Diese Polemik, Herr Adams, die Sie im Vorfeld gefahren haben, und das tut mir so leid, ist eigentlich diametral zu Ihrem Verhalten in anderen Ausschüssen, wo Sie sehr konstruktiv mit solchen Dingen umgehen. Aber vielleicht glauben Sie, Ihre Stunde wäre heute gekommen. Insofern harren wir da Ihren Ausführungen.
Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss, wie bereits gesagt, federführend im Innenausschuss und begleitend im Justizausschuss. Da werden wir uns über die Stärken und die Schwächen der entsprechenden Gesetzesvorlagen unterhalten können. Ich freue mich ausdrücklich auf die Debatte. Schauen wir mal, was dabei herauskommt. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der letzten Woche wurde uns ein Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes von den Fraktionen der CDU und SPD vorgelegt. Eigentlich war ein Entwurf der Landesregierung angekündigt. Dass es jetzt ein Entwurf von den Fraktionen CDU und SPD ist, muss nichts Schlechtes bedeuten.
Auf jeden Fall habe ich den Entwurf mit einer gewissen Spannung erwartet. Als ich den dann am 25. Mai zum ersten Mal zu Gesicht bekommen habe, durfte ich feststellen, dass uns ein komplettes Gesetz vorgelegt wird. Jetzt könnte man ja meinen, dass das ganze Verfassungsschutzgesetz umgekrempelt wird, auch die Ankündigungen in den Medien haben ja teilweise diesen Anschein erweckt. Wenn man sich aber den Entwurf genauer ansieht, wird ersichtlich, dass das überhaupt nicht so ist und dass es sich im Wesentlichen um Änderungen aus dem Verfassungsschutzgesetz des Bundes handelt bzw. um Änderungen bei den Befugnissen der PKK. Der Gesetzentwurf geht auch in seiner Begründung auf die einzelnen Änderungen nicht ein, so dass man nicht sofort erkennen kann, an welcher Stelle etwas geändert wurde. Den Entwurf kann man ein bisschen wie ein Überraschungsei beschreiben, man muss den Inhalt erst herauspellen, um festzustellen, ob er einem gefällt oder nicht.
Eines kann ich Ihnen schon mal sagen - und das hat mich auch beruhigt -, dass das Landesamt für Verfassungsschutz nicht abgeschafft werden soll, so wie es eine andere Fraktion gerne tun würde.
Meine Damen und Herren, ich will jetzt noch auf die mir aufgefallenen Änderungen eingehen. Wie schon gesagt wurde, sind die einzelnen Änderungen nicht im Entwurf erläutert. Hauptsächlich sollen die Regelungen für die Parlamentarische Kontrollkommission angepasst werden. Vorlage für diese Änderungen war das Kontrollgremiumgesetz des
Bundes. Dies wurde 2009 grundlegend überarbeitet und hat nach meiner Auffassung zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten des Gremiums geführt. Ich will mal einige Änderungen des Gesetzentwurfs aufzählen: Der Gesetzentwurf sieht die Unterstützung der Mitglieder durch eigene Mitarbeiter, die Beauftragung von Sachverständigen sowie Rechtsund Amtshilfebestimmungen vor. Weiterhin soll die Möglichkeit eines Sondervotums einzelner Mitglieder bestehen und auch dass die Angehörigen des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz sich mit Eingaben an die PKK wenden können.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ob Sie es glauben oder nicht, aber im Wesentlichen kamen mir die Änderungen schon recht bekannt vor, denn ich habe sie vor Kurzem schon einmal in dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelesen. Ich frage mich, ob man deswegen nun an dieser Stelle ein ganzes Gesetz eingebracht hat, und ich meine, ein Schelm wer Böses dabei denkt. Es macht auf mich ein bisschen den Eindruck, als sei das eine sich verfestigende Masche der regierungstragenden Fraktionen im Umgang mit Oppositionsentwürfen.
