Protokoll der Sitzung vom 04.05.2012

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Baumann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, E-Government, die immer stärkere Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien in der Verwaltung ist ein Baustein der fortwährenden Verwaltungsmodernisierung auch hier in Thüringen. Von Anfang der 90er-Jahre bis ins neue Jahrtausend galt in Thüringen eine IT-Richtlinie und es gab den interministeriellen Arbeitskreis Informationstechnik zur technischen Koordinierung und zur Regelung von Anschaffungen im IT-Bereich. Die zunehmende Entwicklung des Internets und anderer neuer Medien brachte die Notwendigkeit noch besserer Strukturierung und Koordinierung. Es wurde ein Steuerungskreis Verwaltungsreform IT- und E-Government im Finanzministerium gebildet. Später entstand die Leitstelle für Informations- und Kommunikationstechnologie im Thüringer Finanzministerium. In der erlassenen Richtlinie für den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik in Thüringen in der Thüringer Landesverwaltung, im Folgenden nur noch IuK-Richtlinie genannt, werden die konkreten Aufgaben der IuKLeitstelle definiert sowie konkrete Vorgaben für die weitere Entwicklung im Informations- und Kommunikationsbereich innerhalb der Thüringer Landes

(Abg. Meyer)

verwaltung gemacht. Deshalb ist die IuK-Richtlinie eine ohne Zweifel wichtige, wenn nicht gar die wichtigste Planungsgrundlage für das E-Government in Thüringen.

Die geschilderte Entwicklung im Bereich des E-Government ging nicht ohne Probleme vonstatten. Ich erinnere an die Vorgänge bei der Ausschreibung zur Umsetzung des E-Government-Projekts. Seither verfolgt das Thüringer Finanzministerium die Umsetzung des E-Governments in Eigenregie. Umso wichtiger ist es, aus diesen Fehlern zu lernen. Aus Sicht der SPD scheint es wichtig, gerade in diesem technikintensiven Bereich nicht nur die Verwaltungsfachleute und Juristen beraten und entscheiden zu lassen, sondern auch den IT-Spezialisten ausreichend Mitsprachemöglichkeiten einzuräumen. Wir wissen aus der intensiven Beschäftigung mit dem Haushalt, dass die IT-Ausgaben des Freistaats in den zurückliegenden Jahren durch neue Anforderungen an die Hard- und Software immer wieder gestiegen sind und vermutlich noch steigen werden. Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss im zurückliegenden Jahr sehr intensiv mit der Entwicklung dieses Ausgabenblocks befasst. Folgerichtig ist, sich auch mit den Planungsgrundlagen für die entstehenden Ausgaben zu befassen, womit wir wieder bei der IuK-Richtlinie und dem vorliegenden Antrag wären.

Ich danke dem Thüringer Finanzminister für seinen Sofortbericht, der auf die von der FDP aufgeworfenen Fragestellungen entsprechend eingegangen ist. Wir sind hier ein gutes Stück vorangekommen. Ich bin mir sicher, dass das Thema E-Government dieses Hohe Haus nicht das letzte Mal beschäftigt hat. Einige Fragen, mit denen sich Legislative und Exekutive beschäftigen sollten, will ich an dieser Stelle noch einmal nennen. So die Nutzung freier und damit meist kostengünstiger Software in der Landesverwaltung und in den nachgeordneten Behörden, natürlich unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

Ein weiterer Punkt ist die Förderdatenbank des Freistaats Thüringen im Internet. Heute schon gibt es eine sehr gute Förderdatenbank bei der Thüringer Aufbaubank. Man könnte diese Datenbank vielleicht zur Datenbank für alle Fördermittelprogramme ausbauen und unmittelbar in das Serviceportal des Freistaats Thüringen einbinden. Eine weitere bessere Vernetzung der Internetangebote von Land und Kommunen ist sicherlich auch angeraten. Hätten wir in Thüringen schon durchgängig leistungsfähige Kommunalstrukturen, wäre die Schaffung solch durchgängiger E-Government-Angebote schon heute viel einfacher möglich.

