Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Zu Fragen 1 und 2: Terroristische Bedrohungslagen stellen für die Polizei besondere Einsatzlagen dar. Die Anschläge in Paris und Kopenhagen zeigen, dass es zur Bewältigung derartiger Gefahrenlagen besonderer polizeitaktischer Maßnahmen und auch des Einsatzes spezieller Ausrüstung bedarf. Hierfür verfügt die Thüringer Polizei über panzergeschützte

Fahrzeuge. Auskünfte zur Anzahl, zum Standort oder zu den Schutzklassen der panzergeschützten Fahrzeuge lassen Rückschlüsse auf deren einsatztaktische Verwendung und auf die Handlungsoptionen der Thüringer Polizei zu. Eine Kenntnis dieser Informationen könnte dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Thüringer Polizei bei der Bewältigung terroristischer Bedrohungslagen erheblich gefährdet und beeinträchtigt wird. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihre Frage hier konkret nicht beantworten kann.

Zu Frage 3: Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass die taktischen Konzepte zur Bewältigung von besonderen Einsatzlagen bundesweit grundsätzlich gleich und abgestimmt sind. Die Unterrichtung dieser taktischen Handlungskonzepte sowie das Trainieren und die Bewältigung unterschiedlicher Einsatzszenarien ist fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung an den Bildungseinrichtungen der Polizei in Meiningen. Das Ziel besteht unter anderem darin, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für derartige Bedrohungslagen zu sensibilisieren, taktische Bewältigungsstrategien praktisch zu vermitteln und zu üben.

Ergänzend hierzu finden für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten Unterweisungen und Übungen zur Handhabung polizeilicher Ausrüstung statt. So besteht beispielsweise die Verpflichtung für jede Polizeivollzugsbeamtin und jeden Polizeivollzugsbeamten, mehrmals im Jahr an der Schießfortbildung teilzunehmen. Eine besondere Bedeutung bei der Bewältigung solcher Bedrohungslagen haben insbesondere Fragen zu Führung und Steuerung dieser Einsätze. Führungskräfte der Thüringer Polizei werden gemeinsam mit polizeilichen Führungskräften aus dem gesamten Bundesgebiet an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster für die Leitung und Bewältigung besonderer Einsatzlagen ausgebildet.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es weitere Nachfragen? Frau Abgeordnete Herold.

Wie werden die Einsatzkräfte geschützt, die jetzt bei einer Gefahrenlage oder beim Auslösen eines Alarms als Erstes am Einsatzort sein müssen? Das ist in der Regel dann nicht das SEK.

Das hängt von der konkreten Gefahrenlage ab. Die Polizisten sind natürlich gehalten, kein übermäßiges Risiko einzugehen bzw. auch auf den Selbstschutz zu achten. Ansonsten gehe ich davon aus, dass Beamte mit der entsprechenden Ausrüstung

und entsprechenden Technik auch sehr schnell vor Ort sein können.

Vielen Dank. Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Anfrage des Herrn Abgeordneten Henke, AfD-Fraktion, in Drucksache 6/345.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender.

Neubesetzung von Polizeistellen (Kontaktbereichs- dienst) im Saale-Holzland-Kreis (2)

Nach der Antwort der Landesregierung auf meine Mündliche Anfrage (Drucksache 6/250) vom 5. März 2015 frage ich die Landesregierung:

1. Wie lange dauert in Thüringen durchschnittlich die Neubesetzung der Stelle eines Polizeibeamten im Kontaktbereichsdienst gemäß den letztverfügbaren Daten (gerechnet von der amtlichen Ausschrei- bung der Stelle bis zum Dienstantritt des neuen Amtsinhabers)?

2. Aus welchen Gründen ergab sich bei der Stellenausschreibung eines Polizeibeamten im Kontaktbereichsdienst in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen mit Dienstsitz in Crossen/ Elster ein Stellenbesetzungsverfahren, das vom Oktober 2013 bis zum heutigen Tage andauert (al- so insgesamt mehr als 1,5 Jahre)?

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke möchte ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Die Neubesetzung von Dienstposten der Kontaktbereichsbeamten dauert durchschnittlich etwa vier Monate. Dabei haben jeweils einzelfallbezogen verschiedene Faktoren wie zum Beispiel Konkurrentenklagen oder auch Abstimmungen mit den nachgeordneten Behörden Einfluss auf die Dauer des Verfahrens, sodass dieser Durchschnitt auch überschritten werden kann.

Zu Frage 2: Verfahrensverzögerungen entstanden im genannten Fall vor allen Dingen vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zum Umgang mit Beurteilungen auf bündelbewerteten Dienstposten. Beurteilungen bilden im Auswahlverfahren die Grundlage, um den Bewerber mit der besten Eignung, fachlichen Leistung und Befähigung im Sinne

(Staatssekretär Götze)

von Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz ermitteln zu können. Mit Wirkung vom 1. Mai 2015 wird ein Polizeibeamter mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte als Mitarbeiter Kontaktbereichsdienst für den Kontaktbereich Heideland–Elstertal–Schkölen mit Dienstsitz in Crossen beauftragt werden. Durch die bis dahin andauernde Vertretung ist die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben des Kontaktbereichsdienstes in der Verwaltungsgemeinschaft Heideland–Elstertal–Schkölen am Dienstsitz in Crossen/Elster gewährleistet. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht, sodass wir zur nächsten Anfrage kommen. Die Anfrage ist vom Abgeordneten Kießling von der AfD-Fraktion in der Drucksache 6/346.

Ja, besten Dank, lieber Herr Präsident! Sehr geehrte Gäste, liebe Abgeordnete!

