Das muss nur aus einem Grund diesmal hier so extra aufgeführt werden, weil die Berechnungsgrundlage eben die Gebietskörperschaft ist und nicht die Einwohner, sonst könnte man es ja auch vorne mit reintun. Das gefällt sicherlich Herrn Voß auch nicht. Um es aber noch einmal auf die Spitze zu treiben, Herr Voß, eigentlich, nach der Begründung, die Sie dafür genannt haben, für dieses lächerliche Geld, ist hier noch zu wenig Geld drin oder ich frage Sie: Haben Sie auch die Zinsverluste berechnet? Denn Sie gehen von einer Investitionsdauer von drei Jahren aus. Das heißt, Sie wollen, glaube ich, drei Arbeitsplätze ausstatten mit Lesegeräten etc. für diese Erfüllung. Dafür braucht man offensichtlich 645 €, um das zu tun. Sie bekommen aber jedes Jahr nur 215 €, das heißt, die Gemeinden müssen zwei Jahre lang vorfinanzieren. 215 € zwei Jahre und 215 € ein Jahr, sind diese Zinsverluste auch eingepreist? Das war keine ernst gemeinte Frage. Das war aber ein Hinweis darauf, dass das strukturell eine Frage wäre, wenn man hier nicht über eine lächerliche Summe von 215 € reden würde, sondern beispielsweise von 215.000 €.
Daran merkt man den Reformbedarf unseres Kommunalen Finanzausgleichs sehr schön. Ich hoffe darauf, dass wir uns diesem Thema noch vor der Sommerpause widmen können. Das haben Sie uns
ja mehr oder weniger auch so zugesagt, dass der KFA vor der Sommerpause im Entwurf neu vorliegt. Wir werden uns aus diesem Grund zu diesem Thema heute hier enthalten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Besucherinnen und Besucher auf der Zuschauertribüne, ein herzliches Hallo, Landkreise und Gemeinden erhalten ja für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde unter Berücksichtigung der Einnahmen aus diesen Bereichen und aus sonstigen gesetzlichen Erstattungsregelungen eine Kostenerstattung, das ist die sogenannte Auftragskostenpauschale, die ja jetzt gerade Thema hier im Hohen Hause ist. Sie wird durch Rechtsverordnung des für den Kommunalen Finanzausgleich zuständigen Ministeriums mit Zustimmung des Landtags so bestimmt, dass ein angemessener finanzieller Ausgleich im Wege einer Pauschalabgeltung für die bei der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben und der Wahrnehmung der Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde entstehenden ungedeckten Kosten erfolgt. Wenn ich sage, ein finanzieller Ausgleich und die Pauschalabgeltung - da sind wir bei dem Thema, das Herr Meyer eben angesprochen hat -, teile ich zumindest, sagen wir mal, die kritischen Anmerkungen in diesem einen Punkt und da wollen wir froh sein, dass Sie gesagt haben, es sind nur 215 € und nicht noch ein paar Nullen dran. Dann wären die Zinsen in der Tat ein etwas größeres Problem.
Wegen der mit dem Finanzausgleichsgesetz 2011 vorgesehenen Änderung im Verfahren der Berechnung der Auftragskostenpauschale war ja genau diese im Jahr 2011, also im letzten Jahr, besonders heftig umstritten, auch hier bei der Debatte im Landtag. Daran kann ich mich noch erinnern. Vorgesehen war im Rahmen der Berechnungsveränderung eine Reduzierung der Auftragskostenpauschale in Höhe von 18,15 Mio. € und nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände hat der Finanzminister das Verfahren nochmals novelliert, so dass die Reduzierung im Jahr 2011 um 3,3 Mio. € geringer ausfällt. Das gilt für 2012 fort. Geändert ist nämlich - Herr Voß hat vorhin bereits dazu Auslassungen gemacht - das sogenannte Benchmarking-Verfahren. Es werden nunmehr im Bereich der kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften nicht mehr nur die besten drei Gemeinden und Gemeindeverbände herangezogen - so hat man das früher gemacht -, sondern, wie schon erläutert,
jetzt 10 Prozent der in der Vergleichsgruppe befindlichen Kommunen, die den Vergleichsmaßstab bilden. Das heißt, dass dieser Ansatz der Bemessungsgrundlage jetzt weiter verteilt ist. Das führt im Ergebnis zu diesem genannten Aufstockungsbetrag. Ich kann das nur begrüßen. Ebenso die steigenden Personalkosten, die berücksichtigt wurden. Auch hier hat Herr Voß bereits in seiner Einführung darauf hingewiesen. Herr Kuschel hat es auch schon am Anfang gesagt, die zeitnahe Vorlage dieser Verordnung über die Auftragskostenpauschale ist besonders positiv zu bewerten, weil damit den Kommunen Planungssicherheit gegeben wird. Aber insoweit, Herr Kuschel, verstehe ich dann natürlich nicht den Antrag, diese Auftragskostenpauschale noch einmal in epischer Breite im Innenausschuss zu behandeln, denn wenn wir das wollen und wenn wir relativ zügig den Kommunen diese Planungssicherheit zukommen lassen wollen, dann ist es geradezu widersinnig zu sagen, jetzt überweisen wir das an den Ausschuss, weil Sie die Abläufe kennen. Wir haben, ich glaube, Ende April oder Mitte April die nächste Sitzung. Wenn man es richtig machen will, würde man eine Anhörung beschließen, weil das Ganze auch für die kommunalen Spitzenverbände ein Thema ist, was die beschäftigt. Dann wissen Sie, dass es Mai wird, bis wir die ausgewertet haben. Eventuell vor dem Sommer wird dann die Auftragskostenpauschale erst hier im Hause verabschiedet, wenngleich Sie wissen, es gibt auch Dinge, die länger in den Ausschüssen gelegen haben. Also dann verstehe ich, wie gesagt,
