Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

Wir hatten schon Situationen, dass wir nach Ablauf eines Haushaltsjahres diese Verordnung hier zur Kenntnis genommen haben bzw. nicht nur zur Kenntnis genommen haben, denn sie ist ja zustimmungspflichtig. Das war dann immer eine etwas seltsame Situation, dass der Landtag über eine Verordnung abstimmen musste, die ein Haushaltsjahr betraf, das schon abgelaufen war. Das sprach nicht gerade von einer Achtung gegenüber dem Parlament, aber offenbar gehört diese Praxis der Vergangenheit an. Insofern ist das zunächst positiv.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzminister hat hier noch einmal das Berechnungsverfahren der Auftragskostenpauschale dargelegt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat diese Berechnungsgrundlage für durchaus zulässig erachtet, hat aber natürlich auch gesagt, es können auch Alternativberechnungen angestellt werden. Es ist also nicht alternativlos. Sowohl die Korridormethode, die nun nicht mehr Gegenstand ist, als auch die Benchmarkingmethode hat natürlich unausgesprochen immer den Vorwurf zum Inhalt, dass einige Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise nicht effizient arbeiten in diesem Bereich, sonst würde das Benchmarking ja keinen Sinn machen. Man unterstellt also, dass einige sehr sorgsam mit den Geldern in diesem Bereich umgehen und andere nicht. Wir befinden uns hier im Bereich der Auftragsverwaltung. Dort ist das Land nicht nur Rechtsaufsichtsbehörde und genehmigt oder würdigt den Haushalt, sondern auch Fachaufsichtsbehörde, das heißt, macht auch Vorgaben, wie die Aufgabe inhaltlich wahrzunehmen ist. Durch diese doppelte Aufsicht muss nach unserer Überzeugung eigentlich sichergestellt sein, dass auch effizient diese Aufgabe wahrgenommen wird. Insofern lehnen wir das Benchmarking-Verfahren genauso wie das Korridorverfahren ab, weil die Landesregierung ausreichend Möglichkeiten hat, über die Rechts- und Fachaufsicht für Effizienz zu sorgen. Und wenn Kosten dann differenzieren,

dann hat das seine Ursache in der Struktur der Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften oder Landkreise oder eben in Besonderheiten. Ich nehme mal den Bereich der Ausländerbehörde, da ist natürlich klar, dass zum Beispiel der Ilm-Kreis mit einer Technischen Universität und einem damit erhöhten Anteil auch von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern eine andere Kostenstruktur aufweisen muss als Landkreise, in denen es eine solche universitäre Einrichtung nicht gibt. Insofern immer wieder der Appell auch an den Finanzminister, über die Fach- und Rechtsaufsicht für Kosteneffizienz zu sorgen und nicht über ein umstrittenes Benchmarking-Verfahren und Pauschalierung im Bereich der Auftragskostenpauschale. Wir sind auch hier in einem Bereich, wo die Vertretungen, also die Gemeinderäte, die Stadträte und Kreistage, kein unmittelbares Mitspracherecht haben. Denn für die Wahrnehmung der Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis sind ausschließlich die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte zuständig. Auch das befriedigt uns nicht, denn wir sind hier in einem Spannungsfeld, dass zwar die Vertretungen Herr des Haushalts sind und damit auch Herr des Stellenplans sind, aber letztlich der Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landrat völlig eigenständig entscheiden kann, wie er die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt. Das führt zu Auseinandersetzungen, das wissen wir, weil das auch Gegenstand von Anfragen ist, dass einige Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte sogar Informationen aus diesem Bereich gegenüber den Gemeinderäten, Stadträten und Landkreisen verweigern und sagen: Ich bin allein zuständig. Also auch da müssen wir sicherlich als Gesetzgeber noch mal überprüfen, ob wir nicht ein Verfahren wählen wie in Mecklenburg-Vorpommern. Dort ist zumindest geregelt, dass sich die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte bei der Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis mit der Vertretung ins Benehmen setzen müssen. Das ist also ein sehr niederschwelliges Angebot, denn „Benehmen“ heißt ja nichts anderes, als dass er zumindest informieren muss. Er ist an Beschlüsse dann nicht gebunden, sondern es bleibt bei seiner Zuständigkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Finanzminister hat auch die Veränderungen dargestellt, sie sind ja eher vernachlässigungswürdig, aber er hat ausgeblendet, dass wir im vergangenen Jahr den Gemeinden Aufgaben übertragen haben, die sich in der Auftragskostenpauschale nicht widerspiegeln. Beispielhaft möchte ich das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren benennen. Das ist nicht Bestandteil der Auftragskostenpauschale. Im Gesetzentwurf steht ja, und das haben CDU und SPD mit ihrer Mehrheit auch beschlossen, und zwar in gleicher Art und Weise, dass ab sofort die Sonne im Westen aufzugehen hat. Sie haben einfach gesagt, es verursacht

