Protokoll der Sitzung vom 04.05.2012

Ich fange mal damit an, was der Hintergrund unseres Antrags heute ist. Der Hintergrund ist, dass sich

meine Fraktion bzw. ich mit einer Vielzahl von Kleinen Anfragen, Sie haben sie indirekt erwähnt, in den zurückliegenden Monaten angefangen von November/Dezember 2011 bis Januar/Februar in diesem Jahr, mit dieser Thematik auseinandergesetzt haben - zur Thematik Gewalt und Wegweisung bei häuslicher Gewalt. Dazu muss man auch sagen, wenn man sich die Anfragen und die Antworten dazu anschaut, von einer ordentlichen Beantwortung ist weiß Gott nicht die Rede. Ich habe mir also noch einmal die Kleine Anfrage 5/3510 mit nach vorn genommen, die sozusagen der Ausgangspunkt dieses Antrags war. Wenn man sich die Fragen und die Antworten dazu anschaut, so muss man leider lesen, hierzu liegen keine Daten vor, hierzu liegen keine Daten vor, hierzu liegen keine Daten vor. Also ich habe gefragt, in wie vielen Fällen der Wegweisung waren Kinder in Familien betroffen? Antwort: Es lagen keine Daten vor etc. Ich habe einfach den Eindruck, dass der Innenminister Arbeitsverweigerung gemacht hat, indem er sich ganz geschickt hier aus der Situation herausmanövriert hat, indem er einfach antworten ließ, es liegen keine Daten vor. Ich will es ausdrücklich noch einmal sagen, es hat nichts mit dem Sozialministerium zu tun, es hat nichts mit der Gleichstellungsbeauftragten zu tun, sondern es geht an die Adresse des Innenministeriums. Das ist Punkt genug, dieses im Ausschuss zu thematisieren.

(Beifall DIE LINKE)

Lassen sie mich auch noch auf Ihren Vorwurf eingehen, dass es die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser kritisch sieht. Ich kenne eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen der Landesarbeitsgemeinschaft für Frauenhäuser, die sagen mir etwas anderes und die Mitarbeiter der Interventionsstellen sagen das auch.

Noch eine Anmerkung zu unserem Punkt 2 im Antrag, bei dem es um die Bewirtschaftungsreserve geht: Es gibt mehrere Argumente, die dafür sprechen, diesen Punkt genau drin zu behalten. Ein Argument ist der Antrag meiner Fraktion, dass das Parlament über Bewirtschaftungsreserven zu entscheiden hat; der ist gestern durch Sie abgelehnt worden. Es ist nicht gegeben, dass im Jahr 2013 die Interventionsstellen, die Frauenhäuser etc. nicht wieder genau vor der identischen Situation stehen wie in diesem Jahr. Wir haben also einfach nur mal vorgebaut, dass genau diese Problematik nicht wieder passiert.

Zum Thema Gewaltschutz - Frau Rothe-Beinlich hat es bereits angesprochen, Sie haben es sinngemäß gesagt - gab es immer einen guten Konsens in den zurückliegenden Jahren, es hier im Landtag und im Gleichstellungsausschuss zu bereden. Ich gehe einfach davon aus, dass das Thema so wichtig ist, dass wir es auch in der kommenden Aus

(Abg. Holzapfel)

schuss-Sitzung im Gleichstellungsausschuss noch einmal bereden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Nun bin ich bei dem Punkt, wo ich auch sage, ja, zehn Jahre Gewaltschutzgesetz, es wurde Zeit, dass sich Gremien in den zurückliegenden Wochen ganz intensiv noch einmal damit befasst haben, inwieweit es novelliert werden kann und soll und muss. Es gab eine Vielzahl von Veranstaltungen in den zurückliegenden zwei Wochen, wo das Thema ganz weit oben auf der Agenda stand. Der Deutsche Juristinnenbund hat es sich noch einmal genau angeschaut und auch Vorschläge unterbreitet, wie es auf Bundesebene novelliert werden könnte.

