Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Danke.)

Wir machen weiter mit dem Ergebnis für den Abgeordneten Wolfgang Fiedler. Auch hier sind 76 Stimmzettel abgegeben worden. Auch hier waren alle gültig. Mit Ja haben gestimmt 60 Abgeordnete, mit Nein 10. Auch damit ist die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter Fiedler, dass Sie die Wahl annehmen und gratuliere Ihnen im Namen des Hauses ganz herzlich zur Wahl.

(Vizepräsident Gentzel)

(Beifall im Hause)

Es ist vollkommen richtig, ich habe die 6 Enthaltungen vergessen bei der Wahl des Abgeordneten Fiedler, was aber das Endergebnis nicht beeinflusst.

Wir machen weiter mit dem Wahlergebnis für den Abgeordneten Volker Emde. Auch hier gab es 75 Stimmzettel, auch hier waren wieder alle gültig. Mit Ja haben gestimmt 61 Abgeordnete, mit Nein 8 bei 7 Enthaltungen. Auch damit ist das notwendige Quorum erreicht. Ich gehe davon aus, Herr Emde, dass Sie die Wahl annehmen und gratuliere Ihnen im Namen des Hauses.

(Beifall im Hause)

Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 35

Nachwahl eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4663

Dem Abgeordneten Hauboldt soll die Abgeordnete Berninger folgen, nachzulesen in der Drucksache 5/4663. Kann ich offen abstimmen? Ich sehe keinen Widerspruch. Deshalb frage ich, wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Danke. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist das notwendige - 1 Stimmenthaltung, Entschuldigung - Quorum, nämlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, erreicht. Frau Abgeordnete Berninger, ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen und gratuliere Ihnen im Namen des ganzen Hauses und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36

Nachwahl eines Mitglieds in die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/4640

Dem ehemaligen Abgeordneten Dr. Klaus Zeh soll der Abgeordnete Gerold Wucherpfennig folgen, nachzulesen in der Drucksache 5/4640. Kann ich auch hier offen abstimmen? Ich nehme keinen Widerspruch zur Kenntnis. Dann frage ich, wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ist alles nicht der Fall, damit ist das notwendige Quorum, nämlich die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, erreicht. Ich gehe

davon aus, Herr Wucherpfennig, dass Sie die Wahl annehmen und gratuliere Ihnen im Namen des Hauses.

(Beifall im Hause)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 37

Nachwahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/4641

Dem ehemaligen Abgeordneten Dr. Klaus Zeh möchte die Abgeordnete Evelyn Groß folgen, nachzulesen in der Drucksache 5/4641. Kann ich offen abstimmen? Ich sehe keinen Widerspruch und frage deshalb, wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist 1 Stimmenthaltung. Damit stelle ich fest, dass das notwendige Quorum, nämlich die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, erreicht ist. Ich gratuliere Ihnen, Frau Abgeordnete Groß, im Namen des Hauses, davon ausgehend, dass Sie die Wahl annehmen.

(Beifall im Hause)

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 38

Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds des Übergangsstiftungsrats gemäß § 14 der Stiftungssatzung der „Stiftung Ettersberg. Europäische Diktaturforschung - Aufarbeitung der SED-Diktatur - Gedenkstätte Andreasstraße“ Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/4642 - Neufassung

Dem ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Klaus Zeh soll die Abgeordnete Evelin Groß folgen, nachzulesen in der Drucksache 5/4642. Gibt es Widerspruch, dass ich offen abstimme? Das ist nicht der Fall, deshalb bitte ich jetzt um das Handzeichen; ja, die 5/4642 ist eine Neufassung, es ist ganz wichtig, dass ich das hier noch sage. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen? Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist das notwendige Quorum, nämlich die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, erreicht. Frau Groß, ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen und gratuliere Ihnen herzlich im

(Vizepräsident Gentzel)

Namen des Hauses und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir machen weiter mit dem Tagesordnungspunkt 39