Aber es gibt auch Änderungen, die der Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht enthält. Hier ist der § 14 zu nennen, in dem die Informationsübermittlungspflicht durch das Landesamt für Verfassungsschutz erhöht bzw. eine Pflicht erstmalig normiert werden soll. Ich glaube, das ist ein Punkt, den wir dem Bericht der Schäfer-Kommission entnehmen durften. Gerade bei der Informationsübermittlung hat es erhebliche Mängel gegeben. Wir werden voraussichtlich im nächsten Plenum eine Regierungserklärung zum Schäfer-Bericht erhalten. Deswegen werde ich heute hier nicht weiter darauf eingehen. Der § 14 ist aber die entsprechende und auch sehr schnelle Reaktion auf den Bericht. Diese schnelle und meines Erachtens auch konsequente Vorgehensweise begrüße ich ausdrücklich.
Bedenken zu der möglichen Verletzung des Trennungsgebots sollten wir im Ausschuss beraten. Das Problem dieser mangelnden Informationsübermittlung ist in meinen Augen so offenkundig und so wichtig, dass wir uns dort wirklich Gedanken machen müssen, wie man das in Zukunft besser regeln kann. Deswegen denke ich, dass dort die Ausschussdebatte sehr wichtig sein wird.
Aber, meine Damen und Herren, auch in dem vorliegenden Gesetzentwurf vermisse ich eine Regelung. Nach meiner festen Überzeugung sollten alle Fraktionen im Landtag der PKK angehören. Bisher, meine Damen und Herren, ist das leider nicht der Fall. Ich glaube, dass die Beteiligung aller Fraktio
nen zu einer verbesserten Überwachungsmöglichkeit des Landesamts führt und auch führen muss. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte die bisherige Regelung bei der Änderung des Gesetzes nach unserer Auffassung wirklich überdacht werden.
Wie oben schon erläutert, muss der Inhalt bzw. müssen die hauptsächlichen Änderungen des Gesetzes erst einmal herausgepellt werden. Das, so denke ich, macht sich am besten im Ausschuss und deswegen, meine Damen und Herren, werden wir selbstverständlich einer Ausschussüberweisung zustimmen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag. Ich will zuerst noch mal auf die Ausführungen von Herrn Gentzel eingehen, und zwar dahin gehend, dass er zum Beispiel sagt, die Informationsverpflichtung der Landesregierung, des Landesamtes gegenüber anderen Sicherheitsbehörden sei in unserem Gesetz nicht aufgeführt worden. Lesen Sie dazu in den Wortprotokollen nach, wir haben damals im Januar ganz deutlich gesagt, dass wir nur den ersten Teil unserer Gesetzesnovelle zum Verfassungsschutzgesetz eingebracht haben, dass wir eine sofortige und schnelle Stärkung der Kompetenzen der Parlamentarischen Kontrollkommission haben wollten. Diese hätten wir schon lange haben können, wenn die Koalition nicht blockiert hätte. Das ist doch der Punkt, des Pudels Kern.
Es ist vollkommen richtig, dass wir Änderungen, bezogen auf die Ziele - und auch das haben wir damals angekündigt -, die nachrichtendienstlichen Mittel und solche Ergebnisse des Schäfer-Berichts und noch weitere Ergebnisse des Untersuchungsausschusses, die kommen werden, dann noch einfließen lassen müssen. Aber das sollte ein zweiter Schritt sein, den hatten wir auch angekündigt für vor der Sommerpause. Die Koalition hat sich jetzt beeilt, ihren eigenen Gesetzentwurf vorher einzubringen, das ist auch in Ordnung. Wir werden darauf noch mal eingehen.
Ich will noch mal ganz kurz auf das eingehen, was Herr Gentzel gesagt hat zu der Frage von Personalverantwortung. Ja, das ist wichtig, das ist aber auch besonders schwierig, diese dann zuzuordnen und diese im weitesten Sinne auch gerecht zuzuordnen. Das, was das Thüringer Innenministerium in diesen Tagen gemacht hat, ist für die Fraktion
Man hat sich einen gegriffen, der offen gesprochen hat, der offen auf Probleme hingewiesen hat und dafür hat man ihn gemaßregelt. Nichts anders ist das, was Sie gemacht haben, nichts anderes, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich sage es hier auch ganz deutlich: Noch im Innenausschuss habe ich am 25.05. den Innenminister gefragt, welche dienstrechtlichen oder personellen Konsequenzen er da ziehen will. Er hat den Innenausschuss darüber informiert, dass er dazu noch keine Entscheidung getroffen hat. Das wird Thema werden, wenn wir doch am Dienstag dann erfahren, dass es Konsequenzen gegeben hat.
