Die Verabschiedung des Haushalts und des Finanzausgleichsgesetzes könnte deshalb erst im Januar 2013 stattfinden. Das heißt allerdings nicht, Herr Kalich, dass die Kommunen ihre Haushalte nicht aufstellen können. Wesentliche Teile der Haushaltsplanung bei Bund, Ländern und Kommunen basieren regelmäßig auf Schätzungen bzw. vorläufigen Annahmen. Das ist auch in diesem Jahr überhaupt nichts Neues.
Für die Entwicklung des neuen Kommunalen Finanzausgleichs wurden durch das Ministerium umfangreiche Vergleichsberechnungen durchgeführt. Den Kommunen liegen inzwischen auch konkrete Berechnungen vor, wie sich die neuen Zahlen - im Referentenentwurf sind sie dargestellt - bei den unterstellten KFA-Regeln auf die Gemeinden, Städte und Landkreise auswirken. Auf Basis dieser Zahlen ist es durchaus möglich, eine Haushaltsplanung zu machen. Man kann natürlich ein Worst-Case-Szenario machen. Jeder - ich war auch mal Kämmerer
- ist gut beraten, das zunächst noch mal zu tun. Natürlich kann es hier noch Änderungen geben, weil, wie ich eben schon sagte, die Verhandlungen über die Ausstattung und die Verteilungssymmetrien des neuen KFA nach wie vor laufen. Diese Änderungen können so lange bei den Kommunen noch berücksichtigt werden, wie diese ihre abschließenden Beschlüsse zum Haushalt nicht gefasst haben. Es ist gut - da gebe ich Ihnen ja recht, Herr Kalich -, wenn die Haushalte in Kommunen, Land und Bund rechtzeitig im alten Jahr beschlossen werden. Damit stehen alle veranschlagten Ausgaben pünktlich zu Beginn des Haushaltsjahres zur Verfügung. Aber das deutsche Haushaltsrecht - und das wissen Sie genauso gut wie ich - hält auch Regelungen parat, wie im Falle einer nicht rechtzeitigen Haushaltsverabschiedung zu verfahren ist. Wir hatten das in Thüringen schon. Ich erinnere nur mal an das Jahr 2010, da wurde erst im April der Haushalt beschlossen.
Aus Sicht der SPD ist es wichtig, dass dem Landtag auch ein guter Haushalt vorgelegt wird. Dafür kämpfen derzeit die SPD-Minister. Wenn die Regierung also für die Vorlage eines guten Haushalts noch Zeit benötigt, müssen wir ihr diese Zeit auch zugestehen und die beschriebenen Folgen in Kauf nehmen. Im Übrigen, Herr Kalich, ich habe auch von einem Bürgermeister mal gehört, wenn ihr das gut hinbekommt mit den Kommunalfinanzen, dann dauert es eben bis Januar. So diskutiert teilweise die kommunale Familie auch. Also lassen Sie uns im nächsten Plenum über den KFA und den Landeshaushalt streiten. Ich bin guter Dinge, dass das dann im Oktober der Fall sein wird. Besser, sage ich noch einmal, ein guter Haushalt, der etwas später kommt als umgekehrt. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Lehmann, dieses Bild vom Sommerloch - na ja, vielleicht sollten wir es einen Sommersumpf nennen, in dem sich zwei Fraktionen dieses Landtags ganz schön verrannt haben und mittlerweile dreckig sind bis zum Kinn und nicht so richtig wissen, wie sie da rausfinden, weil sie auch keine Richtung mehr haben, oder?
Uns als Opposition vorzuwerfen, dass wir das Sommerloch genutzt hätten - das mussten wir nicht nutzen, wir mussten nur jeden Tag die Zeitung lesen
(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Der Sommer geht bei der Ko- alition bis Weihnachten.)
Ich kann darauf verweisen, was Herr Hey gerade zum Thema der Aktuellen Stunde gesagt hat. Es geht um die Auswirkungen auf die Kommunen und wesentlich ist natürlich tatsächlich auch die Frage der Verknüpfung mit dem Kommunalen Finanzausgleich und weniger die Frage, ob der Haushalt sehr früh oder sehr spät kommt, obwohl auch das miteinander zu tun hat.
