Protokoll der Sitzung vom 04.05.2012

Vorhin gab es die Rückfrage, Frau Abgeordnete Leukefeld möchte noch mal reden. Gut. Frau Abgeordnete Leukefeld für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich mache es auch kurz. Ich bin jetzt noch mal vorgegangen, Frau Pelke, ich bedauere das, Sie werden Ihre Gründe haben, das hier so dargelegt zu haben, dass Sie einer Überweisung nicht zustimmen werden. Wir sind jetzt wieder leider dorthin zurückgefallen - was wir schon oft erlebt haben -, dass Sie sagen, wir machen das alles, wir brauchen weder Ihre Anträge der Opposition, noch brauchen wir entsprechende Beratung, alles ist auf einem guten Weg. Und da muss ich Ihnen sagen, das bezweifele ich und deswegen noch mal mein Werben.

(Beifall DIE LINKE)

Vielleicht kann man sich ja doch noch für die Fortberatung entscheiden. Ich will dafür noch mal zwei, drei Argumente bringen. Das Erste, zehn Jahre, finde ich, ist eine Etappe, die Wirksamkeit eines Ge

setzes zu hinterfragen. Das ist aus meiner Sicht völlig legitim. Wir haben im Gleichstellungsausschuss festgestellt, als entsprechende Berichterstattung war, dass das Innenministerium lange nicht die Notwendigkeit versteht, vielleicht einen Zahn zuzulegen, so wie im Sozialministerium oder wie der Gleichstellungsausschuss, wie auch die verantwortlichen Sprecherinnen und Sprecher in den Fraktionen. Wir haben Kürzungen in dem Bereich gerade bei Frauenhäusern hinnehmen müssen in den letzten Jahren. Wir haben ja nicht zum ersten Mal über finanzielle Fragen diskutieren und die auch erkämpfen müssen. Deswegen, denke ich, wenn man hier noch mal weiterdiskutiert, ist das also völlig legitim und richtig und würde letztendlich dazu führen, dass das Thema auch etwas ernster genommen wird. Und einen Fakt will ich auch noch sagen, wir kommen sicherlich in der Debatte im Ausschuss anders als hier im Landtag selbst, im Plenum, noch mal zu ein paar Auffassungen, wo einfach etwas getan werden muss. Ich will eines sagen, es war angedeutet im Gleichstellungsausschuss, Traumatherapeuten und Traumatherapeutinnen fehlen. Wie lange sind die Wartezeiten bei Psychotherapeuten?

(Beifall DIE LINKE)

Ich glaube, das ist einfach eine Sache, der man sich stellen muss und möglicherweise würden ja aus solchen Diskussionen auch Konsequenzen abgeleitet, das wäre jedenfalls mein Wunsch. Und deswegen einfach abschließend noch mal meine Bitte, überlegen Sie sich das, lassen Sie uns weiterdiskutieren, wir brauchen hier eine Analyse. Das ist auch meine Bitte an die Sozialministerin, dass das noch mal weiter untersucht wird und wir dann zu entsprechenden Konsequenzen und Fortschreibungen auch kommen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gab noch eine Redemeldung aus der Fraktion DIE LINKE, Frau Abgeordnete Dr. Lukin. Es sind noch 2 Minuten Redezeit.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte nur aus meiner Erfahrung als ehrenamtliche Vorstandsfrau eines Frauenhauses kurz bemerken, dass ich eigentlich nicht nachvollziehen kann, warum dieses Thema nicht im Ausschuss noch gründlich diskutiert wird,