Mit meinen einleitenden Worten habe ich bereits darauf hingewiesen, wie wichtig das Thema ist und warum wir es nicht nur heute hier im Landtag, sondern auch noch einmal im Ausschuss diskutieren wollen. Die Vertreterinnen der vier Thüringer Interventionsstellen haben uns im Ausschuss genau darauf hingewiesen, welche inhaltlichen Probleme in Thüringen noch geklärt werden müssen und welche inhaltlichen Fortschreibungen von Anträgen, von Maßnahmeplänen unbedingt notwendig sind. Wir haben im Ausschuss darüber gesprochen und bereits mehrfach heute hier, auch von Ihnen, Frau Holzapfel und von Frau Rothe-Beinlich, gehört, dass das Thema Gewalt gegen Frauen kein Privatthema ist, sondern dass es auch öffentlich thematisiert werden muss. Besonders wichtig scheint mir an dieser Stelle noch einmal zu erwähnen, dass Gewalt kein sogenanntes Phänomen der Unterschichten ist, sondern Gewalt ist auch in den Familien zu Hause, wo gebildete Frauen und gebildete Männer zusammenleben. Das sollte uns auch ein Stückchen nachdenklich machen, wie wir hier noch einmal in der öffentlichen Diskussion einlenken und auch dieses sich Zugestehen, Opfer zu sein, in der öffentlichen Diskussion begleiten können.

Berichte haben uns gezeigt, dass vor allen Dingen Frauen unterschiedlich von Gewalt betroffen sind. Frau Rothe-Beinlich sprach von den Flüchtlingsfrauen. Auch unterschiedlich betroffen sind natürlich Frauen, die inhaftiert sind, oder Frauen, die dem Beruf der Prostitution nachgehen. Auch müssen wir uns noch einmal diese Thematik Frauen mit Behinderungen, aber auch ältere Frauen und wie bereits erwähnt, Frauen nach Trennung anschauen, wie sie sich mit Gewalt in dieser Phase, bevor sie sich trennen, aber auch nach der Trennung auseinandersetzen. Wir haben also um einen Bericht gebeten, der sicher nun aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit nicht mehr vor dem Sommer erstellt werden kann. Hier wären wir bereit, im Ausschuss oder hier im Landtag dafür zu plädieren, dass der Bericht seitens der Landesregierung auch im Frühherbst uns vorgelegt werden soll. Aber in diesem

Bericht und mit den Zahlen aus dem Bericht wollen wir natürlich spezielle Handlungsfelder noch einmal genauer untersuchen.

Wir wollen herausfinden, warum in Thüringen die Frauenhäuser und die Polizei in den unterschiedlichsten Regionen von Thüringen so unterschiedlich aufgesucht werden, durch Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Wir brauchen auch einen Vergleich, wie sieht die Situation in Thüringen im Vergleich zu den anderen Bundesländern aus. Wir brauchen Analysen zu den Fragen, warum suchen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, nur zu 16 Prozent wirklich medizinische Hilfe bei Ärztinnen und Ärzten. Warum gehen Frauen, wenn sie Gewalt erfahren haben, nur zu 14 Prozent zur Polizei und warum tätigen nur 6 Prozent der Frauen, wenn sie sexuelle Gewalt erleben, eine Anzeige. Das sind doch alles Themen, die wir uns einfach noch einmal anschauen und auch in dem Ausschuss diskutieren sollten.

