Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt worden. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen?

(Unruhe DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Leukefeld, DIE LINKE: Herr Fiedler war draußen!)

Wir haben ausgezählt. Bei 45 Neinstimmen und 44 Jastimmen ist der Antrag abgelehnt.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Zählen!)

Also, Herr Fiedler war bei der Abstimmung draußen.

(Beifall DIE LINKE)

45 Neinstimmen und 44 Jastimmen. Es wurde gezählt hier. Herr Emde.

Frau Präsidentin, da es Unklarheiten darüber gibt, ob das Abstimmungsergebnis so stimmt, bitte ich, erneut auszuzählen.

Ich bin nur dazu bereit, wenn Herr Fiedler an der Abstimmung nicht teilnimmt, weil er zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend war, und deswegen ist das Ergebnis vorhanden.

(Minister Dr. Poppenhäger)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt schließe ich den Tagesordnungspunkt und wir gehen in eine Mittagspause bis 14.00 Uhr. Ich erinnere noch einmal an die Ausstellungseröffnung. Wir setzen um 14.00 Uhr mit der Fragestunde fort.

Ich darf die Sitzung nach der Mittagspause jetzt wieder fortsetzen. Bevor wir in die Fragestunde eintreten, möchte ich noch mal bekannt geben, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer sich darauf verständigt haben, dass wir die Abstimmung zu TOP 9 – und zwar sowohl zur Ausschussüberweisung als auch zum Antrag selbst – für den Fall, dass die Ausschussüberweisung keine Mehrheit erhält, wiederholen, und zwar nach der Fragestunde, also vor den Wahlen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

Fragestunde

Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Anfragen vorzutragen. Der Anfragende hat das Recht auf zwei Zusatzfragen, das wissen Sie alles.

Die erste Frage ist die von Herrn Abgeordneten Zippel, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/265.

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Das ist noch eine Mündliche Anfrage aus der letzten Plenarsitzung. Ich bitte, das zu berücksichtigen. Das heiße Thema war in der letzten Plenarsitzung, aber trotzdem wollte ich gern diese Mündliche Anfrage noch weiterhin gestellt haben.

Masernerkrankungen in Thüringen

Von Berlin über Sachsen-Anhalt bis nach Leipzig breiten sich derzeit die Masern aus. In Thüringen konnte im vergangenen Jahr kein Fall einer Masernerkrankung festgestellt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fälle von Masern wurden seit Jahresbeginn in Thüringen festgestellt?

2. Wie viel Prozent der Thüringer sind gegen Masern geimpft (bitte aufgeschlüsselt nach Kindern/ Jugendlichen und Erwachsenen)?

3. Erachtet die Landesregierung die Einführung einer Impfpflicht für alle Kinder an öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen für sinnvoll?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Werner.

Danke schön. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter Zippel, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2015 wurden bisher 48 Fälle von Masernerkrankungen in Thüringen gemeldet.

Zu Frage 2: In Thüringen lag die Maserndurchimpfungsrate bei den Einschulungsuntersuchungen des Schuljahres 2012/2013 bei 94,6 Prozent. Aussagekräftige Daten zu Impfquoten anderer Altersgruppen liegen leider nicht vor, da sie nicht flächendeckend erhoben werden.

Zu Frage 3: Aus Sicht der Landesregierung ist der verpflichtende Nachweis eines altersgerechten Impfschutzes gegen schwerwiegende Erkrankungen als Voraussetzung für die Aufnahme von Kindern in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen sinnvoll, um schutzbedürftige Kinder, die sich nicht impfen lassen können, auch zu schützen.

Weitere Nachfragen? Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Eine Nachfrage: Sie haben geantwortet, dass aktuelle Zahlen nicht flächendeckend erhoben werden können, weil sie nicht erfasst werden. Wo liegen die Gründe dafür, dass die Zahlen nicht erfasst werden?

Wir haben bisher noch kein Impfregister in Thüringen. Im Koalitionsvertrag ist aber das Impfregister für Thüringen als ein Programm vorgesehen und ich denke, wenn wir ein Impfregister aufbauen würden, könnten wir dann solche Daten vorlegen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Vielen Dank, Frau Ministerin. Nun kommt die Anfrage des Abgeordneten Brandner der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/271. Herr Brandner, Sie haben das Wort.

Ja, auch eine Übriggebliebene vom letzten Mal.

(Vizepräsidentin Jung)

Polizeieinsätze in Thüringer Erstaufnahmestellen

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie oft kam es im Jahr 2014 zu Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Thüringer Erstaufnahmestellen wegen Vorfällen, die auf Verhalten der Bewohner dieser Einrichtungen zurückzuführen waren (bitte nach Delikten aufgeschlüsselt) ?

2. Wie oft kam es im Jahr 2014 zu Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Thüringer Erstaufnahmestellen wegen Vorfällen, die auf von außen kommende Ereignisse zurückzuführen waren (bitte auch nach Delikten aufschlüsseln) ?

3. Wie viele davon (bezogen auf Frage 2) hatten einen nachgewiesenen rechtsextremen oder ausländerfeindlichen Hintergrund?

4. Wie sind die Angaben zu den Fragen 1 bis 3 bezogen auf das Jahr 2015 (bis zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage)?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Götze aus dem Thüringer Innenministerium.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Brandner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2014 kam es im Zusammenhang mit Vorfällen in Thüringer Erstaufnahmeeinrichtungen zu insgesamt 71 Polizeieinsätzen, die auf das Verhalten der Bewohner zurückzuführen waren. Die polizeilichen Einsätze erfolgten 31-mal wegen Körperverletzung, 18-mal wegen ruhestörendem Lärm bzw. Streitigkeiten, 12-mal aus sonstigen Gründen, viermal wegen Diebstahls, zweimal wegen Sachbeschädigung, einmal wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, einmal wegen Androhung einer Straftat, einmal wegen Beleidigung bzw. Bedrohung sowie einmal wegen eines Vermisstenfalls.

Zu Frage 2: Zwei Polizeieinsätze waren auf von außen kommende Ereignisse zurückzuführen. Ein Einsatz erfolgte wegen zwei Sachbeschädigungen und ein weiterer wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.