Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

2. Wird die beabsichtigte Vereinbarung, die im Juni unterzeichnet werden soll, auch pädagogische Ausbildungsgänge oder lediglich die mögliche dreijährige Förderung der beruflichen Weiterbildung nach SGB III in der Altenpflege durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter beinhalten?

3. Fällt der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher nach Auffassung der Landesregierung - wie es im Antwortschreiben den Eindruck erweckt - unter die Pflegeberufe?

4. Welche konkreten Schritte wurden bzw. werden von der Landesregierung unternommen, um die vom Jugendhilfeausschuss des Ilm-Kreises dargestellte Problematik zu lösen, und wann rechnet die Landesregierung mit Ergebnissen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege bezieht sich, wie es der Name bereits sagt, ausschließlich auf die Ausbildung in der Altenpflege.

Zu Frage 2: In der beabsichtigten Vereinbarung zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege soll die Umschulung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger für Maßnahmen, die in der Zeit vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2015 beginnen, dreijährig durch die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter gefördert werden. Pädagogische Ausbildungsgänge sind in der Vereinbarung nicht enthalten. Darüber hinaus beabsichtigt die Ausbildungsund Qualifizierungsoffensive Altenpflege, die Weiterentwicklung der Pflegeberufe voranzutreiben. Zu den Pflegeberufen gehören dabei die Berufe der Al

(Abg. Dr. Lukin)

tenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

Zu Frage 3: Nein, im Antwortschreiben wird dieser Eindruck nicht erweckt. Es bezieht sich konkret auf die Pflegeausbildung.

Zu Frage 4: Die jeweils zuständigen Ressorts haben in der ASMK, also in der Ministerkonferenz für die Minister für Arbeit und Soziales, und in der KMK, also in der Kultusministerkonferenz, für einen Beschluss zur Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive der Altenpflege gestimmt. Sowohl die ASMK als auch die KMK haben sich gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - BMFSFJ - für die Finanzierung des dritten Umschulungsjahres nach SGB III im oben genannten Zeitraum ausgesprochen. Nach meinem Kenntnisstand ist nach wie vor die Möglichkeit einer Verkürzung der Ausbildungszeit in der Altenpflege im Einzelfall hinsichtlich einer Anrechnung von pflegerischer Berufserfahrung zwischen Bund und Ländern strittig. Letztlich handelt es sich aber um eine bundesgesetzliche Änderung, die von der Bundesregierung und vom Bundestag beschlossen werden muss. Das TMWAT hat im Rahmen seiner arbeitsmarktpolitischen Zuständigkeit die fachlich zuständigen Ressorts - TMSFG und TMBWK - sowie die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt zu einer landesinternen Abstimmung für den 20. Juli 2012 eingeladen, um unser weiteres Vorgehen abzustimmen.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, so ganz eindeutig war Herrn Machnigs Antwort leider nicht, sonst hätten wir das im Jugendhilfeausschuss ja auch verstanden. Die Frage, die in dem Brief des Jugendhilfeausschusses gestellt war, bezog sich ja auch auf erzieherische, also pädagogische Ausbildungsgänge.

Sie haben jetzt gesagt in Ihrer Antwort zu Frage 3: Nein, es bezog sich konkret auf die Pflegeausbildung. Da will ich jetzt konkret noch einmal nachfragen: Was ist denn mit den verkürzten Ausbildungsgängen in Bezug auf pädagogische Ausbildung? Können Sie da schon konkrete Antworten geben?

Da muss ich auch bei dem zuständigen Ministerium nachfragen und dann können wir es Ihnen gerne zuarbeiten.

(Zuruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Danke.)

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Es ist 15.20 Uhr. Die Stunde, die laut Geschäftsordnung vorgesehen ist für diese Fragestunde, ist damit abgelaufen und ich schließe für heute diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf - das hatten wir bei der Verabredung der Tagesordnung festgelegt - den Tagesordnungspunkt 27

Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 5/4542

Dazu folgender Hinweis: Die Amtszeit der Vertrauensleute des derzeit amtierenden Ausschusses zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts und ihrer Vertreter endet am 11. Juli 2012. Daher sind für den Wahlausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter des Thüringer Finanzgerichts durch den Thüringer Landtag sieben neue Vertrauensleute sowie deren Vertreter zu wählen. Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD liegt Ihnen in der Drucksache 5/4542 vor. Alle vorgeschlagenen Vertrauensleute bzw. Vertreter wurden angeschrieben und haben keine Gründe mitgeteilt, die der Wählbarkeit entgegenstehen.

