Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Für die Kampagne stehen aus dem Europäischen Sozialfonds Mittel in Höhe von 750.000 € zur Verfügung. Die endgültige Abrechnung der Werbekampagne ist noch nicht erfolgt, so dass noch keine konkreten Einzelangaben zu den angefallenen Kosten vorliegen. Aber Kostenblöcke sind Kosten für die Produktion von insgesamt sechs Radiospots, Kosten für die Produktion eines Kinospots, Kosten für verschiedene Printerzeugnisse, Mediakosten für die Schaltung von Anzeigen und Spots bei Zeitungen, Radiosendern, Kinos etc.
Zu Frage 2: Bis zum 15. Juli haben rund 800 Interessentinnen und Interessenten über die Hotline direkt Kontakt aufgenommen. Darüber hinaus haben 11.800 Personen auf die Informationsangebote auf der Internetseite www.thueringen-braucht-dich.de zugegriffen. Die Fallzahlen derer, die sich im Rahmen der Initiative direkt an die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Kammern und andere Partner gewendet haben, werden derzeit erst ausgewertet. Im Hinblick auf die Vermittlung in Aus- und Weiterbildung läuft derzeit die Abfrage im Rahmen eines mit allen Partnern in der Beiratssitzung am 28. Juni vereinbarten einheitlichen Monitoring. Ein Zwischenbericht zu bisherigen Ergebnissen der Initiative wird voraussichtlich im Herbst vorliegen. Es ist aber zu bedenken, dass Berufsausbildungsverhältnisse in der Regel erst Anfang September starten und Maßnahmen der abschlussbezogenen Weiterbildung auch einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Zudem handelt es sich bei der Zielgruppe der Initiative „Thüringen braucht dich.“ zumeist um junge Menschen ohne Berufsausbildung mit schwierigeren Problemlagen, so dass in der Regel eine intensive Betreuung und Begleitung bis zum Eintritt in eine Qualifizierung notwendig ist.
Zu Frage 3: Die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/ Thüringen der Bundesagentur für Arbeit ist Mitinitiator und Partner der Initiative „Thüringen braucht dich.“. Sie war dementsprechend eng an der Konzipierung der Initiative beteiligt. „Thüringen braucht dich.“ greift auf bestehende Förderstrukturen nach SGB III und SGB II sowie der Förderprogramme des ESF in Thüringen zurück, die der Zielgruppe
die Absolvierung einer Aus- und Weiterbildung ermöglichen. Ergänzend dazu wurde eine zentrale Hotline eingerichtet, die der ersten Kontaktaufnahme dient. Darüber hinaus haben alle Partner Programmbegleiter als Ansprechpartner für die jungen Erwachsenen benannt, insofern gibt es keine Doppelstrukturen.
Sie sprachen die Kostenblöcke an, zitierten die. Sind die auch in Kosten hinterlegt, so dass man die einzeln abfragen kann und wie sind die Kosten?
Ich kann jetzt Circa-Zahlen nennen. Die Produktion von insgesamt sechs Radiospots ca. 33.000 €, die Kosten für Produktion eines Kinospots sind ca. 20.000 €, die Kosten für verschiedene Printerzeugnisse ca. 128.000 € und der größte Kostenblock, die Mediakosten für die Schaltungen von Anzeigen, Spots usw. von ca. 535.000 €. Aber die genaue Abrechnung kommt erst noch.
Ist es zutreffend, dass diese Hotline nichts anderes war als die Telefonumleitung zur Bundesanstalt für Arbeit? Wir haben uns nämlich mal die Mühe gemacht und haben die Hotline gewählt und landeten nirgendwo anders als bei der BA. Ich denke, knapp eine Dreiviertelmillion oder vielleicht 1 Mio. € am Ende des Tages, ist doch relativ intensiv, um eine Telefonhotline zu bewerben.
