Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein wichtiger Antrag, der hier gestellt worden ist von den GRÜNEN, das muss man einfach mal sagen an dieser Stelle.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich bedanke mich ausdrücklich für den Antrag. Er ist deswegen wichtig, weil die Hebammen gerade im Zentrum einer ganz kontroversen Debatte sind. Wir müssen erkennen, dass da viel Unsicherheit herrscht, nicht nur bei den Hebammen selber, sondern auch bei Frauen und werdenden Müttern vor allem. Ich finde diesen Antrag auch deswegen interessant und wichtig, weil hier - Sie haben es ja angesprochen - eine objektivere Datenlage angestrebt wird, dass wir einfach mal bestimmte Maßzahlen erstellen, abfragen und aufgrund dieser konkreten Zahlen, aufgrund konkret bestehender und identifizierter Probleme auch eine Handlung vornehmen. Dabei - auch das möchte ich Ihrem Antrag zugute halten - ist es ganz wichtig, dass wir jetzt auch die einzelne Hebamme vielleicht hier und da etwas mehr zu einer Zusammenarbeit und zur Datenoffenheit animieren, als es bislang der Fall war, denn, Sie haben mit dem Hebammenverband zusammengearbeitet, das Ministerium tut das ja auch, der Informationsfluss zwischen Hebammen und ihren Berufsverbänden ist, vorsichtig ausgedrückt, manchmal mangelhaft. Das haben wir auch im Zuge der Großen Anfrage feststellen dürfen, die beantwortet worden ist.

(Beifall Abg. Koppe, FDP)

(Abg. Siegesmund)

Da gibt es einfach eine ganz große Unsicherheit. Da muss man auch mahnend einmal sagen dürfen, dass, wenn die Hebammen wollen, dass sich Politik um diese Probleme kümmert und Politik ist ja dazu bereit, man dann auch mit offenen Karten spielen und einfach auch einmal Einkommenssituationen und Probleme auf den Tisch legen muss. Gleichzeitig möchte ich für Thüringen vor Panikmache und Angst warnen und die eine oder andere Zahl einmal relativieren. In Thüringen sind in den letzten Jahren, zum Beispiel zwischen 2001 und 2010, etwa 10 Prozent an Hebammen mehr tätig geworden. Also genau ist die Zahl von 425 auf 478 Hebammen gestiegen. Das erscheint jetzt vielleicht nicht so unbedingt sehr viel, aber man muss das ja in die Relation setzen, wie denn die Betreuung pro 100.000 Frauen im gebärfähigen Alter ist, das ist ja so die Maßzahl dafür. Die ist bei freiberuflich tätigen Hebammen von 44 Hebammen pro 100.000 Frauen im Jahr 2001 auf genau 80 Hebammen pro 100.000 Frauen gestiegen. Die Versorgung mit freiberuflichen Hebammen ist deutlich besser geworden in den letzten 10 Jahren und man muss auch feststellen, dass das nicht zulasten der angestellten Hebammen ging. Es ist nicht so, dass im selben Zeitraum die Versorgung mit angestellten Hebammen geringer geworden ist, die ist im Gegenteil von 2008 bis 2010 um 10 Prozent gestiegen, nämlich von 47,3 Hebammen pro 100.000 Frauen im gebärfähigen Alter auf 52,1 Hebammen pro 100.000 Frauen. Da muss man einfach feststellen, das ist für Thüringen eine gute Ausgangslage. Wir haben in Thüringen, was die Ausstattung mit Hebammen angeht, derzeit noch kein Problem. Damit das so bleibt, werden wir den Antrag der GRÜNEN auch annehmen, weil ich denke, das ist ein wichtiger Baustein für die Politik, einfach eine ordentliche Handlungsgrundlage zu erarbeiten. Noch einige Worte zum Entschließungsantrag der LINKEN. Zunächst - der ganze erste Teil ist eigentlich eine Kleine Anfrage. Die können Sie als Kleine Anfrage auch stellen. Zweitens wünschen Sie sich einen Bericht zum September-Plenum. Das wird ein bisschen schwierig, weil die nächste Sitzung des Bundesrats fast zeitgleich, also fast am selben Tag ist, so dass der Bericht dann eventuell eine LiveÜbertragung sein müsste. Das hätte man im Vorfeld vielleicht einmal recherchieren können. Es ist natürlich auch so, dass Sie ein reales Problem außer Acht lassen, nämlich das, dass ein eigenverantwortlich tätiger Mensch, auch wenn er in einem Krankenhaus angestellt ist, eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen sollte. Das ist auch bei Hebammen nicht Pflicht, wenn sie nur angestellt tätig sind, aber sie sollten eine Haftpflichtversicherung haben. Auch ein Assistenzarzt, der durch den Facharztstandard eigentlich rechtlich abgesichert ist, der nur dann in Haftung genommen wird, wenn er fahrlässig handelt, auch dieser Assistenzarzt muss trotzdem eine Berufshaftpflichtversicherung