(Minister Dr. Voß)

keine zusätzlichen Kosten. Das hat man „kraft der Wassersuppe“ und der Macht hier im Parlament beschlossen. Inzwischen liegen aber Erfahrungen in den Gemeinden vor, dass das sehr wohl mehr Geld kostet. Das ist auch nachvollziehbar. Also wenn ich die Chip-Pflicht überprüfen soll als Ordnungsbehörde, wie soll ich denn das machen? Da brauche ich ein Lesegerät. Alle Versuche, diese Lesegeräte entgeltfrei auf dem Markt zu bekommen, sind gescheitert. Die Gemeinden müssen das bezahlen. Dann müssen die Hunde registriert werden, alle. Der Zeitaufwand dafür pro Hund beträgt mindestens 15 Minuten. Da kann man das mal hochrechnen, also ich bin auch im Stadtrat von Arnstadt, wir haben das durch die Verwaltung ermitteln lassen und sind auf einen Mindestfinanzaufwand von etwa 25.000 € pro Jahr gekommen. Das können Sie nachrechnen, Herr Finanzminister. Bei rund 2.400 registrierten Hunden und einem Zeitaufwand von 15 bis 30 Minuten, um einen Hund zu registrieren, das ist sicherlich nicht zu großzügig bemessen, und der Personalkostenstruktur kommen Sie schon rechnerisch auf diese Zahlen. Insofern sehen wir dort weiteren Diskussionsbedarf, ob sich tatsächlich Mehraufwendungen, die durch die Übertragung von Aufgaben auf die Gemeinden oder Landkreise entstanden sind, in der Auftragskostenpauschale widerspiegeln.

In der Auftragskostenpauschale sind aber auch Aufgaben enthalten, bei denen wir der Auffassung sind, dort kann man durchaus über die Kostendeckung nachdenken, also ob wir dort nicht die Vorgabe machen, dass diese Aufgabenwahrnehmung kostendeckend erfolgen muss und es insofern keine Notwendigkeiten mehr gibt, diese Bereiche über die Auftragskostenpauschale zu subventionieren. Da möchte ich die Bauordnungsbehörden nennen, weil gerade im Bereich der Bauordnungsbehörden durch das Handeln der Bauordnungsbehörde für den Antragsteller ein nachweisbarer wirtschaftlicher Vorteil entsteht. Kein Bauherr lässt an einer moderat erhöhten Gebühr das Bauvorhaben scheitern, denn gemessen am Gesamtinvestitionsaufkommen eines Bauvorhabens sind die Genehmigungsgebühren fast vernachlässigungswürdig. Wir bezuschussen aber die unteren Bauaufsichtsbehörden pro Einwohner mit 2,13 €. Das sind also rund 4,5 Mio. €, bei denen wir der Auffassung sind, das ist nicht erforderlich. Ähnlich in den Zulassungsstellen, also Kfz-Zulassungen, diesen Bereich bezuschussen wir immerhin noch mit 0,43 € pro Einwohner; das sind auch 1 Mio. €, bei denen sich viele Menschen die Frage stellen, weshalb der Freistaat die Zulassung eines Kfz im Jahr mit 1 Mio. € bezuschusst. Auch hier muss das Kostendeckungsgebot angestrebt werden und da können Sie als Fachaufsicht wirken. Klar muss zum Beispiel im Bereich der Kfz-Zulassung mit dem Bund verhandelt werden, dass dort die Gebühren dann entsprechend erhöht werden. Aber auch dort sind die Er

