Danke, Herr Abgeordneter Kalich. Jetzt sehe ich aus der Mitte des Hauses keine Wortmeldungen mehr. Um das Wort hat vonseiten der Landesregierung Herr Finanzminister gebeten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, auch ich möchte noch ein paar Ausführungen zu diesem Antrag machen. Der Antrag möchte, dass der Thüringer Landtag ein Gesetz beschließt für unsere Sparkassen, für unsere Thüringer Sparkassen separat. In diesem Gesetz wollen Sie, dass die Dispozinsen auf 5 Prozent festgelegt sind und gedeckelt werden plus dem sogenannten Basiszinssatz. Dieser Basiszinssatz ist momentan 0,12 Prozent. Also wollen Sie letztlich nach derzeitigem Stand das auf 5,12 Prozent deckeln. Sie geben soziale Gründe dafür vor und wollen jene, die Dispokredite aufnehmen, vor Überschuldung schützen.
Wie ich schon bei der ersten Lesung des Antrags ausgeführt habe, sprechen doch gewichtige ordnungspolitische Gründe einfach dagegen. Nun lassen ja manche ordnungspolitische Gründe nicht mehr so gelten, aber ich halte das für falsch. Wir können uns nicht staatlicherseits in alles und jedes einmischen und meinen, wir hätten dort das höhere Wissen. Es kann ordnungspolitisch auch sinnvoll sein, auch wenn die Fraktion DIE LINKE das anders sieht, durch hohe Zinsen für diese speziellen Kredite dem Kreditnehmer eigentlich ständig vor Augen zu führen, dass er sich hier in einer Sondersituation befindet, nämlich eine Sondersituation, dass er ohne Sicherungen, ohne Sicherheiten gleichwohl einen Kredit bekommt, und der kostet natürlich entsprechend, das ist ja vollkommen klar. Ich könnte sogar Ihnen, Herr Blechschmidt, nein, vorwerfen nicht, aber wir könnten uns mal dem Gedanken zuwenden, ob wir durch niedrige Zinsen für diese Fälle nicht Personen geradezu dazu verleiten, in die Verschuldung hineinzugehen, weil es offensichtlich doch so billig ist. Ich denke, das würde doch eine Wirkung sein, die dem Anliegen des Antrags total zuwiderläuft. Es ist so, es ist genauso wie bei dem Europäischen Rettungsschirm, wo es in Wahrheit auch darum geht, ob die hohen Zinsen, die die Länder zu zahlen haben, die Länder eher bösgläubig macht und davon abhält, in weitere Schulden hineinzugehen, oder ob die Frage der Subventionierung - zu sagen „mach dir keine Sorgen, du kriegst weiter Geld zu billigen Zinsen“ - hier nicht vielleicht zu einer falschen Verhaltensweise führt.
So weit der Ausflug in die Ordnungspolitik, auch wenn es Ihnen fremd ist, aber es bestimmt trotzdem das wahre Leben, das ist nun mal so.
Außerdem sind wir in einer freien Welt, wo immer noch Angebot und Annahme eigentlich die Geschäftsbeziehungen doch prägen. Sie müssen ja das Angebot nicht annehmen, was ihnen nicht gefällt. Ich denke, das ist auch eine Frage eines mündigen Bürgers, die wir hier auch nicht vergessen sollten. Aber der gewichtigere Grund neben der Ordnungspolitik, die wir wirklich nicht ganz vergessen sollten, ist, dass es unseren Gesetzen und unseren Regularien hier in Thüringen nicht entspricht.
