Danke, Herr Abgeordneter Augsten. Eine Frage für mich zur Klärung: Hatten Sie jetzt den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr auch dabei?
Frau Präsidentin, wenige Bemerkungen will ich machen. Herr Dr. Augsten, man könnte tatsächlich so den Eindruck gewinnen, Sie sind der einzige Europäer hier im ganzen Haus.
So weit will ich nicht gehen. Denn ganz unbeleckt sind die Kolleginnen und Kollegen im Europaausschuss auch nicht, das darf ich Ihnen mal sagen. Kollege Meyer sitzt hier hinter mir, der selbst mit in Brüssel war und der sicherlich genau weiß, wie sich die Situation darstellt. Ich will Ihnen nur noch mal sagen, weil Sie hier fälschlicherweise sagten, die Sachanträge in den Ausschüssen - Sie müssen mal auf das Datum schauen - sind vor Ihrem Antrag eingereicht worden. Bitte keine Legendenbildung, schauen Sie es bitte nach. Auch was Sie angeregt haben mit den Regionen, Sie wissen dann auch, wenn Sie so gut informiert sind, dass zum Beispiel in Sachsen oder in Sachsen-Anhalt bestimmte Teilregionen schon lange aus der Höchstförderung rausgefallen sind. Wenn wir es genauso gemacht hätten, hätten wir in der letzten Förderperiode nämlich diesen Vorteil nicht mehr gehabt für Thüringen. Es war damals die richtige Entscheidung, es so zu tun. Deshalb relativieren Sie es hier bitte nicht. Ich mache mir da auch schon ein bisschen Sorgen. Ich will nur zwei kurze Bemerkungen machen, weil in Ihrer Begründung steht, wenn ich es zitieren darf: „Unter den Prämissen kann ein gutes OP nicht von wenigen Experten und Entscheidungsträgern hinter verschlossenen Türen geplant werden.“ Das möchte ich aber tatsächlich mal zurückweisen, weil gerade im Programmplanungsprozess, der ja voll im Gange ist, Einbindung der WiSo-Partner, die ist gewährleistet. Sie wissen auch genau, dass es interministerielle Arbeitsgruppen zum EFRE gibt, zum ESF gibt, es gibt zum ELER, was will man denn mehr? Hier ist gewährleistet, dass auch Gesamtverantwortung wahrgenommen wird. Das tut die Landesregierung, deshalb kann ich das überhaupt nicht nachvollziehen „hinter verschlossenen Türen“, denn auch wir im zuständigen Europaausschuss der Vorsitzende hat es ja auch noch mal erläutert haben jederzeit und immer auf all die Fragen, die uns bewegt haben, die Antwort der Landesregierung bekommen. Das muss sie schon aufgrund unserer Vereinbarung tun. Das ist auch nach der Sommerpause angekündigt zu dem Thema - ein Bericht der zuständigen Europaministerin über den Stand der Programmplanung im zuständigen Ausschuss. Da sind wir, glaube ich, gut dabei. Richtig ist allerdings, die Bedenken haben Sie ja auch geteilt, die finanziellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für die Förderperiode 14 bis 20, die sind und bleiben bis Mitte nächsten Jahres völlig unklar. Da bin ich lange genug dabei und da können wir im
Herbst alles diskutieren in den Ausschüssen, in den Anträgen können wir alles machen, wir werden keine verlässlichen Zahlen haben. Überhaupt keine, weil sich vor dem 2. Halbjahr 2013 überhaupt nichts bewegen wird. Ob wir bei 65 Prozent oder 66 zwei Drittel liegen, dieses sogenannte Sicherheitsnetz ist auch noch lange nicht unter Dach und Fach. Wenn Sie so europäisch aufgestellt sind, dann wüssten Sie auch ganz genau, welche Länder sich z.B. sperren gegen dieses Sicherheitsnetz. Ich will da nur mit aller Vorsicht sagen, keine Aufregung. Ich will jetzt nicht sagen, Schaufensterantrag, das wäre schlecht für mich als Europäer. Es ist in Ordnung, dass man das macht, aber auch bitte bei der Sachlichkeit bleiben, denn für mich ist klar, nachdem die Debatten innerhalb der Kommission so kontrovers geführt werden zu den Strukturfonds, wenn ich nur an den neu aufzulegenden Globalisierungsfonds denke, auch der will Geld haben. Wo soll es denn herkommen, es bleibt bei 1 Prozent, mehr geben alle Länder nicht. Also heißt das, ich muss da und dort wegnehmen, es werden wahrscheinlich alle hier noch Diskussionen führen aus den jeweiligen Fachbereichen, die uns die Tränen in die Augen treiben, wenn wir am Ende nämlich nicht wissen, wie viel Geld wir bekommen. So viel wollte ich bemerkt haben, ganz so unbeleckt, wie Sie uns hier hinstellen, sind wir als Europapolitiker allerdings auch nicht. