Es gibt sehr viel Unklarheit, wie diese Konzessionsabgabe überhaupt wirkt. Herr Kemmerich sieht eine Doppelbelastung der Nebenwohnsitznehmer, wobei er richtig erkennt, dass sie natürlich nur an einer Stelle Strom verbrauchen, aber nun vermutet, dass sie an zwei bezahlen würden. Aber das kann meiner Meinung nach nicht Gehalt dieser Konzessionsabgabe sein.
Nichtsdestotrotz haben auch wir uns in der Beratung der Fraktion einige Fragen zu dem Gesetz gestellt, nämlich: Will man versuchen, wieder eine Differenzierung zwischen ländlichem und städtischem Raum hinzubekommen oder ist es eher ein Angriff auf die Energiedurchleiter, dass sie mehr bezahlen sollen oder ist es - das halte ich für das Plausiblere und das hat mir eigentlich auch der Redebeitrag von Herrn Kuschel gezeigt - einfach der Versuch, unseren chronisch klammen Kommunen ein wenig mehr Geld in ihre Kassen zu bringen, und das relativ sozialverträglich, wie DIE LINKE zu meinen scheint, indem man sich das Geld vom Netzbetreiber nimmt und der Netzbetreiber legt es auf alle seine Kunden um und dann sind es nur noch Werte
Wir wollen allerdings auch nachfragen, ob es sich hier bei diesem Gesetz nicht eher ganz speziell um eine Lex Arnstadt handelt? Das Gesetz hat einige Anhaltspunkte dafür, dass hier eine Regelung getroffen wird, die vor allen Dingen den Lebenssachverhalt in Arnstadt betrifft. Das scheint uns nicht richtig zu sein, hier ein Einzelfallgesetz zu schaffen.
Uns ist auch noch die Frage unklar, wie DIE LINKE eigentlich die Situation dann für die vielen Kommunen sieht, die auf einmal eine höhere Konzessionsabgabe dann erzielen müssen. Es sind ja nicht nur Kommunen wie Arnstadt in Rede stehend, die immer schon eine Konzession von 20,5 haben einnehmen können und die jetzt wieder einnehmen sollen, sondern wir würden ja Kommunen generieren, die jetzt einfach eine Konzessionsabgabe höher hätte. Es würde hier an dieser Stelle noch einmal erklärt werden müssen, wie viele betrifft das eigentlich und wollen wir diese Effekte wirklich haben?
Alles in allem, glaube ich, kann man einen Strich unter dieses sehr übersichtliche kurze Gesetz machen. DIE LINKE hat versucht und das mit einiger Kreativität ausgefüllt, das Thema Struktur-, Funktional- und Gebietsreform wieder in den Landtag zu bringen. Es ist im Übrigen nicht abenteuerlich, wie Herr Kellner sagte, dass die LINKE das immer wieder probiert. Einzig abenteuerlich ist die Verweigerungshaltung der CDU, auf diese wichtige Frage endlich eine Antwort zu geben.
Strukturen und Funktionen in Thüringen passen nicht mehr zu unserem Alltag. Daran muss dringend etwas geändert werden, das finden wir auch. Und wenn es sinnvoll ist, anhand dieses kleinen Gesetzes das zu diskutieren, wollen wir das gern tun. Wir beantragen, wie gesagt, die Überweisung zusätzlich noch an den Finanzausschuss. Vielen Dank.
Vielen Dank. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Der Abgeordnete Kuschel hat sich noch einmal zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es sind ja noch von einigen Rednern hier Fragen gestellt worden, die ich gern auch schon in der ersten Lesung beantworte, auch damit die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, wo sich die Diskussions- und Auseinandersetzungsgrenzen be
finden. Herr Kellner hat sich zu den Aufgaben des Landesamts für Statistik geäußert. Bisher bin ich davon ausgegangen, das Landesamt für Statistik ist eine Landesbehörde, obliegt der Organisationshoheit der Landesregierung und natürlich können Arbeitsaufträge, Arbeitsinhalte auch geändert werden.
Ich mache in dem Zusammenhang mal auf die Rolle des Landesamts für Statistik in der Arbeit der Enquetekommission Funktional-, Verwaltungsund Gebietsreform aufmerksam. Da hat das Landesamt für Statistik nahezu 90 Prozent aller Zahlen und Fakten zusammengetragen für die Arbeit dieser Enquetekommission und das mit sehr viel Fleiß und auch Tiefgründigkeit, hat uns damit in die Lage versetzt, tatsächlich an den Landtag Vorschläge zu unterbreiten. Die Fraktion DIE LINKE hat ein Minderheitenvotum dazu abgegeben, basierend auf den Zahlen und Fakten, die das Landesamt für Statistik zusammengetragen hat. Insofern ist das Landesamt für Statistik sehr wohl geeignet, auch diese Aufgabe zu erfüllen und sie stellt keinesfalls eine Überforderung dar.
