Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

Zu den Fragen 3 und 4 zusammenfassend: Unabhängig von der und zeitlich vor der Vorlage des aktuellen Prüfberichts des Rechnungshofs wurden im TMBWK bereits Vorstellungen entwickelt, wie die vom TMBWK festgestellten Mängel in diesem Bereich beseitigt werden könnten. Ebenso wie die Empfehlungen des Rechnungshofs gehen unsere Überlegungen in die Richtung, in Anlehnung an die Regeln in den Verordnungen anderer Länder wie etwa Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Brandenburg im Thüringer Besoldungsgesetz einen an der Größe der Hochschule, gemessen zum Beispiel an Haushaltsvolumen, Drittmitteleinnahmen, Personal, Studierendenzahlen, orientierten Betrag zu formulieren, der unter normativ zu definierenden Voraussetzungen zur Berücksichtigung des Einzelfalls ergänzt werden kann. Die Arbeiten zur Umsetzung dieser Änderungen im Besoldungsrecht sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Ob neben den zentralen Änderungen der besoldungsrechtli

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

chen Vorschriften auch das Thüringer Hochschulgesetz geändert werden muss, hängt von der dann konkreten Ausgestaltung dieser Änderungen ab und steht derzeit noch nicht abschließend fest.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Aus leidgeprüfter Erfahrung mit dem Begriff „zeitnah“ aus Ihrem Haus möchte ich nachfragen, wann denn der Zeitpunkt gekommen ist. Sie sagten, die Anpassung der Rechtsgrundlagen sei jetzt gekommen und sagen dann mit Bezug auf das Besoldungsgesetz, es sei aber noch nicht abgeschlossen. Können Sie denn sagen, wann - wenn die Zeit eigentlich gekommen ist, aber in Ihrem Haus der Prozess noch nicht abgeschlossen ist - dem Landtag eine entsprechende Regelung zur Abstimmung vorgelegt wird?

Ich kann dazu klar sagen, dass bereits vor Vorlage des Rechnungshofberichts das zuständige Referat meines Hauses mit mir die grundlegenden Veränderungen festgelegt hatte. Das heißt, dass der politische Auftrag erteilt ist, diese Änderungen vorzunehmen, dass die Eckpunkte vorliegen. Sie wissen aber so gut wie ich, dass, um das in ein Gesetzgebungsverfahren einzuführen, dann doch noch erstens die konkreten Ausformulierungen und zweitens die entsprechenden Abstimmungen und Anhörungen im Vorfeld zu leisten sind. Ich glaube, dass ich nicht übermäßig optimistisch bin, wenn ich sage, dass das dieses Jahr noch umsetzbar ist, umgesetzt werden soll.

Ich will aber noch auf Folgendes hinweisen, nur damit auch sozusagen der Zeitdruck da ein bisschen relativiert ist. Wir werden auf keinen Fall, ganz gleich, wie die Regelungen aussehen, Bestandsregelungen außer Kraft setzen können, so dass alle Neuregelungen, die wir treffen, dann greifen, wenn es zu Neubesetzungen dieser Ämter kommt. Da ist nach meiner jetzigen Kenntnis, da die Präsidentenund Rektorenämter zum Teil neu besetzt sind oder erst in einiger Zeit zur Wiederbesetzung anstehen, denke ich, auch ein bisschen Luft. Aber ich würde doch denken, dass wir dieses Jahr noch zu konkreten Regelungen kommen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Ramelow.

Sehr geehrter Herr Staatssekretär, würden Sie mir recht geben, dass der unbestimmte Rechtsbegriff „zeitnah“ in Kombination mit „zeitnah“ aus Ihrem Haus dauerhaft nicht den Maßstab erreichen sollte, dem die Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Mohring in Ihrem Haus entspricht.