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergemann. Es hat sich jetzt zu Wort gemeldet Herr Abgeordneter Barth für die FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Augsten, ich bedanke mich ganz herzlich dafür, dass Sie uns in erschöpfender Rede vorgetragen haben, was Sie alles über Europa wissen. Ich bin der Überzeugung, dass die politische Debatte hier im Plenum nicht den Zweck erfüllt, sich gegenseitig davon zu überzeugen und damit zu beeindrucken, was man alles weiß, sondern sich insbesondere vielleicht auch gerade in der ersten Beratung auf ein paar wesentliche Punkte zu konzentrieren. Sie haben uns einen Antrag vorgelegt, mit 12 Berichterstattungspunkten und, wenn ich die Unterpunkte grob zusammenzähle, über 30 einzelne Punkte. Wenn mein Kollege Kemmerich, der das übrigens in Vertretung gemacht hat für einen Kollegen, der heute nicht da ist, sich nur auf einen Punkt konzentriert, den Ihr Teilnehmer der Reise nach Brüssel, der hier hinter mir sitzt, übrigens auch - glaube ich, wenn ich das richtig berichtet bekommen habe - so schlecht gar nicht gefunden hat, dann ist es zumin
dest billig, sich hier hinzustellen und zu sagen, wir reduzieren uns darauf. Das muss sich meine Partei von Ihnen nicht sagen lassen. Ich sage mal, im Prinzip haben Sie so einen Auftritt hier auch nicht nötig. Wir sollten uns so was hier nicht gönnen. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Barth. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Redewünsche mehr. Dann hat sich für die Regierung Herr Staatssekretär Staschewski zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zuerst einmal möchte ich mich ausdrücklich bei Gustav Bergemann bedanken. Sie haben zum Schluss mit Ihrer Wortmeldung hier noch mal ganz klar auf den Punkt gebracht. Da muss ich schon sagen, es war ja heute auch ein großer Konsens von den LINKEN bis zur FDP,
wo immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass wir dieses Verfahren sehr transparent machen. Was haben wir denn gemacht? Als die Europäische Kommission die Verordnungstexte und den mittelfristigen Finanzrahmen für die Förderperiode 2014 bis 2020 im Juni bzw. im Oktober letzten Jahres vorgelegt haben und wir im Bundesrat zu diesen Vorlagen Stellung nahmen und Positionen der deutschen Bundesländer verabschiedet haben, die nunmehr auch die Basis der Verhandlungen der Vertreter der Bundesregierung in den jeweils zuständigen Ratsarbeitsgruppen sind, haben wir dann die Dokumente unmittelbar auch Ihnen, also den Mitgliedern des Begleitausschusses, und auch Ihnen zur Verfügung gestellt. Ich finde, wir haben hier ein transparentes Verfahren begonnen, das werden wir auch weitermachen. Wir haben auch gesagt, es bleibt nicht nur bei dieser IMAG, die wir im Dezember letzten Jahres bzw. im Januar dieses Jahres eingesetzt haben, sondern wir werden natürlich jetzt Mitte des Jahres, wenn der Prozess so weit fortgeschritten ist, dann auch Sie als Parlamentarier in diesen Beratungen und in diesen Prozess mit einbeziehen. Deshalb begrüße ich das auch ausdrücklich, dass es diese Selbstbefassungsanträge nicht nur bei uns im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, sondern auch in den anderen Ausschüssen gibt. Überall sind diese Selbstbefassungsanträge da und, ich glaube, das ist wichtig.
