sammlung soll zwischen 12.00 Uhr und 19.30 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz in Gera stattfinden. Wie in den vergangenen Jahren sind abwechselnd Rede- und Musikbeiträge sowie Informations- und Verkaufsstände vorgesehen. Überdies wurde für dieses Jahr ein politisches Kabarett angemeldet. Nach derzeitigen Erkenntnissen treten vier Redner und fünf Bands auf. Die Akteure gehören allesamt der rechtsextremistischen Szene an. Zu der Veranstaltung mobilisiert die Szene über das Internet. Die Teilnehmerzahl wurde vom Veranstalter auf 800 bis 1.200 geschätzt. Nach den gegenwärtig vorliegenden Informationen scheint eine Teilnehmerzahl von bis zu 1.000 möglich. Die zuständige Versammlungsbehörde, die Stadt Gera, erarbeitet derzeit einen Auflagenbescheid.
Zu Frage 2: Nach der rechtlichen Beurteilung der Versammlungsbehörde liegen nach gegenwärtigem Sachstand die Voraussetzungen gemäß § 15 Versammlungsgesetz für ein Verbot nicht vor. Die Landesregierung hat keine Veranlassung, diese rechtliche Beurteilung in Zweifel zu ziehen.
Zu Frage 3: Die NPD hatte ursprünglich als Versammlungsort die Spielwiese angemeldet. Die geänderte Grünanlagensatzung der Stadt Gera lässt dort allerdings keine derartigen Veranstaltungen mehr zu, so dass im Rahmen der durchgeführten Kooperationsgespräche der Bahnhofsvorplatz als Kundgebungsort festgelegt wurde. Nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen soll der Auflagenbescheid zur Durchführung der NPDVeranstaltung in dieser oder in der nächsten Woche bekannt gegeben werden.
Zu Frage 4: Die Stadt Gera entscheidet über die Änderung ihrer Grünanlagensatzung auf der Grundlage ihres verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Die Satzungsänderung tritt noch in dieser Woche in Kraft.
Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4571.
Der Landrat des Wartburgkreises Reinhard Krebs (CDU) hat bereits mehrfach in der Vergangenheit erklärt, dass er die Kostenerstattung des Landes für den übertragenen Wirkungskreis für zu gering hält. Demnach würde das Land Aufgaben auf die Kommunen übertragen und die Kommunen
würden auf einem Teil der Kosten gegebenenfalls sitzen bleiben. Der Landrat des Wartburgkreises wurde nunmehr vom Kreistag aufgefordert, zu ermitteln, inwieweit der Landkreis die Kosten nicht vollständig erstattet bekommt. Notfalls solle der Landrat die ausbleibenden Mittel vom Land einklagen. Der Kämmerer des Wartburgkreises hatte mitgeteilt, dass der Streit mit dem Land bereits mehrere Aktenordner fülle und der gerichtliche Weg im Einzelfall eingeschlagen worden sei (vgl. Südthürin- ger Zeitung, Bad Salzungen, vom 5. Juni 2012).
1. Für welche Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises erfolgt nach Auffassung des Wartburgkreises in welcher Höhe keine vollständige Kostenerstattung durch das Land?
2. In welchen einzelnen Streitfällen hat der Wartburgkreis seit 2006 das Land auf Kostenerstattung zur Erfüllung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises verklagt und welche Ergebnisse (Ur- teile, Vergleiche u.Ä.) sind dabei bisher feststellbar?
3. In welchen weiteren Fällen ist das Land seit 2006 von Gemeinden oder Landkreisen wegen einer zu geringen Kostenerstattung im übertragenen Wirkungskreis verklagt worden und welche Ergebnisse (Urteile, Vergleiche u.Ä.) sind dabei bisher feststellbar?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Seitens der Landesregierung kann keine Antwort dahin gehend erfolgen, für welche Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach Auffassung des Wartburgkreises eine unvollständige Kostenerstattung erfolgt.
Zu Frage 2: Mit dem Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 vom 20.12.2007 wurden zum 1. Mai 2008 Aufgaben im Bereich der Umwelt- und Sozialverwaltung kommunalisiert. Bezogen auf die Kostenerstattung für die kommunalisierten Aufgaben der Sozialverwaltung hat der Wartburgkreis für das Abrechnungsjahr 2008 mit Schreiben vom 22.08.2011 Klage gegen den Freistaat Thüringen erhoben. Der Streitwert beträgt 36.921,12 €. Insgesamt hat der Wartburgkreis einen Bedarf in Höhe von 897.725,34 € geltend gemacht. Zuvor erhob der Wartburgkreis mit Schreiben vom 09.09.2010 Widerspruch gegen die Spitzabrechnung der Kos
tenerstattung für das Jahr 2008. Der Streitwert betrug 59.858,35 €. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens erfolgte eine Teilabhilfe in Höhe von 22.937,23 €. Das Klageverfahren ist noch nicht beendet. Weitere Klagen des Wartburgkreises gegen den Freistaat bezüglich einer Kostenerstattung zur Erfüllung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises liegen nicht vor.