Die Situation der Kindergärten in Erfurt

Die aktuelle Situation der Betreuung von Kindern in Erfurt ist angespannt. Benötigt man einen Platz in einer Einrichtung, so wird empfohlen, bereits während der Schwangerschaft Kontakt zu den Einrichtungen aufzunehmen. Die konkrete Anmeldung an der Einrichtung muss direkt nach der Anmeldung des Kindes für eine Krippen-Card bzw. eine KitaCard geschehen, also bestenfalls unmittelbar nach dessen Geburt. Es existiert zwar eine zentrale Übersicht an den Kinderbetreuungsplätzen, jedoch bedeutet das Suchen eines freien Platzes einen erheblichen Aufwand. Trotz Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass auch dieser in der Nähe des Wohnorts sich befindet. Dies kann für die Eltern eine lange Anfahrt am Morgen und am Nachmittag bedeuten und somit zu organisatorischen Schwierigkeiten führen. Nichtsdestotrotz werden in naher Zukunft mehrere Kindertageseinrichtungen schließen, da die notwendigen Investitionen in die verfallenen Gebäude zu hoch wären.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der aktuelle Investitionsbedarf bei den Erfurter Kindergärten bzw. Kindertageseinrichtungen?

2. Sollen die Einrichtungen, die aufgrund von Baufälligkeit geschlossen werden müssen, durch neue Einrichtungen kompensiert werden?

3. Befinden sich diese geplanten neuen Einrichtungen in der Nähe der alten Standorte?

4. Wird es zusätzliche Einrichtungen geben mit verlängerten Öffnungszeiten, wie 24-Stunden-Kindergärten?

Vielen Dank, Herr Kießling. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Staatssekretärin Frau Ohler.

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Investitionstätigkeiten der Stadt Erfurt im Bereich der Kindertageseinrichtungen fallen in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Der Landesregierung liegen daher hierzu keine Informationen vor.

Zu Frage 4: Auch diese Frage unterliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Ich möchte jedoch auf § 12 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes hinweisen, der besagt, dass Kindertageseinrichtungen bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten, die am Kindeswohl orientiert sind. Der Lebensrhythmus der Kinder sowie die Arbeitszeiten der Eltern der aufzunehmenden Kinder sind zu berücksichtigen. Unabhängig von den Öffnungszeiten der Einrichtung soll die Betreuungszeit des einzelnen Kindes in der Regel nicht zehn Stunden überschreiten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Kießling.

Vielleicht nur eine kurze Klarstellung: In Frage 4 war nicht gemeint, dass die Kinder rund um die Uhr betreut werden sollen, müssen – um Gottes Willen. Es ging darum, dass Flexibilität der Arbeitnehmer gefordert wird, und Schichtbetrieb gibt es. Und da geht es darum, dass dort ausschnittweise Kinder auch nach den normalen Arbeitszeiten betreut werden können, im Rahmen des Kindeswohls logischerweise – ist da was geplant?

Ich habe das schon verstanden. Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, dass das Landesgesetz darauf verweist, dass die Kinder nicht allzu lange in den Kitas verbleiben sollen und das Weitere Erfurt obliegt. Danke schön.

(Staatssekretär Götze)

Gut, weitere Fragen sehe ich nicht. Jetzt kommen wir zur nächsten Anfrage, die der Abgeordneten Stange von der Linken in der Drucksache 6/349. Sie haben das Wort, Frau Abgeordnete.

Abschaffung der Bezeichnung „hochgradig sehbehindert“

Nach Angaben des Arbeitskreises für Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes sei durch die Bundesregierung geplant, die Bezeichnung bzw. Einstufung „hochgradig sehbehindert“ abzuschaffen. Ist das Sehvermögen kleiner oder gleich 5 Prozent, wird nach den Regelungen des Sozialrechts von hochgradiger Sehbehinderung, nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation bereits von Blindheit gesprochen. Im Zuge der Abschaffung der Bezeichnung „hochgradig sehbehindert“ könnte dann eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen für die Einstufung „blind“ und eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen auch auf Länderebene erfolgen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit hat die Landesregierung von den Plänen für die Abschaffung der Bezeichnung „hochgradig sehbehindert“ Kenntnis?

2. Welche Position vertritt die Landesregierung zu diesen Plänen bzw. was wird die Landesregierung tun, dass auf Bundesebene die Bezeichnung „hochgradig sehbehindert“ nicht abgeschafft wird?

3. Falls die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, welche Auswirkungen hat dies auf die Betroffenen in Thüringen sowie auf die Zahlungen des Landesblindengeldes bzw. der Blindenhilfe?

4. Ist der Landesregierung bekannt, ob die geplante Abschaffung der Bezeichnung „hochgradig sehbehindert“ im Zusammenhang mit den beabsichtigten Regelungen zum Teilhabegesetz für Menschen mit Behinderung der Bundesrepublik steht?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stange, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt, wobei ich die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantworten möchte:

Derartige Pläne sind der Landesregierung nicht bekannt. Eine Folgeneinschätzung bzw. Willensbildung der Landesregierung konnte daher noch nicht vorgenommen werden. Wir teilen die Darstellung des DBSV jedoch grundsätzlich, dass die Abschaffung der Bezeichnung „hochgradig sehbehindert“ eine Einschränkung bei der Leistungsgewährung für die betroffenen Menschen nach sich ziehen würde. Sollte also ein solcher Entwurf dem Bundesrat vorgelegt werden, dürfte eine Zustimmung ausgeschlossen sein.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Frage des Abgeordneten Kowalleck von der CDU-Fraktion in der Drucksache 6/353.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!