Lassen Sie mich noch zwei bis drei Sätze zu den Inhalten sagen. Mit der strategischen Programmplanung strebt die Europäische Kommission eine Konzentration der Förderung auf das Erreichen der Europa-2020-Ziele an. Dies erfolgt auf drei Ebenen, das ist sehr wichtig. Der gemeinsame strategische Rahmen wird auf europäischer Ebene abgestimmt. Die Partnerschaftsvereinbarung bildet die Strategie eines Mitgliedstaats ab und die Operationellen Programme werden in Deutschland vor allem durch die Bundesländer erstellt und verhandelt. Diese Partnerschaftsvereinbarungen und Operationellen Programme sollen gleichzeitig eingereicht werden. Hier entsteht zwischen Bund und Ländern ein enorm hoher Koordinierungsaufwand, der seitens der Länder durch die Fondsverwalter zu gewährleisten ist. Es muss derzeit berücksichtigt werden, dass alle bereits stattfindenden Beratungen auf Bundes- und Landesebene auf der Basis eines noch nicht feststehenden Finanz- und Rechtsrahmens erfolgen. Da sage ich ganz klar, Gustav Bergemann, da haben Sie vollkommen recht, wir werden auch noch eine ganze Weile darauf warten müssen. Die Zeiteinschätzung teile ich vollkommen, da werden wir bis 2013 warten müssen. Die Rahmenbedingungen werden gerade verhandelt. Gleichwohl haben wir als Thüringer Landesregierung bereits im Dezember letzten Jahres diese interministeriellen Arbeitsgruppen für die Planung der Operationellen Programme EFRE und ESF sowie für den ELER eingerichtet. Damit sind alle Ministerien und die Staatskanzlei in die Programmplanung eingebunden. Da ist eine Koordinierung gewährleistet. Zu den Details der künftigen Programme wie z.B. Arbeitsmarktpolitik, Stadtentwicklung, Dorferneuerung, Kofinanzierung oder den Einsatz revolvierender Fonds, hat sich die Landesregierung insofern noch nicht festgelegt. Das ist doch ganz klar, weil wir auch erst mal schauen müssen, wie die Aufteilungen sind. Das wollen wir auch mit Ihnen diskutieren.
Es bleibt natürlich dem weiteren Planungsprozess vorbehalten und bedarf eines abgestimmten Finanz- und Rechtsrahmens. Die Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner hat sich bei der Planung und Umsetzung der Programme - da gebe ich Ihnen recht, Herr Augsten - bei der letzten Förderperiode bewährt und die muss intensiviert und fortgesetzt werden. Das ist klar, das machen wir auch.
Eine aktive Einbindung des Parlaments wird stattfinden, das ist selbstverständlich, nicht nur über den Europaausschuss, sondern auch in den einzelnen Ausschüssen. Da ist natürlich dieser breite Erfahrungsschatz, den Sie mitbringen, den Gustav Bergemann mitbringt, den viele aus unserer Fraktion mitbringen, gefragt. Der Begleitausschuss wird seit dem Jahr 2011 in jeder Sitzung zum aktuellen Stand der jeweiligen Vorschläge der Europäischen Kommission informiert. Die Verordnungsentwürfe
Jetzt werden wir auch noch - das kann ich schon ankündigen - am 18. September gibt es eine geplante Jahresveranstaltung zum EFRE, die werden wir hier im Landtag durchführen. Auch diese Veranstaltung wird sich selbstverständlich schwerpunktmäßig mit der Programmplanung 2014 bis 2020 beschäftigen. Da erwarten wir auch - genauso wie in den Ausschüssen - Ihre Beteiligung. Ich freue mich auf einen regen Austausch in den Ausschüssen, aber auch am 18. September bei dieser Veranstaltung. Ich glaube, dieses Miteinander sollten wir hier weiter pflegen. Ich wollte mich ausdrücklich bedanken, dass dies von einem Großteil der Anwesenden so gesehen wird. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann kommen wir zu den beantragten Ausschussüberweisungen. Wir beginnen der Reihe nach.
Es wurde beantragt, diesen Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und der FDP - Entschuldigung. Gegenstimmen? Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Damit ist die Antragsüberweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zum Teil. Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD und CDU. Enthaltungen? Aus der FDP. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer sich dem anschließt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Die kommen aus der FDP. Damit ist diese Überweisung auch abgelehnt.
Wir kommen zur Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Wer stimmt mit Ja? Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer stimmt mit Nein? CDU und SPD. Wer enthält sich? FDP. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.
Jetzt kommt die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer stimmt mit Ja? BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gegenstimmen? CDU und SPD. Enthaltungen? FDP. Damit ist das auch abgelehnt.
Überweisung an den Europaausschuss - wer möchte sich dem anschließen? Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Die kommen aus der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung auch abgelehnt und wir haben alle Anträge auf Überweisung abgearbeitet.
