3. Wie beurteilt die Landesregierung die unterschiedliche Vorgehensweise des Ministers für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hinsichtlich des Abschlusses von Verwaltungsvereinbarungen zur
Vorfinanzierung von Planungskosten, konkret im Vergleich der B 19/Ortsumgehung Wasungen zu dem hier vorliegenden Sachverhalt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weber beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Es bedarf keiner weiteren Priorisierung des Projekts, da der Abschnitt der Landesstraße 1361 von Meuselwitz bis Lucka im Rahmen der Bedarfsermittlung für den Bau von Radwegen an Landesstraßen im Thüringer Radverkehrskonzept als vordringlich eingestuft wurde und darüber hinaus als Vorhaben in der Wachstumsinitiative Altenburger Land aufgenommen wurde.
Zu Frage 2: Auch die Realisierung von Projekten mit hoher Priorität setzt die Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen voraus. Mit Blick auf die derzeit laufenden Haushaltsverhandlungen ist davon auszugehen, dass die finanziellen Mittel für den Bau von Radwegen an Landesstraßen nur noch ausreichen werden, um bereits begonnene Projekte zu Ende zu bringen. Vor diesem Hintergrund ist es gegenwärtig weder sinnvoll noch möglich, mit einer Vorfinanzierung verbundene Rückzahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten einzugehen.
Zu Frage 3: Der entscheidende Unterschied zur Ortsumgehung Wasungen besteht darin, dass für diese Maßnahme ein gesetzlicher Planungsauftrag an den Freistaat Thüringen besteht. Die Maßnahme ist in den vordringlichen Bedarf im Bedarfsplan des Bundes eingeordnet. Darüber hinaus hat der Bund diese Maßnahme in den Investitionsrahmenplan für die Jahre 2011 bis 2015 aufgenommen und damit die Dringlichkeit bestätigt und eine Finanzierungsperspektive eröffnet. Im Falle des straßenbegleitenden Radwegs entlang der Landesstraße 1361 gibt es einen solchen gesetzlichen Auftrag nicht. Sofern sich im Haushalt die Möglichkeit ergibt die Planung fortzusetzen, wird dies prioritär mit dem Ziel eines anschließenden Baubeginns erfolgen. Im Übrigen verweise ich hier auf die Antwort zu Frage 2.
Frau Staatssekretärin, Sie haben dargestellt, dass aufgrund der laufenden Haushaltsverhandlungen und -diskussionen nicht davon auszugehen ist, dass neue Projekte begonnen werden können. Sollte sich also innerhalb der laufenden Haushaltsverhandlungen noch ein Spielraum ergeben, haben Sie eben dargestellt, dann könnten Sie trotzdem mit der Planung beginnen. Wann konkret wäre denn das? Wann ist aufgrund der Priorität konkret mit der Umsetzung zu rechnen?
Der hier angesprochene Radweg hat aufgrund der Wachstumsinitiative Altenburg die zusätzliche Priorität, das heißt, er steht für uns in der Realisierung auf Rang 1 zur Realisierung des Vorhabens. Das heißt, mit Abschluss der Haushaltsverhandlungen kann entschieden werden, ob begonnen wird oder nicht. Das ist abhängig vom Ausgang der Haushaltsverhandlungen. Der Zeitpunkt ist im Moment noch offen.
Noch eine Nachfrage: Haben Sie eine Vorstellung, wie viele Projekte thüringenweit auf Rang 1 liegen?
Ich verschaffe mir gerade den Überblick über diese Priorisierung und ich denke, wir werden auch in Zukunft über Priorisierung gemeinsam noch einmal im Ausschuss diskutieren müssen.
Ich nehme Ihre letzte Anmerkung ernst. Halten Sie es für sinnvoll, insgesamt eine neue Prioritätensetzung vorzunehmen? Offensichtlich ist es so, dass vordringlicher Bedarf noch lange nicht heißt, dass ein Projekt dann auch verbindlich und im angemessenen Zeitraum gebaut wird. Das ist die eine Frage, die andere ist: Halten Sie es für sinnvoll, dass auch Radwege im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung so behandelt werden, dass sie auch mit einem gesetzlichen Auftrag versehen werden? Sie haben gerade den Unterschied zur B 19 ausgeführt.
Den zweiten Teil der Frage muss ich schuldig bleiben, weil ich das Verfahren dazu noch nicht im Detail kenne. Zu dem ersten Teil: Sie merken an der Debatte zum Tagesordnungspunkt, dass allein bei der Priorisierung über die Bundes- und Landesvorgaben, über die Landeswegeplanung und auch über die Bundesinvestitionsplanung diese Grundlagen nicht mehr reichen. Wenn nicht entsprechende Haushaltsmittel für die Realisierung eingestellt werden, muss eine Priorisierung danach noch einmal vorgenommen werden.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4551.
Der Stadtrat der Stadt Jena wurde vom Bürgermeister mit Schreiben vom 8. Juni 2012 darüber informiert, das seitens des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie noch erheblicher Klärungsbedarf bei der Prüfung des Förderverfahrens für die geplanten Multifunktionsarenen in Jena und Erfurt bestehe.