Ja, wissen Sie, Herr Ramelow, ich stehe für eine Art zu arbeiten und denke, dass - das darf ich für mein Haus sagen - die dafür sorgt, dass die Sorgfalt, die wir auf die Ergebnisse verwenden, deutlich der Frage vorgeht,

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Vor dem Recht der Parlamentarier?)

ob ich hier Geschwindigkeitsnoten gewinne Punkt 1. Punkt 2: Hinsichtlich des Sachverhalts, den ich Ihnen gerade beschrieben habe, habe ich wenig Hemmungen zu sagen, dass uns niemand zum Jagen tragen musste und dass wir, lange bevor andere mit großem öffentlichen Applomb Regelungen einfordern, diese Regelungen bereits vorbereitet haben. So dass ich 3. hier überhaupt kein Problem habe, den Begriff zeitnah so zu interpretieren, wie er gemeint ist. Sie werden raschestmöglich und in voller Qualität diese Änderung hier im Landtag haben.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: 21 Wochen ist zeitnah?)

Wie bitte?

Danke, Herr Staatssekretär.

Entschuldigung, am 4. Juli war der Bericht, Sie haben ihn zwar schon zwei Tage vorher im Fernsehen gehabt, aber am 4. Juli war der Bericht und lange vor dem Bericht war diese Regelung unterwegs.

Wie wäre es denn mit einem Vieraugengespräch zu diesem Thema? Danke, Herr Staatssekretär. Damit haben wir die Stunde abgearbeitet, die vorgesehen war. Ich schließe deshalb die Fragestunde und lassen Sie es mich so formulieren - wie besprochen machen wir weiter mit dem Komplex Wahlen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 29

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) im Europarat

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

für die 10. Amtsperiode 2012 bis 2016 Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/4702

Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Gustav Bergemann. Wortmeldungen zur Aussprache liegen mir nicht vor. Gemäß § 46 Abs. 2 - ich trage das jetzt nur einmal so detailliert vor - der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Wir gehen dann in die Abstimmung und ich frage, wer stimmt dem von mir genannten Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig. Wir hätten als Quorum die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gebraucht. Ist das eine Enthaltung? 1 Enthaltung. Nichtsdestotrotz ist das Quorum, nämlich die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, erreicht. Ich gehe davon aus, Herr Bergemann, dass Sie diese Wahl annehmen und gratuliere Ihnen im Namen des Hauses herzlich.

(Beifall im Hause)

Damit schließen wir den Tagesordnungspunkt 29 und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30

Nachwahl eines Mitglieds des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 55 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4660

Die Abgeordnete Birgit Keller ist aus sicherlich bekannten Gründen als Mitglied ausgeschieden und in der Drucksache 5/4660 wird als Nachfolger der Abgeordnete Dirk Möller vorgeschlagen. Ich frage auch hier, gibt es Widerspruch dazu, dass wir offen abstimmen? Das ist nicht der Fall. Deshalb frage ich, wer stimmt dem Wahlvorschlag Dirk Möller zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Ich stelle fest, dass das nötige Quorum erreicht ist. Ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter Möller, dass Sie die Wahl annehmen und gratuliere Ihnen im Namen des Hauses.

(Beifall DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 31

Nachwahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10

Grundgesetz gemäß § 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4661

Auch hier gilt die Begründung ähnlich. Die Namen sind natürlich anders. Der Herr Abgeordnete Hauboldt ist als Mitglied ausgeschieden. In der Drucksache 5/4661 schlägt die Fraktion DIE LINKE den Herren Abgeordneten Dieter Hausold als dessen Nachfolger vor. Gibt es Widerspruch, dass wir offen abstimmen? Das ist nicht der Fall und so frage ich Sie, wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Ich gehe davon aus, dass der Abgeordnete Dieter Hausold die Wahl annimmt und gratuliere ihm im Namen des Hauses.

(Beifall DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 32

Nachwahl eines ständigen Ersatzmitglieds des Gremiums nach § 3 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten (ThürAbgÜpG) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/4637

Das Begehren ist, dass dem Abgeordneten Dr. Klaus Zeh die Abgeordnete Evelin Groß nachfolgt. Sie können das nachlesen in der Drucksache 5/4637. Gibt es Widerspruch dazu, dass ich offen abstimmen lasse? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich, wer stimmt dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU zu? Danke. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit ist das notwendige Quorum, nämlich 45 Stimmen, die Mehrheit der Mitglieder des Landtags, erreicht. Ich gehe davon aus, dass die Abgeordnete Groß diese Wahl annimmt und gratuliere ihr herzlichst im Namen des Hauses. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 33

Nachwahl eines weiteren stimmberechtigten Mitglieds des erweiterten Gremiums nach § 4 des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten (ThürAbgÜpG) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/4638

