Oder auch die FDP war es, als die Meisterliste neu gefasst wurde, also die Berufe neu gefasst wurden, die eines Meisters bedurften, wo es immer wieder Aufschrei gab. Klar, es ist Ihre Klientel, weil natürlich kleine, mittelständische Unternehmen, Handwerker zu Ihnen gehören.
Das Letzte, was ich sagen will, Vergaberecht: Ich sehe persönlich und auch meine Fraktion, dass wir im Vergaberecht tatsächlich zu einer deutlichen Entbürokratisierung kommen müssen.
Sie wissen, dass auch durch europäische Vorgaben jeder Versuch der Vereinfachung im Vergaberecht gescheitert ist. Ich bin zum Beispiel dafür, dass die Kommunen völlig eigenständig entscheiden können, ob sie einen Auftrag öffentlich ausschreiben oder begrenzt regional vergeben. Da sind Sie aber diejenigen, weil Sie sagen Wettbewerb, Wettbewerb über alles, selbst wenn er ruinös ist.
Selbst wenn er ruinös ist, sind Sie für Wettbewerb. Deshalb sagen Sie, öffentliche Ausschreibung mit einem komplizierten Verfahren. Ich habe es mal bei
mir im Landkreis durch unseren Landrat recherchieren lassen. Wenn bei 15 Bauaufträgen, die der Kreis - das war vor dem Konjunkturprogramm - im Jahr vergeben hat, 8 Insolvenzen während der Bauausführung auftreten, dann wissen Sie, was für ein ruinöser Wettbewerb infolge des Vergaberechts vonstatten geht. Daran kann keiner Interesse haben. Dann haben Sie uns auf unserer Seite, es kommt auf Ihre Zielstellung an.
Bei diesen Beispielen will ich es belassen. Wir sind heute in der ersten Lesung. Ich gehe davon aus, dass Sie im Ausschuss deutlich machen, in welche Richtung Ihre Vorschläge gehen, in welchen Bereichen, weil wir uns nur dann eineindeutig positionieren können, so bleiben wir auch sehr abstrakt. Vielleicht habe ich Ihnen jetzt mit der Aufzählung dieser Beispiele auch Unrecht getan, weil Sie genau andere Bereiche sehen. Das haben Sie uns bisher nicht verraten. Wir führen ja noch die Debatte. Wir unterstützen in jedem Fall Ihren Antrag auf Überweisung an die entsprechenden Ausschüsse. Welche Ausschüsse das sein sollen, werden Sie selbst vorschlagen, das überlassen wir immer auch den Antragstellern. Wenn wir Gesetzentwürfe einbringen und die an die Ausschüsse haben wollen, machen wir das ja auch, dass wir das selbst vorschlagen und die Fraktionen sich dann entscheiden müssen. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der FDP wirft in der Tat viele Fragen auf. Zunächst wird ja ausgeführt, es sei ein Erprobungsgesetz, es soll den kommunalen Körperschaften ermöglichen, neue Formen der Aufgabenerledigung auszuprobieren und diese dann bei Erfolg landesweit in die Praxis umzusetzen. Das Ganze soll, so habe ich es auch aus der Begründung entnommen, im Lichte der Betrachtung des demographischen Wandels und zum Bürokratieabbau führen. Dann gucken wir uns den Gesetzentwurf mal näher an. Ich habe erhebliche Zweifel, ob es gewollt ist, zu den bestehenden landesrechtlichen Regelungen nun in den Kommunen Abweichungen zuzulassen, und zwar in beliebiger Menge und an beliebiger Stelle.