Werte Abgeordnete, wir haben die Anhörung mit den vier Vertreterinnen der Interventionsstellen dazu genutzt, um den Antrag inhaltlich so auf den Weg zu bringen. Folgende Probleme sind noch offen: Wie kann die neu eingerichtete Notruftelefonnummer, die ab Januar 2013 geschaltet werden soll, verbreitet werden? Wir brauchen auch die Diskussion zukünftig darüber, gemeinsam noch einmal mit den Vertreterinnen der Interventionsstellen, wie können wir den Frauen, die den Mut hatten, sich an Polizei und an Frauenhäuser zu wenden, einfach besser helfen. Es ist die alte Diskussion, die wir auch immer wieder gehört haben, zwischen Datenschutz und Gefahrenabwehr. Sie steht weiterhin im Mittelpunkt und die muss auch einmal beredet werden. Es kann doch nicht sein, dass uns die Vertreterinnen der Interventionsstellen signalisiert haben, dass sie oft gar nicht die Möglichkeit haben, Frauen anzurufen und ihnen ihre Hilfe anzubieten, weil sie gar nichts davon wissen, dass sich die Frauen an die Polizei gewandt haben. Das hat doch mehrere Ursachen. Es hat einmal die Ursache, dass die Polizei bei den Einsätzen in allererster Linie sich natürlich darum kümmern musste, diese Gewaltsituation zu entschärfen, die vor Ort in der Familie war. Aber zweitens hat es natürlich auch die Ursache, dass die Polizei sich in dem Moment, wo sie in der Familie ist, als Allererstes die Frau, die von Gewalt betroffen ist, schützt. Drittens muss natürlich auch der Polizeibeamte/die Polizeibeamtin sich in dieser Situation oft selbst auch schützen. Wir haben auch in der Aussprache im Gleichstellungsausschuss erfahren, dass Polizistinnen, die in die häuslichen Gefilde gehen, in denen Gewalt stattfindet, auch oft von Gewalt betroffen sind. Auch hier braucht es noch einmal die Auseinandersetzung mit dem Innenministerium, wie die Beamtinnen und Beamten in solcher Situation besser geschützt werden können.

Weiter überlegt werden muss, werte Kolleginnen und Kollegen, wie die Opfer zukünftig besser geschützt werden, wenn sich der Täter - Frau RotheBeinlich hat es auch bereits angesprochen - nicht an die Wegweisung hält oder weiter gewalttätig ist. Dringenden Handlungsbedarf sehen wir auch bei betroffenen Kindern und Jugendlichen. Wir wissen, dass die Frage des Umgangs- und des Sorgerechts noch nicht eindeutig geklärt ist. Auch die Unterschiede, wie Familienrichterinnen in Thüringen diese Problematik handhaben, zeigen uns, hier braucht es auch noch einmal die gemeinsame Beratung, einen Erfahrungsaustausch zwischen den Familienrichterinnen und -richtern, aber auch zwischen den Mitgliedern des Gleichstellungsausschusses.

Ja, werte Kolleginnen und Kollegen, da ich der Diskussion von Frau Holzapfel entnehmen konnte, dass die Koalitionsfraktionen scheinbar nicht so sehr gewillt sind, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, möchte ich noch mal an die gute Tradition erinnern, die der Ausschuss in den zurückliegenden Jahren hatte. Das Thema „Gewalt gegen Frauen“ wurde öfter im Ausschuss und nicht nur einmal gemeinsam beredet. Ich möchte auch an die gute Tradition erinnern, die es im Bundestag 2002 gab, denn hier waren es Frauen, Frau Holzapfel, die sich für dieses Gewaltschutzgesetz stark gemacht haben. Das sollten wir doch in Thüringen auch. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Untermann, Sie wollten noch im Anschluss eine Frage stellen.

Danke, Frau Präsidentin. Frau Stange, ich habe noch eine ganz kurze Frage zu dem gesamten Gebiet. Was ich hier in Ihrem Antrag ein bisschen vermisse, ist der Datenschutz. Wir wissen alle, viele wollen gar nicht, dass man sich in die Geschichte irgendwie einmischt. Ich denke, darüber müssten wir im Ausschuss - wenn das in den Ausschuss kommt - doch einmal diskutieren, wie das zu handhaben ist, also sich einmischen ohne Einverständnis der Eltern, das ist für die Kinder auch immer nicht so sehr angenehm, denke ich, dass wir uns darüber noch mal unterhalten müssen. Sehen Sie das eventuell auch so?