abschließen. Denn über die Grundabsicherung des Arbeitgebers gibt es immer noch die Aufforderung, bestimmte Dinge, die ihm der Arbeitgeber mit dieser Grundabsicherung nicht abdecken kann, zum Beispiel Fahrlässigkeit, auch noch zu versichern. Das gilt für Assistenzärzte, das gilt für angestellte Juristen, das gilt natürlich auch für Hebammen. Die Berufshaftpflicht für Hebammen, die ausschließlich angestellt tätig sind, beträgt im Jahr um die 300 €, voll steuerabzugspflichtig. Also wir reden jetzt auch nicht über horrende Beträge. Allein aus diesen drei genannten Gründen lehnen wir den Entschließungsantrag ab. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Hartung. Es hat jetzt das Wort der Herr Abgeordnete Koppe für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank und Entschuldigung, Frau Präsidentin, dass ich Ihnen jetzt nicht so aufmerksam gefolgt bin.

Das klären wir später.

Da bin ich mir ganz sicher.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon gesagt worden, nur noch nicht von mir, Hebammen und das meine ich wirklich ehrlich - leisten einen wichtigen Beitrag bei vielen Sachen, die bei der Geburt und auch danach für die betroffenen Frauen wichtig sind - da wäre Schwangerenvorsorge, Geburtshilfe, Wochenbettbetreuung zu nennen -, und machen dies auch als Familienhebamme. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir uns des Themas annehmen und sehen, welche politische Unterstützung für Hebammen möglich ist. Ich sage hier aber auch ganz bewusst, wir machen uns Gedanken über politische Unterstützung, denn mehr können wir hier auch rechtlich nicht leisten, denn bei allen Sorgen der betroffenen Hebammen ist eines ganz klar, es gibt wohl keine Berufsgruppe, die in letzter Zeit so viel politische Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Forderung bekam wie die Hebammen, angefangen vom Bundesgesundheitsminister Bahr, dem Ministerium selbst, den Bundestagsabgeordneten und auch zahlreichen Landtagsabgeordneten. Aber - und das bitte ich dann doch zu beachten - Politik ist gerade nicht für die Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Hebammenverbänden zuständig. Die nach Auffassung der Hebammen zu geringe Vergütungshöhe

(Abg. Dr. Hartung)

entspringt einem Vertrag, den die Hebammen dazumal selber ausgehandelt und auch unterschrieben haben. Zum 1. Juli 2012 waren die Jahresprämien, die Hebammen für ihre Berufshaftpflicht zahlen müssen, von derzeit durchschnittlich fast 3.700 € um 15 Prozent auf mehr als 4.200 € gestiegen. Betroffen sind in erster Linie rund 3.000 freiberufliche Hebammen, die noch klassische Geburtshilfe anbieten. Dies ist jetzt und auch flankiert durch die Position des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr nachverhandelt worden. Die grundlegende Voraussetzung dafür war das IGES-Gutachten das ist auch schon mal hier angesprochen worden und da will ich es auch noch mal deutlich sagen -, das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegeben wurde. An der Erarbeitung des Fragenkatalogs konnten die Hebammenverbände ganz konkret mitarbeiten und sie haben das auch getan. Daher kann sich niemand, auch kein Antrag der GRÜNEN, ob einer etwaigen nicht ausreichenden Unterstützung von Bundesseite beschweren.