Sie haben in der Begründung recht ausführlich dargelegt, inwieweit beispielsweise rechtsstaatliche Normen verletzt werden oder nicht verletzt werden, weil eben der Absatz 2 Ihres Gesetzentwurfs nicht so genau definiert werden kann. Das mag in der
Natur der Sache liegen. Welche Standards denn nun betroffen sein können und welche nicht, das ist ein bisschen offengelassen worden. Standards bei der Kinderbetreuung, bei den Feuerwehren, im Bereich des Meldewesens, das weiß man nicht genau beim Lesen des Absatzes 2. Und Sie führen aus in der Begründung, wie man mit grundsätzlich auch verfassungsmäßigen Bedenken hierbei umgeht. Da gibt es dann diese fünf Anstriche, die Sie aufgeführt haben, diese fünf Spiegelstriche, in denen eine nähere Eingrenzung dieser rechtlichen Regelungen vorgenommen werden soll.
Nun stelle ich mir vor, wie das in den Kommunen gehandhabt werden soll. Allein bei der Prüfung dieser Frage, ob es sich hier um eine generelle Öffnungsklausel oder eine unbegrenzte handelt, wenn man von den Standards abweichen will, das muss ja irgendwer, Herr Bergner, prüfen. Ob die Kommune oder das Land, das muss man dann sehen, wie das im Verfahren festgestellt werden soll. Selbst wenn ich diese Frage ausklammere, muss doch hinterfragt werden, ob es gewollt sein kann, dass auf diese Art und Weise in Thüringen eine Rechtslandschaft entsteht, die für alle Beteiligten eher unübersichtlich ist. Ich habe jetzt versucht, das sehr vorsichtig auszudrücken, was nämlich dann in der einen Stadt gilt, ist in der anderen Stadt anders oder vielleicht zeitweise anders. Vor allen Dingen gibt es ja auch noch folgenden Effekt: Ministerien als oberste Landesbehörden hätten nämlich dann Ausnahmen von gesetzlichen Regelungen zu bestätigen, die sie zuvor selbst erarbeitet haben, in der Regel auch bei der Erarbeitung immer unter Einbeziehung der kommunalen Familie, die dann in Einzelfällen wieder vom Gesetz abweicht.
In letzter Konsequenz droht so eine Art Flickenteppich von rechtlichen Regelungen im Freistaat, denn von einem einheitlichen Rechtsgebiet in verschiedensten Sachfragen kann dann nur noch sehr bedingt gesprochen werden. Es könnte auch noch folgenden Effekt zur Folge haben, daran muss man ja auch denken: Finanzschwache Kommunen werden sich freilich als Allererstes darauf verständigen, bestimmte Standards abzusenken und Gemeinden, denen es in dieser Hinsicht vielleicht etwas besser geht, sind da eventuell etwas zögerlicher. Dann würde vielleicht Folgendes passieren, die Abweichung von landesweiten Standards, das will ich mal so klar formulieren, wird je nach Kassenlage vorgenommen. Das kann doch nicht Ziel dieses Gesetzentwurfs sein.
Dann wird dargestellt, es würde Bürokratieabbau entstehen. Aber die Genehmigungsbehörden müssen bei einer Ablehnung, auch bei einer nur teilweisen Ablehnung, es kann ja mehrere Sachkomplexe umfassen, eine Abstimmung mit der für die Deregulierung zuständigen Landesbehörde herbeiführen, außerdem eine Veränderung des Antrags im Einvernehmen mit der beantragten Kommune anstre
ben. Das kann im Einzelfall, ich stelle mir das jetzt hier mal vor, ein recht zähes Verfahren werden. Auch relativ bürokratieaufwendig. Und wenn der Antrag erfolgreich war, dann ist der Antragsteller, so steht es jedenfalls in § 3 Abs. 5 Ihres Gesetzentwurfs, wörtlich „angemessen zu begleiten und zu unterstützen“. Auch das ist eine Frage, wie denn diese Angemessenheit in irgendeiner Form rechtlich festgelegt werden soll. Was ist denn eine angemessene Begleitung. Wer soll die auf Landesebene in den jeweiligen Fachbereichen, in den Ministerien, wenn wir die jetzige Personalausstattung der Häuser kennen, denn dann vornehmen? Und es soll eine zeitliche Grenze eingezogen werden. Vier Jahre, sagen Sie, soll in Einzelfällen stattgegeben werden, danach, nehme ich zumindest an, muss es ja dann eine erneute Prüfung geben, hat sich also beispielsweise diese Abweichung vom rechtlichen Standard in den einzelnen Kommunen bewährt oder nicht. Das muss ja in irgendeiner Form dann mal gewichtet werden. Aber mit