Ich bedaure beim Herrn Kellner, dass er - entgegen den Aussagen seines Fraktionsvorsitzenden - das Instrument der kommunalen Gemeinschaftsarbeit eher infrage stellt als es befördert. Ich betone es noch einmal, es gibt nahezu keinen Bereich, in dem nicht Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit bereits jetzt zur Anwendung kommen. In allen Fällen akzeptiert sowohl die Europäische Union als auch der Bund, was zum Beispiel Fördermittelpolitik betrifft, übrigens auch die Steuerbehörden, was das Steuerrecht betrifft, diese Formen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit. Wenn Sie aber in die Gesetze schauen, in die Steuergesetze oder in die Förderrichtlinien, da wird immer nur von Gemeinden gesprochen. Insofern kann man zumindest das prüfen und dann appelliere ich einfach, auch mal den Mut zu haben gegenüber dem Bund, bestimmte Bundesregelungen infrage zu stellen oder durch Besonderheiten im Landesrecht auszulegen. Gegebenenfalls muss man sich auch mal mit dem Bund streiten. Herr Kellner, wenn es Tatsache ist, wie Sie sagen, dass der Bund in diesem Leitfaden - das sind ja nur Anwendungshinweise, das hat ja keinen Gesetzescharakter und auch keinen Verordnungscharakter - ausdrücklich formuliert hat, dass kommunale Zweckverbände eben nicht den Status einer Gemeinde haben sollen, da kann man sich doch mal mit dem Bund streiten. Dann verabschieden wir hier das Gesetz und die Landesregierung ist dann aufgefordert, in Umsetzung dieses Gesetzes gegebenenfalls auch mit den entsprechenden Bundesbehörden diese Frage abschließend zu klären. Aber zunächst kommt es doch darauf an, dass wir hier einen politischen Willen äußern, ob wir dieses Problem Konzessionsabgabe anders regeln wollen als gegenwärtig. Die gegenwärtige Regelung hat mit den Realitäten nichts mehr zu tun.
Herr Kemmerich hat wieder darauf verwiesen, dass durch die Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner mit Nebenwohnsitz angeblich eine Doppelbelastung auftritt. Herr Adams hat das sehr eindrucksvoll hier argumentativ dargelegt,
bei Strom und Gas bezahlt der Verbraucher nur das, was er verbraucht und wenn er am Ort A etwas verbraucht, dann kann er nicht zeitgleich am Ort B etwas verbrauchen, außer er vergisst, das Licht auszumachen. Das ist aber dann seine Entscheidung, entweder vorsätzlich, dann hat er es verdient, oder fahrlässig, da gibt es inzwischen technische Möglichkeiten, dass sich das nach einer gewissen Zeit automatisch abschaltet. Von daher ist dieses Argument aus Sicht des Verbrauchers nicht stichhaltig.
Wenn Sie gemeint haben, dass damit insgesamt die Wahrnehmung der Leitungsrechte teurer wird und damit der Strompreis insgesamt oder der Gaspreis - ich hatte ja darauf verwiesen, dass es vernachlässigungswürdig ist, ich will benennen, wie viel die Konzessionsabgabe ausmacht, wir bleiben mal bei diesen Preisstufen für den Einzelverbraucher, also bis 10.000 kWh im Jahr -, dann beträgt die Konzessionsabgabe in Cent berechnet 0,0357 Cent, also 0,03 Cent. Wir kommen also nicht mal in den Bereich von 1 Cent,
pro Kilowattstunde 0,0357 Cent. Wissen Sie, wo der Bruttopreis inzwischen liegt? Der liegt weit im zweistelligen Centbereich. Von daher sagen wir, es ist immer eine Abwägung vorzunehmen zwischen den Einnahmen kommunaler Haushalte, das streiten wir gar nicht ab, und den Betriebskosten, den Bewirtschaftungskosten von Anlagen. Wir sagen, hier ist es zumutbar für Verbraucher, für Konzessionsinhaber, die höhere Konzessionsabgabe zu entrichten, um damit den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, durch Mehreinnahmen auch kommunale Daseinsvorsorge anders zu finanzieren. Herr Kemmerich, da bin ich Ihnen dankbar, dass die FDP wieder ihren Grundsatz formuliert hat. Klar, Sie stehen für einen armen Staat, weil Ihre Klientel den Staat nicht braucht.
Das heißt, soziale Gerechtigkeit lässt sich nur verwirklichen, wenn der Staat in seinen föderalen Ebenen auch hinreichend durchfinanziert ist.