(Beifall DIE LINKE)

einfach deswegen, gegenwärtig werden die Leitlinien zur Finanzierung der Frauenhäuser überarbeitet. Soll das eine rein verwaltungstechnische Angele

genheit sein? Ich denke, hier sollten wichtige politische Signale auch von allen Parteien gesendet werden, dass wir die Frauenhäuser, die gegenwärtig existieren, lange stützen. Frau Leukefeld hat schon angesprochen, dass bereits eine Kürzung und auch eine Schließung in der Vergangenheit stattgefunden haben. Deshalb ist es notwendig, Netzwerke auszubauen, die sich um die Verhinderung von Gewaltanwendung gegenüber Frauen und Kindern kümmern und die Zusammenarbeit der Frauenhäuser mit dem Weißen Ring zu stärken. Gerade die Frauenhäuser kümmern sich ja um das hier angesprochene Thema zur Sicherung und zum Schutz der Kinder vor allen Dingen. Deswegen wundere ich mich, warum hier nicht über die guten Erfahrungen, die in vielen Kommunen herrschen, über die Netzwerke, die dort existieren, über die Auswirkungen des Gewaltschutzgesetzes noch einmal so debattiert wird, dass wir dort auch Handlungsstränge entwickeln für die nächste Zeit. Ich will nur sagen, die Bewirtschaftungsreserve hin oder her - das war in diesem Jahr. Aber wir wissen ganz genau, dass sie nächstes Jahr wieder kommen kann, wir wissen ganz genau, dass die Richtlinien zum Beispiel auch eine tarifliche Erhöhung für Frauenhausmitarbeiterinnen überhaupt nicht vorsehen.

(Beifall DIE LINKE)

Es wurde mitgeteilt, dass die Frauenhäuser alle eine Umgruppierung ihrer Mitarbeiterinnen, die noch finanziert werden, vornehmen sollten, aber wie das in den nächsten zwei, drei Jahren - und die Steigerung wird zum nächsten Jahr erfolgen müssen - wie das ohne Mittelsteigerung vor sich geht - darüber keine Debatte. Ich finde, gerade inhaltlich muss diese Forderung gestützt werden

Frau Abgeordnete Lukin.

und muss auch die Arbeit der Frauenhäuser mit hervorgehoben werden. Und dazu wäre die Debatte notwendig gewesen. Ich bedanke mich.

(Beifall DIE LINKE)

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Kemmerich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt bei dem Stand der Debatte sollte uns das Anliegen wichtiger sein als der Ort, wo und wann wir es diskutieren. Ich denke, solange Gewalt gegen Frauen und natürlich auch Gewalt gegen

(Abg. Leukefeld)

Männer im häuslichen Bereich existiert, ist das Thema jeden Tag wichtig

(Beifall FDP)

und ein ständig währender Prozess, den wir vorantreiben müssen, den wir weiterberaten müssen. Ich gebe da Frau Pelke recht. Ihn so betonen an einer Stelle, wird das Problem nicht lösen, sondern wir müssen täglich daran arbeiten, daran bleiben. Wir haben ja auch jederzeit die Möglichkeiten im Ausschuss über Selbstbefassungsanträge, über eigengewählte Tagesordnungspunkte thematisierend dort einzugreifen, wenn denn Not am Mann oder an der Frau vor allen Dingen ist. Ich denke, das sollte wichtig sein.

(Beifall FDP)

Wichtig ist und bleibt - ich denke, das Problem ist sehr bekannt und sehr angekommen und das hat sich ja auch mit dem Erlass dieses Gesetzes gezeigt -, dass wir in der Mitte der Gesellschaft auch hierüber diskutieren. Die Zahlen sind nach wie vor alarmierend, dass vieles dann doch noch in Anonymität, in vermeintlichem Selbstschutz stattfindet und das natürlich der wenig gute Schutz ist, eben diese Thematik nicht hervorzurufen. Aber wir kommen natürlich auch irgendwo bei weiterem Rufen nach staatlicher Intervention auch an die Grenzen des Machbaren. Aufklärung muss sein und wir müssen auch darauf achten, dass wir das Thema so weit in der Öffentlichkeit halten, dass wir auch mehr Hilfe geben, sich selbst zu schützen, sich selbst an Stellen zu wenden. Denn weitere öffentlich geschaffene Stellen bei den niedrigen Zahlen, die bis jetzt in der Aufklärung sind oder in der Erfassung sind, werden das Problem scheinbar nicht alleine lösen können. Ich denke, wir müssen da eine Menge mehr noch an Strategien entwickeln, um den Opfern - wie gesagt, das fehlt ein bisschen im Antrag, hier steht nur etwas von Täterberatung und natürlich auch den Tätern immer wieder Möglichkeiten zu geben, sich selbst zu hinterfragen, zu reflektieren und natürlich eine Vermeidungsstrategie zu entwickeln, dass die hier mit Recht angeprangerten Situationen nicht mehr zum Alltag gehören, sondern möglichst ganz verschwinden, was natürlich ein hehres Ziel ist, was wir kaum erreichen können. Aber es muss auch in der gesellschaftlichen Ordnung, der gesellschaftlichen Denke klar sein, dass auch der kleinste Fall, die kleinste manchmal auch nur verbale Entgleisung, die auch manchmal wegebnend ist, zu ächten ist. Ich denke, da sind wir in der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe unterwegs, die gilt es fortzutreiben.