1. Welche Antragsdokumente wurden von den beiden Städten bereits für den geplanten Bau der beiden Arenen eingereicht und welche Unterlagen stehen noch aus?
4. Ist die Bewilligung der vonseiten des Landes avisierten Fördermittel noch realistisch, wenn ja, bis wann soll sie erfolgen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin, DIE LINKE, wie folgt:
Zu Frage 1: Bei den Vorhaben Errichtung von Multifunktionsarenen in Erfurt und Jena handelt es sich um laufende Förderverfahren. Im Zuge der Antragsund Bewilligungsverfahren sind umfassende Unterlagen bei der Thüringer Aufbaubank einzureichen. Etliche Unterlagen liegen von beiden Städten bereits vor. Die Stadt Erfurt arbeitet derzeit noch zum Beispiel am Bebauungsplan und an der Ausschreibung. Bei der Stadt Jena werden gegenwärtig die Unterlagen zur Betreiberlösung sowie zur Ausschreibung erarbeitet. Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, können die Anträge abschließend durch die Thüringer Aufbaubank geprüft und bewertet werden.
Zu Frage 2: Mit dem EuGH-Urteil zum Flughafen Leipzig/Halle bezüglich der EU-weiten beihilferechtlichen Regelungen ergibt sich nun eine neue Situation. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission mit Schreiben vom 20. April 2012 an das Bundeswirtschaftsministerium die Notwendigkeit der Anmeldung von öffentlich finanzierten Infrastrukturen angekündigt. Dieses Schreiben ist im Mai vom BMWi an alle zuständigen Landesministerien - auch das TMWAT - weitergeleitet worden. Hiervon sind unter anderem Industrie- und Gewerbegebiete, Konferenzzentren, Regionalflughäfen, Technologiezentren und Multifunktionsarenen betroffen.
Zu Frage 4: Ja, dazu ist eine Notifizierung bei der EU-Kommission erforderlich. In der Regel dauern solche Verfahren zwischen ca. drei und sechs Monaten. Die Bewilligung kann erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen im Rahmen des Antragsund Bewilligungsverfahrens bei der Thüringer Aufbaubank eingegangen und geprüft sind und die Übereinstimmung mit den GFAW-Fördervoraussetzungen festgestellt wurde.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Darf ich davon ausgehen, dass Sie für Frage 1 die konkrete Antwort noch nachreichen werden?
Es kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt. Aber soweit uns das möglich ist, können wir etwas nachreichen. Weil das ein laufendes Verfahren ist, Frau Dr. Lukin.
Eine zweite Frage hätte ich gern, und zwar stammen ja die avisierten Mittel für die Multifunktionsarenen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. In der gemeinsamen Erklärung der Oberbürgermeister und des Ministers wurde unter anderem mitgeteilt, dass sie nur bis 2013 zur Verfügung stehen. In dem Zusammenhang frage ich: Ist eine Bewilligung dieser Mittel realistisch bzw. welche anderen Mittel werden dann mit herangezogen, denn derzeit ist es so, dass in Jena zumindest alle mit Finanzen zusammenhängenden weiteren Bearbeitungsverfahren eingestellt werden.
Wir machen weiter mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Berninger von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4557.
Mit Schreiben vom 26. April 2012 wandte sich der Jugendhilfeausschussvorsitzende des Ilm-Kreises hinsichtlich der nicht verkürzbaren Ausbildungsgänge nach § 85 Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - insbesondere in Bezug auf die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher sowie Altenpflegerinnen und Altenpfleger - an den Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herrn Machnig.
In Bezug auf das Bildungsgutscheinverfahren für zwei Jahre und die Nichtfinanzierung des dritten Ausbildungsjahres führte der Vorsitzende aus, eine Eigenfinanzierung durch die Teilnehmenden oder die Gewährung eines Darlehens durch die Ausbildungsstätte entspreche nicht der Intention des Gesetzgebers und es bestehe die Gefahr, dass Maßnahmen aus wirtschaftlichen bzw. finanziellen Gründen abgebrochen würden.
Da der Minister bereits im Sommer 2011 während einer Tagung in Arnstadt ausgeführt habe, er wolle sich für eine rasche Lösung der Problematik einsetzen, erlaube sich der Ausschuss „nachzufragen, ob und gegebenenfalls wie eine Lösung diesbezüglich aussehen könnte“.
Das Antwortschreiben des Ministers vom 22. Mai 2012 wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12. Juni 2012 als nicht eindeutig empfunden, insbesondere bezüglich der im Schreiben des Ausschusses angesprochenen Ausbildungen.
1. Bezogen sich das im Antwortschreiben erwähnte „Spitzengespräch zur ‚Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege’“ im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der dabei verhandelte Kompromissvorschlag auch auf pädagogische Ausbildungen?
2. Wird die beabsichtigte Vereinbarung, die im Juni unterzeichnet werden soll, auch pädagogische Ausbildungsgänge oder lediglich die mögliche dreijährige Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III in der Altenpflege durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter beinhalten?