Die Thüringer Sparkassen dürfen ihre Geschäftspolitik vollends selbst bestimmen, natürlich im Rahmen des Rechts, da haben Sie recht. Sie entscheiden, wo ihre Geschäftsschwerpunkte sind, sie entscheiden, wo die Geschäftsfelder sind und sie entscheiden auch darüber, wo sie hohe Zinsen nehmen oder niedrige Zinsen nehmen. Diese Frage, wie die Zinsstruktur nun ist für langfristige, kurzfristige oder sonst wie Zinsen, das hängt von unterschiedlichsten Faktoren ab. Es hängt ab von Kostenstrukturen, von Risikosituationen, von Wettbewerbskonstellationen usw. Das muss ich schon dann der Fraktion DIE LINKE sagen: Diese Geschäftspolitik und diese Faktoren, die zu bestimmten Zinssätzen führen, können Sie gar nicht wissen, ich weiß sie auch nicht. Aber wir tun so, als wüssten wir es, und das ist eigentlich falsch. Zuständig für die Geschäftspolitik ist der Vorstand, der Verwaltungsrat. Die sind dafür gewählt, die sind dafür auch in Haftung und die sollen es auch letztlich machen.
Ich denke, es ist nicht richtig, in so ein komplexes Gefüge einfach einzugreifen, auch wenn der Hauptzweck einer Sparkasse natürlich nicht in der Gewinnerzielung besteht, das ist vollkommen klar. Aber kostendeckend sollten die Dinge schon geführt werden, sonst gehen ja die Sparkassen irgendwie pleite.
Man muss jetzt auch noch mal fragen, ob Sie mit einer Deckelung auf 5 Prozent Ihr Ziel überhaupt erreichen. Das ist fraglich. Was müssen die Sparkassen machen? Wenn sie dort kein Geld mehr verdienen, dann passiert Folgendes: Entweder werden die anderen Kredite dann entsprechend teurer, womit auch wieder die Frage der Wettbewerbsfähigkeit gestellt ist, ob man dann in diesen Segmenten mit anderen noch wettbewerbsfähig ist - muss man sehen. Aber mit Sicherheit wird man die Möglichkeit, Dispokredite aufzunehmen, auf jeden Fall reduzieren. Insofern ist der Antrag vielleicht gut gemeint, aber er ist instrumental und von der Wirkung total verfehlt und wird auch das Ziel so nicht erreichen, auch wenn Frau Aigner ein Gutachten, das auch einiges zur Aufschlüsselung beigetragen hat Frau Taubert, als Sozialministerium freuen Sie sich darüber, aber dort wird letztlich auch gesagt, dass man vorsichtig mit diesen Dingen sein soll und möglichst nicht eingreift. Man kann es auch mit Appellen vielleicht mal probieren, nicht unnötigerweise
gerade bei den Dispokrediten zu versuchen, besonders viel Kasse zu machen. Ich denke, dass die Sparkassen das auch nicht machen. Die Sparkassen sind eben irgendwie auch gemeinwirtschaftlich orientiert. Auch die Verwaltungsräte respektive Vorstände werden sich da schon Rechenschaft über das ablegen, was sie dort tun. Die Frage, ob wir nicht vielleicht Leute verleiten - Sie lachen, Herr Blechschmidt, Sie fordern mich jetzt wirklich heraus. Ich will Ihnen Folgendes sagen: Wir haben am Anfang - '90, '91, '92, '94, '95 - Wohnungsbaukredite mit ganz billigen Konditionen vergeben, wir haben sozusagen Sparkasse gespielt mit dem messerscharfen Ergebnis, dass Sie nach zehn Jahren sehen konnten, wie die Dinge alle geplatzt sind. Wir haben Leute in einer Situation subventioniert, die nicht real gedeckt war. Jetzt sagen Sie mir bitte nicht, dass diese ordnungspolitischen Gesichtspunkte einfach vom Tisch gewischt werden. Sie meinen etwas Gutes und verleiten vielleicht Leute zu Handlungen, die sie aufgrund normaler Kalkulation nicht machen würden. Das ist ein Gesichtspunkt,
Herr Minister, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage durch den Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE. Lassen Sie diese Zwischenfrage zu?
Ja, selbstverständlich. An Herrn Blechschmidt erinnere ich mich gern, er hat den ersten Antrag in meiner Zeit hier eingebracht, ich erinnere mich ganz gut.