Bürokratieabbau, da muss man ganz ehrlich sein, hat das dann eigentlich, wenn man sich diese gesamte Verfahrenslage und dieses Prozedere, das Sie hier beschreiben und das im Gesetzentwurf festgelegt ist, wenig zu tun. Wir werden deshalb auch keiner Ausschussüberweisung zustimmen. Aber eines will ich zum Schluss noch anmerken: Wenn es Ihnen um den demographischen Wandel und um die Frage der Aufgabenbewältigung in den Kommunen geht, dann sollten Sie nicht nur Ihr Augenmerk richten auf die Standards und die möglichen Spielräume bei Erledigung dieser Aufgaben, dann sollten Sie auch mal über zukunftsfeste Strukturen der Gemeinden nachdenken und Sie wissen, da finden Sie bei uns in der Fraktion immer sehr aufmerksame Gesprächspartner. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem Thema ist das keine gute Debatte, finde ich. Deshalb nicht, weil es leider schon damit losgeht, dass der Gesetzentwurf auch nicht so richtig toll ist, aber die Debatte dazu auch nicht. Ich kann das mal versuchen gleichmäßig zu verteilen. Natürlich hat, hoffe ich jedenfalls mal, die FDP keine sozialen Standards gemeint. Das wird jedenfalls aus dem Gesetzentwurf nicht unbedingt deutlich, dass sie die gemeint haben könnte, deshalb muss man sich damit auch nicht so lange aufhalten. Eigentlich ging es um technische Standards und Verwaltungsabrechnungsstandards und dazu hätte man die De
batte hier ruhig führen können. Dass man das nicht an den Ausschuss überweist, ist Feigheit vor dem Thema, weil wir genau wissen,
dass das Thema eigentlich angesagt ist. Da hat man gerade von Herrn Hey das Bemühen gehört, wieder einmal dem Koalitionspartner gegenüber nicht allzu viel Problematisches zu sagen, weil all das, was er gesagt hat, kann man natürlich aus dem Weg räumen, wenn man der Meinung wäre, ein besseres Gesetz machen zu wollen, was aber hier keiner will. Das ist schade, denn eigentlich reden wir doch über Standards. Wir reden über die Frage, was muss man eigentlich heute normiert den Kommunen und damit den Bürgerinnen und Bürgern auf unterer Ebene vorgeben oder was kann man von denen auch lernen, wenn es darum geht, diese Normen auch wieder infrage zu stellen. Noch einmal deutlich: Ich gehe davon aus, wir reden nicht über soziale Standards, sondern wir reden über technische und über verwaltungstechnische Standards.
Die Brandenburger, das ist schon angeklungen, da ist wahrscheinlich auch die Idee her entstanden, haben das Ganze versucht, wissenschaftlich mal zu untersuchen. Wenn man dann in die Einzelheiten geht und sich die Beispiele anschaut, dann merkt man schon, wie kleinklein man doch bei diesem Karo dann werden muss. Das ist halt nicht zu ändern. Ein Beispiel, das ich gefunden habe, ist das Thema Ein- oder Umschulung von Grundschülern durch die Gemeinde und nicht mehr durch das Schulamt vorzunehmen. Jeder, der mit dem Thema zu tun hat in der Gemeinde, fragt sich, warum eigentlich nicht. Die Gemeinde hat die Schulbezirke der Grundschulen festgelegt und wenn jemand einen Umschulungsantrag seines Kindes stellt, wird regelmäßig auch nur die Gemeinde ein Interesse daran haben, diesem Antrag zuzustimmen oder nicht zuzustimmen. Das Schulamt hat zwar formal damit zu tun - und darum geht es ja -, aber das ist eigentlich überflüssig. Ein klassischer Fall einer Norm, die man aufheben könnte. Man könnte es auch allgemein aufheben, man kann es aber auch einmal überprüfen. Oder die Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen …
Schulverwaltung, genau, Gemeinde, aber die Schulverwaltung muss bislang immer das Staatliche Schulamt auch mit in das Verfahren einbeziehen und das ist überflüssig. Das haben die Brandenburger zu Recht rausbekommen. Das gibt es in Thüringen auch noch. Das sind so Kleinigkeiten, da kann man mal testen, ob das einige Gemeinden auch ohne Schulamt schaffen. Genau das ist die Frage des Standards. Wozu muss das Schulamt wissen, ob das Kind A im Schulbezirk X oder Y ein
geschult ist? Dazu fällt mir nichts ein, Herrn Bergner wahrscheinlich auch nicht und Ihnen wahrscheinlich auch nicht wirklich.
