Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

Zu Ihrer Frage 2: Aus Sicht der Landesregierung ist davon auszugehen, dass zum Schuljahr 2012/2013 annähernd die gleiche Zahl an Schulen die schuljahrgangsgemischte Organisationsform der Schuleingangsphase praktizieren wird.

Zu Frage 3 antworte ich wie folgt: Hierfür gibt es sehr unterschiedliche Gründe. Es sind Entscheidungsgründe, die sich aus den jeweiligen pädagogischen und professionellen Besonderheiten vor Ort ergeben. Insofern ist eine generalisierende Aussage hier nicht möglich.

Zu Ihrer Frage 4: Seit Beginn des Transferprojekts „Begleitete Schuleingangsphase“ 2005 konnte jede Grundschule Begleitung durch die Berater für Schulentwicklung, Berater für gemeinsamen Unterricht und die Tandems für die Schuleingangsphase in Anspruch nehmen. Dieses Unterstützungssystem steht auch weiterhin zur Verfügung. Die Schulen können innerhalb der schulinternen und regionalen Fortbildung geeignete Fortbildungsmodule des ThILLM nutzen.

Sehr erfolgreich ist die Form des Lernens voneinander. Seit dem Schuljahr 2011/2012 stellten sich 25 staatliche Grundschulen mit schuljahrgangsübergreifender Schuleingangsphase als Referenzschulen zu verschiedenen Entwicklungsbereichen der Schuleingangsphase zur Verfügung. Für besondere Entwicklungsschwerpunkte wie Strukturaufbau, Stundenplanung, Elternarbeit stehen besondere Experten, 25 Fachberater für Schuleingangsphase, zur Verfügung. Es wurden Evaluationsinstrumente entwickelt, die Schulen befähigen sollen, ihre Schuleingangsphase selbst zu evaluieren und sich somit weiter zu qualifizieren. Die sind zu finden unter Homepage www.tqse.uni-bremen.de.

Darüber hinaus erhalten die Grundschulen mit klassenstufenübergreifend gebildeten Klassen weiterhin eine erhöhte Zuweisung von 0,1 Lehrerstunden pro Schüler dieser Klasse.

Ist das Aufstehen identisch mit dem Wunsch einer Nachfrage? Dann gibt es eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Ja, ich nenne jetzt mal den Begriff, damit es einfacher ist, Stammgruppenunterricht, um das zu verkürzen. Gibt es ganz konkrete Kriterien zur Durchführung für diese Unterrichtsform? Sie sagten jetzt noch einmal was von Lehrerstellen. Ich kenne das

vom Beginn, wo das durchgeführt wurde, dass im Prinzip in den Klassen zwei Lehrer unterrichtet haben. Gibt es Kriterien, um diese Unterrichtsform überhaupt durchzuführen?

Jetzt ist mir Ihre Frage ganz offengestanden nicht so richtig klar. Inhaltlich unter pädagogischen Gesichtspunkten gibt es natürlich solche Kriterien, Sie haben es selbst bezeichnet mit dem Thema Stammgruppen. Darüber hinaus, wenn denn jahrgangsübergreifend unterrichtet wird, gibt es eine erhöhte Zuweisung. Die ist abhängig von der Schülerzahl und die ist, wie ich es zum Schluss auch gesagt hatte, mit 0,1 Lehrerwochenstunden pro Schüler dieser Klasse vorgesehen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Fragesteller.

Die Ursachen, die ich in Gesprächen feststelle, warum bestimmte Schulen oder einige Schulen nicht mehr bereit sind, diese Unterrichtsform durchzuführen, ist, dass sie mir ganz klar sagen, es fehlen Lehrer und die Schülerzahlen sind in den Klassen zu groß. Ist das dem Ministerium bekannt?

Der Inhalt Ihrer Gespräche ist dem Ministerium nicht bekannt. Ich kann aber auch die Inhalte, die Sie sozusagen hier darstellen, nicht bestätigen. Ich hatte ja vorhin schon darauf hingewiesen, dass die Beweggründe, wenn denn Schulen weiterhin nicht mehr an der jahrgangsübergreifenden Schuleingangsphase teilnehmen wollen, unterschiedlicher Natur sind. Das sind pädagogische Gründe, das sind professionelle Gründe und die gestalten sich je Schule unterschiedlich.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär.