Danke, Herr Minister. Sie fordern natürlich in gewisser Weise auch zur Diskussion an dieser Stelle heraus. Wenn Sie schon das Beispiel anbringen, was mit den entsprechenden Wohnungsbaukrediten Anfang der 90er-Jahre geschehen ist, geben Sie mir dann recht, dass es an jeder Stelle, wo gegebenenfalls Verleitung von Kunden möglich ist oder sich darstellt, wichtig ist, dass entsprechende Informationen von dem, der das Produkt anbietet, wichtig sind, um eben diese Verleitung gegebenenfalls auch auszuschließen? Also, wenn ich Wohnungsbaukredite in den Umlauf bringe und nicht auf die Konsequenzen aufmerksam mache, dann ist die Gesamtdarstellung natürlich auch dieses Produkts schlecht.
Natürlich muss man den Kunden über alles informieren, das ist selbstverständlich, dass er nicht blauäugig in die Situation hineingeht. Aber letztlich, Herr Blechschmidt, die Warnung ist eines, aber die wirklichen Konditionen sind etwas anderes. Wenn Sie sagen, ich bekomme hier einen Wohnungsbaukredit von 2 oder 3 Prozent, der Marktzins ist aber irgendwo bei 7 oder 8, dann kann das durchaus zu einer Verleitung führen. Ich will Ihnen noch mal …
Ach Kontrollmechanismus, der Zinssatz spricht eben für sich. Ich will Ihnen ein anderes Beispiel nennen: Bevor der Euro eingeführt worden ist, war Griechenland schon mal bei Zinsen von 18 Prozent, das ist überhaupt nichts Außergewöhnliches. Erst die Einführung des Euro hat dazu geführt, dass der Zinssatz auf einmal irgendwo bei 5 bis 6 Prozent war und jetzt bei 3. Das ist sozusagen so eine Kurve. Was wir jetzt erleben, ist in Wahrheit, dass sie zu alten Zinssätzen zurückgehen. Ich könnte auch sagen, das wäre mal eine wissenschaftliche Untersuchung wert, dass auf einmal der gedrittelte Zinssatz über zehn Jahre das Land unter Umständen verleitet hat, sich dermaßen zu verschulden wie es das getan hat.
Das sind auch Zusammenhänge. Wenn Sie weiter die Dinge so heruntersubventionieren, dann ist eine Frage, ob Sie damit das Problem lösen können. Aber, Herr Blechschmidt, das machen wir mal irgendwie bei einer Tasse Kaffee. Es sind Zusammenhänge, die man einfach nicht vom Tisch wischen kann. Bei aller Hilfe und bei aller Bereitschaft auch international zu helfen, aber das sind Zusammenhänge, die eben auch tragen.
Jetzt habe ich meine Zeit schon überschritten, habe mich gewissermaßen verleiten lassen von Ihnen, Herr Blechschmidt. Ich wünsche allen einen schönen Abend. Tschüss.
Herr Finanzminister, fast das gesamte Haus bedankt sich bei Ihnen. Es gibt eine weitere Wortmeldung durch den Abgeordneten Barth.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Gehen die Uhren alle gleich? Dann kann ich meinen Beitrag zurückziehen.)
Gut, Herr Abgeordneter Barth zieht seine Wortmeldung zurück. Ich schaue noch mal in die Runde: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung.
Die erste Rednerin von der Fraktion DIE LINKE hat eine Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4609 an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Justizund Verfassungsausschuss beantragt. Das ist nach unserer Geschäftsordnung selbstverständlich möglich. Deshalb stelle ich jetzt die Abstimmungsfrage nach der Ausschussüberweisung.
Wir beginnen mit der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir machen das Gleiche jetzt noch mal für den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer möchte den Gesetzentwurf - wie bitte?
Wir stimmen ab über die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer möchte dem zustimmen?
Das ist Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Dagegen sind die Fraktionen der SPD und der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Die Fraktion der FDP enthält sich der Stimme. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen damit direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4609 in zweiter Beratung ab. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Das ist Ablehnung von den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir hatten im Ältestenrat verabredet, nach 18.00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt aufzurufen. Damit schließe ich den heutigen Sitzungstag. Wir sehen uns morgen früh in aller Frische um 9.00 Uhr wieder.