diesen Widersinn nicht, wenn Sie hier auf der einen Seite loben, dass wir heute schon darüber reden, und auf der anderen Seite sagen, aber das wollen wir dann noch mal dezidiert im Ausschuss und da schieben wir es jetzt hin. Dann ist Ihnen auch klar, dass aufgrund der dann anfallenden Zeitabläufe eben diese Verordnung viel, viel später in Kraft treten kann. Wir hätten über diese Verordnung - das nur mal am Rande - bereits im letzten Plenum reden können. Aber so brennend wichtige Themen wie der Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung sind uns im Februar zuvorgekommen, sonst hätten wir es noch mit auf der Tagesordnung gehabt. Ich kann mich noch erinnern, es war ein Freitagabend.
Die Gesamthöhe der Auftragskostenpauschale ist Bestandteil des Haushalts 2012. Es geht bei der Verordnung nur noch um die genaue Verteilung der Finanzmittel. Der Vorschlag des Finanzministers entspricht der Verfahrensweise des Jahres 2011. Vonseiten des Gemeinde- und Städtebundes - so ist uns zumindest in einem Gespräch unserer Fraktion gegenüber signalisiert worden - wird die Auskömmlichkeit der Gesamtzuweisung im Rahmen der Auftragskostenpauschale erneut infrage gestellt. Herr Kuschel hat beispielsweise die Thematik
vor gefährlichen Tieren, genau - als das Kampfhundegesetz immer salopp beschrieben. Dazu gibt es übrigens - ganz interessant - jetzt ein Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes auch an das Innenministerium, weil bestimmte Dinge da eventuell noch nachreguliert werden müssen. Wir sind da sicherlich auch in der Diskussion. Sie sagen, dass das Ganze letzten Endes auch in irgendeiner Art und Weise dann einen finanziellen Niederschlag haben müsste. Herr Meyer hat schon darauf hingewiesen, dass der Kommunale Finanzausgleich generell, wenn es um Verteilung von Mitteln, die an die Kommunen heruntergegeben werden, einer dringenden Überarbeitung bedarf. Der Meinung sind wir, darüber haben wir hier bereits im Hohen Hause mehrfach diskutiert. Seien Sie sich sicher, Herr Meyer und Herr Kuschel, wir sind da im engen Dialog mit unserem Koalitionspartner, um diesen KFA auf neue, auf belastbare, auf vielleicht für die Gemeinden auch nachvollziehbare Füße zu stellen. Ich denke, das ist hohe Zeit. Ansonsten hat meine Kollegin von der CDU, Frau Lehmann, bereits auf die einzelnen Dinge in dieser Verordnung der Auftragskostenpauschale noch einmal hingewiesen. Das will ich jetzt nicht wiederholen. Ich, wie gesagt, werbe sehr um die zeitnahe Verabschiedung dieser Verordnung und nicht um eine Überweisung an den Innenausschuss. Das, wie gesagt, ist die logische Folge, um relativ schnell den Kommunen auch die Planungssicherheit über die Mittel, über die wir heute indirekt reden, zukommen zu lassen. In diesem Sinne eine Werbung für die Zustimmung heute schon und nicht erst später. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin erfreut, dass die Verordnung über die Auftragskostenpauschale für das Jahr 2012 frühzeitig den Weg ins Parlament gefunden hat, um eine gewisse Planungssicherheit für die Kommunen zu schaffen. In den vergangenen Jahren war dies leider nicht so oft der Fall. Der Finanzminister hat dieses Problem, wie es scheint, so langsam in den Griff bekommen und uns die Verordnung im I. Quartal des Jahres vorgelegt. Die Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 26 Thüringer Finanzausgleichsgesetz ist als Anschlussregelung notwendig, da die bisherige
Verordnung zum 31. Dezember 2011 befristet war. Durch die Auftragskostenpauschale soll für die durch das Land an die Kommunen übertragenen Aufgaben ein angemessener finanzieller Ausgleich aufgrund der Mehrbelastung erfolgen gemäß Artikel 93 Abs. 1 Thüringer Verfassung. Anstatt der Methode der Korridorbereinigung wird seit dem Ausgleichsjahr 2011 durch eine separate Betrachtung jeder einzelnen übertragenen staatlichen Aufgabe ein Benchmark durchgeführt. Hierbei sollen für das Jahr 2012 in § 1 der Verordnung 10 Prozent, ansonsten jeweils die drei wirtschaftlichsten Kommunen innerhalb eines Verwaltungstyps den Maßstab der jeweiligen Vergleichsgruppe bilden.
