Protokoll der Sitzung vom 20.07.2012

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Ich eröffne hiermit die Aussprache. Als Erster hat das Wort Abgeordneter Christian Gumprecht für die CDU-Fraktion.

Meine Damen und Herren, wir haben nun in dem Plenum schon das dritte Mal das Thema Meldegesetz. Nachdem wir uns eigentlich am Mittwoch schon einig waren, dass dieses Meldegesetz vom Bund so nicht verabschiedet werden kann oder so nicht durchgehen kann, haben wir heute nun dazu noch einen gemeinsamen Entschließungsantrag gefasst. Ich hatte gehofft, Herr Bergner, dass Sie hier vorgehen und sagen, ich ziehe den Antrag zurück, weil schon alles gesagt ist. Das ist wahrlich so der Fall, selbst wenn Ihrer um ein My von dem abweicht, was wir vielleicht beschlossen haben. Ich meine, der Tenor des Anliegens ist hier vom Plenum so unterstützt worden, die Landesregierung hat es gesagt.

Meine Damen und Herren, ich hätte es an Ihrer Stelle vor allen Dingen auch deshalb sein lassen, weil sich auch Ihr eigener Bundestagskollege noch im Streit mit dem Thüringer Datenschutzbeauftragten befunden hat, ihn dadurch noch mal zu brüskieren.

(Beifall CDU)

Ich hatte nun erwartet, dass Sie das sein lassen. Er hatte aber immerhin das Kreuz, nachdem er ein Gespräch mit dem Datenschutzverantwortlichen Dr. Hasse hatte, dass er hinterher seine Meinung revidiert hat. Dazu gehört Courage, ich hatte diese

Courage hier auch erwartet. Wir werden den Antrag natürlich ablehnen, weil wir schon genügend darüber befunden haben. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank. Als Nächster hat Abgeordneter Dirk Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Fiedler hat schon beobachtet, wie viel an Redemanuskript ich mitgebracht habe. Es ist aber in der Tat so, dass zu dieser Thematik in diesen drei Plenumstagen alles gesagt ist,

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Mühlbauer, SPD: Noch nicht von jedem.)

noch nicht von allen, dafür haben wir ja 88 Kollegen hier. Nein, aber eines muss doch klar sein, dass man das auch noch mal deutlich sagt: Die FDP hat diesen Antrag hier eingebracht und das war wichtig und richtig. Ich fand das toll, dass die LINKE heute gesagt hat, wir sind alle Realisten, alle Realos im Prinzip, wissen, dass die Mehrheit dort sitzt und haben den Antrag zurückgezogen und damit eine zügige Debatte möglich gemacht. Ich möchte auch eine zügige Debatte möglich machen und sage deshalb,

(Beifall Abg. Leukefeld, DIE LINKE)

dieser Antrag wäre richtig gewesen, hätten wir nicht die Debatte vorher schon gehabt und den Entschließungsantrag. Danke.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen herzlichen Dank. Das verspricht, dass wir heute noch viele Tagesordnungspunkte behandeln können. Als Nächster hat Abgeordneter Dr. Thomas Hartung für die SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wie der Vorredner schon festgestellt hat, haben wir die Debatte schon mehrfach während dieser Plenarsitzung geführt. Ein weiterer Erkenntnisgewinn ist auch mit nochmaligem Ausführen aller Argumente nicht zu erwarten. Der Entschließungsantrag ist angenommen. Ich denke, wir können diesen Antrag der FDP mit ruhigem Gewissen ablehnen. Vielen Dank.

(Abg. Bergner)

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Sabine Berninger für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, so viel Papier habe ich mit nach vorn gebracht, ich will Sie aber nur erschrecken, das soll nur ein Scherz sein. Wir haben auf Initiative der LINKEN heute zu diesem Sachverhalt bereits entschieden. Ich hatte vorhin das datenschutzrechtliche Klima erwähnt, das Herr Dr. Hasse in seinem Datenschutzbericht angeführt hatte. Es hätte dem Klima auch gut getan, wenn Sie Ihren Antrag zurückgezogen hätten, Herr Bergner und die gesamte FDP-Fraktion. Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, weil wir ihn inzwischen für überflüssig erachten.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Frau Berninger. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Signal, das Sie hier gerade senden, ist eigentlich, dass Sie sagen, dieser Landtag will zwar ablehnen, will blockieren, aber er will kein einheitliches Meldegesetz.

(Beifall FDP)

Das ist der eigentliche Webfehler dieser Diskussion, und das, meine Damen und Herren, finde ich auch ein bisschen enttäuschend, wenn ich an die Aussagen von Herrn Gumprecht vom Mittwoch denke, wo er eben genau gesagt hat, nicht blockieren, sondern das Melderecht weiterentwickeln. Insofern ist es die falsche Debatte, die hier geführt wird. Ich bin der Auffassung, dass genau dieser Konsens, von dem die Rede war, durch unseren Antrag aufgegriffen und positiv fortgeschrieben wird, dass er sich deswegen nicht erübrigt hat.