Nachwahl eines Mitglieds des Beirats des Innenministeriums nach dem Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetz Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4664

Der Abgeordneten Birgit Keller soll der Abgeordnete Ralf Kalich folgen, nachzulesen in der Drucksache 5/4664. Gibt es Widerspruch, ich möchte nämlich offen abstimmen? Widerspruch ist nicht zu vernehmen. Wer dem Vorschlag der Fraktion DIE LINKE folgen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Herr Abgeordneter Kalich, ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen und gratuliere Ihnen im Namen des Hauses. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir machen weiter mit dem Tagesordnungspunkt 12, den ich hiermit aufrufe:

Berufsstand der Hebammen und Entbindungshelfer retten Ergebnisse des IGES-Gutachtens umsetzen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4550 - Neufassung dazu: Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4751

Wünscht die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Wir steigen damit unmittelbar in die Aussprache ein. Mir liegt als Erstes die Wortmeldung der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben diesen Antrag gemeinsam mit den Thüringer Hebammen erarbeitet. Ich möchte mich an allererster Stelle ganz herzlich bedanken beim Thüringer Hebammenverband. Zuvorderst

geht mein Dank an Elke Pirrhs, stellvertretend sei ihr Danke gesagt. Wer in seinem Leben rund um Mutter- oder Vaterschaft die wunderbare Begleitung von Hebammen erlebt hat, der weiß, wie wertvoll diese Begleitung sein kann. Es sei mir der persönliche Satz an dieser Stelle gestattet, das Geburtshaus Jena besonders zu loben und zu würdigen. Die Arbeit, die die Hebammen, die Frauen dort leisten, ist wirklich klasse.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deswegen ist es mir auch wirklich ein Herzensanliegen, diese Frage der Hebammenproblematik politisch näher zu beleuchten. Wir haben bereits beim letzten Plenum einen Antrag gestellt, der sich zwischenzeitlich insofern etwas entschärfen ließ, als dass auf Bundesebene der Bundesgesundheitsminister in Teilen einlenkte. Nichtsdestotrotz halten wir daran fest, dass die Honorierung der Leistungen von Hebammen weit über das hinausgeht, was auf Bundesebene jetzt geradeso auf den letzten Drücker abgeräumt wurde, nämlich die Frage der Erhöhung der Haftpflichtprämien in Teilen.

Deswegen sind wir auch der festen Überzeugung, dass es weiterhin ein stetes Arbeiten an der Seite der Hebammen braucht. Deswegen wollen wir auch Konsequenzen ziehen aus den Ergebnissen des IGES-Gutachtens zur Versorgungs- und Vergütungssituation der Hebammen, übrigens insbesondere in Thüringen, sowohl in der außerklinischen Geburtshilfe natürlich und darüber hinaus. Das fordert unser umfassender Antrag. Deswegen haben wir ihn gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sie betreuen und beraten werdende Mütter und Väter. Sie tragen maßgeblich dazu bei, die Bindung zwischen Eltern und Kind zu stärken, dafür stehen Hebammen. Viele schwangere Frauen wünschen sich, vor, während und auch nach der Geburt von einer freiberuflichen Hebamme individuell begleitet zu werden. Sie bieten oft neben der reinen individuellen medizinischen und psychosozialen Versorgung auch ein hohes anderes Leistungsspektrum an, und deswegen sind sie eine wertvolle, nicht wegzudenkende Unterstützung vor und während der Geburt, auch in schweren und schwierigen Zeiten.

Nichtsdestotrotz, meine sehr geehrten Damen und Herren - und das ist der Grund für unseren Antrag -, haben Hebammen bzw. Entbindungshelfer wenn ich Hebamme sage, meine ich natürlich in dem Fall den quantitativ nicht ganz so vorhandenen Bereich der Entbindungshelfer, also den männlichen Helfer unter der Geburt mit dazu -, obwohl sie eine hohe Arbeitszufriedenheit haben, in den vergangenen Jahren eine berufliche Überlastung erfahren. Viele mussten ihren Beruf aufgeben; die niedrige Vergütung trug dazu bei, dass immer weniger Hebammen und Entbindungshelfer zur Verfügung stehen. Oftmals schaffen sie es noch nicht

(Vizepräsident Gentzel)

mal, obwohl sie wirklich rund um die Uhr arbeiten, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Deswegen gibt es eben deutschlandweit einen dramatischen Rückgang der Zahlen von Hebammen und Entbildungshelfern, deswegen auch unser Antrag.