fahrungen, dass bei den Anschaffungskosten eines Fahrzeugs die Zulassungsgebühren vernachlässigungswürdig sind, sie betragen im Regelfall 55 € bei der Erstzulassung. Wenn sie erhöht werden würden auf 60 €, hätte das keinen Einfluss auf die Anzahl der Zulassungen der Fahrzeuge, aber wir würden 1 Mio. € sparen.

Wenn ich allein diese beiden Posten zusammenrechne, wären das zwischen 5,5 und 6 Mio. €. Da hätten wir ausreichend Geld, um den Kommunen den Mehraufwand im Zusammenhang mit der Umsetzung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren zu finanzieren.

Es gibt noch viel zu beraten, Herr Finanzminister, deshalb haben Sie sicherlich Verständnis und freuen sich schon darauf, dass ich jetzt den Antrag stelle, diese zustimmungspflichtige Verordnung an den Innenausschuss zu überweisen, damit wir dort die von mir angesprochenen Fragen weiter mit Ihnen erörtern können. Da Sie sich immer sachlich diesem Dialog stellen, werden Sie sicherlich auch in Ihrer Fraktion und bei der SPD um Zustimmung werben, dass wir uns mit dieser Frage noch mal im Innenausschuss beschäftigen, und dann können wir eine Verordnung wieder hier im Landtag vorfinden, die diese Verwerfung, die ich mal kurz beschrieben habe, nicht mehr beinhaltet. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Annette Lehmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt den Entwurf der Landesregierung zu einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 26 Thüringer Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2012. Diese Verordnung liegt wesentlich rechtzeitiger vor als beispielsweise die in den zwei Vorjahren. Ich bin selten mit Herrn Kollegen Kuschel einer Meinung, aber in diesem Fall schon und wir begrüßen es insofern, dass die Kommunen ihre Planungssicherheit für ihre kommunalen Haushalte bekommen, die sie entweder schon beschlossen haben oder wo man derzeit noch am Aufstellen und Beschließen ist, so dass dann auch gleich die tatsächlich zur Auszahlung kommenden Beträge auch richtig und treffgenau eingeplant werden können. Nach Artikel 93 der Verfassung des Freistaats und § 26 der Landeshaushaltsordnung haben wir als Land einen angemessenen finanziellen Ausgleich der Mehrbelastung aus der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben zu schaffen. Als angemessen sind dabei die bei sparsamer und wirtschaftli

(Abg. Kuschel)

cher Verwaltungstätigkeit notwendigen Kosten anzusetzen. Die vom Finanzministerium vorgelegte Rechtsverordnung enthält auch in diesem Jahr die konkreten Festlegungen zur Berechnung der Auftragskostenpauschale für das jetzt laufende Haushaltsjahr. Ich darf dazu auf die Anlage der Verordnung verweisen, in der die einzelnen Aufgaben noch einmal aufgelistet sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der heutige Beschluss - und da komme ich auch gleich zu dem Antrag des Herrn Kuschel, denn wir möchten es heute beschließen - bringt Planungssicherheit für die Kommunen in Bezug auf die aktuelle Höhe der Auftragskostenpauschale. Die Kommunen müssen dabei aber immer verstärkt im Blick haben, dass die Auftragskostenpauschale zu einem großen Teil auch an die Einwohnerzahl gekoppelt ist und der demographischen Entwicklung somit folgt. Deshalb wird es immer wieder vor Ort zu Rückgängen bei den Beträgen bei den einzelnen Empfängern kommen, wenn die Einwohnerzahlen weiter rückläufig sind. Wir alle kennen die Zahlen, wir kennen die demographische Entwicklung hier in Thüringen. Ich finde, das muss man immer wieder ansprechen, dass die Kommunen sich darauf einstellen müssen, dass bei einwohnerabhängiger Zahlung eben auch die Beträge, selbst wenn der Ursprungsbetrag pro Einwohner gleich bleibt, trotzdem sinken, die vor Ort in dem kommunalen Haushalt dann ankommen.