Ich rufe jetzt auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4681 und mir wird signalisiert, dass Herr Abgeordneter Dr. Augsten sie vorträgt.

Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus an der FSU Jena

Öffentlichen Medienberichten und eigenen Darstellungen der Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU Jena) zufolge, soll ein Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus an der FSU Jena gegründet werden. Ursprünglich war dazu als Eröffnungstermin der 1. Juli 2012 vorgesehen. Aufgabe des Kompetenzzentrums soll neben einer Ringvorlesung im Wintersemester 2012/2013 die Bündelung der Forschung unterschiedlicher Fakultäten, die Dokumentation von Wissensständen und die Durchführung von Studien zum Thema Rechtsextremismus sein. Nun wurde Ende Juni bekannt, dass das Kompetenzzentrum nun doch später als geplant eröffnet werden soll. Als Gründe hierfür werden organisatorische und finanzielle Probleme benannt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche organisatorischen und finanziellen Probleme führen zu den Verzögerungen bei der Schaffung des Kompetenzzentrums?

2. Inwiefern unterstützt die Landesregierung die organisatorische und finanzielle Umsetzung des Vorhabens und mit welchen Strategien trägt sie dazu bei, die Schaffung des Kompetenzzentrums an der FSU Jena zügig umzusetzen?

3. Inwiefern soll das Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus in die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der FSU Jena aufgenommen werden?

4. Welche weiteren Schritte sind von der Landesregierung dazu in welchem zeitlichen Ablauf geplant?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel.

Herr Präsident, meine Herren und Damen Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich, vorgetragen von Herrn Augsten, beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Kompetenzzentren sind wissenschaftliche Einrichtungen einer Hochschule. Ihre Bildung und Verwaltung gehört nach § 37 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz zum Autonomiebereich der Hochschulen. Die Identifikation und Lösung von eventuellen organisatorischen und finanziellen Problemen im Zusammenhang mit der Bildung wissenschaftlicher Einrichtungen obliegt deshalb der Hochschule. Die FSU selbst weist darauf hin, dass das Interesse von Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Fachgebieten, an einem solchen Kompetenzzentrum zum Rechtsextremismus mitzuwirken, größer ist als zunächst erwartet. Die notwendigen organisatori

(Abg. Kubitzki)

schen Vorbereitungen sollen vor der institutionellen Gründung des Kompetenzzentrums abgeschlossen sein.

Zu den Fragen 2 und 3 möchte ich zusammenfassend antworten. Die Landesregierung unterstützt die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zum Rechtsextremismus. Beabsichtigt ist die Finanzierung der Stelle eines Koordinators. Details werden im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarung mit der Hochschule vereinbart. Diese Vereinbarung mit der FSU Jena wird für den Zeitraum bis 2015 derzeit mit der Hochschule verhandelt.

Zu Frage 4 darf ich auf meine Antworten zu den Fragen 1 und 2 verweisen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Dr. Augsten.

Danke, Herr Staatssekretär. Habe ich es richtig verstanden, dass Frage 1 beantwortet wurde und zusammenfassend festgestellt werden kann, dass die Verzögerungen allein in der Verantwortung der Universität liegen?

Es wird hier eine neue wissenschaftliche Einrichtung gegründet. Das - nur als Kommentar - per se ist ein Akt, den man nicht einfach aus der Schublade holt und der sicher einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung bedarf, der in diesem speziellen Fall von der Hochschule - das will ich ausdrücklich würdigen - auch noch besonders beschleunigt ist, weil der Hochschule, glaube ich, und dem Land die besondere Bedeutung dieser Aktivität durchaus bewusst sind. Es ist aber nun tatsächlich so - und das finde ich wiederum erfreulich -, dass das Interesse an der Hochschule, dort mitzumachen, dann doch so groß war, dass es ein bisschen aufwendiger geworden ist, das Ganze zu organisieren. Soweit mein Referat dessen, was die Hochschule uns auf unser natürlich interessiertes Nachfragen geantwortet hat. Es ist Kompetenz der Hochschule, das zu tun, und ich bin auch überzeugt davon, dass die Hochschule das tut. Was wir dazu als Unterstützung beitragen können, finanziell und damit aber auch organisatorisch, hatte ich Ihnen gesagt.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4682.