Das Fatale daran ist, bei ganz vielen Stellen kann man sagen, wir beziffern das folgendermaßen, das IGES-Gutachten ist ein erster Schritt, um das zu beziffern; aber in dieser quantitativen Frage, die sich uns stellt, nämlich wie hoch ist es eigentlich, fehlen immer noch viel zu viele Daten. Deswegen wir reden zwar auf der einen Seite über Ärztemangel, haben entsprechende Studien, die uns vorliegen, sehen die Zahlen, sehen die Lücken und können genau eruieren, wo muss gehandelt werden gilt es eben für den Bereich der Hebammen und ihrer Unterstützung der werdenden Eltern nicht. Wir brauchen - das ist unsere feste Überzeugung und das zeigt auch das IGES-Gutachten - systematisch erfasste und belastbare Daten über die Versorgungssituation und Bedarfe an Hebammen sowie das Leistungsspektrum sowohl thüringen- als auch deutschlandweit.

Der zweite Punkt - und auch das geht eigentlich hervor und ist die logische Schlussfolgerung aus dem IGES-Gutachten -, wir brauchen Informationen über eine bedarfsgerechte Ausbildung von künftigen Hebammen. Der Beruf ist mit den Jahren eben durch die von mir angesprochenen Punkte leider immer unattraktiver geworden. Diesen Trend müssen wir umkehren

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und deswegen ist auch das gemeinsame politische Bekenntnis an dieser Stelle sehr wichtig.

Der dritte Punkt, den das IGES-Gutachten fordert und den wir hier in Thüringen hoffentlich auch erfüllen - auf unser Terrain begrenzt natürlich -, ist die Statistik darüber, welche Hebammen eigentlich in welchem Beschäftigungsverhältnis stehen und was das am Ende auch für ihre Berufshaftpflichtprämie heißt, wie sie finanziell das Ganze auch stemmen können. Das Wichtige ist, dass wir nicht immer nur davon ausgehen, dass Hebammen am Krankenhaus sozusagen angedockt sind, ob sie jetzt Beleghebamme sind - ja oder nein - ist auch egal, es gibt eben viele freiberufliche Hebammen usw., so dass man sich das alles sehr genau anschauen muss. Diese Datenlücken sind nicht geschlossen, die müssen geschlossen werden, das würden wir uns wünschen.

Darüber hinaus - und das ist mir auch ein wichtiges Anliegen - müssen wir die bedeutende gesellschaftliche Rolle dieses Berufsstands auch noch mal hervorheben. Da geht es zum einen natürlich immer um die Frage der finanziellen Honorierung, aber lassen Sie mich das an dieser Stelle ganz deutlich

sagen, das eine ist die finanzielle Frage, das andere ist einfach die Würdigung dieses wirklich schweren Berufs, die viel öfter zum Tragen kommen müsste, nicht erst dann, wenn Kampagnen losgetreten werden, weil die Haftpflichtprämie so erhöht wird, dass der Berufsstand zusammenbricht, sondern auch deutlich darüber hinaus, das würde ich mir sehr wünschen.

(Befall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, also die Vergütungssituation der Hebammen ist - und das sagt das IGES-Gutachten - prekär, die ist unbefriedigend. Wir wünschen uns deutlich mehr Engagement der Landesregierung, um zum einen die Anerkennung des Berufsstands zu verbessern und zum anderen die Einkommenssituation. Lassen Sie uns daran gemeinsam arbeiten zum Wohl der Thüringer Familien. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Hartung.