit auch tun. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15

Erkundung und Förderung von unkonventionellem Erdgas in Thüringen - Umweltrechtliche Rahmenbedingungen ändern Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4160

Wünscht die antragstellende Fraktion das Wort zur Begründung? Herr Dr. Augsten, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zu dem Verschieben des Tagesordnungspunkts. Wir haben es gestern als Fraktion getan, um dem Minister die Möglichkeit zu geben, sowohl morgen die Messe zu eröffnen als auch bei diesem Tagesordnungspunkt dabei zu sein. Es freut uns, dass Sie der Beratung beiwohnen und sicher auch dazu sprechen. Als ich dann im Nachhinein erfahren habe, dass es eher darum geht, dass Kolleginnen und Kollegen aus dem Agrarausschuss morgen bei der Messeeröffnung dabei sein möchten, dann hätte ich mir das gestern anders überlegt. Denn ich finde es höchst unsolidarisch, dass man die kleinen Fraktionen hier