Wie gesagt, die Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen, die nur zum teilweisen Aufenthalt geeignet sein sollen, das sind so Fragen, oder, ein ganz besonders schönes Thema, die Abstände von Abfallbehältern zu Grundstücksgrenzen oder zu Fenstern, wenn man das mal als Beispiel nimmt für technische Vorgaben, dann meint das ja die Fragestellung: Wird die hygienische Belastung von Menschen, die hinter diesen Fenstern leben und arbeiten durch Müllkübel, die darunter stehen, über Gebühr belästigt? Die Zielvorgabe heißt doch nicht, dass man Abstände einhält, die Zielvorgabe heißt doch, ist irgendjemand belästigt worden oder sogar krank geworden. Das Leben heute, würde ich mal behaupten, sorgt dafür, dass 50 Prozent unserer Müllkübel zurzeit nicht diesen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und trotzdem niemand krank wird und wer sich belästigt fühlt, fragt dann einfach bei der Ordnungsbehörde nach. Um solche Normen geht es hier nach meinem Verständnis.
Verwaltungstechnische Normen seien auch noch einmal angesprochen. Da habe ich ein eigenes Beispiel, was ich unbedingt hier vorn noch einmal loswerden wollte, obwohl es nicht die Kommune im engsten Sinne betrifft. Ich finde es - vorsichtig formuliert - bemerkenswert, wenn in Weimar zum Kulturstadtjahr 1999 die größte Bauinvestition, die Weimarhalle, pünktlich fertiggestellt wird, 1999 wohl gemerkt, und ich dann mitbekomme, am Ende des Jahr 2011 ist die Abrechnung endlich abgeschlossen worden. 12 Jahre nach Fertigstellung des Baues haben sich irgendwelche Menschen mit der Abrechnung dieser Halle beschäftigt, zum Schluss ging es um 8.000 €. Das Problem, Herr Voß, ist, dass es Ihre Mitarbeiter gewesen sind, sprich die in Ihrer Landesverwaltung, die das Geld verbraten haben durch ihre Arbeitskraft, die sie da reingesteckt haben.
Das kann doch nicht möglich sein, dass, wenn beispielsweise nur noch ein halbes Prozent der Abrechnungssumme im Raum steht, man sich nicht in einer großen Konferenz zusammensetzt und niederschlägt, was niederzuschlagen ist oder schlicht und ergreifend aufhört zu arbeiten, weil alles andere teurer wird, als das weiterzuverfolgen. Das ist zum Beispiel etwas, wo richtig Geld gespart werden kann und wo die Kommune übrigens - nebenbei bemerkt - über Jahre Aktenordner vorhalten musste, Räume vorhalten musste und am liebsten noch die Menschen nicht in Rente schicken durfte, die damit beschäftigt gewesen, die schon lange nicht mehr dagewesen wären, wenn sie nicht zu diesem Thema hätten arbeiten müssen. Eine sehr unschöne Norm, die so lange so etwas anfordert.
