Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

Das ist jetzt eine Frage, die sich nicht auf die Frage bezieht. Das nehme ich zur Kenntnis. Das Kulturkonzept ist in der abschließenden Phase der Sich

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

tung durch die Hausleitung und wird Sie diesen Sommer/Frühherbst erreichen.

Diese Antwort ist doch eindeutig, Sommer oder Herbst. Weitere Nachfragen sind nicht möglich. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4699.

Potenziale von Erdgas in Thüringer Tonsteinen

Seit Mitte 2011 läuft eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe als Projekt der Deutschen Rohstoffagentur, angelegt bis 2015, unter dem Titel „NIKO (Nichtkonventionelle Kohlen- wasserstoffe): Erdöl und Erdgas aus Tonsteinen Potenziale für Deutschland“. Damit soll das mengenmäßige Potenzial an Schieferöl und Schiefergas in Deutschland erkundet werden, weil es offenbar bisher keine verlässlichen Angaben über die vorhandenen Ressourcen gibt. Die Studie soll auch Aspekte der Technologie, der nachhaltigen Nutzung und der Umweltverträglichkeit berücksichtigen.

Das „Freie Wort“ vom 28. Juni 2012 bezieht sich auf diese Studie und berichtet, dass in den nächsten Tagen auch in Thüringen mit den Erkundungen begonnen werden solle. „Ganz Norddeutschland könnte nach Auffassung der Experten Lagerstätten im Schiefergestein aufweisen.“

Auf eine Mündliche Anfrage der Abgeordneten Katja Wolf in der Plenarsitzung am 15. Juni 2011 unter der Überschrift „Schiefergas in Thüringen“ informierte die Landesregierung über den Beginn dieses Forschungsprojektes und dass auch der geologische Landesdienst der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie einbezogen werden soll.

Der kanadische Konzern BNK Petroleum hat andererseits eine Erlaubnis vom Landesbergamt zur Erkundung von lohnenswerten Gasvorkommen im Schiefergas erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer sucht in welchem Zeitraum definitiv nach lohnenswerten Gasvorkommen im Schiefergasgestein in Thüringen?

2. Laufen die Erkundungsarbeiten innerhalb des oben genannten Forschungsprojektes und von BNK Petroleum unabhängig voneinander?

3. Falls es Kooperationen zwischen den beiden Vorhabensträgern gibt bzw. solche geplant sind, worin bestehen diese?

4. Worin bestehen gegebenenfalls die Unterschiede in den Untersuchungszielen?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Staatssekretär Richwien, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, in Deutschland könnten erhebliche, bisher ungenutzte Potenziale in nicht konventionellen Erdgasvorkommen existieren. Bislang liegen allerdings keine belastbaren Informationen zum tatsächlichen Rohstoffpotenzial von derartigem Schiefergas in Deutschland vor. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) das Projekt „NIKO“ initiiert. Primäres Ziel dieses Vorhabens war zunächst die Erfassung des heimischen Nutzungspotenzials von Erdgas aus Tongesteinen. In einem zweiten Schritt soll auch das Potenzial von Erdöl aus Tongestein ermittelt werden. Die BGR hat im Juni 2012 eine erste Studie zur Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen in Deutschland veröffentlicht. Die Abschätzung basiert auf der Auswertung von drei überregional verbreiteten Tongesteinsformationen und liefert im Wesentlichen eine Größenordnung eventueller Erdgasvorkommen. Bei der Studie handelt es sich um eine Potenzialstudie auf Basis bekannter geologischer Daten und nicht um den Nachweis konkreter nutzbarer Vorkommen. Dies vorangestellt, beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer 1. Frage: Derzeit sind in Thüringen zwei Firmen im Besitz von insgesamt drei Aufsuchungserlaubnissen auf gasförmige Kohlenwasserstoffe. Zwei der Aufsuchungserlaubnisse für das Feld „Steinadler“ sowie für das Feld „Seeadler“ der Firma BNK Petroleum Inc. gelten von Januar 2010 bis Januar 2015. Eine dritte Erlaubnis für das Aufsuchungsfeld „Weinbergen“ gilt vom November 2011 bis zum November 2016. Diese Erlaubnis wurde der Firma BNK Deutschland GmbH erteilt. Die Durchführung konkreter Aufsuchungsarbeiten ist noch nicht beantragt worden.

Zu Ihrer 2. Frage: Verbindungen der Erarbeitung der Potenzialstudie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe mit eventuellen Erkundungsarbeiten der Firma BNK Petroleum Inc. sowie BNK Petroleum Deutschland GmbH sind der Landesregierung nicht bekannt.

Zu Ihrer 3. Frage: Über eine bestehende oder geplante Kooperation der Vorhabensträger liegen der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse vor.

