Protokoll der Sitzung vom 26.03.2015

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren!

„Verwirrung um beitragsfreies Kita-Jahr?“

Im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags ist vereinbart, das erste Kita-Jahr unter Beachtung der Wahlfreiheit der Eltern beitragsfrei zu stellen und die hierfür notwendigen Regelungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, der Thüringer Landeselternvertretung und den Gewerkschaften abzustimmen. In der Sendung „Fakt ist...!“ vom 9. März 2015 sagte der Ministerpräsident jedoch: „Wir haben ein beitragsfreies Kita-Jahr im Koalitionsvertrag vereinbart... welches, haben wir überhaupt nicht festgelegt.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum sprach der Thüringer Ministerpräsident davon, dass es noch keine Festlegung gebe, welches Kita-Jahr als beitragsfrei vereinbart wird, obwohl im Koalitionsvertrag der Parteien Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das erste KitaJahr als beitragsfrei angegeben wird?

2. Welcher Zeitrahmen ist innerhalb der Landesregierung für den Diskussionsprozess zur Frage, welches Kita-Jahr beitragsfrei gestellt werden soll, vorgesehen?

3. Welche Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung bei der Beitragsfreiheit des ersten bzw. des letzten Kita-Jahres?

4. Welche Kosten werden für den Freistaat Thüringen, die Kommunen, die Träger und die Eltern durch ein beitragsfreies Kita-Jahr entstehen?

Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kowalleck, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Im Koalitionsvertrag sprechen sich die regierungstragenden Fraktionen für die Einführung eines beitragsfreien Kita-Jahres aus. Das Thüringer Landeserziehungsgeld soll dafür abgeschafft werden. Alle hierfür notwendigen Regelungen und Überlegungen werden unter Berücksichtigung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen den Koalitionspartnern gemeinsam diskutiert und abgestimmt. Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass die getroffenen Vereinbarungen im Einzelnen der Ausgestaltung bedürfen. Wie vereinbart werden auch die kommunalen Spitzenverbände, die Thüringer Landeselternvertretung und die Gewerkschaften in den Diskussionsprozess eingebunden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen alle unter einem Haushaltsvorbehalt stehen. Ein bestimmtes beitragsfreies Kita-Jahr wurde im Koalitionsvertrag tatsächlich nicht festgelegt. Es wurde lediglich vereinbart, dass das – ich zitiere – „erste Kita-Jahr unter Beachtung der Wahlfreiheit der Eltern beitragsfrei“ sein soll. Eine weitere Konkretisierung dessen, was unter dem „Ersten“ zu verstehen ist, erfolgte jedoch nicht. Die Aussagen von Herrn Ministerpräsidenten befinden sich folglich im Einklang mit den Aussagen im Koalitionsvertrag.

(Unruhe CDU)

Bevor sich alle überrascht zeigen, würde ich gern der Staatssekretärin weiter das Wort für die Antwort geben.

Zu Frage 2: Der Diskussionsprozess innerhalb der Landesregierung wird zügig geführt und soll zeitnah abgeschlossen werden.

Zu Frage 3: Der Diskussions- und Abwägungsprozess zu den Vor- und Nachteilen eines ersten bzw. letzten Kita-Jahres wird derzeitig sorgfältig geführt. Eine abschließende Bewertung ist daher noch nicht möglich.

Zu Frage 4, den Kosten: Eine belastbare Kostenfolgenabschätzung kann erst nach Abschluss des Diskussions- und Abwägungsprozesses und der Abstimmung mit allen Beteiligten erfolgen.

So weit von mir.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Das kann man nicht besser sagen.)

Es gibt Nachfragen vom Herrn Abgeordneten Kowalleck.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wenn Sie erlauben, würde ich gleich die zwei Nachfragen stellen:

1. Wie steht die Landesregierung zu einer Deckelung bzw. Höchstgrenze bei Kita-Beiträgen?

2. Wie soll verhindert werden, dass Beiträge der weiteren bzw. nicht beitragsfreien Kita-Jahre in die Höhe gehen?

Können Sie die zweite Frage gerade noch mal … Das Erste war die Deckelung und das Zweite war?

