Protokoll der Sitzung vom 19.07.2012

Die Kommunalbehörden können sich natürlich jetzt schon an die Landesbehörden wenden, das soll noch ausgebaut werden. Es soll vor allen Dingen eine Hotline eröffnet werden und natürlich auch personell untersetzt werden beim Landesamt für Verfassungsschutz. Das TLfV kann sodann weitergehende Hinweise geben, wenn Rechtsrat von anderen Behörden erforderlich sein sollte.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 4689.

Danke, Herr Präsident.

Veränderte Trassenplanung der B 19n zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda

Das Raumordnungsverfahren für den Neubau der B 19n zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda, einschließlich B 88 Ortsumfahrung Wutha-Farnroda, ist umstritten. Alle ursprünglich betrachteten Va

rianten sind nicht zielführend. Die DEGES hat nun stattdessen eine neue modifizierte Trasse vorgeschlagen. Sie betrachtet diese sogenannte „VK 4m“ jedoch lediglich als Abwandlung einer bereits betrachteten Linienführung (VK 4). Die Landesregierung stimmt dieser Sichtweise zu.

Dem widersprechen Umweltverbände und Bürgerinitiativen vor Ort. So fordert der Bürgerverein Mosbach in einem offenen Brief an die Raumordnungsbehörde im Landesverwaltungsamt, für diese neue modifizierte Linienführung ein eigenständiges Raumordnungsverfahren zu eröffnen. Damit würde allen Trägern öffentlicher Belange, Verbänden sowie allen Bürgerinnen und Bürgern zu einem möglichst frühen Zeitpunkt das Recht auf eine Stellungnahme ermöglicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es aus Sicht der Landesregierung aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit geboten, bei Änderungen der Linienführung während des Raumordnungsverfahrens allen aus eigener Sicht Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, eine Stellungnahme abzugeben?

2. Nach welchen Kriterien und auf Basis welcher Rechtsgrundlage legte die Planungsbehörde im konkreten Fall fest, dass kein neues Raumordnungsverfahren durchzuführen ist?

3. Nach welchen Kriterien und auf Basis welcher Rechtsgrundlage legten die Behörden im konkreten Fall fest, wessen Belange betroffen sind und wessen nicht?

4. Welche Träger öffentlicher Belange wurden zur neuen Linienführung und dem Rückbau der B 19 alt angehört und für welche nehmen die Planer an, dass sie nicht von den Veränderungen betroffen sind?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Schubert wie folgt:

Zu Frage 1: Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss in Abhängigkeit von jedem Einzelfall entschieden werden.

Zu Frage 2: Die Entscheidung zur Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens trifft das Landesverwaltungsamt als zuständige verfahrensführende Raumordnungsbehörde auf der Grundlage der §§ 21 und 22 Thüringer Landesplanungsgesetz.

(Staatssekretär Rieder)

Zu Frage 3: Die Entscheidung hängt insbesondere davon ab, welchen Umfang die Modifizierung im Vergleich zur Gesamtstrecke hat, ob sich die gesamträumliche Einordnung des Vorhabens durch die modifizierte Linienführung verändert sowie die Frage, ob die Belange von Behörden oder Dritten erstmalig betroffen oder stärker als bisher berührt sein werden.

Zu Frage 4: Durch die modifizierte Variante 4 haben sich Veränderungen der Betroffenheiten im vorgenannten Sinne für forstwirtschaftliche, naturschutzfachliche, hydrogeologische und denkmalpflegerische Belange ergeben. Aus diesem Grund wurden mit Vertretern der betroffenen Stellen entsprechende Beratungsgespräche durchgeführt. Dennoch erscheint es aus Sicht der Landesregierung sachgerecht, zur Veränderung der Linienführung eine erneute Bürgerbeteiligung durchzuführen. Aus diesem Grund hat das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr mit Schreiben vom 12. Juli 2012 das Landesverwaltungsamt als zuständige verfahrensführende Raumordnungsbehörde gebeten, im laufenden Raumordnungsverfahren für die Umverlegung der B 19 eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung für die modifizierte Variante 4 durchzuführen. Eine Antwort dazu steht bisher aus.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Zu Frage 4 nehme ich positiv wahr, dass Sie eine erneute Beteiligung durchführen. Trotzdem haben Sie die Fragen 2 und 3 nicht beantwortet. Wir wollen trotzdem wissen, nach welchen Kriterien bei der ersten Entscheidung entschieden wurde. Soll ich mich an das Landesverwaltungsamt wenden oder können Sie das noch nachreichen? Uns interessieren nach wie vor die Kriterien, nach denen in dem Fall die Mittelbehörde entscheidet, die Anhörung nicht durchzuführen.

Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die rechtlichen Vorgaben für die Entscheidung, es nicht tun zu wollen, durchaus gegeben sind. An dieser Stelle bewegen wir uns auch ein Stück weit in einem Ermessensspielraum der Behörde selbst. Wir empfehlen, wie gesagt, dem Landesverwaltungsamt an dieser Stelle, durch die relativ hohe öffentliche Beteiligung auch im Verfahren jetzt, die wir auch wahrnehmen, hierzu eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Frau Staatsekretärin.

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4698 auf.

Zustand des Schlosses Reinhardsbrunn in Friedrichroda

Durch Besucherinnen und Besucher des Schlosses Reinhardsbrunn bin ich über den aus ihrer Sicht desolaten Zustand der Anlage informiert worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchen Trägerschaften beziehungsweise Besitztumsverhältnissen befand und befindet sich das Schloss Reinhardsbrunn seit 1990?