Es geht hier nicht um eine Dreiviertelmillion oder Million. Übrigens, wir haben eine erste Kostenschätzung gemacht, da waren wir bei 1 Mio., das war ja die Frage. Wir haben aber haushalterisch sinnvoll gearbeitet und haben dann die Kosten reduzieren können auf ca. 750.000 €, so viel haben wir dann aus dem ESF bereitgestellt. Die Frage ist doch folgende, Herr Kemmerich, es geht jetzt nicht darum, dass wir für eine Dreiviertelmillion eine Hotline aufstellen. Wir sagen, wir brauchen alle unsere jungen Leute, die müssen wir mobilisieren, die hier da sind. Wir können es uns nicht erlauben, dass irgendjemand auf der Strecke bleibt. Deshalb müssen wir alles bewegen, damit diese jungen Menschen auch tatsächlich hier in Thüringen bleiben
und eine Chance in Thüringen bekommen, damit sie Teilhaber von der Arbeitswelt werden, einzahlen in Sozialkassen und in Thüringen Fachkräftemangel beseitigt wird. Dazu müssen wir verschiedene Anstrengungen unternehmen, das machen wir auf breiter Basis. Das ist ein Element, bei dem wir ganz spezifisch diese Gruppe, die schwer zu greifen ist und schwer einzugliedern ist, ansprechen. Ich habe es genannt, die Kosten entstehen nicht durch die Telefonleitung, sondern die Kosten entstehen vor allem durch diese jugendspezifische Ansprache, z.B. in den Zeitschriften, in den Jugendzeitschriften oder in den entsprechenden Sendern, die vor allem von dieser Klientel gehört werden durch Radiospots etc. oder in den Kinos.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Zum Abschluss rufe ich auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth von der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/4718.
Am 2. April 2012 übergab Minister Matschie für den 2. Bauabschnitt des Uniklinikums Jena (UKJ) einen Fördermittelbescheid in Höhe von 213 Mio. €. Daraufhin wurde die Präqualifikation (PQ) zur Auschreibung Bau & Festeinbauten europaweit ausgeschrieben.
1. Aus welchen Mitteln in welcher Höhe setzt sich die Fördersumme von 213 Mio. € zusammen und ist es zutreffend, dass ein Teilbetrag davon aus Hochschul(bau-)mitteln des Bundes in welcher Höhe stammt?
2. An welche Bedingungen sind die Fördermittel insgesamt oder Teile davon gebunden und welche Rechts- und Sachfolgen hätte die Nichterfüllung der genannten Bedingungen für die Fördermittel oder Teile der Fördermittel?
3. Sind in den Ausschreibungsunterlagen Auflagen bzw. Zielstellungen formuliert, die die Beteiligung von in Thüringen ansässigen Unternehmen betreffen, falls ja, welche und falls nein, warum nicht?
4. Wurde im Rahmen der Vorprüfung des Vergabeverfahrens auch geprüft, ob eine Vergabe per PPPModell sinnvoller gewesen wäre, wenn ja, warum wurde dies offenbar verworfen und wenn nein, warum nicht?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Barth beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zuwendung an das Universitätsklinikum Jena für den 2. Bauabschnitt in Jena-Lobeda wurde aufgrund einer Verpflichtungsermächtigung in Kapitel 18 20 Titel 891 01 des Landeshaushalts für 2012 bewilligt und berücksichtigt die anteiligen Investitionskosten in Höhe von 214,3 Mio. € sowie den hierauf entfallenden Kapitaldienst. Das Entflechtungsgesetz des Bundes in der vorliegenden Fassung schließt den Klinikbau nicht aus. Ob und in welcher Höhe Mittel des Bundes im Zusammenhang mit der Zuwendung an das Klinikum zum Einsatz kommen können, bleibt den künftigen Haushaltsaufstellungen bzw. dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung IV vorbehalten, da Zahlungen hierauf voraussichtlich erstmals im Jahr 2016 aus dem Landeshaushalt bereitzustellen sind.
Zu Frage 2: Der Zuwendungsbescheid enthält die allgemein üblichen Bestandteile, wie z.B. zu Art, Höhe und Zweck der Zuwendung, zur Auszahlung der Mittel, zu den Ausschreibungsverpflichtungen, zum Verwendungsnachweis, zur Prüfung durch die Bauverwaltung, zur möglichen Rücknahme des Zuwendungsbescheids und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Rücknahme oder der Widerruf des Zuwendungsbescheids und eine ganze oder teilweise Rückforderung der Zuwendung, zum Beispiel aufgrund falscher Angaben bei der Antragstellung oder bei Nichteinhaltung des Zuwendungszwecks, richten sich nach Verwaltungsverfahrensrecht, insbesondere nach den §§ 48, 49, 49 a und 36 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Zu Frage 3: Das Universitätsklinikum Jena wurde im Zuwendungsbescheid verpflichtet, das für öffentliche Auftraggeber geltende Vergaberecht zu beachten. Dazu gehört unter anderem das Thüringer Vergabegesetz vom 18. April 2011 mit den darin enthaltenen Bestimmungen zur Förderung des Mittelstands.
Zu Frage 4 lautet die Antwort: Die Realisierung als PPP-Modell wurde geprüft, aber verworfen, weil sie wegen der Spezifik der Baumaßnahmen gegenüber dem gewählten Verfahren nicht sinnvoll erschien.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, habe ich das richtig verstanden, dass das komplett Landesmittel sind, diese 213 Mio. € oder ist mir da jetzt etwas entgangen?