(Beifall FDP)

Zehn Jahre Gewaltschutzgesetz ist ein guter Zeitpunkt, das auch hier im Plenum zu thematisieren. Wir haben darüber viel gehört. Das Problem ist und wird wichtig bleiben. Ich denke, wir werden es dann

zu gegebener Zeit im Ausschuss wieder aufrufen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Mir liegen jetzt seitens der Abgeordneten keine Redeanmeldungen mehr vor. Ich frage jetzt mal in Richtung Landesregierung. Frau Ministerin Taubert, bitte.

Herzlichen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, „10 Jahre Gewaltschutzgesetz“ - es ist bereits erwähnt worden, dass in Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes der Schutz für das Leben und die körperliche Unversehrtheit unser Verfassungsauftrag ist. Deshalb sind die Maßnahmen gegen häusliche Gewalt ganz genauso wichtig wie die Arbeit der Polizei, die Arbeit des Rettungsdienstes und andere Aufgaben in diesem Bereich. In dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ja auch die Bewirtschaftungssperre benannt worden. Deswegen war es uns - deswegen sage ich „uns“ -, Frau Arenhövel und mir, ganz besonders wichtig, dass wir von dem Bereich in jedem Fall in der Kürze, in der wir es dann auch ausgehandelt haben, diese Bewirtschaftungsreserven wegzunehmen. Insofern ist dieser Teil schon auch vor dem 14. März obsolet gewesen. Es ist uns wirklich ganz besonders wichtig. Eine Gesellschaft identifiziert sich auch damit, wie sie mit den Menschen umgeht, die sich eben selbst nicht wehren können, und aus ganz unterschiedlichen Gründen ist das eben auch der Bereich der häuslichen Gewalt. Sie ist ein bedeutendes Feld der Gewaltkriminalität und Erfolge können dort nur mit gemeinsamen Anstrengungen aller Arbeitspartner erwirkt werden. Deshalb lege ich großen Wert darauf, dass die Arbeit im Gewaltschutz professionell, umfassend und vernetzt umgesetzt wird. Denn es geht darum, die Spirale der Gewalt so früh und so wirksam wie möglich zu durchbrechen. Die Landesregierung arbeitet mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, den freien Trägern, mit den Kommunen und der Wissenschaft, mit der Justiz sowie mit dem Kinder- und Jugendschutz eng und vertrauensvoll zusammen.

Das Gewaltschutzgesetz begleitet seit zehn Jahren den Paradigmenwechsel, das für Gewalt in der Familie nicht die Flucht der Opfer als einziger Weg zu mehr Sicherheit Erfolg verspricht, sondern dass der Täter zur Verantwortung gezogen wird für seine Taten, und die Opfer in der gewohnten Welt zu Hause geschützt werden. Menschliches Leid, schwerwiegende Folgewirkungen auch verbunden mit durchaus hohen Folgekosten - das kann man hier in einer sehr finanzdurchdrungenen Welt durchaus sagen - und eine für die Mitarbeiterinnen außeror

(Abg. Kemmerich)

dentlich belastende Aufgabe veranlassen uns auch natürlich darüber nachzudenken, wie wir diesen Teil der Frauenprojekte finanziell absichern können.