Das sehe ich genauso. Wenn Sie mir zugehört haben, habe ich sinngemäß gesagt, dass es da eine große Problematik gibt zwischen dem Datenschutz und den jetzigen gesetzlichen Regelungen. Das ist

auch bereits angesprochen worden. Ich sehe schon, dass man hier auch gemeinsam eine Änderung hinbekommen muss. Ich würde mich freuen, wenn der Ausschussvorsitzende, der Ihrer Fraktion angehört, in der Beratung im Gleichstellungsausschuss konstruktive Änderungsvorschläge einbringen würde. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Birgit Pelke das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich vorwegschicken, Gewalt gegen Frauen und Kinder, Gewalt in der Familie, ob Schläge, ob Misshandlungen, ob Missbrauch ist ein Verbrechen, es muss geahndet und es muss geächtet werden. Darin, denke ich, sind wir uns hier in diesem Haus alle einig. Lassen Sie mich das vorab feststellen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD)

Da knüpfe ich jetzt an den Hinweis von der Kollegin Stange an, was die gute Tradition angeht, die Diskussionen um das Thema „Gewaltschutz“ und um das Thema „Gewalt gegen Frauen“ hier in diesem Hause. Ja, es gibt eine gute Tradition, das Thema zu behandeln. Ja, wir haben uns nie gegenseitig unterstellt, dass der eine oder andere mit dem Thema weniger zu tun haben will. Ja, es gab einmal eine gute Tradition - und da gehe ich jetzt relativ weit zurück und denke an Frau Arenhövel, ich denke an Frau Bechthum, ich denke an Frau Thierbach -, diese Themen sehr intensiv aufgrund von Selbstbefassung - in parteiübergreifender Art im Übrigen - zunächst im Gleichstellungsausschuss zu behandeln und dann mit diesem Thema auch in den Thüringer Landtag zu gehen. Das hielte ich für eine sehr gute Verfahrensweise. Genauso haben wir diese Anhörung mit den Vertretern der Interventionsstellen ich jedenfalls - verstanden. Wir haben die Vertreterinnen der Interventionsstellen in den Gleichstellungsausschuss eingeladen. Wir haben sehr viel an Informationen bekommen. Wir haben uns, ohne dass ich aus dem Ausschuss berichten darf, aber es sind ja einige Punkte angesprochen worden, um die polizeiliche Statistik gekümmert und was häusliche Gewalt angeht. Wir haben das Thema „Bewirtschaftungsreserve“ sehr deutlich diskutiert. Wir haben das diskutiert, was möglicherweise noch sehr viel intensiver zu beraten ist und was bislang gut gelaufen ist. Wir haben auch an bestimmten Stellen die Information bekommen der Vertreterinnen der Interventionsstellen, dass manches eben nicht so einfach über gesetzliche Veränderungen zu regeln ist. Das halte ich auch mal für einen wesentlichen

(Abg. Stange)

Punkt. Und ich bitte einfach an dieser Stelle um eines: Unterstellen Sie weder mir noch Frau Holzapfel, wenn wir heute Ihren Antrag nicht an den Gleichstellungsausschuss überweisen, dass wir uns nicht ausreichend mit dem Thema „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ beschäftigen, denn das wäre dann keine gute Tradition.

(Beifall CDU)

Ich habe nicht herausgehört im Gleichstellungsausschuss bei der Anhörung, dass im Moment dringlicher Handlungsbedarf besteht. Dass Diskussionsund Gesprächsbedarf ist, ja, aber ich habe es nicht so verstanden, dass nun in der nächsten Zeit ganz dringlich das eine oder andere Thema angegangen werden muss, sondern erst noch Beratung notwendig ist, Beratung auch mit denen, die im Bereich der Netzwerke, die im Bereich der Frauenhäuser sich mit der Gesamtthematik „Gewalt gegen Frauen“ beschäftigen. Das ist einmal das Thema der Wegweisung, wer schlägt, der geht, das hat Frau RotheBeinlich schon erwähnt, war für mich auch ein Meilenstein in dieser Diskussion und ist eine berechtigte Umkehrung der Situation, die an bestimmten Problemen trotz alledem nicht weitergeholfen hat. Das wiederum hat Frau Stange auch erwähnt, denn wie gehen wir eigentlich damit um, wenn der Täter trotz alledem sich wieder in Richtung der Wohnung bewegt, wenn die Familie unter Angst leben muss, insbesondere die Kinder. Das sind alles Dinge, die auch im Übrigen nicht unbedingt, so habe ich auch die Anhörung wieder verstanden, gesetzlich zu regeln sind, weil, das ist nun mal in der Rechtsprechung so, bis nichts passiert, wird dieser Mensch, der diesen Druck ausübt - meistens der Mann, der diesen Druck ausübt gegenüber der geschlagenen Frau und den betroffenen Kindern - nicht einfach weggesperrt, sondern man muss sich andere Möglichkeiten überlegen, wie man hier den Betroffenen helfen kann.