Zu Ihrer 4. Frage: Während die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe eine überregio

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

nale Potenzialanalyse vornimmt, ist bei den Aktivitäten der Firma BNK Petroleum Inc. sowie BNK Petroleum Deutschland GmbH mit der gezielten Suche nach genau begrenzten und insbesondere auch wirtschaftlich nutzbaren Erdgaslagerstätten zu rechnen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Dr. Augsten.

Herr Staatssekretär, ich blicke in die Begründung der vier Fragen. Im letzten Abschnitt habe ich die Beantwortung der Frage 2 so verstanden, dass das nicht zutrifft, und zwar steht da geschrieben, der kanadische Konzern BNK Petroleum hat andererseits eine Erlaubnis vom Landesbergamt zur Erkundung von lohnenswerten Gasvorkommen im Schiefergas erhalten. Ich denke, das trifft nicht zu. Können Sie das bestätigen?

Sie haben nur einen Antrag gestellt und die Beantwortung ist so wie bei dem Tagesordnungspunkt 10.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, wissen Sie, ob die TLUG im Rahmen des Projekts inzwischen schon tätig geworden ist oder einbezogen wurde?

Das weiß ich nicht, aber ich kann Ihnen sagen, dass mit dieser Studie nur eine Potenzialstudie in Auftrag gegeben wurde, wo gesucht wird, wo eventuell solche Tongesteinsschichten existieren. Nach meinem Kenntnisstand existieren keine ausgeprägten Tongesteinsschichten bei uns in Thüringen, so dass man mit großer Wahrscheinlichkeit nicht davon ausgehen kann, dass es eventuell zum Erfolg führt.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Mühlbauer.

Gibt es technologische Unterschiede bei der Gewinnung von Gas aus Schiefergasvorkommen und

Gas aus Tongasvorkommen? Wie sind da die groben Unterschiede zu kennzeichnen?

Das würde ich Ihnen gern nachreichen, damit ich jetzt nichts Verkehrtes erzähle.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Kaschuba von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4700. Sie wird von der Abgeordneten Dr. Klaubert vorgetragen.

Jahresbericht 2012 des Landesrechnungshofs - Besoldung von Präsidenten und Kanzlern

Nach dem Bericht des Landesrechnungshofs haben Präsidenten und Kanzler Thüringer Hochschulen deutlich erhöhte Bezüge erhalten, die nach Auffassung der Prüfbehörde nicht amtsangemessen waren. Angesichts großer Probleme der Absicherung der Lehre trotz steigender Studierendenzahlen und prekärer Beschäftigungsverhältnisse an den heimischen Hochschulen ist ein solcher Vorgang zu überprüfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die vom Landesrechnungshof beanstandeten erhöhten Bezüge der Präsidenten und Kanzler Thüringer Hochschulen, welche diese seit 2005 erhielten?

2. Warum erfolgten nach Aussage des Landesrechnungshofs ab 2008 keine Vorgaben zur Festlegung der Funktionsleistungsbezüge der Präsidenten und Kanzler Thüringer Hochschulen durch das Ministerium?

3. Welche Regelungen sind für den angekündigten und zugesicherten Erlass einer diesbezüglichen Verordnung durch das Ministerium vorgesehen?

4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit der Novellierung des Hochschulgesetzes? Wenn ja, in welcher Richtung, wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, und zwar macht das bitte der Staatssekretär Herr Prof. Dr. Deufel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba - hier vorgetragen von Frau

(Staatssekretär Richwien)

Dr. Klaubert - beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zur 1. Frage

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Das hat sie echt gut gemacht.)