Hier wird die Frage zu stellen sein, wie ehrlich und wie offen antwortet der Thüringer Innenminister dem Innenausschuss, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist richtig, auch den derzeit amtierenden Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz in die Debatte mit einzubeziehen. Aber ich will das ganz offen sagen, offene alte Rechnungen sollte man an der Stelle nicht begleichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kern der Debatte heute ist das Änderungsgesetz von SPD und CDU. Es ist das dritte Gesetz in diesem Jahr, das zu diesem Thema eingebracht wird. GRÜNE und LINKE waren vorangegangen. Die SPD und CDU hatten als vorgeschobenes Argument das Abwarten, das Zuwarten zum Schäfer-Bericht hier in den Raum gestellt und haben gesagt, erst nach dem Schäfer-Bericht werden wir unsere Gesetzesänderung einbringen können. Das Wesentliche, was Sie hier als Gesetzesänderung eingebracht haben, hätten Sie im Januar mit uns schon erreichen können, weil damals schon klar war, dass wir diese Kompetenzen in der Parlamentarischen Kontrollkommission benötigen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Handwerklich zu diesem Gesetz müsste vieles gesagt werden. Dass es am 25.05. erst in den Fächern ist, obwohl alle Fraktionen am Mittwoch,
nämlich dem 23., um 12.00 Uhr, ihre Vorlagen für dieses Plenum abgeben müssen, ist bemerkenswert. Dass es keine Begründung hat, ist außerordentlich bedauerlich, und dass Sie es ohne Einbringung hier hereingebracht haben in das Plenum, ist auch sehr schade. Ich muss gar nicht weiter darauf hinweisen, Frau Renner hat darauf hingewiesen, dass es auch möglicherweise Formulierungsfehler in § 14 Abs. 1 gibt, glaube ich, die sehr zu Orientierungslosigkeit führen. Es ist - das muss man ganz klar sagen - nicht unbedingt kollegial unter Abgeordneten, in einem Gesetzestext Änderungen zu verstecken und nicht zu sagen, wo habe ich etwas geändert. So etwas werden Sie von der Opposition nicht bekommen. Das kann nicht nur daran liegen, dass wir 25 Prozent mehr Fraktionszuschläge haben, dass wir hier eine Arbeit abgeben immer wieder, mit der Sie ordnungsgemäß nachvollziehen können, was ist denn hier geändert worden. Mein Team ist ein spritziges junges Team
und die haben natürlich kein Problem gehabt, sich diesem Ostereiersuchen, das Sie uns hier beschert haben, zu widmen. Ich glaube, wir haben alle Änderungen gefunden, die Sie eingebracht haben, vor allen Dingen aber auch das, was Sie nicht eingebracht haben.
Wie gesagt, das meiste hätte wir im Februar dieses Jahres mit einiger Eile schon haben können. Die Parlamentarische Kontrollkommission hätte selbstbewusst arbeiten können und Maßstäbe in der Aufklärung in der Bundesrepublik Deutschland setzen können. Stattdessen mussten wir mit ziemlich leeren Händen auf die freiwillige Selbstkontrolle durch das TIM warten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hatte nach der Liechtenstein-Affäre mit großer Einigkeit seine Kompetenzen der parlamentarischen Kontrolle ausgedehnt. Sie hätten diese Kraft haben sollen, diesem Beispiel zu folgen. Wir hätten das gemeinsam machen können mit einem gemeinsamen Antrag, um schon viel früher die Parlamentarische Kontrollkommission in ihren Kompetenzen zu stärken.
das sieht man ja an der Debatte. Glauben Sie doch nicht, dass das verborgen bleibt, dass es zwischen Ihnen geknallt hat. Ich kann da nur verweisen auf die Debatte von Herrn Gentzel.