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Berninger?

Bitte, Frau Abgeordnete.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Abgeordnete Pelke, danke auch an Sie. Sie machen sehr lange Sätze, deswegen sind Sie jetzt schon weiter fortgeschritten mit dem, wonach ich fragen möchte. Sie haben gesagt, es wäre kein akuter Handlungsbe

darf dargestellt worden oder Sie hätten den nicht gehört, aber stimmt es nicht … Ich meine mich zu erinnern, aus der Anhörung gehört zu haben, dass die Interventionsstellen eben gerade akuten Handlungsbedarf signalisiert haben und daraus resultiert ja dann auch der Antrag meiner Fraktion. Und vielleicht haben Sie das ja nur vergessen und würden Sie, wenn ich Sie daran erinnere und Sie sich dann selbst daran erinnern, vielleicht Ihre Meinung noch mal ändern und den Antrag doch an den Ausschuss überweisen?

Liebe Kollegin Berninger, ich bin zwar schon ein bisschen älter als Sie, aber nicht so sehr vergesslich, und möglicherweise ist es auch eine andere Bewertung dessen, was wir gehört haben. Ich sehe es nicht so, dass nun unmittelbar resultierend aus dieser Anhörung - mit einer Ausnahme, darauf komme ich noch, die Bewirtschaftungsreserve, das war der Punkt, der sehr akut diskutiert worden ist haben wir viele Problemsituationen diskutiert, aber es war mir nicht gegenwärtig, das tut mir leid und ich könnte jetzt, das darf ich aber nicht, aus dem Protokoll zitieren, darin steht das nämlich auch nicht, genau diese Aussage, dass die Aufforderung an uns erging, nun unmittelbar - und das steht in Ihrem Antrag den Maßnahmeplan unmittelbar fortzuschreiben, die Leitlinien zu aktualisieren unmittelbar und Täterberatung auszubauen -, das sind grundsätzliche Themen, da sind wir uns völlig einig, aber es war jetzt nicht der unmittelbare Auftrag an uns, dieses jetzt heute weiter zu bearbeiten. Was ich verstanden habe, und ich glaube, da hatten wir eigentlich im Ausschuss auch übereinstimmend gesagt, dass wir das tun wollen, dass die Anhörung der Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Interventionsstellen ein erster Teil war und dass wir uns mit dem Thema auch in Form von Anhörungen im Gleichstellungsausschuss weiterbeschäftigen wollen. Das war ein Punkt, den ich so verstanden habe.

Sind das Anfragen oder Wortmeldungen? Wortmeldungen, okay. Eine Anfrage?

(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ei- ne Anfrage.)

Ich bitte Sie, sich immer auch an das Mikrofon zu stellen, weil das unterschiedlich auch zu handhaben ist. Am Mikrofon stehen, bedeutet die Anfrage an die Rednerin, das andere die Wortmeldung.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Dr. Lukin? Bitte schön, Frau Abgeordnete.

(Abg. Pelke)

Sehr geehrte Frau Pelke, ich bedanke mich für die Möglichkeit einer Anfrage. Sie wissen, dass die Richtlinien zur Finanzierung der Frauenhäuser gegenwärtig überarbeitet werden und überarbeitet werden müssen. Wäre es da nicht eine sinnvolle Grundlage, wenn die Landesregierung vorher den hier in Erwähnung gebrachten Bericht bzw. den Maßnahmeplan „Häusliche Gewalt“ noch einmal überarbeitet vorstellt und auch in den Ausschüssen diskutiert?