(Vizepräsident Gentzel)

Auch hier soll die Abgeordnete Evelin Groß dem Abgeordneten Dr. Klaus Zeh nachfolgen. Gibt es Widerspruch, dass ich offen abstimme? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Danke. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist das notwendige Quorum von 45 Stimmen erreicht. Ich gehe davon aus, dass die Frau Abgeordnete Groß diese Wahl annehmen wird. Ich gratuliere Ihnen im Namen des Hauses und schließe den Tagesordnungspunkt 33.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34

Nachwahl eines Mitglieds sowie von zwei stellvertretenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksachen 5/4639/4662

Der Landtag hat in seiner 6. Sitzung am 17. Dezember 2009 die Mitglieder des Richterwahlausschusses und ihrer Vertreter mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Fraktion DIE LINKE hat als Mitglied anstelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Ralf Hauboldt die Abgeordnete Sabine Berninger vorgeschlagen. Die Fraktion der CDU hat als stellvertretendes Mitglied anstelle des ausgeschiedenen Abgeordneten Dr. Klaus Zeh den Abgeordneten Wolfgang Fiedler und anstelle des als stellvertretendes Mitglied zurückgetretenen Abgeordneten Horst Krauße den Abgeordneten Volker Emde vorgeschlagen. Das alles finden Sie in den Drucksachen 5/4639 und 5/4662. Wir werden in jedem Fall mit einem Stimmzettel abstimmen, weil nur damit die exakte Auswertung möglich ist, weil wir nämlich zwei Drittel der abgegebenen Stimmen brauchen. Sollte keine geheime Abstimmung beantragt werden, werden die Schriftführer die Namen vorlesen, Sie brauchen aber bei der Wahl nicht die Wahlkabinen aufzusuchen. Jetzt schaue ich mal in die Runde, geheime Wahl ist nicht beantragt.

Es werden jetzt also die Schriftführer die Namen verlesen. Sie bekommen die Stimmzettel wo? Wie immer und da es keine geheime Wahl ist, können Sie dann Ihre Wahlhandlung, wo Sie möchten, vollziehen.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Adams, Dirk; Augsten, Frank; Bärwolff, Matthias; Barth, Uwe; Baumann, Rolf; Bergemann, Gustav; Bergner, Dirk; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Döring, Hans-Jürgen; Doht, Sabine; Eckardt, David-Christian; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Gentzel, Hei

ko; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Gumprecht, Christian; Hartung, Thomas; Hausold, Dieter; Hellmann, Manfred; Hennig, Susanne; Hey, Matthias; Heym, Michael; Hitzing, Franka; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Holzapfel, Elke; Huster, Mike; Jung, Margit; Kalich, Ralf; Kanis, Regine; Kaschuba, Karin; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Klaubert, Birgit; König, Katharina; Koppe, Marian; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik; Krauße, Horst.

Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Wolfgang Lemb, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Dr. Gudrun Lukin, Dorothea Marx, Christoph Matschie, Beate Meißner, Peter Metz, Carsten Meyer, Dirk Möller, Mike Mohring, Eleonore Mühlbauer, Maik Nothnagel, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Egon Primas, Bodo Ramelow, Lutz Recknagel, Jürgen Reinholz, Martina Renner, Astrid Rothe-Beinlich, Manfred Scherer, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Fritz Schröter, Jennifer Schubert, Heidrun Sedlacik, Anja Siegesmund, Diana Skibbe, Karola Stange, Christina Tasch, Heike Taubert, Heinz Untermann, Dr. Mario Voigt, Marion Walsmann, Frank Weber, Siegfried Wetzel, Henry Worm, Gerold Wucherpfennig.

Ich frage: Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Ich höre oder bemerke keinen Widerspruch, dann schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Wir beginnen mit dem Wahlergebnis für die Abgeordnete Sabine Berninger. Abgegebene Stimmen waren 76, die waren auch alle gültig. Mit Ja haben 58 gestimmt, mit Nein 17, es gab 1 Enthaltung. Damit ist die angestrebte Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gehe davon aus, Frau Berninger, dass Sie die Wahl annehmen und gratuliere Ihnen im Namen des Hauses.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Danke.)