Ich frage jetzt: Wird zu diesem Tagesordnungspunkt die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache. Gemäß § 46 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es Widerspruch? Auch das ist nicht der Fall. Dann nehmen wir die Möglichkeit wahr, durch Handzeichen über den Wahlvorschlag abzustimmen. Ich frage deshalb: Wer diesem Wahlvorschlag in der von mir genannten Drucksache zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Wer enthält sich? Wer stimmt dagegen? Ich stelle Einstimmigkeit fest.

(Beifall SPD)

Das ist eindeutig bei keiner Enthaltung und keiner Gegenstimme die notwendige Mehrheit. Ich gratuliere allen Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

(Staatssekretär Staschewski)

a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4449 ZWEITE BERATUNG

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4537 ERSTE UND ZWEITE BERATUNG

Ich frage zunächst, wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist mir signalisiert worden. Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung begründe ich den Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, wie folgt:

Der Gesetzentwurf beinhaltet einzig die Entfristung des anderenfalls zum 31.12.2012 auslaufenden Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes. Das im Jahr 2007 in Kraft getretene Gesetz ist das Ergebnis der in seiner Begründung dargelegten Überlegung, dass das Rauchen und Passivrauchen erhebliche gesundheitliche Gefahren mit sich bringt. Unbestritten bedeutet auch das Ausgesetztsein in Raucherräumen gesundheitliche Beeinträchtigungen. Das ist auch wissenschaftlich nachgewiesen. Aus diesem Grund haben wir uns bereits im Jahr 2007 dazu entschlossen, zum Schutz der Nichtraucher, die dem Rauch unter anderem in öffentlichen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Sporteinrichtungen ausgesetzt sind, ein umfassendes Rauchverbot auszusprechen. Dieses Gesetz hat sich bewährt. Die Zahl der Raucher ist auch bei Jugendlichen erheblich zurückgegangen. Die Regelungen für Gaststätten mit der im Jahr 2010 aufgenommenen Modifizierung trugen dazu bei, den Interessen der jeweiligen Gruppen gerecht zu werden. Diese Entwicklung muss sich fortsetzen. Es ist daher dringend erforderlich, die Befristung aufzuheben. Der Schutz vor den Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Rauchen ist nicht nur bis zu einem bestimmten Termin ein sehr hohes Gut, sondern muss grundsätzlich gewährt werden. Somit ist das Gesetz auch vor dem 31.12. zu entfristen, da sonst überhaupt keine Regelungen mehr in Thüringen da wären.

Jetzt könnte natürlich die Frage entstehen, warum wir nur eine Entfristung anstreben und warum nicht

eine Ausweitung der Rauchverbote. Wir hatten ja darüber schon ausgiebig in der letzten Plenarsitzung diskutiert, ich möchte noch mal kurz unsere Argumente vortragen. Wir sind uns sicherlich alle darüber einig, dass es wünschenswert wäre, wenn alle Bürger Nichtraucher sein würden, denn da brauchten wir gar keine gesetzliche Regelung zu finden, auch wenn wir das gerne anstreben möchten - da hatte ich letztens schon gesagt, Frau König sieht das anders

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Die ist jetzt krank geworden.)

die ist gerade rauchen. Auch wenn das sozusagen ein lobenswertes Ziel wäre, was ich denke, was so die Allgemeinheit doch vertritt, so ist das doch eben nicht die Realität. Im Jahre 2011 waren immerhin noch ein Viertel der Bevölkerung Deutschlands Raucher und auch deren Interessen dürfen nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

(Beifall Abg. Emde, CDU)

Es musste also ein Weg gefunden werden, der beiden Gruppen individuelle Entfaltungsmöglichkeiten bietet. Deshalb haben sich die Landesregierung und der Landtag im Jahr 2007 unter Berücksichtigung dessen und der Abwägung der Argumente gegen ein umfassendes und striktes Rauchverbot entschieden. Auch in der Überprüfung im Jahre 2010, die ich vorhin schon einmal erwähnt hatte, als es darum ging, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, haben wir diese Regelung zwar in der Hinsicht geändert, aber sind nicht zu einem umfassenden Rauchverbot in Gaststätten übergegangen. Wir glauben, dass sich das bewährt hat und wir sind davon auch überzeugt, weil in Thüringen das Thema in der Öffentlichkeit damit eine Befriedung gefunden hat und die Gruppen Raucher und Nichtraucher - so schätzen wir das ein - damit ganz gut leben können. Deshalb glauben wir oder sind davon überzeugt, dass man ein Gesetz, das sich bewährt hat, das aber befristet ist, nur besser machen kann, indem man es entfristet. Wir bitten um Zustimmung. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Staatssekretär. Zur Debatte noch ein Hinweis von meiner Seite. Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Gesetzentwurf der Landesregierung heute in erster und zweiter Beratung zu behandeln, Voraussetzung ist natürlich, dass keine Ausschussüberweisung beschlossen wird. Wir beginnen also jetzt mit der Aussprache der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Uns liegt eine Wortmeldung