Ankauf von Immobilien rechtsgerichteter Kräfte

In den vergangenen Tagen wurde bekannt, dass das vom NPD-Landesverband angemietete Haus in Bad Langensalza, Tonnaer Straße, offensichtlich aufgegeben wurde und der NPD-Landesverband ein neues Objekt als NPD-Landesgeschäftsstelle sucht.

Gleichzeitig fand in der letzten Woche unter zeitweiliger Anwesenheit der Sozialministerin Taubert, des Justizministers Dr. Poppenhäger und des Innenministers Geibert eine Informationstour zu Immobilien statt, die von rechtsgerichteten Kräften in der Vergangenheit genutzt bzw. erworben wurden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung bekannt, dass rechtsgerichtete Kräfte beabsichtigen, in der Gemeinde Haselbach, Landkreis Sonneberg, mehrere Immobilien zu erwerben?

2. Gibt es durch die Gemeinde Haselbach ein Hilfeersuchen zur Verhinderung des Ankaufs von Immobilien durch rechtsgerichtete Kräfte?

3. Wenn ja, wie beabsichtigt die Landesregierung in besagter Angelegenheit Hilfestellung zu leisten? Wenn nein, beabsichtigt die Landesregierung in Eigeninitiative auf die Gemeinde Haselbach zuzugehen?

4. Sind der Landesregierung außer den bereits bekannten weitere Versuche des Ankaufs bzw. der Nutzung von Immobilien durch rechtsgerichtete Kräfte im Freistaat Thüringen bekannt?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky wie folgt:

Zu Frage 1: Nach den Informationen, die der Landesregierung vorliegen, beabsichtigt eine Person, die 2012 an zwei rechtsextremistischen Veranstaltungen teilgenommen hat, den Erwerb einer Immobilie in Haselbach. Für dasselbe Objekt lag außerdem ein unbestätigter Hinweis vor, dass es ein Rechtsextremist aus der Schweiz kaufen wollte.

Zu Frage 2: Die Sicherheitsbehörden stehen bereits in Kontakt und im Informationsaustausch mit den verantwortlichen kommunalen Vertretern vor Ort.

Zu Frage 3: Ich verweise auf die Antwort zu Frage 2 sowie auf den Handlungsleitfaden für Kommu

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

nale Entscheidungsträger in Thüringen, der unter anderem rechtliche Möglichkeiten aufzeigt. Ich muss allerdings auch darauf hinweisen, dass die rechtlichen Möglichkeiten im Fall des privaten Grundstücksverkehrs begrenzt sind.

Zu Frage 4: Im Vorfeld von Immobilienkäufen erhalten die Sicherheitsbehörden wiederholt Hinweise oder Anfragen von kommunalen Eigentümern zu potenziellen Interessenten eines Objekts. Gesicherte Anhaltspunkte, dass Rechtsextremisten beabsichtigen, weitere Objekte zu kaufen oder zu mieten, liegen derzeit nicht vor.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Herr Staatssekretär, noch eine kurze Nachfrage gerade in Bezug auf die Möglichkeiten der Hilfestellung für Kommunen: Herr Innenminister Geibert hat im Innenausschuss meines Wissens gesagt, dass eine Infostelle für Kommunen eingerichtet werden soll, bei der sich Kommunen auch Hilfestellung holen können, wenn es solche Anfragen rechtsextremistischer Kräfte usw. geben sollte. Ich frage Sie, wann wird diese Stelle eingerichtet, mit welchen Kompetenzen und mit wie vielen Personen als Personal?

Die Kommunalbehörden können sich natürlich jetzt schon an die Landesbehörden wenden, das soll noch ausgebaut werden. Es soll vor allen Dingen eine Hotline eröffnet werden und natürlich auch personell untersetzt werden beim Landesamt für Verfassungsschutz. Das TLfV kann sodann weitergehende Hinweise geben, wenn Rechtsrat von anderen Behörden erforderlich sein sollte.