2. Wie bewertet die Landesregierung den baulichen und wirtschaftlichen Zustand der Schlossanlage?

3. Gab oder gibt es seitens der früheren oder jetzigen Eigentümer Förderanträge an die Landesregierung, zum Beispiel im Rahmen des Denkmalschutzes und/oder aus anderen förderfähigen Gründen, und wenn ja, wie wurde/wird mit derlei Anträgen aus welchen Gründen verfahren?

4. Ist der Landesregierung bekannt, ob ein Nutzungskonzept für die Schlossanlage Reinhardsbrunn vorliegt und wie bewertet dies die Landesregierung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert beantworte ich besonders gern namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: 1990 gingen Hotel und Park in das Eigentum der Ressort Hotel GmbH über. Nach 2000 erwarb ein englisches Immobilienbüro Schloss und Park. In dieser Zeit geschahen keinerlei Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen. Das Anwesen wurde 2007 an die BOB Consult GmbH veräußert.

Zu Frage 2: Der bauliche und wirtschaftliche Zustand wird als schlecht bewertet. Aufgrund des zunehmenden Leerstands ist eine stete Verschlechterung zu verzeichnen. Das Schloss ist sanierungsbedürftig.

Zu Frage 3: Im Zeitraum von 1988 bis 1998 flossen insgesamt rund 311.000 € Denkmalfördermittel des

(Staatssekretärin Klaan)

Landes in diese Anlage. Zwischen 1999 und 2011 wurden für die Sanierung des Parks, die Modernisierung und Sanierung der Schlossanlage bzw. den Umbau und die Sanierung diverse Fördermittelanträge bei der Denkmalpflege gestellt. Da jedoch seitens der Eigentümer keine bewertbaren Nutzungskonzepte und auch keine Konzepte zur baulichen Sicherung vorgelegt wurden, konnten diese Anträge nicht bewilligt werden. Es ist bedauerlich, dass der Eigentümer seinen Denkmalerhaltungspflichten nicht nachkommt.

Zu Frage 4 ist zu sagen: Nein.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich würde gleich zwei Fragen stellen: Ich habe das ja schon geahnt, dass das so ausgehen wird. Aber gibt es seitens der Landesregierung Möglichkeiten, beim Eigentümer für die Einhaltung des gesetzlichen Auftrags des Denkmalschutzes irgendetwas zu tun, also eine Ersatzvornahme vielleicht auch anzuordnen. Das ist die erste Frage. Und die Zweite: Das ist ja kein unbedeutendes Denkmal, dieses Schloss Reinhardsbrunn: Sind denn solche privaten Denkmale in dem angekündigten, aber bis jetzt nicht vorliegenden Kulturkonzept des Freistaats Thüringen berücksichtigt?

Zur ersten Nachfrage, Frau Abgeordnete: Wir kennen beide das Problem, dass in solchen Fällen von in privatem Eigentum befindlichen Denkmälern, die nicht ausreichend unterhalten und wiederhergestellt werden, die Möglichkeiten des Landes juristisch außerordentlich gering sind. Ich will hier meine nichtjuristischen Fähigkeiten nicht allzu weit ausdehnen. Also sie sind gering, das müssen wir so konstatieren.

Und, Frau Abgeordnete, das Kulturkonzept kann auf diesen grundsätzlichen Mangel natürlich nicht einfach durch Absichtserklärung eine Antwort geben. Wir haben in Thüringen ein System der Förderung auch privater Denkmalerhaltung, die aber natürlich daran gebunden ist, dass der Eigentümer des Denkmals Interesse und Fähigkeit haben muss, diese Erhaltung durchzuführen und dafür die Förderung durch Denkmalschutzmittel zu erlangen. Ich denke, es ist richtig und es wird sich auch nicht ändern, dass wir das an belastbare Konzepte binden, wie diese Denkmalsicherung zu erfolgen hat und wie vor allem die Nutzung des Denkmals dann zu erfolgen hat. Davon werden wir auch im neuen Kulturkonzept nicht abgehen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Renner.

Danke, Herr Präsident. Im Juni letzten Jahres berichteten die Medien über ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den derzeitigen Besitzer. Es ging damals um den Verdacht der Geldwäsche, dass ein Teil der Firma mit samt des Schlossbesitzes an eine Moskauer Firma für einen hohen Millionenbetrag übertragen worden sei und möglicherweise dieser Verkauf im Zusammenhang mit der strafbaren Handlung Geldwäsche stehen könnte. Wissen Sie etwas zum Ausgang des Verfahrens und inwieweit möglicherweise auch diese strafrechtliche Bewertung Einfluss genommen hat auf die Frage, inwieweit der Firma weiterhin Fördermittelbescheide erstellt werden können, oder ob nicht auch Handlungsbedarf besteht, eventuell das Schloss in eine andere Trägerschaft zu überführen?

Ich müsste spekulieren, wenn ich irgendetwas dazu sagen sollte, deswegen kann ich dazu nichts sagen. Was ich beantwortet habe, sind die Eigentumsverhältnisse, an denen hat sich seit 2007 nichts geändert. Es hat bisher lediglich ein Wechsel des Geschäftsführers stattgefunden, so dass das vielleicht in Teilen einige dieser Ausführungen kommentiert. Ansonsten habe ich weder Informationen noch Kompetenz, dazu jetzt Stellung zu nehmen.

Die letzte Nachfrage stellt der Abgeordnete Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, meine ganz konkrete Frage: Meinen Informationen zufolge sollte das Konzept schon auf dem Tisch liegen. Wann wird das im Grunde genommen den entsprechenden …

Sie reden jetzt nicht vom Sicherungskonzept?

Nein. Ich spreche vom gesamten Kulturkonzept.

Das ist jetzt eine Frage, die sich nicht auf die Frage bezieht. Das nehme ich zur Kenntnis. Das Kulturkonzept ist in der abschließenden Phase der Sich