Wenn man den KFA vollständig neu reformieren möchte und uns als Abgeordnete dann vor die Situation stellt, dass man zwar seit Monaten mit den kommunalen Spitzenverbänden redet, aber mit uns nicht redet, ist das eine Missachtung dieses Hohen Hauses, und das kann man hier sehr wohl kritisieren an diesem Punkt. Der KFA gehört hierher und hätte längst hierher gehören können, wenn Sie nur den Mut und die Kraft gehabt hätten, ihn auch hier mit diskutieren zu wollen. Er kann nämlich auch vor dem Haushalt eingebracht werden und nicht nur hinterher oder gleichzeitig.
Dass das nicht passiert ist, ist zunächst mal unsere Kritik. Sie haben nach meinem Dafürhalten das Vertrauen in die Regierung und ihr Handeln gestört. Das haben Sie auf jeden Fall der Bevölkerung gegenüber, die darauf vertrauen konnte und vertraut hat, dass diese Regierung sich langsam mal eingegroovt hat, dass man 2010 den Haushalt so spät bekommen hat - nun gut, da kann man sagen, wir sind im September gewählt, Sie hatten Schwierigkeiten mit der Findung und dann wurde es September und dann wurde es Januar und Februar - okay. Aber beim vierten Haushalt, den man gemeinsam macht, auf diese Art und Weise zu dilettieren, ist peinlich.
Dass das die Kommunen auch so sehen, darüber müssen wir nicht weiter diskutieren, das ist allgemein bekannt. Dass auch wir Mitglieder des Landtags uns von Ihnen - freundlich formuliert - etwas vor den Kopf gestoßen fühlen, das würden wahrscheinlich auch mit heimlichem Nicken die Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU so sehen. Denn auch wir haben das Recht darauf, Termine, die wir von Ihnen verabredet haben, bei denen wir Ihnen schon entgegengekommen sind, weil der Finanzminister vollmundig getönt hat, bereits im Juni sei der Haushalt eigentlich fertig gewesen, uns aber nicht im Juli zugeleitet worden ist, sondern wie immer „erst im September“ (damit wir nicht etwa aus
dem Sommerloch ein normales Sommerdiskussionsforum machen können und den Haushalt schon da hätten diskutieren können). Nein, was passiert? Zwei kleine Kinder werden bockig und können sich nicht einigen. Es gab keinerlei sachliche Notwendigkeit für die Verzögerung. Es sei denn, Herr Hey hat recht, dann allerdings haben Sie eine richtige Koalitionskrise, dass nämlich ein schlechter Haushaltsentwurf vorgelegt worden sei. Denn er hat ja gerade gesagt, wir müssen dafür sorgen, dass die SPD-Minister und wir als Fraktion dafür sorgen, dass ein guter Haushalt vorgelegt werden kann. Das ist ja dann im Umkehrschluss die Situation, es war bisher nur ein schlechter Haushalt da. Dann allerdings sollten Sie sich einen neuen Koalitionspartner suchen, Herr Hey, denn mit dem geht es dann nämlich nicht mehr.
Das mal so nebenbei bemerkt, auch darüber ist schon gesprochen worden. Eines der Zitate, das hier bestimmt schon 20-mal gefallen ist in den letzten 20 Jahren ist wahrscheinlich das, dass Politik die Kunst des Machbaren ist. In diesem Zusammenhang kann ich hier feststellen, dass Alltagsgeschäft wird von Ihnen nicht bewältigt. Das Alltagsgeschäft heißt, stellen Sie bitte einen Haushaltsplan in korrekter Zeit vor. Obwohl die Konjunkturlage für uns ganz prima aussieht, die Steuerschätzung im Mai gibt Ihnen jede Menge Möglichkeiten, Probleme unter den Tisch zu kehren, die Sie eigentlich haben, Herr Finanzminister, Frau Ministerpräsidentin, schaffen Sie es nicht, diesen Haushalt vorzulegen. Das ist ein Versagen bei der Kunst, das Machbare möglich zu machen im Alltagsgeschäft.