Noch eine Anmerkung zu Herrn Adams wegen Lex Arnstadt. Ich dachte mir, dass das hier kommt, deswegen habe ich das vorbereitet, wer alles davon
profitiert. Insbesondere Jena und Gera profitieren davon, weil die um diese 100.000 Einwohner schwanken. Auch diese 100.000 Einwohner sind so eine Schallgrenze. Deswegen haben wir auch diese Städte mit im Blick, um dort zu stabilisieren. Im Übrigen würde denen schon geholfen mit den Zweitwohnsitzen. Wenn diese hinzugerechnet würden, wären sie erst mal stabil für die nächsten Jahre über der 100.000-Einwohner-Grenze. Sie könnten dann mit einer höheren Konzessionsabgabe rechnen; diese reduziert sich ja, um das zu verdeutlichen, von 1,59 Cent auf 1,32 Cent, wenn diese beiden Städte unter 100.000 Einwohner sinken würden. Das wollen wir nicht, weil wir davon überzeugt sind, dass beide Städte auch über die Konzessionsabgabe ihre Haushalte mitfinanzieren können. Wir wissen, das löst die Probleme der Kommunalfinanzen nicht grundsätzlich, ist aber eine wesentliche Säule. Dem ergänzenden Vorschlag von Herrn Adams im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das auch an den Finanzausschuss zu überweisen, verweigern wir uns nicht. Danke.
Danke schön. Gibt es weitere Wortmeldungen? Bitte schön, Herr Abgeordneter Barth von der FDPFraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kuschel, ich bin noch einmal nach vorn gekommen, weil ich noch einmal nachgerechnet habe und es wundert mich schon. Sie sagen rund 0,04 Cent - wollen wir mal ganz rund rechnen - pro Kilowattstunde. Der durchschnittliche Vierpersonenhaushalt in Deutschland verbraucht etwas mehr als 5.000 kWh Strom im Jahr. Da summiert sich Ihre kleine vernachlässigbare Ausgabe auf immerhin round about 200 € im Jahr. Angesichts der Diskussion, die wir hier gelegentlich führen über die Frage, wie viel Geld für welche Haushalte dann auch jeweils notwendig ist, finde ich es mindestens verwunderlich, dass Sie 200 € im Jahr als vernachlässigbar und quasi von jedem zu leisten hier darstellen. Ich finde das nicht, ich finde, 200 € sind viel Geld. Dafür muss eine alte Frau lange stricken, hätte meine Großmutter gesagt. Das ist auch heute noch so. Deswegen ist der Punkt, den mein Kollege Kemmerich hier angesprochen hat, dass es zu einer unnötigen Mehrbelastung führt, völlig richtig und für uns nach wie vor ausschlaggebend. Vielen Dank.
Jetzt geht es mal nicht um Politik, auch nicht um Mathematik, sondern nur um Rechnen. Die unendliche Geschichte einer Null, also es sind 2 €, Herr Barth, 2 € wären das bei Ihrer Rechnung anstatt 200 €. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich kann die Stellungnahme namens der Landesregierung kurz halten, da die Abgeordneten Hey und Kellner schon zutreffend die kompetenzrechtliche Lage beschrieben haben. Natürlich hat auch die Landesregierung in Gestalt des Innenministeriums und des Justizministeriums die Frage der Landesgesetzgebungskompetenz geprüft. Die Prüfung hat nicht lange gedauert, weil die Rechtslage eindeutig ist. Das Recht der Wirtschaft, das Recht der Energiewirtschaft ist Bundesrecht und unterfällt der konkurrierenden Gesetzgebung nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz. Der Bund hat von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht und damit haben die Länder keine eigene Regelungskompetenz mehr.
Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist daher kompetenzrechtlich ohne Grundlage, so dass ich davon absehen kann, in eine inhaltliche Bewertung einzutreten. Natürlich ist es Sache des Plenums, darüber zu entscheiden, ob es in Anbetracht dieser eindeutigen verfassungsrechtlichen Frage Sinn macht, eine Überweisung an die Ausschüsse zu beschließen. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann schließe ich die Aussprache. Es wurde mehrfach Ausschussüberweisung beantragt, seitens der Fraktion DIE LINKE die Ausschussüberweisung an den Justizausschuss, den Innenausschuss und den Wirtschaftsausschuss, federführend der Innenausschuss, und seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Finanzausschuss. Gibt es weitere Anträge? Das sehe ich nicht, dann stimmen wir der Reihe
Wer dafür ist, dass dieser Antrag an den Justizund Verfassungsausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zum Innenausschuss. Wer möchte, dass dieses Ausführungsgesetz an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zum Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Wer enthält sich? Niemand. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zum Haushaltsund Finanzausschuss. Wer die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE stimmen zu. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen FDP, CDU und SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich beende die Debatte.
Ich hatte gefragt, ob weitere Ausschüsse gewünscht sind, Herr Fiedler, und das wurde nicht beantragt. Ich schließe die Debatte zum Tagesordnungspunkt 5 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 6
Thüringer Mindestlohngesetz (ThMLG) Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4464 ERSTE BERATUNG