Meine Damen und Herren, das Bundesgesetz muss nachjustiert werden. Ich hoffe, dass das auch geschieht. Dies gilt sowohl bei der durch den Innenausschuss eingeführten Ausnahmeregelung in § 44 als auch bei der Änderung des Einwilligungsvorbehalts in ein Widerspruchsrecht. Das alles war auch der Bestandteil der Aktuellen Stunde der GRÜNEN und des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE. In einem Punkt, das habe ich Ihnen gerade

gesagt, unterscheiden wir uns aber erheblich von den Vorschlägen der GRÜNEN. Unser Antrag sieht eben nicht vor, das Bundesgesetz einfach nur zu blockieren, sondern es soll ausdrücklich dazu führen, dass das Meldegesetz, gerade was die Belange des Datenschutzes betrifft, weiterentwickelt wird. Trotz der Debatte um das Bundesmeldegesetz sollten wir uns auch überlegen,

(Beifall FDP)

ob der rechtliche Rahmen in Thüringen nicht ebenfalls verbessert werden kann und, ich sage, auch muss, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Bis das Bundesgesetz 2014 in Kraft tritt, wenn es denn nicht blockiert wird, vergeht noch etwas Zeit. Deswegen sollten wir uns überlegen, ob es nicht die Möglichkeit gibt, Änderungen an der Rechtslage in Thüringen herbeizuführen. Dass dies nicht ganz einfach wird nach der Föderalismusreform, ist mir bewusst. Aber anders als es teilweise suggeriert wird, meine Damen und Herren, enthält unser Landesgesetz auch keine ausdrückliche Normierung eines Widerspruchsrechts bei einer einfachen Melderegisterauskunft. Dass es Rechtsprechungen dazu gibt, ist mir natürlich bekannt. Wichtig ist aber, dass unsere Bürgerinnen und Bürger es wissen. Ich glaube aber nicht, dass sich alle Thüringer täglich mit der Rechtsprechung zum Meldegesetz beschäftigen. Klarheit und Transparenz, meine Damen und Herren, sind Prinzipien, die sich gerade beim Datenschutz wiederfinden müssen. Auch das Thüringer Gesetz ist hier nicht das Maß aller Dinge. Der Aufschrei in den letzten Tagen bzw. Wochen hat gezeigt, dass die Menschen mitgenommen werden wollen. Ich hoffe auch, dass die Debatte dazu geführt hat, dass der eine oder andere Politiker vielleicht gründlicher prüft, was er vorschlägt bzw. was er unterstützt.

(Beifall FDP)

Trotz aller Kritik an dem Gesetz dürfen die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen eines nicht vergessen: Der beste Schutz der persönlichen Daten ist die eigene Datensparsamkeit. Wie häufig die Teilnahme an Gewinnspielen mit der Einwilligung zur Nutzung und Weitergabe der Daten verbunden ist, das weiß der eine oder andere, der sich mit der Materie beschäftigt hat. Deswegen, meine Damen und Herren, müssen wir im Hohen Haus weiterhin viel dafür tun, dass Bürgerinnen und Bürgern der Datenschutz bewusster gemacht wird. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin zu engagieren und die Politik auch aufzurütteln, wie es etwa schon bei ACTA oder jetzt beim Meldegesetz passiert ist.

(Beifall FDP)

(Abg. Dr. Hartung)

Meine Damen und Herren, ich denke, zum Inhalt des Antrags und zu den Umständen brauche ich sicherlich nicht mehr sehr viel zu sagen, aber ich sage noch einmal eines: Es geht in den unterschiedlichen Ansätzen darum, ein einheitliches Melderecht zu entwickeln. Es ist ein deutlicher Fortschritt, wenn es gelingt, mit der Entwicklung eines einheitlichen Meldegesetzes und Melderechts dafür zu sorgen, dass es bundesweit klarer und deutlicher wird. Die Voraussetzung dafür muss sein, dass die Datenschutzbelange beim Melderecht beachtet werden und wesentlich besser und deutlicher als bis jetzt Zustimmung finden. Ich bedanke mich bei Ihnen, meine Damen und Herren.

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Das Wort hat jetzt Herr Staatssekretär Rieder, denn es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten,

(Unruhe im Hause)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: 9 Minuten sind noch da.)

ich hatte eigentlich ursprünglich überhaupt nicht vor, jetzt Stellung zu nehmen.

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Was, hat Ihnen jemand einen Maulkorb ver- liehen?)

Ich muss Sie auch leider enttäuschen - aber das war ja der Wunsch. Dann spreche ich eben auch, aber ich befürchte mit Blick auf die Zeit, nachdem schon so viel zum Melderecht gesagt wurde, kann ich die Zeit nicht füllen bis nach 18.00 Uhr. Deswegen nur den kurzen Hinweis, dass wir natürlich in der Aktuellen Stunde bereits ausgiebig über das Thema gesprochen haben. Herr Innenminister hat ja auch schon darauf hingewiesen, dass die Landesregierung sich im Bundesratsverfahren selbstverständlich dafür einsetzen wird, dass das informationelle Selbstbestimmungsrecht gestärkt wird, das ist selbstredend. Das ist nichts Neues, ich wiederhole es noch einmal. Das war auch schon mein Redebeitrag. Danke schön.

(Unruhe im Hause)

Vielen herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, doch, Herr Gumprecht hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

(Beifall im Hause)

Es ist 17.52 Uhr.

Meine Damen und Herren, nachdem wir uns doch so beeilt haben, möchte ich doch noch einmal ein bisschen Ernst in die Sache bringen.

(Beifall im Hause)