(Zwischenruf Abg. Keller, DIE LINKE: Dann verändern Sie das System.)

Das möchte ich der Ordnung halber ausdrücklich mit erwähnen.

In den Stellungnahmen des Gemeinde- und Städtebundes und des Landkreistags wurde, soweit mir bekannt ist, auf die dringende Reform des Kommunalen Finanzausgleichs noch mal hingewiesen auch das ist hier an der Stelle kein neues Thema -, zum einen, weil es große Unterschiede in den Grundbeträgen für die Landkreise und die kreisfreien Städte gibt, und zum zweiten, weil es grundsätzliche Kritik an den zugrunde liegenden Berechnungsgrundlagen gibt. Also das ist nicht neu, sondern so wie im letzten Jahr eben auch.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Prä- sidium!)

Herr Kuschel. Frau Abgeordnete Lehmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kuschel?

Bitte schön, Herr Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Frau Lehmann, Sie haben gesagt, es gibt infolge der demographischen Entwicklung einen Rückgang der Erstattungsbeträge. Wie bewerten Sie denn in dem Zusammenhang den Fakt, dass unabhängig von der Einwohnerzahl die Kommunen verpflichtet sind, bestimmte Vorhalteleistungen zu erbringen, also sagen wir mal im Bereich der Kfz-Zulassung, das ist fast unerheblich, und dort ein hoher Kostenblock sogenannter fixer Kosten anfällt? Wie soll das denn aus Ihrer Sicht Berücksichtigung finden? Oder sind Ihre Worte dahin gehend zu bewerten, dass Sie hier für eine umfassende Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform werben?

Herr Kuschel, Letzteres mit Sicherheit nicht. Auch da haben sich unsere Meinung als Fraktion und auch meine nicht geändert. Sie sprachen die KfzZulassungsstellen an. Das hätte ich jetzt auch noch getan. Die Kfz-Zulassungsstellen zum Beispiel sind zumindest in vielen Kreisen, soweit ich das beurteilen kann und die Zahlen kenne, durchaus kostendeckend. Das, was Sie hier vorgeschlagen haben, können wir doch gern auch in unserem Haushaltsund Finanzausschuss, oder wenn die Innenpolitiker möchten, auch im Innenausschuss beraten, auch wenn wir die Verordnung natürlich heute beschließen möchten. Es steht Ihnen nach unserer Geschäftsordnung frei, einen Antrag zur Beratung in den Ausschüssen zu stellen.

Ich komme deswegen auf die Einwohnerbezogenheit zurück, weil man vor Ort, wenn man in den Kommunen unterwegs ist, oft von den Bürgermeistern angesprochen wird. Da wird gesagt, mir fehlen in diesem Jahr 5.000, 6.000, 7.000, 8.000 €. Wie kommt das? Ich komme da nicht mehr rund. Das liegt zum Teil an den zurückgehenden Einwohnerzahlen. Wenn hier in einer Gemeinde plötzlich 20 Einwohner fehlen summiert sich das eben bei dem Fakt der Auftragskostenpauschale, aber natürlich auch bei den Schlüsselzuweisungen und anderen Dingen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber die Kosten sind doch da.)