Zentrale Vergabe im IT-Bereich: Das Finanzministerium hat die Prüfung einer zentralen Vergabestelle angekündigt. Bei IT-Beschaffung wäre zumindest

für Standardprodukte die zentrale Vergabe dringend anzuraten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir sind im Bereich E-Government mittendrin in der Entwicklung, die aufgrund des fortwährenden technischen Fortschritts vermutlich nie abgeschlossen wird.

Nun noch einige Sachen zum Antrag der FDP: Das im Antrag unter Nummer 1 geforderte Berichtsersuchen ist für uns erfüllt. In Punkt 2 wurden unserer Meinung nach Selbstverständlichkeiten zusammengefasst und zu Forderungen erhoben. Es ist doch vollkommen ohne Zweifel, dass sich die neue IuKRichtlinie an den Zielen Bürgernähe, Serviceorientierung, Verwaltungsvereinfachung und Bürokratiekostenabbau orientieren muss. Aus Sicht der SPDFraktion muss man das nicht extra noch beschließen.

Wir lehnen auch eine Zustimmung zum Punkt 3 ab, nachdem bis zum September 2012 über die Nachfolgerichtlinie der IuK-Richtlinie beraten werden soll. Der Finanzminister hat zugesagt, uns schriftlich zu informieren. Damit ist auch dieser Punkt für uns erledigt. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Kemmerich das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne, Sie sind Zeuge geworden von dem, was wir häufig in Parlamenten haben, jetzt haben wir uns alle gelobt, auch geschaut, wo andere es besser machen, aber woraus wir hier dann die Schlüsse ziehen, das ist hoffentlich nicht nur mir im Verborgenen geblieben, sondern auch vielen Zuhörern.

(Beifall FDP)

Aber zurück zum Anfang. Richtigerweise wurde beschrieben, wie das Entstehen der heute noch geltenden - zugegebenermaßen leider nur bis Jahresende geltenden - IuK-Richtlinie in 2007 zustande gekommen ist. Herr Finanzminister Voß hat richtigerweise auch darauf aufgebaut, anhand der Beschlüsse der Regierung einen Stellenabbauplan im Auge - 8.600 Stellen sind es zurzeit. Sie sind letztens in den Presseveröffentlichungen zitiert worden, dass das durchaus noch weitergehen kann, in meinen Augen auch muss. Denn wir haben nicht nur finanzielle Belastungen zu tragen, sondern da schlägt sicherlich auch das Fachkräfteproblem durch, also man kann Verwaltung sicherlich auch

(Abg. Baumann)

nicht mehr so besetzen, wie das noch zu anderen Zeiten ging.

Aber heute stellen wir oftmals in Verwaltungen aus vielerlei Gründen fest, dass die Grenze der Belastbarkeit erreicht worden ist, dass wir eben an vielen Stellen nicht das nutzbar machen, was in vielen Bereichen des privaten, geschäftlichen und übrigen Lebens heute schon gang und gäbe ist. Herr Voigt hat ja richtigerweise eben Benchmarks genannt, die aus der Privatwirtschaft kommen, die es längst geschafft haben, sicher zu unterzeichnen, denn ich kann ja heute Geld in beliebigen Mengen transferieren, ich kann Unterschriften leisten, Verträge schließen, nur im öffentlichen Bereich nicht. Das ist ganz gut und schön, dass ich mir ein Formular herunterladen kann auf den Plattformen des Thüringer Freistaats, aber ich kann es ja nicht unterschrieben zurückschicken.