Ich will von der inhaltlichen Diskussion nicht die Notwendigkeit einer ausreichenden Finanzierung abhängig machen. Dann begäbe ich mich ja auf das Tableau von Herrn Voß, das möchte ich an dem Punkt nicht. Da komme ich gleich wieder auf den Punkt der Bewirtschaftungsreserve, das war ein sehr wesentlicher Punkt, den wir diskutiert haben, auch im Gleichstellungsausschuss, den haben Sie hier in Ihrem Antrag noch drin. Die Bewirtschaftungsreserve ist auch ein Punkt, den man nicht unbedingt hier noch in dem Antrag hätte belassen müssen, sondern vielleicht auch mal eine Neufassung machen können. Aber das ist jetzt nicht der wesentliche Aspekt. Wir haben uns im Gleichstellungsausschuss sehr deutlich, ich habe mich hier im Plenum sehr deutlich - und meine Fraktion auch - zur Frage der Bewirtschaftungsreserve geäußert. Ich danke noch mal all denen, und zwar auch insbesondere dem zuständigen Ministerium und auch den Verbänden, allen Betroffenen, die mit ihrer Öffentlichkeitsarbeit dazu beigetragen haben, dass, und da stimme ich Ihnen auch wieder zu, die Bewirtschaftungsreserve bei Gott nicht erledigt ist und nicht vom Tisch ist, aber dass in diesen Punkten, was die Frauenhäuser, was Interventionsstellen und andere Dinge angeht, entsprechend gehandelt werden konnte, damit keiner in Unsicherheit leben muss, sondern dass ausfinanziert worden ist zunächst. Da auch noch mal herzlichen Dank an unsere Ministerin Frau Taubert, die sich da auch sehr intensiv gekümmert hat, dass dieses alles zustande gekommen ist.

(Beifall CDU, SPD)

Das Thema ist damit trotz alledem nicht insgesamt vom Tisch, aber das diskutiert man an anderer Stelle. Aber zunächst einmal für den Punkt, den wir hier beraten haben, ist es geklärt und insofern brauchte man das auch nicht mehr zu diskutieren.

Was ich will, ist, dass auch künftig - und das ist eine finanzielle Frage - die Frauenhäuser, die Stellen ausfinanziert sind, genau wie die Interventionsstellen. Was ich will, ist, dass dem Schwerpunkt der Situation - das haben meine Vorrednerinnen auch schon gesagt - von betroffenen Kindern ein weiteres Hauptaugenmerk gegeben wird. Da weiß ich

noch, wenn ich es sagen darf, aber auch das haben die Interventionsstellen sehr deutlich gemacht, dass ihre Aufgabe eigentlich vorrangig für den Erwachsenenbereich gegeben ist. Ich glaube, das schlimmste Leid, und damit will ich das andere nicht kleinreden, ist wirklich das, was Kinder und Jugendliche in den Familien ertragen müssen. Die Situation von Kindern und Jugendlichen ist eine besondere, die möglicherweise auch noch mit anderen Möglichkeiten und mit anderen Dingen zu bewältigen sein muss in Zukunft.

Lange Rede, kurzer Sinn, ich bitte einfach festzustellen, dass wir uns hier im Thüringer Landtag alle gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen und Kinder im häuslichen Bereich und an welcher Stelle auch immer aussprechen, dass wir die entsprechenden finanziellen Grundlagen - dazu haben wir uns auch sehr deutlich positioniert - gesichert und auch für die Zukunft festgelegt wissen wollen. Ich glaube, das hat auch die Diskussion um die Bewirtschaftungssperre gezeigt. Ich bin mir sicher, dass wir im Gleichstellungsausschuss zu gegebener Zeit, so wie ich die Diskussion seinerzeit verstanden habe, mit weiteren Personen, die in diesem Bereich arbeiten, Gespräche führen werden, um letztendlich im Hinblick auf eine Novellierung des Gleichstellungsgesetzes und anderer gesetzlicher Grundlagen noch weiter Diskussionen führen werden. Aber ich bitte genauso um Ihr Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt die Notwendigkeit, diesen Antrag zu überweisen, nicht sehen. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vorhin gab es die Rückfrage, Frau Abgeordnete Leukefeld möchte noch mal reden. Gut. Frau Abgeordnete Leukefeld für die Fraktion DIE LINKE.