Ich will hier noch einmal eindringlich an den Artikel 93 Abs. 1 Thüringer Verfassung erinnern. Es soll ein angemessener finanzieller Ausgleich erfolgen. Der Haushaltsansatz hat sich zwar für die Auftragskostenpauschale im Jahr 2011 von 181 Mio. € auf 188,4 Mio. € erhöht, Grund für eine Erhöhung sind aber zum einen Tariferhöhungen, nämlich 4 Mio. €, und zum anderen auch die in § 1 der Verordnung erfolgte Veränderung, 3,4 Mio. € statt den besten drei nun 10 Prozent der genannten Gebietskörperschaften zu vergleichen.
Hierdurch sieht man, wie willkürlich das System ist, und wie sich die Zahlen durch die Umgestaltung von Variablen ändern. Es ist, meine Damen und Herren, zu hinterfragen, warum es 3 oder 10 Prozent der Kommunen sind und nicht 5 oder je nach Anzahl des Verwaltungstyps abhängige Größen. Wir sind der Meinung, dass beim jetzigen Verfahren Sachverhalte verglichen werden, die nicht vergleichbar sind.
Auch haben wir immer kritisiert, dass ein solches Verfahren auf aktuellen Zahlen basieren muss und nicht auf Zahlenmaterial von 2006, das von den Kommunen unter anderen Voraussetzungen gemeldet und vom Land zusammengestellt wurde.
Um den Vorgaben des Verfassungsgebers zur Umsetzung des Konnexitätsprinzips zu gewährleisten, wäre eine aktuelle grundlegende Datenermittlung erforderlich, meine Damen und Herren. Die Umstellung des Berechnungsverfahrens ist nicht transparent und somit für die Kommunen nicht nachvollziehbar. Es bleibt völlig undurchsichtig, ob die Kommunen bei der Meldung 2006 die Aufgaben berücksichtigt haben, ob bei den drei Kommunen überhaupt Aufwendungen für die Aufgaben angefallen sind, ob Besonderheiten für die geringeren Aufwendungen ursächlich sind.
Es ist nicht ersichtlich aus der Verordnung, welche Daten in welcher Höhe und in welchem Umfang für die Berechnung eingeflossen sind. Um für die Kommunen das Verfahren effektiv zu gestalten, muss es nachvollziehbar sein. Alles andere erinnert nur an eine Streichorgie, die versucht wird, mit einem undurchsichtig durchgeführten Benchmarking zu rechtfertigen. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Bedenken, wie wir sie auch in der Korridorbildung haben, fehlenden Nachvollziehbarkeit und fehlenden Transparenz, meine Damen und Herren, können wir der Verordnung nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.
Danke schön. Es liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Kuschel der Fraktion DIE LINKE vor. Bitte schön.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, einige wenige Anmerkungen zu den Vorrednern. Frau Lehmann, Sie haben für die CDU hier noch mal versucht, das Benchmarking-Verfahren zu begründen und zu verteidigen. Unstrittig ist, dass zumindest die Qualifikation oder die Weiterentwicklung von der Drei-Gemeinde-Methode zu 10 Prozent bei einzelnen Gemeindegrößen eine wirklichkeitsnähere Abbildung von Kosten erzeugt. Aber bei manchen nützt diese Umstellung nichts. Wenn ich 17 Landkreise habe und davon 10 Prozent ins Benchmarking einbeziehe, dann werden zwei Landkreise betrachtet. Also da ist der Unterschied zu dreien ja eher noch in die andere Richtung. Von daher ist die Stufe der Qualifikation des Verfahrens äußerst gering. Da teilen wir auch die Kritik, die Herr Bergner hier noch mal vorgetragen hat.