(Beifall FDP)

Jedenfalls nicht durchs Netz. Insofern sehe ich nicht, dass wir hier sagen können, gut, klar ist der Punkt 3 erledigt, wenn der Minister ankündigt, wir bekommen einen schriftlichen Bericht. Ich will ihn auch insofern, und so habe ich Herrn Dr. Voß kennengelernt, sehr ernst nehmen, dass das dieses Jahr noch passiert. Nur die Ernsthaftigkeit des Verfolgens der Modernisierung der Verwaltung in punkto E-Gouvernment kann ich trotzdem nicht erkennen, weil auch das gehört zum Teil zur Wahrheit, das ist nicht ganz besprochen worden, früher war es Staatsaufgabe, angesiedelt bei der Staatssekretärin, Frau Walsmann, die gerade nicht da ist, und jetzt ist es im Referat angesiedelt als Unterstrich in den Aufgabenbereichen eines Referatsleiters. Das ist eine Rückstufung. Herr Dr. Voß, auch da muss ich Sie ein wenig kritisieren, so wichtig es ist, dass Sie immer auf das Geld schauen, aber in eine Internet-, in eine E-Gouvernment-Strategie des Freistaats Thüringens zu investieren, das finanziert sich fast von selber, weil Sie damit Möglichkeiten schaffen, Geld zu sparen.

(Beifall FDP)

Und, Herr Meyer, wenn wir schauen, wo können wir denn da investieren, wo haben wir Firmen, die so etwas können, da brauchen wir gar nicht weiter schauen. Wir haben in Erfurt Hidden Champions, ich nenne TecArt, die haben einen Preis bekommen für Cloud-Technologie, wir haben Ibykus, die über die Grenzen Thüringens erfolgreich sind und hier ihren Sitz haben, wir haben PDV und ich könnte das jetzt endlos fortführen. Wir haben Hidden Champions, die darauf nur warten, dass sie auch in Thüringen etwas zu tun kriegen.

(Beifall FDP)

Das ist lokale Wertschöpfung, das ist wirklich Arbeitsmarktprogramm, hier für die lokal ansässigen Firmen und die sind überall erfolgreich, überall sind

sie in Anwendungen unterwegs, ich nenne nur Hessen, nicht weit weg. Aber hier in Thüringen wird es eben nicht mit voller Vehemenz weiterverfolgt, insofern ist der Antrag sehr wichtig. Ich appelliere noch einmal an alle, die dieses Thema hier auch für wichtig erachtet haben - Herr Baumann vielleicht mit etwas wenig Leidenschaft, aber das macht ja nichts -, das Thema zumindest in den Ausschuss zu bringen, weil dann haben wir auch die Möglichkeit, den Bericht dort auch auszuwerten, sonst müssen wir halt mit dem aufwendigen parlamentarischen

(Beifall FDP)

Verfahren es wieder hier auf die Tagesordnung bringen.

Wir sprachen dieses ThAVEL an. Wir haben auch teilweise Veröffentlichungen; die Zugriffszahlen haben sich von knapp 1,5 Mio. auf 2 Mio. gut entwickelt. Aber das sind Jahreszahlen. Wir kennen andere Internetseiten, die haben Zugriffszahlen in diesen Dimensionen im Monatstakt. Das ist zwar eine beeindruckende Zahl 2 Mio., statistisch jeder Thüringer einmal oder wie man sich das schönreden will. Aber für das, was dahintersteckt, wie oft Thüringer Bürger mit Verwaltungen in Kontakt treten müssen, ist es trotzdem relativ wenig. Machen Sie sich mal den Spaß, geben Sie bei Google ThAVEL ein; als Erstes kommt die Präsentation, die genutzt worden ist, um diesen Preis zu gewinnen. Dazu all den Schaffern und Machern herzlichen Glückwunsch, aber auf der Plattform landen Sie nicht. Wenn Google das nicht weit vorn hat, heißt das, die Anwendungsbreite ist nicht gegeben und da sind eben Verbesserungspunkte. Auch dem Thüringer Bürger ist nahezubringen, wie er denn diese Vorteile nutzen kann, um damit auch Verwaltungen zu entlasten. Mancher Verwaltungsmitarbeiter ist ja auch dadurch entlastet, wenn das Formular tatsächlich, was heute nur möglich ist, erst einmal runtergeladen wird und man diesen Vorgang nicht mehr hat und natürlich die Erklärung, wie man denn dieses Formular dann ausfüllen möchte. Als ThAVEL übrigens präsentiert worden ist auf der CeBIT, haben sich viele Länder mit kompetenten Leuten diese Präsentation, das Programm angeschaut, aber aus Thüringen war keiner da. Das weiß ich von denen, die das auf der CeBIT repräsentiert haben, dass wir Thüringen die Wertschöpfung nicht haben zukommen lassen. Das kommt den Akteuren, die sich hiermit beschäftigen, nicht nach.

