weitet, und dazu dient nicht zuletzt auch die Begrenzung von 20 Anbietern, die Konzessionsinhaber. Ich denke, das versteht sich von selbst, dass man die relativ leicht kontrollieren kann und damit auch die Suchtprävention unterstützen bzw. fördern kann. Das hat man bei 100 und mehr natürlich nicht mehr, da wird das schon sehr schwierig für die Behörden, dieses zu durchschauen. Herr Barth, auch Ihr Beitrag mit den Autoverkäufern, mit Verlaub, der hinkt für mich ein wenig, es sei denn, Sie könnten mir doch Autokäufer zeigen mit pathologischem Suchtpotenzial.
Nein, nein, die krankhaft Autos kaufen, wenn Sie mir die zeigen, da kann man ernsthaft darüber reden. Aber da habe ich eine andere Auffassung. Das hinkt gewaltig, was Sie hier ins Feld geführt haben, und soll nur davon ablenken, dass wir hier die Marktöffnung machen und gleichzeitig keine Probleme bekommen. Ich sehe das anders. Je mehr Anbieter es sind, die nicht kontrolliert werden können, umso eher bleibt die Suchtprävention auf der Strecke, das ist eigentlich das, was wir verhindern wollen.
Auch zum Online-Glücksspiel möchte ich ein paar Worte verlieren. Wir erleben ja, dass immer mehr Menschen sich zurückziehen in die virtuelle Welt, also sich mehr im Internet bewegen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung beziffert nach einer Studie mittlerweile dies auf 560.000 Menschen, die internetsüchtig sind. Die Studie über Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland vom Januar 2012 von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung benennt dies bei 0,49 Prozent der Bevölkerung, die ein pathologisches Glücksspielverhalten an den Tag legen, für Live-Wetten besteht ein fünffach höheres Risiko, pathologisch auffällig zu werden. Wenn wir beide Erkenntnisse zusammenführen, Internetsucht und pathologisches Glücksspielverhalten, ergibt sich aus meiner Sicht eine besondere Vorsicht für Internet-Glücksspiel. Ich denke, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung oder besser über 90 Prozent aller Bundesländer in Deutschland gute Ansätze bietet, den Anforderungen an das Glücksspiel gerecht zu werden. Das heißt, Marktöffnung auf der einen Seite, aber Suchtprävention auf der anderen Seite. Wir haben in den Beiträgen vorab auch feststellen können, dass es mit Geld verdienen einhergeht, aber auch mit Geld verteilen weitergeht. Da sind wir bei der Sportförderung, wir sind bei der Freien Wohlfahrtspflege usw., die direkt davon partizipieren und natürlich auch ein Stück weit Suchtprävention damit begleiten.
kutieren, das Thema intensiv auszuwerten. Ich hoffe und wünsche, dass wir dann schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen, so wie wir uns das vorstellen. Ich denke, der Entwurf der Landesregierung ist hier der geeignete, aber nichtsdestotrotz würde ich auch die Diskussion im Ausschuss über den Gesetzentwurf der FDP führen wollen. Aus diesem Grund beantrage ich die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Innenausschuss. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, als die Landesregierung den Gesetzentwurf eingebracht hat, hat mich vor allem die Frage beschäftigt, die der Innenminister allerdings schon beantwortet hat, nämlich ob die Landesregierung die Stellungnahme, die neue Stellungnahme vom März der EU-Kommission tatsächlich als abschließende positive Stellungnahme bewertet. Die Frage ist zunächst beantwortet. Darauf komme ich noch einmal. Aber im Verlaufe der Debatte, muss ich sagen, bin ich schon einigermaßen entsetzt gewesen von den Beiträgen, die hier zum Teil so gekommen sind. Der erste, der stattgefunden hat, und der vor mir bisher letzte haben sich immerhin durch eine wirklich wohltuende Sachlichkeit ausgezeichnet. Aber was der Kollege Gentzel und die Kommissarische Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier abgeliefert haben, das ist schon kaum mit Worten zu beschreiben.
Wer also mal wissen will oder wer unbedingt mal wissen wollte, wie es auf einem SPD-Parteitag zugehen kann, der braucht da nicht mehr hinfahren, der hat es hier erlebt.