Herr Meyer, Sie haben davon gesprochen, dass wir uns im Spannungsverhältnis kommunaler Selbstverwaltung befinden, was den übertragenen Wirkungskreis betrifft, und Sie durch das Verfahren, wie es in Mecklenburg-Vorpommern praktiziert wird, dass zumindest das Benehmen hergestellt wird zwischen Verwaltungsspitze und Vertretung, keinen Zugewinn erkennen. Ich möchte darauf verweisen, ich habe das beispielhaft angeführt, das wäre das Mindeste, es wäre ein erster Schritt, den wir in Thüringen zu erreichen hätten. Viel bedeutsamer wäre natürlich sogar, wenn man das Einver
nehmen herstellen müsste, denn es ist nicht mehr erklärbar, dass die kommunale Verwaltung letztlich zweigeteilt ist, in einen Bereich, wofür nur der Bürgermeister oder beim Kreis der Landrat zuständig ist, und in einen anderen Bereich, in dem wir uns in der Zuständigkeit der Vertretung befinden. Also ich erlebe das - ich bin auch im Kreistag vom IlmKreis -, wir haben gar nicht mehr so viele eigene kommunale Aufgaben, sondern über 80 Prozent der Kreisaufgaben sind inzwischen übertragener Wirkungskreis, wo der Landrat den Kreistag de facto nicht zu beteiligen braucht. Aber es gibt auch im übertragenen Wirkungsbereich durchaus eine Vielzahl von Dingen, bei denen die Vertretung mitentscheiden könnte. Ich nenne mal die Öffnungszeiten und die Struktur zum Beispiel im Bereich Kfz-Wesen oder Führerscheinstelle. Warum soll darüber nicht der Kreistag zu befinden haben oder bei der kreisfreien Stadt der Stadtrat? Warum darf das nur der Oberbürgermeister oder Landrat allein machen? Deswegen reden wir ja immer von einem zumindest demokratiereduzierten Raum, was den übertragenen Wirkungskreis betrifft. Insofern sehen wir dort durchaus Diskussionsbedarf, diesen Bereich des übertragenen Wirkungskreises weiter zu demokratisieren. Wir wissen, die Bürgermeister, Oberbürgermeister, Landräte sind direkt gewählt und haben damit auch eine demokratische Legitimation. Aber es bleibt dabei, dass letztlich nur die Verwaltung dort entscheidet und oftmals zumindest die Stufe der Transparenz und der demokratischen Steuerung geringer ist, als wenn die Vertretungen also der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage mitentscheiden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Hey hat nun hier ein paar Widersprüche in unserem Antrag und unserem Lob festgestellt, also Antrag Weiterberatung im Innenausschuss und Lob, dass es frühzeitig doch hier dem Landtag zugeleitet wird. Das Lob bezieht sich zunächst auf das Verfahren der Zuleitung. Damit weiß auch die Öffentlichkeit, was sie zu erwarten hat. Es nützt doch aber nichts, wenn die Kommunen jetzt zwar zeitnah eine Verordnung erhalten, wenn aber im Rahmen dieser Verordnung ihnen zustehende Gelder vorenthalten werden. Das Beispiel mit der Umsetzung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren wurde ja bereits mehrfach in der Debatte hier benannt. Da ist es im kommunalen Interesse, dass der Innenausschuss sich noch mal damit beschäftigt und möglicherweise diese Erstattungsansprüche, die die Gemeinden und die Landkreise haben, auch bereits in diesem Jahr zu sichern. Gegebenenfalls können Sie auch darauf verweisen, wir machen das zu einem späteren Zeitpunkt mit der Verordnung 2013 rückwirkend für das Jahr 2012. Da sind wir gern diskussionsbereit. Aber jetzt einfach zu sagen, Augen zu und durch, obwohl nachweisbar ist, dass diese Kosten zusätzlich auftreten, das kann nicht im kommunalen Interesse
sein. Da sollten der Landtag und der Haushaltsausschuss auch das entsprechende Selbstbewusstsein haben, hier noch mal mit der Landesregierung, insbesondere dem Finanzministerium, in den Dialog zu treten. Insofern verbleiben wir bei unserem Antrag. Danke.
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, der Regierung auch nicht. Dann schließe ich die Debatte und wir kommen zur Abstimmung, als Erstes zur Abstimmung über den Ausschuss. Herr Kuschel, Sie beantragten in Ihrer ersten Redemeldung den Innenausschuss und jetzt so im Halbsatz den Haushalts- und Finanzausschuss - welchen nun?
Haushalts- und Finanzausschuss Federführung gut. Dann stimmen wir erst mal ab über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer ist dagegen? Die CDU- und die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei der CDU- und der SPD-Fraktion. Wer enthält sich? Es enthält sich die FDP-Fraktion. Damit ist auch die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt.
So kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 5/4032. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag angenommen.
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