Wir kommen jetzt, weil keine Überweisung an einen Ausschuss angenommen wurde, zur eigentlichen Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/4466. Wer sich diesem Antrag anschließt und dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen FDP, CDU, SPD und DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Medizinische Versorgung im ländlichen Raum - Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/4474
Wünschen die Fraktionen das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung hat das Wort Frau Ministerin Taubert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte mich bei den Fraktionen der CDU und SPD bedanken, dass ein für Thüringen wirklich wichtiges Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Sie wissen ja, dass wir ein ganzes Bündel von Maßnahmen gegen den drohenden Ärztemangel in Thüringen über viele Jahre aufgebaut haben. Ich möchte Ihnen chronologisch anhand dieses Antrags auch aufzählen, was wir im Einzelnen getan haben und auch tun.
Zu Punkt 1: Die Auswirkungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes für Thüringen sind vielfältig. Lassen Sie mich die wesentlichen Dinge kurz an
sprechen: zum einen die Erweiterung des Beanstandungsrechts und Stellungnahmemöglichkeiten für bestimmte Selektivverträge, ein Initiativrecht beispielsweise für Verträge über die hausarztzentrierte Versorgung oder die besondere ambulante ärztliche Versorgung, das Mitberatungsrecht bei Sitzungen der Landesausschüsse, die Rechtsaufsicht über Landesausschüsse - bisher haben wir da nur die Geschäftsstellen gestellt - einschließlich des Beanstandungsrechts gegenüber den Entscheidungen der Landesausschüsse, das ist § 90 Abs. 6 des SGB V. Darüber hinaus ist es noch zu bedeutsamen Änderungen gekommen, unter anderem bei der spezialfachärztlichen ambulanten Versorgung und bei der Beteiligung an der Bedarfsplanung. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit der Schaffung eines Gremiums auf Landesebene, welches Empfehlungen zu sektorübergreifenden Versorgungsfragen abgeben kann und zu den Bedarfsplänen wie den Entscheidungen der Landesausschüsse Stellung nehmen kann. Das war besonders ein Anliegen aller Bundesländer gegenüber dem Bund bereits vor zwei Jahren, damit wir an der Stelle tatsächlich auch Steuerungsmöglichkeiten haben, weil wir gemeinsam, also alle Bundesländer, merkten, dass wir zwar die Ansprechpartner aus dem kommunalen Raum oder auch von Bürgerinnen und Bürgern von der KV sind, aber dennoch bisher überhaupt keine Möglichkeit hatten, da zumindest auch im Rahmen von größeren Gremien darüber zu sprechen und Dinge zu beeinflussen.
Zunächst möchte ich Ihnen im Bericht die bestehenden und geplanten Maßnahmen zur Vorbeugung eines drohenden Ärztemangels - das ist I.2. des Antrags - vortragen. Wie Sie wissen, besteht im Freistaat Thüringen eine Vielzahl von Maßnahmen, um junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Niederlassung in Thüringen zu gewinnen. Ein wesentliches Instrument ist die Ihnen bekannte Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen. Der Stiftungszweck sieht verschiedene Maßnahmen vor, beispielsweise den Betrieb von Eigeneinrichtungen, ein Thüringen-Stipendium, die Förderung ambulanter ärztlicher und psychotherapeutischer Weiterbildungen, die Unterstützung kommunaler Angebote zur Niederlassung in ländlichen Gemeinden, und vieles mehr.
Sehr gut genutzt wird derzeit das erwähnte Stipendium, das mit bislang 51 Medizinern in hausärztlicher Weiterbildung durchaus gut nachgefragt wurde. Hier kann man mit monatlich 250 € maximal 60 Monate gefördert werden. Wir merken auch, dass wir in einzelnen Facharztrichtungen Bedarf haben. Deshalb wird auch überlegt, das auf bestimmte Facharztrichtungen zu erweitern. Die Voraussetzung ist immer - das war uns natürlich wichtig -, dass sich die Personen auch später in Thürin
bei der zwei junge Ärzte - ein Ärzteehepaar aus Österreich - als Angestellte der Stiftung tätig sind. Wer bei der Eröffnung dabei war, der konnte sehen, dass beide ganz engagiert und in Gotha auch schon so nachgefragt sind, dass sie sich eigentlich gar nicht denken können, aus Gotha wegzugehen, wenngleich die Verwandtschaft, die auch da gewesen war, natürlich ein bisschen Heimweh oder ein bisschen Trennungsschmerz hatte. Es soll eine weitere Eigeneinrichtung dazukommen, und zwar in Gräfenthal, das liegt bei Saalfeld.