(Vizepräsident Gentzel)

der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Politik fragt ja vor allen Dingen auch gern danach, was für die Menschen gut ist, was die Menschen wollen.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Freiheit.)

Wir wissen, dass sich drei Viertel der Menschen, die in der Bundesrepublik leben - um genau zu sein 75 Prozent - für klare Regeln im Nichtraucherschutz aussprechen. Diese 75 Prozent sind nicht wenig, sondern eindeutig eine Mehrheit. Deswegen freut es mich, dass ich heute für diese 75 Prozent - offenbar als Einzige, die sich für konsequenten Nichtraucherschutz für die Fraktion hier meldet - sprechen darf.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will damit anfangen, dass ich dem Bildungsministerium zu einer Aktion gratulieren möchte, und zwar habe ich gelesen - man soll auch immer Dinge loben, die gut laufen, auch seitens der Landesregierung -, dass es da eine ganz erfreuliche Initiative gibt. Vor sechs Tagen hat das Bildungsministerium Schulen ausgezeichnet, an denen sich rauchfreie Klassen an einem Wettbewerb beteiligt haben. 159 Klassen hatten sich vergangenes Jahr angemeldet und haben gesagt, wir halten durch - Sechs-, Sieben- und Achtklässler, ein halbes Jahr rauchfrei und von diesen 159 haben sage und schreibe 122 durchgehalten, sind stolz auf sich und haben zu Recht vom Ministerium eine Auszeichnung bekommen. An sie herzlichen Glückwunsch und ich darf den Jugendlichen der 122 Klassen die sich da in Thüringen beteiligt haben, zurufen: Wir sind stolz auf Euch und Ihr seid Vorbild - zumindest für manche

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und vor allen Dingen macht weiter so. Sie stehen für den positiven Trend, der zu beobachten ist, den der Staatssekretär erfreulicherweise auch erwähnt hat. 2001 gab es schon mal eine ähnliche Initiative. Da war es so, dass immer noch 27 Prozent derjenigen, die in diesem Alter befragt wurden, gesagt haben, wir rauchen. Jetzt sind es nur noch 12 Prozent. Wir sind tatsächlich auf einem guten Weg. Ob es jetzt aber an der Landesgesetzgebung und an dem löchrigen Gesetz liegt, wage ich mal zu bezweifeln. Ich glaube, dass da andere Mächte am Wirken waren.

Es gab im Jahr 2007 - und deswegen hatte ich immer noch so ein bisschen die Hoffnung, dass wir vielleicht auch noch mal zueinanderkommen können - einen interessanten Änderungsantrag einiger

Abgeordneter hier aus diesem Haus zu dem damals beschlossenen Nichtraucherschutzgesetz. Da stand ziemlich klar drin in diesem Antrag, dass insbesondere die Ausnahmen im gastronomischen Bereich nicht wünschenswert sind, genau übrigens wie in unserem Gesetzentwurf, den wir heute abschließend beraten. Ich möchte Ihnen gern ein Zitat aus diesem Antrag vorlesen. Darunter versammelten sich Abgeordnete, unter anderem Herr Gumprecht, Herr Grob oder Frau Walsmann, viele andere und der Text lautete wie folgt: „Jegliche Sonderregelungen, wie die mögliche Einrichtung von Raucherräumen, führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Eine einheitliche Regelung für alle gastronomischen Einrichtungen stößt eher auf Akzeptanz der Betreiber von Gaststätten. Damit ist zugleich der umfängliche Schutz von Mitarbeitern gastronomischer Einrichtungen vor Gesundheitsgefährdungen durch das Passivrauchen gewährleistet.“ Ganz starke Worte, dem können wir nur zustimmen. Es ist nur schade, dass Sie sich offenbar jetzt nicht mehr daran erinnern können.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen sagen wir als GRÜNE, genauso wie Sie stoisch an dem Schweizer-Käse-Gesetzentwurf von Ihnen festhalten, halten wir stoisch daran fest, dass wir einen ganz konsequenten Nichtraucherschutz wollen.