Wir haben einen IT-Planungsrat richtigerweise und wir haben zwei Portale des Freistaats, einmal das Portal der Thüringer Staatskanzlei und das Serviceportal des Thüringer Finanzministeriums. Auch das ist eine Doppelstruktur. Herr Voß, Sie sind ja auch immer bereit, Geld zu sparen, das ist ja jetzt nichts besonders Schwieriges, aber diese beiden Plattformen zusammenzuführen, auch das wäre ein erster

Schritt zur Vereinheitlichung, auch Geld zu sparen und vielleicht auch das Angebot zu bündeln. Letztlich bleibt nur zu sagen, die immer wieder währenden Versuche, uns hier zu erklären, wie wichtig und richtig da Gebietsreformen und andere Sachen sind, der hat, glaube ich, nicht verstanden, was EGovernment schaffen kann.

(Beifall FDP)

E-Government ist gerade Gewährleistung dafür, dass kleingliedrige Verwaltungen viel effizienter Personal weniger intensiv arbeiten können auch im Sinne des Bürgers. Das ist die große Chance, Verwaltung in das Wohnzimmer des Bürgers zu tragen, aus der Fläche diese allumfassenden Angebote etwas zurückzunehmen, weil man da vieles erledigen kann. Man kann eben von zu Hause vom Schreibtisch die Zulassung eines Autos beantragen, man kann einen Personalausweis beantragen. Viele Dinge, die im privaten und unternehmerischen Leben längst gehen, kann man dort anwenden. Ich denke, das sollte uns ein wirklich sehr, sehr ernstes Anliegen sein, damit wir auch andere Ziele schaffen können; Servicenähe. Deswegen sind es keine Selbstverständlichkeiten, Herr Baumann, was wir dort fordern. Der Bürger draußen nimmt es so nicht wahr, was wir für selbstverständlich halten, dass sie sich daran orientieren sollen, aber es muss auch gemacht werden. Deshalb stellen wir den Antrag. Und manche Selbstverständlichkeiten in anderer Natur haben wir auch schon in sehr langen Diskussionen mal wieder betont. Deshalb ist es uns wichtig, im Sinne der Bürger und im Sinne auch des Freistaats, seiner Kostenstruktur, seiner Effizienz, seiner Verwaltung, auch im Sinne der Verwaltungsmitarbeiter, diese vielleicht Selbstverständlichkeiten aus anderen Bereichen hier noch einmal zu betonen. Insofern beantragen wir die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und hoffen dort auf weiterführende Beratung, auch Zuarbeit des Ministeriums und vielleicht auch wieder auf eine Hochstufung innerhalb der Hierarchie im Ministerium, damit allein dieses Thema durch eine interdisziplinäre Behandlung auch in der Staatssekretärsrunde vielleicht, wo verschiedene Ministerien beitragen können zu der Strategie, dadurch diese Aufwertung etwas konkretisiert und beschleunigt wird.

Ein Letztes bleibt, und auch da ist das Finanzministerium der richtige Adressat, das weiß ich aus meiner Tätigkeit als Kommunalpolitiker. Es gibt keine einheitliche Software z.B. für die Herstellung von Doppik-Haushalten im Freistaat. Da wurstelt jede Gemeinde relativ allein herum, das kostet viel Geld, hat - ich kann es aus Erfurt sagen - seit sechs Jahren noch nicht zum Erfolg geführt, nur viel Geld gekostet. Auch da könnte der Freistaat vorangehen, auch in Kooperation mit anderen Bundesländern, IT und natürlich Software zur Verfügung stellen, um dies zu vereinheitlichen. Ich denke, das würde auch Abrechnungsverfahren und andere Aufgaben, die

der Freistaat interdisziplinär mit den Kommunen zu erledigen hat, vereinfachen.