Der zweite Punkt ist dabei, Sie schaffen es auch nicht, im strategischen Geschäft Ihre Kunst zu bewerkstelligen. Ich möchte daran erinnern, dass die berühmte Haushaltsstrukturkommission bisher immer noch nichts Verwertbares da hat. Wir werden jetzt alle auf den November vertröstet, in dem ganz tolle Ergebnisse herkommen, die dann zwar nicht für den Haushalt relevant sind. Das ist ja auch der vorletzte vor dem richtigen Wahlkampf, aber egal, oder es war der letzte, werden wir mal sehen, was passiert. Aber das ist alles völlig egal, Politik ist die Kunst des Machbaren. Sie können es leider nicht. Danke.
Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Ramelow, Fraktion DIE LINKE. Die Fraktion hat noch 1 Minute und 42 Sekunden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Frau Lehmann, natürlich ist die entscheidende Frage nicht, ob am 1. Januar der Haushalt beschlossen ist, und die Auswirkungen, die wir befürchten, nicht am 1. Januar eintreten, sondern die Frage ist: Was passiert, wenn wir den Januar überschreiten, das erste Zwölftel von Geldern überwiesen sein muss an Träger, die unter die sogenannte freiwillige Leistung fallen, also diejenigen, die keine gesetzlichen Ansprüche haben? Das sind genau die Träger, das haben wir 2005 erlebt, Frau Lehmann. Wenn es denn gelingen würde, zum 3. Januar einen Haushalt zu beschließen, dann würde ich Ihre Ausführungen positiv akzeptieren, würde mich wieder hinsetzen und schweigen. Aber einfach zu sagen, weil es 2005 und 2010 schon mal gewesen ist, wäre keine negative Befürchtung zu erwarten, das ist falsch. Die Träger, die finanziell keine Rücklagen bilden können - und das Gemeinnützigkeitsrecht von kleinen und freiwilligen Trägern sieht keine oder sehr geringe Rücklagemöglichkeiten vor -, die haben sich in der Vergangenheit an die Kommunen gewandt und gemeinsam mit den Kommunen hat man irgendwelche Wege gefunden, wie man klargekommen ist. Da aber der KFA auch nicht vorgelegt ist und die Hinweise auf den KFA gerade gekommen sind, und ich jetzt höre, lieber einen guten Haushalt, den die sozialdemokratischen Minister erst mal verbessern, und wir warten so lange, bis die Verbesserungsaktion abgeschlossen ist, als einen schlechten Haushalt, den wir jetzt vorliegen hätten, da höre ich dazwischen die Probleme für all die Träger, die sich nicht an die Kommunen wenden können, weil die Kommunen selber das Geld nicht haben. Da, liebe Frau Lehmann, stehen wir alle als Parlamentarier in der Pflicht, dass diese Situation nicht auf dem Rücken derjenigen ausgetragen wird, die wir so hoch schätzen. Nämlich das Engagement
von Trägern, die ihr Geld brauchen, um das Engagement auch absichern zu können. In der Pflicht stehen wir alle zusammen.
Danke schön, gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe nichts. Seitens der Regierung, Herr Finanzminister, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag bezieht sich auf die Auswirkungen eines nicht rechtzeitig beschlossenen Haushaltsplans und des FAG. Also komme ich zum Haushalt: Sofern zu Beginn eines Haushaltsjahres kein beschlossener Haushaltsplan vorliegt, gilt Artikel 100 der Thüringer Verfassung. Dieser Artikel 100 beschreibt letztlich, was eine Regierung dann tun darf, wie sie mit Geld umgehen darf. Dass wir das nur eingeschränkt dürfen, schützt das Budgetrecht dieses Hauses. Die Landesregierung ist ermächtigt, alle Ausgaben und Verpflichtungen einzugehen, die nötig sind, gesetzlich bestehende Einrichtungen zu erhalten und gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen, zweitens rechtlich begründete Verpflichtungen zu erfüllen sowie Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen fortzusetzen oder Beihilfen, die für diesen Zweck rechtsverbindlich nach außen gelegt wurden, zu erfüllen. So die Situation im Haushalt und das, denke ich, ist die Antwort auf Ihre Frage dieses Antrags.