Zu Frage 3: Im Bereich der Kostenerstattung für die kommunalisierten Aufgaben der Sozialverwaltung hat die kreisfreie Stadt Suhl mit Schreiben vom 3. August 2011 Klage gegen den Freistaat Thüringen erhoben. Als Klagegegenstand berief sich die Stadt Suhl auf eine zu geringe Kostenerstattung für das Jahr 2008. Der Streitwert beträgt 21.725,82 €. Zuvor erhob die Stadt Suhl mit Datum vom 18. November 2009 Widerspruch gegen das Ergebnis der Spitzabrechnung der Kostenerstattung für das Jahr 2008. Der Widerspruch wurde damals zurückgewiesen. Das Klageverfahren ist noch nicht beendet.
Der Landkreis Altenburger Land hat aktuell am 03.04.2012 Klage gegen den Freistaat Thüringen erhoben, da er mit dem Ergebnis der Spitzabrechnung der Kostenerstattung für das Jahr 2009 im Bereich Umwelt für die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2008/2009 am 20.12.2007 übertragenen Aufgaben nicht einverstanden ist. Der Streitwert liegt hier bei 10.574,09 €.
Weitere Klagen gegen den Freistaat bezüglich einer Kostenerstattung zur Erfüllung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises liegen nicht vor.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, beabsichtigt das Land im Rahmen von Vergleichsverhandlungen in diesen drei Verfahren zu agieren oder überlässt das Land die Entscheidung den zuständigen Gerichten?
Das ist jetzt abhängig vom weiteren Verlauf des jeweiligen Klageverfahrens und dem Vortrag des Klägers, die dann entsprechend vom Landesverwaltungsamt zu bewerten sind.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/4577.
Der von der Landesregierung mit der „Anordnung über die Auflösung, die Errichtung und den Sitz der Staatlichen Schulämter und Thüringer Verordnung über deren örtliche Zuständigkeit“ vom 7. Dezember 2011 begonnene Prozess soll im Sommer dieses Jahres abgeschlossen sein. Mit der Reduzierung der Zahl der Ämter sollte neben Einsparungen bei Mieten und Ähnlichem auch eine Reduzierung der Zahl der Dienststellen einhergehen.
1. Wann werden die räumlichen Umsetzungen der Mitarbeiter in die neuen Dienstgebäude voraussichtlich abgeschlossen sein?
2. Hat die Landesregierung bereits Hinweise darauf, inwieweit und wann die mit Kabinettsbeschluss avisierten Einsparungen in Höhe von rund 5 Mio. € pro Jahr tatsächlich realisiert werden können?
3. Wie viele Schulen der einzelnen Schulformen sollen zukünftig nach Auffassung der Landesregierung maximal von einem Personalsachbearbeiter bzw. einem Referenten betreut werden?
4. Inwieweit wurden die einzelnen Stellenbeschreibungen angepasst, um der erhöhten Zahl der betreuten Schulen Rechnung zu tragen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Merten.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der werten Frau Abgeordneten Hitzing wie folgt:
Zu Frage 1: Die räumlichen Umsetzungen werden überwiegend bis zum Sommer bzw. Oktober 2012 abgeschlossen sein. Ausnahme bildet das Staatliche Schulamt Westthüringen, hier ist geplant, die räumliche Umsetzung im Jahr 2013 zu vollziehen.
Zu Frage 2 antworte ich wie folgt: Die vollständige Einsparung wird nach Umsetzung aller Personalmaßnahmen erreicht sein.
Zu Frage 3: Mit der Umsetzung der neuen Stellenpläne werden die 865 staatlichen Schulen durch 85 Referenten sowie 120 Sachbearbeiter und Bürosachbearbeiter der Arbeitsbereiche Personal und Schulaufsicht betreut. Das entspricht einem Betreuungsverhältnis von 1:10,2 bei den Referenten und
1:7,2 bei den Sachbearbeitern respektive Bürosachbearbeitern. Allerdings ist die neue Struktur der Staatlichen Schulämter durch eine Referatsstruktur gekennzeichnet; die Aufgabe und damit das konkrete Betreuungsverhältnis sind entsprechend der Geschäftsordnung vor Ort zu organisieren und zu koordinieren.
Zu Frage 4: Die Aufgaben sind unabhängig von der Anzahl der betreuten Schulen zu betrachten. Die Aufgaben haben sich nicht geändert, eine Anpassung der Stellenbeschreibungen entfällt damit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Eine Frage zu der letzten Antwort: Ist es denn eventuell möglich, dass sich dadurch, durch die Vergrößerung der Bereiche, die Qualität der Arbeit der Referenten und der Betreuung der Schulämter für die einzelnen Schulen nicht doch nach unten entwickeln wird, wenn Sie sagen, es ist also vollkommen unabhängig von der Anzahl der zu betreuenden Schulen?
Sie haben nach der Bestimmung einer Möglichkeit gefragt, die lässt sich in beide Richtungen definieren. Es ist sowohl möglich, das mag aber an der Einzelperson oder einer konkreten Konstellation liegen, dass sich die Qualität verbessert oder verschlechtert. Wir haben bisher keinen Grund zur Annahme, dass es Indikatoren dafür gäbe, dass es sich in die eine oder die andere Richtung verändern wird.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange in der Drucksache 5/4584.