Ich wollte einfach darauf aufmerksam machen, dass man das immer wieder bei allen Diskussionen bedenken muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verordnung über die Auftragskostenpauschale des letzten Jahres war bis zum 31. Dezember natürlich nur befristet, so dass wir jetzt, also heute, über die

Anschlussregelung für dieses Jahr hier sprechen. Die wesentliche Veränderung in der Verordnung für dieses Jahr im Vergleich zum Jahr 2011 besteht darin, dass die Erstattungsbeträge für die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises auf Basis aktualisierter Personalkostensätze für die Beschäftigten und die Beamten in den Kommunen neu berechnet wurden. Basis für diese Personalkostensätze der Beschäftigten bilden die ab 1. August gültigen Einkommenstabellen für die Beschäftigten der Kommunen. Der Minister ging bereits auch darauf ein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushaltsansatz erhöht sich von 181 Mio. €, die es im Jahr 2011 für diese Auftragskostenpauschalen gab, auf 188,4 Mio. € in diesem Jahr. Wir müssen allerdings dabei auch beachten und auch sagen, dass im Jahr 2011 entgegen dem eben genannten Ansatz tatsächlich am Ende aber mehr an die Kommunen gezahlt wurde, da das Thüringer Finanzministerium das Benchmark zugunsten der Kommunen im Vollzug des letzten Jahres von den benannten drei besten Kommunen auf die 10 Prozent der am wirtschaftlichsten arbeitenden Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften umgestellt hat und deswegen im Jahr 2011 auch dafür eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3,6 Mio. € zum Tragen gekommen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dabei will ich es bewenden lassen. Auch der Finanzminister ist ja dankenswerterweise auf die Inhalte bereits eingegangen. Nichtsdestotrotz kann man sich natürlich darüber in den Ausschüssen weiter unterhalten. Wie gesagt, das Antragsrecht gibt es dazu. Wir als CDU-Fraktion möchten aber gern, dass die am Anfang von mir benannte Planungssicherheit für die Kommunen heute gegeben wird. Deswegen möchten wir gern, dass wir diese Auftragskostenpauschale heute beschließen. Ich werbe um Zustimmung zu dieser Verordnung. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke schön. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort Abgeordneter Carsten Meyer.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, kurze Bemerkung zu diesem Thema wie auch in den vergangenen Jahren.

Das ist ja überraschend, dass das Ministerium gar nicht mehr anwesend ist.

(Zwischenruf Abg. Keller, DIE LINKE: Doch, sitzt hinter der Blume.)

Oh, Entschuldigung, die Blumen haben da ein bisschen was verdeckt. Ich nehme das zurück, mit ausdrücklichem Bedauern.

Dass das Verfahren verfassungsgemäß ist, das ist schon gesagt worden. Auch das Lob von Herrn Kuschel kann man ja weitergeben, dass es früh im Jahr ist und dass es auch positiv ist. An der Kritik wird sich so lange, wie wir mit dem Thema Finanzausgleich nicht wirklich strukturiert anders umgehen können, nichts ändern, dass diese Regelungen natürlich völlig unübersichtlich und wenig transparent sind. Also wer diese Verordnungen in einem kleineren Gemeinderat vorlegt und sagt, hier könnt ihr mal lesen, warum ihr vom Land wie viel Geld bekommt, der wird mehr oder weniger Unverständnis ernten. Das ist ja nicht der Tatsache geschuldet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzministerium versuchen, möglichst gerecht das Geld zu verteilen und die Aufträge tatsächlich damit auch zu finanzieren.

Dass das Thema Benchmarking als Steuerungsinstrument kritisiert wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Benchmarks gelten allgemein als eine moderne Methode, die auch ein bisschen Anreizwirkung haben soll. Herr Kuschel, das hören Sie nicht gern, aber diese Anreizwirkung ist ja immer die Frage, wie stark sie anreizen soll. Nur wenn ich dann von Ihnen höre, das müsste doch die Rechtsaufsichtsbehörde eigentlich schon sicherstellen, dass Gemeinden …

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Fachaufsicht.)