Der Umgang mit häuslicher Gewalt hat im bundespolitischen Rahmen ganz viele Facetten. Grundsätzlich regelt schon das SGB XII im § 68 ff. die Situation in besonderen sozialen Schwierigkeiten, wobei die Länder ganz unterschiedlich die Thematik interpretieren und umsetzen. In Thüringen zählen aufgrund der Thüringer Ausführungsgesetze die Beratungs- und Unterkunftsleistungen zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Wir haben als Freistaat hohes Interesse an der fachlichen Sicherstellung. Deshalb finanziert das Land eine ganze Personalstelle pro Frauenhaus zur professionellen Absicherung des 24-stündigen Notrufdienstes für Öffentlichkeits-, Präventions- und Netzwerkarbeit. Die Finanzierung der Interventionsstellen mit ihrem proaktiven Beratungsansatz bei häuslicher Gewalt wird allein durch Landesmittel sichergestellt. Dass wir Interventionsstellen eingerichtet haben, ist ein wesentliches Ergebnis des Thüringer Gewaltschutzgesetzes. Ich will, dass stets der aktuelle Stand der Forschung und der Wissenschaft in diesem Bereich Eingang in die Arbeit der Frauenhäuser und Interventionsstellen findet. Wir unterstützen deshalb die Fort- und Weiterbildung von Fachkräften und achten darauf, dass die entsprechenden Angebote einschließlich Supervision auch tatsächlich wahrgenommen werden.

Die bundesweit agierende Koordinierungsstelle Frauenhaus ist wichtig für die bundesweite Lobbyarbeit in diesem Bereich und für die statistische Erfassung der Daten. Etliche Frauenhäuser aus Thüringen haben sich an der Statistik beteiligt und es ist uns gelungen, dass ab dem Jahr 2010 alle Thüringer Frauenhäuser daran teilnehmen, denn zu einer fachlich hochwertigen Arbeit gehören verlässliche und kohärente Zahlen.

Mit der Einführung des bundesweit geltenden Gewaltschutzgesetzes fand unter dem Motto „Wer schlägt muss gehen“ ein Paradigmenwechsel statt. Mussten bisher die Frauen mit ihren Kindern bei häuslicher Gewalt aus der eigenen Wohnung fliehen, kehrte sich der juristische Sachverhalt nun um. Es wurde dadurch möglich, die Gewalttäter aus der Wohnung zu verweisen. Doch auch nicht alle Frauen sind einer solchen Situation gewachsen, so dass die Unterkunft im Frauenhaus nach wie vor notwendig ist. Ich begrüße es durchaus, dass die Bundesregierung eine einheitliche Rufnummer in Deutschland für Frauen in Not etablieren will und erhoffe mir, dass der Bekanntheitsgrad der Hilfsangebote weiter wächst. Das ist uns auch deswegen wichtig, weil es offensichtlich eine hohe Dunkelziffer gibt Frauen, die erst viel erleiden, ehe sie Hilfe suchen, Frauen, die es nicht wagen, aus einer gewaltgeprägten Beziehung auszubrechen, Kinder, die viel zu oft und viel zu lange miterleben müssen, dass in

der Familie Gewalt gegen die eigene Mutter geschieht.

Verändert wurde in Thüringen auch das Polizeiaufgabengesetz. In § 18 wurde festgelegt, dass die Polizei die Täter bei häuslicher Gewalt bis zu zehn Tagen der Wohnung verweisen und ein Annäherungsverbot an das Opfer verfügen kann. Auch diese Bestimmung hat sich positiv auf polizeiliches Handeln ausgewirkt. Die eingesetzten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten haben durch diese Novellierung beim Einschreiten vor Ort eine höhere Rechtssicherheit erhalten und können so direkt und unmittelbar die Wohnungsverweisung und das Rückkehrverbot aussprechen und durchsetzen.

Auch zu den Handlungskonzepten der Landesregierung ist bereits vielfach im Gleichstellungsausschuss berichtet worden. Hervorheben möchte ich dazu den Netzwerkgedanken, der gerade in diesem Bereich besonders wichtig ist. Inzwischen haben wir nahezu flächendeckend in Thüringen regionale Netzwerke, die die unterschiedlichen beteiligten Professionen im Bereich häuslicher Gewalt miteinander in Kontakt bringen, gemeinsame Strategien erarbeiten und für zunehmende Sicherheit von Frauen und Kindern in ihrer Kommune sorgen.