(Beifall FDP)

Insofern, die Wichtigkeit bleibt, es sind keine Selbstverständlichkeiten. Wir werben um Ausschussüberweisung, um damit die Diskussion auch weiter offenzuhalten. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Wünschen Sie auch die Fortberatung des Berichts im Ausschuss oder nur die 2 und 3?

(Zuruf Abg. Kemmerich, FDP: Auch den Be- richt.)

Ja. Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Abgeordneter Kuschel zu Wort gemeldet.

Danke, Frau Präsidentin. Die Aussage von Herrn Meyer hinsichtlich der Zielstellung von IT-Konzepten mit Blick auf die Reduzierung von Personal hat mich noch einmal veranlasst, hier unseren Standpunkt zu verdeutlichen, damit auch für die Öffentlichkeit sichtbar wird, dass hier unterschiedliche Konzepte verfolgt werden. Für uns steht bei der ITStrategie der Abbau von Personal nicht im Vordergrund,

(Beifall DIE LINKE)

sondern uns geht es um Leistungsfähigkeit öffentlicher Verwaltung. Leistungsfähigkeit öffentlicher Verwaltung sichert und stabilisiert die Einnahmeseite. Wir verschließen uns nicht, dass sich der Aufgabenkatalog öffentlicher Verwaltung ändert und sich daraus dann auch Schlussfolgerungen für das Personal ergeben. Aber wer Verwaltungsmodernisierung immer unter dem Grundsatz oder der Prämisse macht, dass am Ende Personal abgebaut wird, hat, glaube ich, die Zeichen der Zeit nicht richtig verstanden, schafft Verunsicherung bei den Beschäftigten. Und wir brauchen die Beschäftigten, wir müssen sie mitnehmen. Die öffentlichen Haushalte, da wiederhole ich mich, haben nicht vorrangig ein Ausgabenproblem, darüber kann man immer reden, sondern in erster Linie ein Einnahmeproblem. Das Einnahmeproblem kann man auch mit mehr Leistungsfähigkeit beheben.

Eine zweite abschließende Anmerkung zum Wunsch von Herrn Kemmerich von der FDP, damit der Finanzminister weiß, er hat uns da eher auf seiner Seite. Wir appellieren an den Finanzminister, nicht dafür zu sorgen, dass für den Bereich der Doppik eine einheitliche Software erstellt wird, sondern eher dafür zu sorgen, dass dieses Experiment Doppik beendet wird. Es hat sich als Irrweg erwiesen, nämlich es verfolgt ja das Ziel, die Kommune

(Abg. Kemmerich)

wie einen Konzern zu führen. Das hat sich, wie gesagt, als absoluter Irrweg erwiesen. Aus mehrerlei Gründen hat sich der Landtag hier für das Optionsmodell entschieden - andere Länder haben das nicht - und wir haben uns relativ spät entschieden, insofern sind wir in der glücklichen Situation, auf Erfahrungswerte anderer Bundesländer zurückgreifen zu können. Ich will einmal Nordrhein-Westfalen anführen, die haben seit 2005 die Doppik bei etwa 340 Gemeinden, die Nordrhein-Westfalen hat. Die ersten Gemeinden werden im Zeitraum 2013 bis 2015 ihr Eigenkapital vollständig aufgebraucht haben. Dann wandert das Eigenkapital von der Passivseite auf die Aktivseite der Bilanz. Dafür gibt es überhaupt noch keine Software, weil das im realen Leben des Kapitalismus gar nicht vorgesehen ist, dass es eine Institution gibt, die kein Eigenkapital mehr hat. Die Aussage ist ja, nicht mal mehr das Rathaus gehört z.B. der Stadt Essen. Was nützt uns da Doppik, wenn wir die Gemeinden nicht in die Lage versetzen, auch mit Eigentum umzugehen.

(Zwischenruf Abg. Kemmerich, FDP: Das Geld ist weg.)

Wir haben eine Alternative, erweiterte Kameralistik. Wie gesagt, von daher, Herr Finanzminister, hören Sie da nicht auf die FDP, sonst auch nicht, aber auf uns können Sie hören. Das ist immer gut.