- das hat sie schön gemacht, aber es tut mir leid, dass Frau Kaschuba nicht hier ist, ich hätte sie auch gern selber begrüßt -: Der Rechnungshof hat seinen Jahresbericht am 4. Juli 2012 der Landesregierung zugeleitet. Nach § 97 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung legt die Landesregierung dem Thüringer Landtag innerhalb von vier Monaten ihre Stellungnahme zu den Bemerkungen des Rechnungshofs vor. Die Erarbeitung dieser Stellungnahme ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gegenüber dem Rechnungshof vor der Aufnahme in den Jahresbericht Stellung genommen. Die pauschale Auffassung des Rechnungshofs zu unserer Stellungnahme, die Besoldung der Präsidenten und Kanzler der Thüringer Hochschulen sei überhöht und nicht amtsangemessen, wird ausdrücklich nicht geteilt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Besoldungspraxis der geltenden Rechtslage entspricht. Der Rechnungshof bewertet die Frage der Angemessenheit der Besoldung der Präsidenten und Kanzler insbesondere anhand einer Gegenüberstellung der jetzigen Besoldung und der Besoldung bei einer fiktiven Weitergeltung der alten Rechtslage vor Einführung der W-Besoldung im Jahre 2002. Dieser Maßstab ist nach Auffassung des TMBWK aus mehreren Gründen ungeeignet. Zunächst erscheint bereits die Prämisse fragwürdig, das alte Recht würde im Gegensatz zum neuen Recht zwangsläufig zu einer angemessenen Besoldung führen. Vor allem aber lässt dieser Vergleichsmaßstab die in den vergangenen Jahren erfolgten Veränderungen bei den Hochschulen und insbesondere bei den Hochschulleitungsämtern völlig außer Acht. Die Thüringer Hochschulen waren in den vergangenen Jahren insbesondere hinsichtlich ihrer Aufgabenfülle sowie des Grades ihrer Eigenverantwortung einem tiefgreifenden Wandel ausgesetzt. Diese Veränderungen und die sich daraus insbesondere für die Hochschulleitungen ergebenden erheblichen Verantwortungsund Aufgabenzuwächse wurden vom Rechnungshof aus Sicht meines Ministeriums nicht ausreichend berücksichtigt. Die Verantwortlichkeiten und Aufgabenstellungen sowie der erhebliche Umfang der von den Hochschulen zu verantwortenden Budgets müssen auch angemessen und im erforderlichen Umfang bei der Höhe der Gesamtvergütung von hauptamtlichen, auf Zeit bestellten Präsidenten, Rektoren und Kanzlern berücksichtigt werden.

Auch wenn die Bewertung des Rechnungshofs zur Unangemessenheit der aktuell gezahlten Funktions- und Leistungsbezüge, wie jetzt eben darge

legt, aus Sicht des Ministeriums in ihrer Allgemeinheit unzutreffend sind, war das TMBWK schon vor der Feststellung des Thüringer Rechnungshofs zur Auffassung gekommen, dass die derzeitigen Regelungen der Funktions- und Leistungsbezüge präzisiert werden sollen. In der Phase der praktischen Umsetzung der neu eingeführten leistungsorientierten Besoldung, nämlich der W-Besoldung, hat das TMBWK mit dem Instrument der jährlichen Berichte der Hochschule zu den vergebenen Leistungsbezügen genau beobachtet, inwieweit die Hochschulen mit den ihnen eingeräumten Spielräumen verantwortungsvoll umgegangen sind. Die Auswertung dieser jährlichen Berichte hat insgesamt keinen Anlass für grundlegende Korrekturen der Regularien für Leistungsbezüge gegeben. Eine Ausnahme gilt allerdings für die Regelungen zur Vergabe von Funktionsleistungsbezügen an Präsidenten und Kanzler. Hier war in der Einschätzung des TMBWK die Nachvollziehbarkeit der Bemessung einzelner Funktionsleistungsbezüge, insbesondere im Hinblick auf das angemessene Verhältnis der Besoldung der Präsidenten und Kanzler, nicht durchgängig gegeben. Nach Auffassung des TMBWK sollte eine Anpassung der Rechtsgrundlagen erst nach einer hinreichend langen Anwendungsphase erfolgen, um seriöse Schlussfolgerungen zu ermöglichen. Diesen Zeitpunkt sehen wir inzwischen gekommen. Der Rechnungshof bestätigt diese unsere Einschätzung.

Zu Frage 2: Bei der landesrechtlichen Ausgestaltung der W-Besoldung haben sich der Landesgesetzgeber und die Landesregierung in Übereinstimmung mit den meisten anderen Ländern für Lösungen entschieden, die eine möglichst weitgehende Autonomie der Hochschulen gewährleisten. An dieser hochschulpolitischen Zielsetzung hält die Landesregierung unabhängig von dem eben dargelegten Korrekturbedarf grundsätzlich fest.

Zu den Fragen 3 und 4 zusammenfassend: Unabhängig von der und zeitlich vor der Vorlage des aktuellen Prüfberichts des Rechnungshofs wurden im TMBWK bereits Vorstellungen entwickelt, wie die vom TMBWK festgestellten Mängel in diesem Bereich beseitigt werden könnten. Ebenso wie die Empfehlungen des Rechnungshofs gehen unsere Überlegungen in die Richtung, in Anlehnung an die Regeln in den Verordnungen anderer Länder wie etwa Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Brandenburg im Thüringer Besoldungsgesetz einen an der Größe der Hochschule, gemessen zum Beispiel an Haushaltsvolumen, Drittmitteleinnahmen, Personal, Studierendenzahlen, orientierten Betrag zu formulieren, der unter normativ zu definierenden Voraussetzungen zur Berücksichtigung des Einzelfalls ergänzt werden kann. Die Arbeiten zur Umsetzung dieser Änderungen im Besoldungsrecht sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Ob neben den zentralen Änderungen der besoldungsrechtli