Die sozialpolitische Sprecherin der GRÜNEN - ob sie etwas von Sozialpolitik versteht, kann ich nicht beurteilen, von der Materie hier versteht sie auf jeden Fall nichts
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sicher, sicher doch! Da- von versteht Frau Siegesmund durchaus et- was!)
hat gesagt, der FDP ginge es nur um Gesetzestreue. Das ist so dieselbe Linie - juristisches Geschwätz und uns geht es nur um Gesetzestreue. Stellen Sie sich vor, Frau Siegesmund, darum geht es mir,
können Sie sich das wirklich vorstellen, mir geht es darum, dass wir hier Gesetze machen, die die Menschen da draußen im Land dann auch einhalten, dass wir sie auch so machen, dass sie dem Zusammenleben dieser Menschen auch wirklich nützen. Darum geht es mir.
Wenn das schlimm ist und wenn Ihnen das nicht gefällt, dann ändert das an diesem Bekenntnis und an dieser Einstellung überhaupt nichts.
Ich habe auch überhaupt nichts dagegen, dass es Menschen in unserem Land gibt, die Geld verdienen wollen. Das wollen - das ist auch eine Analogie zu den Autoverkäufern, lieber Jörg Kellner - Autohersteller und Autoverkäufer auch. Trotzdem beschließen wir keine Gesetze, die in letzter Konsequenz dazu führen, denn darum geht es denen, die ich eben angesprochen hatte vor Ihnen, dass wir Autos verbieten. Denn das ist das, was Sie wollen, Sie wollen Glücksspiel verbieten.
Frau Siegesmund, wenn das stimmt, was der Kollege Gentzel gesagt hat, dass das zwei oder drei sind oder vielleicht fünf oder sechs,
dann sage ich Ihnen, die haben ein Stimmenwahlrecht auch in Schleswig-Holstein. Die Stimmen von zwei, drei, fünf oder sechs Leuten würden dem Kollegen Kubicki nicht zu 2 Prozent oder 3 Prozent mehr verhelfen, dazu braucht es auch in SchleswigHolstein ein paar Stimmen mehr.
Stellen Sie sich mal vor, vielleicht sind da Stimmen von Leuten dabei, die sehen, dass sie spielen können, und zwar in einem regulierten Umfeld, in dem sie sicher sein können, dass alles getan wird, um sie vor den Gefahren der Spielsucht zu bewahren.
Vielleicht sind sogar auch Menschen dabei, die in Sport- oder kulturellen Vereinen, in sozialen Vereinen tätig sind, die sich darüber freuen, dass es in Schleswig-Holstein im Gegensatz zu Thüringen,
wenn wir das Gesetz nicht beschließen, nämlich zu einer Situation dann nicht gekommen ist, in der diese Vereine Geld bekommen können, wenn wir mit diesem Gesetz nicht endlich zu Potte kommen. Ich lasse die Frage sowieso im Moment nicht zu, Frau Präsidentin.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sind unverschämt und anmaßend, Herr Barth!)
Wenn jemand am Mikro steht, werde ich natürlich immer den Redner fragen, ob er eine Frage beantworten möchte. Da wir auf der Zuschauertribüne jetzt ganz viele Grundschüler aus der 4. Klasse haben, die sehr gut lernen, wie es in Thüringen geographisch und politisch
Dann lernen die Schülerinnen und Schüler jetzt, dass ich gefragt worden bin, ob ich eine Zwischenfrage zulasse und dass ich das im Moment nicht machen möchte, weil ich meinen Gedanken erst fertig ausführen möchte. Die Kollegin hat anschließend noch Zeit, entweder die Frage zu stellen oder noch mal hier vorzukommen und ihre abweichende Meinung dann darzulegen. So funktioniert das hier.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt Menschen, die Geld verdienen wollen das stimmt -, und es gibt Menschen, die wollen spielen. Dem Interesse von beiden muss man in ausgewogener Art und Weise Rechnung tragen.
Das sollte man tun. Ich will das jedenfalls. Ich will, dass man den Interessen beider in ausgewogenem Maße Rechnung trägt.