Für das Finanzausgleichsgesetz sind die Dinge etwas komplizierter. Das Thüringer FAG ist grundsätzlich als Dauergesetz konzipiert. Hier haben wir dann, wenn es nicht rechtzeitig beschlossen wird, das Finanzausgleichsgesetz 2012 als beschlossenes Gesetz und nicht das 2013er. Hier greift eine Bestimmung nach Artikel 93. Wir werden dann Abschlagszahlungen wohl auf der Basis des Thüringer FAG 2012 leisten müssen. Die Geldversorgung der Kommunen ist auf jeden Fall sichergestellt, auch wenn das Gesetz 2013 noch nicht in Kraft ist. Ist es dann in Kraft, kommt es zur Verrechnung mit den Zahlungen, die vorab auf der Basis des Gesetzes 2012 ausgezahlt worden sind. So ist der Mechanismus, insofern, Herr Ramelow, werden die Kommunen auch nicht in Mitleidenschaft gezogen durch diese Verzögerung. Es kommt auf jeden Fall zu Abschlagszahlungen und zu Zahlungen an die Gemeinden und an die Landkreise. Das heißt, auch wenn wir noch Zeit brauchen, wird das nicht zu Engpässen führen. Die Frage ist allerdings, gebe ich auch mit zu, auf welcher Grundlage wird geplant. Aber hier muss ich doch ganz deutlich sagen, das Finanzausgleichsgesetz 2013, der Entwurf, ist zur Anhörung auch in den Landtag gegangen, in die Spitzenverbände. Der Entwurf befindet sich mittlerweile in jeder Kämmerei eines Landkreises. Ich denke, die großen Städte haben ihn auch zur Verfügung. Hier ist - Herr Ramelow, lassen Sie uns doch mal in der Wirklichkeit ankommen.
Natürlich kann man auf dieser Basis sehr gut auch Haushaltsveranschlagungen betreiben. Das schaffen die Leute,
Wie gehen wir mit den Zuweisungen um, die außerhalb des KFA gezahlt werden? Gut, das sind Zuweisungen aus dem Haushalt und hier gilt auch wieder die Bestimmung der vorläufigen Haushaltsund Wirtschaftsführung. Das sind ganz klar gesagt die Auswirkungen. Sie sind beherrschbar in meinen Augen. Das wäre meine Antwort auf Ihre Fragen. Schönen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich den ersten Teil unserer Aktuellen Stunde.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema: „Koalition in der Krise? - Haushaltsentwurf jetzt!“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/4902
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich höre es wohl, Herr Finanzminister, und ich weiß auch, in der Ruhe liegt die Kraft, aber wenn man so wissentlich runterredet, was eigentlich genuin Ihre Aufgabe ist, nämlich laut Artikel 99 - und nicht nur die 100 zitieren, die 99 - den Haushaltsplan vor Beginn der Rechnungsperiode aufzustellen,
dann frage ich mich, wie Sie hier guten Gewissens stehen können und suggerieren können, dass Sie verfassungsgemäß handeln und auch noch davon sprechen, dass das, was auf das Land zukommt, beherrschbar wäre. Es geht nicht darum, was beherrschbar ist, es geht um die Frage, ob Sie einen Gestaltungswillen haben.
Schwarz-Rot zeigt, dass es keinen Gestaltungswillen hat, weil dann hätten Sie diesen Entwurf, der Mitte Juli bereits fertig war, uns auch zur Diskussi
on gegeben. Wenn es nicht so ernst wäre, dann wäre es eigentlich reif für eine Seifenoper. Der erste Akt war die Vernunftehe, die Schwarz-Rot vor zweieinhalb Jahren begonnen hat, der zweite Akt waren immer wieder Probleme mit der Haushaltsaufstellung. Das war auch in dieser Legislatur, dass Sie bereits viel zu spät den Haushalt eingebracht haben. Der dritte Akt ist die Dauerkrise, die man heute hübsch auch im Organigramm auf Seite 3 der TA beurteilen, bewerten und nachlesen kann. Es ist jämmerlich, es ist bitter. Es ist deswegen so jämmerlich, weil wir wissen, dass dieser Entwurf eigentlich schon seit mehreren Wochen auf dem Tisch liegt. Die Menschen verstehen es nicht. Gehen Sie mal in die einzelnen Gemeinden und Kommunen und sprechen dort mit den Leuten, reden Sie mit Vereinen und Verbänden, die sich Sorgen machen, wie es ab 1. Januar weitergehen soll. Sie verstehen nicht, was hier eigentlich passiert. Es ist zwingend, dass Sie nicht nur Artikel 100 beachten, sondern vor allen Dingen Artikel 99