(Beifall FDP)

Liebe Kollegin Siegesmund, wenn man so den einen oder anderen Redebeitrag der Bundestagsabgeordneten der GRÜNEN liest, kann man schnell den Eindruck bekommen, dass das Bundesgesundheitsministerium für die Vergütungsproblematik verantwortlich sei. Dies - und das wissen Sie hoffentlich - weise ich schon allein mit dem Verweis auf die Selbstverwaltung zurück.

(Beifall FDP)

Ich habe das gerade schon mal gesagt, da gibt es Vertragspartner und Politik kann hier leider nur vermitteln, es sei denn, wir unterhalten uns über Gebührensatzungsordnung, und das machen wir hier ausdrücklich nicht.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Ihre Art, unseren Antrag zu loben.)

Wenn Sie das als Lob auffassen, dann weiß ich nicht, was Sie erwarten, wenn ich Sie nicht lobe, Frau Siegesmund.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war ein Scherz.)

Aber auch, Herr Dr. Hartung, so der eine oder andere Beitrag Ihrer Kollegen im Bundestag ist, wenn man es höflich ausdrücken will, schon interessant, weil nämlich die SPD nach Frau Fischer von den GRÜNEN mehr als zehn Jahre das Bundesgesundheitsministerium geleitet hat und ich kann mich nicht daran erinnern, dass wir die Problematik Hebammen jemals so intensiv diskutiert haben.

(Beifall FDP)

Ganz kurz möchte ich noch mal auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE eingehen. Bei allem Respekt, liebe Kollegin, aber ich frage mich schon, was das soll, weil außer Ihrem Berichtsersuchen, wo ich im Übrigen auch gehofft hatte, dass die Landesregierung zu beiden Anträgen zumindest die Informationen gibt, mich dann auch interessiert, wie die Landesregierung …

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Der Staatsse- kretär kann uns ja die Information geben.)

Der Staatssekretär sitzt schon da, der ist bestimmt auch fähig und mächtig, das zu tun, aber leider...

Herr Abgeordneter, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

Das schaffe ich mit der Zeit nicht, aber sonst gern.

Von daher hätte ich es mir gewünscht, es ist nicht so, aber vielleicht bekommt man mit anderen parlamentarischen Initiativen diese Problematik noch mal näher erläutert, nachgefragt, vielleicht gibt es dann auch die eine oder andere Auskunft, aber schauen wir mal.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, Sie wollen in das Haftungsrecht für Krankenhäuser eingreifen, ohne dass Ihnen anscheinend klar ist, dass Hebammenleistung als Einzelleistung abgerechnet wird, und zwar der Vergütung entsprechend an den Leistungserbringer und das sind die Hebammen. Mit Ihrer Forderung, dass die Krankenhäuser grundsätzlich das Haftungsrisiko tragen sollen, hebeln Sie aus unserer Sicht das Verantwortungsprinzip aus.

(Beifall FDP)

Des Weiteren wollen Sie auch noch in die Versicherungswirtschaft eingreifen, wenn Sie fordern, für die Hebammen die Haftungssumme auf 5 Prozent des Jahreseinkommens deckeln zu wollen. Die Versicherungsunternehmen - doch, lesen Sie nach, steht drin - berechnen die Prämienhöhe nach dem zu erwartenden Haftungsrisiko. Das ist auch dort nicht anders. Denn die finanziellen Belastungen in einem Schadensfall bei Geburtsfehlern oder Ähnlichem sind nun mal besonders hoch. Denn logischerweise hängt daran Leben und Patienten betreffen die Folgen dessen auch ein Leben lang. Sie wollen das Prinzip, das auch bei anderen Versicherungsarten gilt, einfach abschaffen. Eine logische Erklärung dafür haben Sie nach unserer Sicht hier nicht getroffen.