Zielvorgaben, die in Ihrer Begründung stehen, sind die richtige Art und Weise mit dem Thema umzugehen. Wie gesagt, es geht um die hygienischen Verhältnisse; vor einem Fenster dürfen keine Müllkübel stehen. Ob da Abstandsflächen, neue Müllkübel, eine Verschattung oder eine andere Sorte Fenster geeignet sind, das ist eigentlich völlig egal, Hauptsache das hygienische Problem ist gelöst. Und das von unten zu erproben, kann eigentlich nur unsere Zustimmung finden. Denn eigentlich reden wir ja davon, dass wir das Subsidiaritätsprinzip nach unten weiterreichen wollen. Da sind wir ganz bei Ihnen, bei der FDP. Aber - jetzt kommt das Aber dazu - natürlich ist in Ihrem Gesetzentwurf nicht alles Gold, was glänzt. Der § 4 ist wirklich überflüssig und meiner Meinung nach auch rechtlich nicht zu organisieren, weder der Gemeinde- und Städtebund noch der Landkreistag können für die Gemeinden tätig werden, um solche Anträge zu schreiben. Das müssen die Gemeinden schon selber machen. Das ist auch gut so.
Ganz im Gegenteil: Die Vorstellung, dass die Gemeinden so etwas dürften, so eine Art Petitionsrecht Ministerien gegenüber, das jagt wahrscheinlich in den Ministerien allen einen kalten Schauer über den Rücken. Das ist einer der Gründe, warum man es machen sollte. Allein die Idee und wenn es auch die nervigen Gemeinden, die von den LINKEN geführt sind, die das machen würden, das wäre Klasse, wenn das endlich mal passieren würde und nicht nur das, sie müssten sogar noch wahrscheinlich gegenüber Herrn Voß - ich vermute mal er oder Herr Geibert wären die für die Regulierung zuständige Landesbehörde - Rechenschaft darüber ablegen, warum sie etwas zulassen oder nicht. Wie gesagt, ich nenne das eine Petition der Kommunen in Richtung Ministerium und das wäre eine sehr schöne Angelegenheit.
Aber, jetzt kommt das Aber zu Ihrem Gesetzentwurf: Ich vermute mal auch ganz stark, dass wir feststellen werden, dass, wenn wir nur über technische und verwaltungstechnische Normen sprechen und noch dazu über Landesrecht, was nicht von EU-Recht und nicht vom Bundesrecht beeinflusst wird, nicht viel übrig bleibt. Das dürfte sich im Wesentlichen im Bereich des Ordnungsrechts aufhalten und vielleicht noch bis zu dem Bildungsbereich, alle anderen Normen, die genauso angreifbar sind, kann man über so ein Gesetz nicht regulieren, weil Sie völlig recht haben, natürlich kann man Bundesrecht und EU-Recht nicht außer Kraft setzen.
Natürlich müsste dieses ganze Thema auch eingebunden werden in den Vorschlag einer Strukturreform der Gemeinde und der Landesverwaltung, da bin ich bei Herrn Hey, völlig richtig. Ja, dann machen Sie doch endlich mal. Wir warten seit zwei Jahren darauf.
Seit zwei Jahren gibt es die berühmte Strukturkommission, von der ich gerüchteweise gehört habe, dass es so ein Running-Gag, alle Jahre wieder wird behauptet, es gibt sie noch, es soll sie noch geben - ich hörte davon -, sie soll auch demnächst wieder was produzieren. Leider kommt hier dazu nichts an. Dann gibt es solche Versuche, wie von der FDPFraktion, wenigstens einen kleinen Teil des Problems zu diskutieren.