Die Fachaufsicht - Entschuldigung. Danke. … die Fachaufsicht sicherstellen, dass die Gemeinden gut arbeiten, das würden Sie bei anderer Gelegenheit vehement in Abrede stellen wollen, weil es natürlich die Gemeindeautonomie grob infrage stellt, wenn Sie da die Grenzen enger ziehen, als sie jetzt sind.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Im übertragenen Wirkungskreis.)

Da bin ich gar nicht bei Ihnen. Meiner Ansicht nach sollte man - im Gegenteil - den Gemeinden die Möglichkeiten lassen, auch Fehler machen zu dürfen. Das kann auch durchaus mal passieren, da muss man als Gemeinde dafür auch geradestehen.

Wir haben bei dem Thema „ins Benehmen setzen“, auch da wollte ich mich noch einmal auf Sie beziehen, Herr Kuschel, mit den Räten oder den Kreistagen, den Gemeinderäten - ob das dadurch zu weniger Konflikten führt bei der Erklärung der Arbeit im übertragenen Wirkungsbereich, stelle ich mal infrage. Nach meinen Erfahrungen ist der Gemeinderat, der Stadtrat, der Kreistag durchaus nicht immer erfreut darüber, dass er zu manchen Themen einfach nichts sagen kann, das ist verfassungsmäßig tatsächlich so richtig. „Ins Benehmen setzen“ würde heißen, er dürfte was dazu sagen, der Oberbürger

(Abg. Lehmann)

meister, der Landrat, der Bürgermeister würde trotzdem entscheiden, wie er nach Recht und Gesetz meint entscheiden zu müssen. Das sorgt garantiert nicht dafür, dass man a) effizienter arbeitet und b) auch den Bürgern gegenüber besser erklären kann, warum es so getan wird, wie es getan wird. Die eigentliche Plattform ist hier im Landtag. Wir sind für die übertragenen Wirkungskreise zuständig und hier müssen die Debatten geführt werden und das werden sie ja, zum Teil auch wenigstens.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass dieser heute hier vorliegende Antrag natürlich seine Schwächen hat und es immer schlimmer wird, ist eigentlich an § 18, den der Herr Finanzminister als neu eingeführtes Thema hier diskutiert hat, wunderbar zu sehen. Wir reden also - falls es jemand nicht gelesen haben sollte oder für Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne beim § 18 davon, dass wir für die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz sicherstellen wollen und dafür die unglaubliche Summe von 215 € pro Landkreis oder kreisfreier Stadt oder Großer kreisangehöriger Stadt zur Verfügung stellen - 215 € pro Jahr pro Stadt oder Landkreis.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da waren viele Beamte mit der Ermittlung be- schäftigt.)

Das muss nur aus einem Grund diesmal hier so extra aufgeführt werden, weil die Berechnungsgrundlage eben die Gebietskörperschaft ist und nicht die Einwohner, sonst könnte man es ja auch vorne mit reintun. Das gefällt sicherlich Herrn Voß auch nicht. Um es aber noch einmal auf die Spitze zu treiben, Herr Voß, eigentlich, nach der Begründung, die Sie dafür genannt haben, für dieses lächerliche Geld, ist hier noch zu wenig Geld drin oder ich frage Sie: Haben Sie auch die Zinsverluste berechnet? Denn Sie gehen von einer Investitionsdauer von drei Jahren aus. Das heißt, Sie wollen, glaube ich, drei Arbeitsplätze ausstatten mit Lesegeräten etc. für diese Erfüllung. Dafür braucht man offensichtlich 645 €, um das zu tun. Sie bekommen aber jedes Jahr nur 215 €, das heißt, die Gemeinden müssen zwei Jahre lang vorfinanzieren. 215 € zwei Jahre und 215 € ein Jahr, sind diese Zinsverluste auch eingepreist? Das war keine ernst gemeinte Frage. Das war aber ein Hinweis darauf, dass das strukturell eine Frage wäre, wenn man hier nicht über eine lächerliche Summe von 215 € reden würde, sondern beispielsweise von 215.000 €.