(Beifall FDP)

Ganz zum Schluss noch mal zusammengefasst: Der Bericht hätte mich auch interessiert. Der Beruf

der Hebammen ist wichtig, gar keine Frage. Aber mit den Mitteln, die Sie hier vorschlagen, sind Sie absolut nicht auf der richtigen Strecke und damit können wir auch das Problem der Hebammen nicht klären. Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Koppe. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Gumprecht für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Anliegen ist hier im Plenum kein neues. Auch hier zählt die Wiederholung. Ich erinnere an den Beschluss des Landtags vom 01.06. zur medizinischen Versorgung im ländlichen Raum mit dem Ziel der Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung. Dort haben wir in einem Punkt nämlich beschlossen, eine gerechte Finanzierung der Arbeit der Hebamme einzusetzen. Das hat Ihnen nicht ausgereicht, denn sechs Tage später haben Sie Ihren eigenen Antrag eingebracht und inhaltlich im ersten Teil das Gleiche gefordert, im zweiten Teil gehen Sie darüber hinaus. Denn Sie wollen, dass wir uns mit dem IGES-Gutachten zur „Versorgungsund Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe“ beschäftigen. Ich halte das Gutachten für überaus interessant und wichtig. Ich habe es bereits auch sehr ausführlich gelesen. Dennoch muss man über einiges nochmals diskutieren. Wir werden das sicherlich tun, wenn dann der Bericht vorliegt. Der Auftraggeber, muss ich noch mal daran erinnern, ist nicht das Thüringer Gesundheitsministerium gewesen, sondern das Bundesgesundheitsministerium. Darum können wir nicht direkt, sondern nur indirekt über den Bundestag handeln.

Doch nun zu einigen inhaltlichen Punkten des Antrags, die hier auch gerade im IGES-Gutachten zum Teil beantwortet werden. Zuerst zur Versorgungssituation: Im Gutachten kommt zum Ausdruck, dass es derzeit keine Versorgungslücken in der Erbringung von Leistungen der Hebammenhilfe gibt, auch nicht in Thüringen. Festgestellt wurde, dass es bei immer weniger Kindern zu einem Anstieg der Nachfrage nach Hilfen durch Hebammen kommt. Jetzt kann ich etwas sagen, denn seit gestern liegt mir die Antwort auf die Kleine Anfrage vor, die ich gestellt hatte zur Situation der Hebammen in Thüringen, um die Große Anfrage zu aktualisieren und zu konkretisieren. Dem kann ich entnehmen, dass zwischen 2001 und 2010 die Anzahl der freiberuflichen Hebammen von 425 auf 478 um 12 Prozent - gestiegen ist.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundesweit gesunken!)

Das ist die konkrete Zahl, nicht gesunken, sondern gestiegen; und dabei - deshalb sage ich, wir sind für Thüringen zuständig - vor allem die Anzahl der Freiberuflichen sogar um ein Drittel angestiegen, nämlich von 215 auf 290. Insofern sage ich, gibt es in Thüringen keine Unterversorgung. Es wird darauf hingewiesen, dass es an zwei Stellen noch Nachfragen gibt, offene Stellen, aber ich denke, es gibt keine Unterversorgung. Das möchte ich deutlich hier auch noch mal sagen. Kritisch - das ist auch nichts Neues - wird die Honorierung der Leistungen beurteilt, sowohl in der Kleinen Anfrage als auch im IGES-Gutachten. Auch unsere Fraktion hat dies in mehreren Gesprächen mit dem Hebammenverband zum Ausdruck gebracht. Nun muss ich sagen, in dem letzten Monat hat sich viel bewegt. Ich möchte vier Etappen nennen.