Mit der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt sowie der von dort eingerichteten Mentoring-Gruppe zur Begleitung des gesellschaftlichen Umdenkens, den das Gewaltschutzgesetz mit sich bringt, wer schlägt, der geht, ist dieser berufsübergreifende Ansatz zur Bekämpfung häuslicher Gewalt auch auf Landesebene ein wirkungsvolles Instrument. Viele Beispiele für die Verzahnungen der verschiedenen Akteure bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt lassen sich in Thüringen finden. In der letzten Zeit hat sich eine Arbeitsgruppe von Fachleuten gebildet, die sich auf Initiative des Paritätischen Wohlfahrtverbands intensiv mit der Vernetzung der Thematik von Frauen- und Kinderschutz befasst und die eine Fachtagung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich und im Frauenschutz durchführen wird. Allen Mitarbeiterinnen in den Thüringer Frauenhäusern will ich an dieser Stelle ganz herzlich danken für ihre wichtige Arbeit, die oftmals den Einsatz aller Kräfte beansprucht und, wie ich weiß, oft auch darüber hinaus, vor allen Dingen auch, was Zeit und eigene Psyche betrifft.

(Beifall im Hause)

Die Frauenhäuser in Thüringen haben innerhalb der letzten Jahre ihre Arbeit immer stärker professionalisiert und mit allen Beteiligten verknüpft. Ich weiß, wie mühsam diese Arbeit sein kann und wie belastend sich der Dienst bis in das Privatleben auswirkt.

Die erhobenen Daten in den Frauenhäusern sind in erster Linie schutzwürdig. Ich vertraue hier auch

(Ministerin Taubert)

den zuständigen Trägern der Frauenhausarbeit und Sie dürfen dieses tun, meine sehr geehrten Damen und Herren. Auch Sie dürfen dieses tun.

(Beifall CDU)

Wir wissen, dass in den Frauenhäusern der Anteil der SGB-II-Empfängerinnen deutlich überwiegt und dass der Anteil der Migrantinnen mit 9 bis 10 Prozent bei Weitem über dem sonstigen Durchschnitt in der Bevölkerung liegt. Bei der Aufnahme im Frauenhaus ist zu verzeichnen, dass mindestens ebenso viele Kinder wie Frauen auf dieses Hilfsangebot angewiesen sind. Ich habe mir das letztens in einem Frauenhaus auch mal schildern lassen, wie für Migrantinnen die Situation noch einmal um ein Vielfaches schwieriger ist - Sie haben es angesprochen, Frau Rothe-Beinlich - und was für Strategien auch genutzt werden müssen bis in die Anonymität, damit man eben den Zugriff des Täters auch verhindern kann. Das ist für unsere Gesellschaft eine besondere Herausforderung. Ich hatte es auch schon angesprochen, auch für die vielen jungen Leute auf der Zuschauerbank ist es ein wichtiges Thema. Keiner darf Gewalt über einen anderen ausüben, ein ganz wichtiger Grundsatz und er gilt beidseitig und unabhängig vom Geschlecht. Wenn wir das in der Gesellschaft verinnerlichen können, wenn also die Begegnung auf Augenhöhe dominieren wird in unserer Gesellschaft, dann sind - das weiß ich ganz sicher von den Frauen, die in den Frauenhäusern arbeiten - sie die Ersten, die sich eine neue Aufgabe suchen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich möchte aber auch den Polizistinnen und Polizisten danken, denn auch das ist nicht einfach, wenn sie vor Ort stehen, sie haben eine krasse Auseinandersetzung zumeist in der Familie, sie wissen oft nicht, was hinter der Haustür und hinter der Wohnungstür passiert. Auch sie müssen mit einem hohen Maß an Bestimmtheit aber auch Sensibilität auf die sich Auseinandersetzenden zugehen und auch deswegen möchte ich sie an dieser Stelle nicht vergessen.