Und last, but not least: Es ist unredlich davon zu sprechen, dass es um Einsparungen gehen soll und noch verschleiernder ist es, davon zu reden, dass es um Einsparungen bei den Gemeinden gehen soll. Die haben dieselbe Aufgabe weiterhin zu erledigen, möglicherweise mit ein bisschen weniger Bürokratieaufwand, wenn der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion durchkäme. Wirklich eingespart wird bei den Prüfungsbehörden. Und das ist ja das größte Problem. Wir müssten bei der Landtagsverwaltung genau dort einsparen, wo die 10.000 Menschen demnächst sowieso nicht mehr da sein können, weil wir das Geld dafür nicht haben. Das nicht in Gang bringen zu wollen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der CDU und SPD, und das heute so abzubügeln nach dem Motto, wir reden auch nicht mehr in den Ausschüssen darüber, das ist Feigheit vor der Aufgabe. Das kritisiere ich deutlich. Wir beantragen Ausschussüberweisung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, auch wenn ich von dem einen oder anderen Beitrag etwas enttäuscht bin, ich bedanke mich - das gilt ausdrücklich nicht für den letzten gerade für die interessante Aussprache zum Gesetzentwurf.
Nein, ich verteile keine Noten, keine Angst, das ist mir nicht gegeben. Natürlich war mir bewusst, dass der eine oder andere sich mit dem Gesetzentwurf nicht anfreunden kann oder, das sage ich bewusst, will. Die Intention des Gesetzes habe ich auch bei der Einbringung schon dargelegt, meine Damen und Herren. Ich will aber auch inhaltlich noch einmal auf das Gesetz eingehen. Zur Erprobung neuer Formen der Aufgabenerledigung oder der Aufgabeneffizienz sollen Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände auf Antrag im Einzelfall von landesrechtlichen Standards maximal vier Jahre befreit werden, wenn die ausreichende Erfüllung der Aufgabe auch auf andere Weise als durch die Erfül
lung dieser Standards sichergestellt ist. Standards im Sinne des Gesetzentwurfs sind Vorgaben in landesrechtlichen Vorschriften; also Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Eine Abweichung vom Standard soll aber nur möglich sein, das ist auch logisch, soweit Bundesrecht und das Recht der Europäischen Gemeinschaft nicht entgegenstehen und Rechte Dritter nicht berührt werden. Dass es hier hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von Experimentierklauseln einen juristischen Streit gibt, ist uns durchaus bekannt. Wir sind aber davon überzeugt, dass sich das Gesetz innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen bewegt und es inhaltlich hinreichend bestimmt ist. Dadurch, meine Damen und Herren, dass die Erprobung befristet ist und letztendlich die Landesregierung verpflichtet wird, über die Ergebnisse der Erprobungen dem Landtag zu berichten, gelangen die Ergebnisse auch zurück in die Wirkungssphäre des Landesgesetzgebers.
Seit Jahren, meine Damen und Herren, erschweren Legislative und Exekutive - ich will da auch keine einzelne Schuldzuweisung in welches politische Lager auch immer geben - den Kommunen die originäre Arbeit, da sie mit immer komplizierteren Rechtsvorschriften und erhöhten Standards drangsaliert werden. Ich drücke das bewusst so drastisch aus. Mir fällt hierzu auch gleich ein anschauliches Beispiel ein, etwa das sogenannte Kampfhundegesetzt ganz aktuell. Die Ordnungsbehörden sollen einschätzen, welcher Rasse ein Hund angehört. Dass dies nicht möglich ist, meine Damen und Herren, wurde uns von allen Sachverständigen bestätigt, trotzdem steht es im Gesetz.
Auch das Kommunalabgabengesetz stellt Regelungen und Beschränkungen auf, die für die Kommunen kaum noch nachvollziehbar sind. Es ist, Kollege Meyer hat es angesprochen, eben vor Ort auch wirklich immer wieder Klein-Klein. Ich will gar nicht mich in vielen Beispielen erschöpfen, aber nehmen wir mal - das Wort Kindergarten fiel - das Beispiel, wozu brauche ich unbedingt eine Töpfchenspüle. Generationen vor uns sind nicht ums Leben gekommen und haben es ohne Töpfchenspüle hinbekommen, sie kostet aber in den Gemeinden richtig viel Geld.