Nein, ich habe versucht, es genauer zu erläutern. Zunächst ist es eine Verpflichtungsermächtigung im Haushalt, die über die Mittelherkunft noch keinerlei Auskunft gibt. Es wird in den Jahren, wo diese Verpflichtungsermächtigungen zu untersetzen sind, von der in diesen Jahren zur Verfügung stehenden Einnahme von Mitteln des Bundes oder anderen Mitteln abhängen, welche davon konkret hineinfließen, die aber an anderer Stelle dem Landeshaushalt zufließen. Die Veranschlagung jetzt im Haushalt gibt über die Herkunft der Mittel keinerlei Auskunft und bindet auch keine Mittel, die auf andere Weise reingehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Nun ist es aber sicherlich so, dass der Bau nächstes Jahr losgehen soll und dass sicherlich von der Planung her schon ein bisschen genauer untersetzt ist. Für die Jahresscheibe 2013, wenn wir jetzt mal über die reden, gibt es da Planungen, wie hoch der Anteil an Bundesmitteln für diese Jahresscheibe sein wird?
Herr Barth, der Thüringer Landtag hat im Haushaltsgesetz 2012 diese Gesamtfinanzierung verabschiedet. Sie werden sich erinnern, dass Gegenstand dieser Gesamtfinanzierung eine Darlehensfinanzierung durch das Klinikum ist, so dass - wie ich Ihnen gesagt hatte - der Zeitpunkt, zu dem Landesmittel in die Refinanzierung dieser Darlehen fließen, frühestens 2016 ist, wenn auf der Basis der dann absehbaren Mitteleingänge zu entscheiden sein wird, wie die Mittel dort hineinfließen.
Danke, Herr Staatssekretär. Damit sind auch alle aktuell vorliegenden Mündlichen Anfragen abgearbeitet. Wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Gender-Budget-Nutzenanalyse in der Aufstellung und Durchführung des Haushalts 2013/ 2014 etablieren Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4620
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Thema ist tatsächlich ein Thema, das den haushaltspolitischen Sprecher, den justizpolitischen Sprecher und den europapolitischen Sprecher einer Fraktion braucht. Deshalb stehe ich hier vorn, weil wir tatsächlich möchten, dass wir uns, wenn wir in der Haushaltsberatung in diesem Haus verschärft in die Einzelheiten gehen, nicht nur an Zahlen hoch- und entlanghangeln, sondern mal ganz praktisch werden bei den Strukturen dieses Haushalts. Ich bin gespannt auf die Debatte, die wir jetzt zu diesem Thema bekommen werden, weil es mir wichtig ist, dass wir hier nicht nur über justizpolitische Aspekte dieses Antrags reden, die Selbstverständlichkeiten beinhalten. Gleichberechtigung und Gleichstellung von Mann und Frau, darüber sollte man hier kein weiteres Wort verlieren müssen, sondern dass wir uns bei diesem Antrag, den wir heute als BÜNDNISGRÜNE einbringen, zum Thema geschlechtergerechte Verwendung von Haushaltsmitteln vor allen Dingen auch darüber klarwerden, was das ökonomisch bedeutet und beispielsweise auch bei der Frage, wie wir damit in Thüringen Förderung betreiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gleichstellung von Mann und Frau ist nicht nur uns ein hohes Gut, sondern, ich denke, allen hier vertretenen Fraktionen im Hause, allerdings sicherlich nicht immer die Ausgestaltung, wie wir da möglichst schnell und gut vorankommen. Erlauben Sie mir, auch immer wieder darauf hinzuweisen, dass in erster Linie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Kind und Karriere an erster Stelle stehen sollte, um eben eine freie Wahl der Lebens
gestaltung für beide Lebenspartner, für alle Lebenspartner zu gewährleisten. Hier ist noch viel zu tun. Leider sind Anträge bis jetzt nicht angenommen in diesem Haus.
Zurück zum Antrag, der in ziemlich gleicher Form abgeschrieben worden ist aus dem Sächsischen Landtag mit der Drucksache 5/8380.
Hier fordern Sie die Haushaltsplanung geschlechtergerecht auszurichten. Das hört sich ja gut an, der Laie staunt, der Fachmann wundert sich. Aber wenn man ein bisschen darüber nachdenkt, muss man natürlich die Folgen für den Freistaat, für die Umsetzung, für die Erstellung und für den Haushaltsvollzug beachten. Hier, und da kennen wir viele dieser Vorschläge und der kommt ja aus Europa - Krümmung der Banane, Glühlampen etc. pp.,