Das Erste war die Gesundheitsministerkonferenz am 30.06. Sie hat sich ganz klar zur Steigerung und zu den Haftpflichtprämien ausgesprochen, dass dies zeitnah geschieht.

Zweitens - und das ist für mich ein Meilenstein - hat am 29.06. der Bundestag beschlossen, dass nicht mehr das Thema „Reichsversicherungsordnung“ gilt, sondern zukünftig die Leistungen der Hebammen als eigene Leistungsart im SGB V, nämlich in § 11, neu verankert sind. Ich denke, das ist ein ungeheurer berufspolitischer Erfolg der Hebammen gewesen.

Drittens - sage ich auch - hat sicherlich die Bundeskanzlerin noch mal eine wichtige Rolle gespielt, indem sie gerade den Hebammen und Vertretern Unterstützung zugesagt hat. Das war in meinen Augen noch mal eine enorme moralische Aufwertung des Themas.

Das hat dazu geführt, dass viertens die Verhandlungen der Hebammen mit den Kassen auch positiv verlaufen sind in einzelnen Punkten, nicht in allen. Es ist positiv verlaufen, dass der enorme Kostenanstieg der Versicherungsbeiträge nun durch die Kassen übernommen und damit refinanziert wird. Das ist für mich ein sehr großer Erfolg und ich kann den Hebammen da nur gratulieren. Strittig ist aber die Frage des Anstiegs der Vergütungen ausgegangen. Zwischen den Forderungen des Hebammenverbands von 30 Prozent und dem Angebot der Kassen, nämlich 10 Prozent Anstieg, liegen derzeitig noch Welten. Dazu gibt es ein Schiedsverfahren. Das wird zeitnah, wie ich gehört habe, jetzt eingeleitet. Ich hoffe, dass das vielleicht schon Ende September abgeschlossen sein kann und ein Ergebnis vorliegt.

Nun haben Sie eine Neufassung des Antrags vorgelegt und somit diesen Punkt auch gestrichen. Ich denke, das ist richtig. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass wir auch gerade in dem ersten Punkt, jetzt noch mal Bezug nehmend auf das Schiedsverfahren, nur wenig Einfluss haben. Sie

(Abg. Koppe)

haben das sehr vorsichtig formuliert. Ich denke aber, so würden wir es gern unterstützen, weil wir es als eine moralische Unterstützung ansehen. Eine Einmischung gerade in ein Schiedsverfahren durch die Landesregierung wäre sicherlich hier kontraproduktiv und auch nicht möglich.

Zu Ihrem Punkt 2, das betrifft die Auswertung der IGES-Studie, möchte ich auf datenschutzrechtliche Fragen eingehen. Es bestehen keine datenschutzrechtlichen Bedenken, wenn es sich um eine tatsächliche statistische Erhebung handelt, denn diese unterliegen nicht dem Statistikgeheimnis. Für jede amtliche Statistik ist allerdings eine spezielle Rechtsgrundlage erforderlich. Sobald eine bundesweite Erfassung gewollt ist, wäre es notwendig, in einem Gesetz zu verankern, ich könnte mir durchaus ein Gesetz über den Beruf der Hebammen und Entbindungspfleger vorstellen. Kritischer sehe ich, auch nach Rücksprache mit dem Thüringer Datenschutzbeauftragten, das Anliegen unter Punkt c. Eine derartige Zusammenführung ist nur denkbar, wenn sie in anonymisierter Form erfolgt, so dass keine Rückschlüsse auf die Einkommenssituation der einzelnen Hebamme möglich sind. Eine zu treffende Regelung des Bundes müsste ähnlich wie die Bestimmungen des § 333 hier im SGB V auch so verankert werden. Ich denke, dann sind erst die Abrechnungsdaten ordentlich zusammenzuführen. Also es ist eine ganze Menge zu tun. Einfach ist die Geschichte nicht. Ich denke, wir wollen sie aber gern auch unterstützen.