Das Zweite war die Frage: Wie soll verhindert werden, dass Beiträge der weiteren bzw. nicht beitragsfreien Kita-Jahre in die Höhe gehen?

Zur Deckelung: Das müssen wir noch diskutieren.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Das Zweite wollen wir nicht!)

Das Zweite wollen wir nicht, genau. Wie wir das verhindern …

Es ging um die finanziellen Auswirkungen. Sie können das auch gern schriftlich nachreichen.

Wir können das auch gern schriftlich nachreichen, wenn wir wissen, ob und welche finanziellen Auswirkungen es gibt und wie das dann in den Kommunen konkret aussieht.

Danke schön. Dann freue ich mich auf die Antwort.

(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident: Das wird aber dauern!)

Vielen Dank. Wir kommen nun zur Frage der Frau Abgeordneten Skibbe aus der Fraktion Die Linke in der Drucksache 6/362. Sie haben das Wort.

Danke.

Stand der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Städten Greiz und Zeulenroda-Triebes

Mit dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 vom 11. Dezember 2012 wurde die ehemalige Gemeinde Vogtländisches Oberland gemäß § 2 neu gegliedert. Die Ortsteile Arnsgrün – ohne die Gemarkung Eubenberg –, Bernsgrün und Pöllwitz wurden in die Stadt Zeulenroda-Triebes eingegliedert, der Rest in die Stadt Greiz.

Die Stadt Greiz als größere Kommune ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde Vogtländisches Oberland. Die Vermögensauseinandersetzung zwischen den Städten Greiz und ZeulenrodaTriebes sollte nach § 17 des erwähnten Gesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen. Bislang ist diesbezüglich nichts geschehen. Die beteiligten Kommunen unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung zwischen den Städten Greiz und Zeulenroda-Triebes, welche laut § 17 des erwähnten Gesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2013 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgen sollte?

2. Welche Position vertritt die Landesregierung zu diesem Stand?

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, damit die Vermögensauseinandersetzung entsprechend des Gesetzes erfolgt?

Vielen Dank. Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales. Herr Staatssekretär Götze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Nach Auskunft der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde im März dieses Jahres ist die nach § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und § 17 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 be

stimmte Vermögensauseinandersetzung zwischen den Städten Greiz und Zeulenroda-Triebes noch nicht beendet. Der Entwurf eines Auseinandersetzungsvertrags liegt der Rechtsaufsichtsbehörde zwar vor, dieser wird seitens der Stadt Greiz allerdings derzeit unter Hinzuziehung eines externen Rechtsberaters überarbeitet. Darüber hinaus sollte auch der Bericht des Rechnungsprüfungsamts des Landkreises vom 23.05.2014 Berücksichtigung finden. Die Vorlage des überarbeiteten Auseinandersetzungsvertrags durch die Stadt Greiz erwartet die Rechtsaufsichtsbehörde in den nächsten Tagen, sodass auch der Abschluss der Vermögensauseinandersetzung zeitnah zu erwarten ist.

Zu Frage 2: Eine Vermögensauseinandersetzung infolge einer Gemeindeauflösung und unterschiedlicher Zuordnung der Gemeindeteile ist ein sehr seltener Vorgang. Die Ermittlung der tatsächlichen Grundlagen der Auseinandersetzung ist nicht einfach. Die ehemalige Gemeinde Vogtländisches Oberland existierte im Zeitraum vom 01.07.1999 bis zum 31.12.2012. In dieser Zeit sind unter anderem zahlreiche vertragliche Bindungen entstanden, die durch die Auseinandersetzung aufzugreifen und zu regeln sind. Nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgt die Erarbeitung des Auseinandersetzungsvertrags sachgerecht. Dieser Auffassung schließt sich die Landesregierung unter Berücksichtigung der komplexen Rechtsmaterie eines Auseinandersetzungsprozesses an.

Antwort zu Frage 3: Mit Blick auf den von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Greiz in Aussicht gestellten zeitnahen Abschluss des Verfahrens sind derzeit nach Auffassung der Landesregierung keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es weitere Nachfragen? Die sehe ich. Frau Skibbe.

Die eine Nachfrage ist die: Ist die Stadt ZeulenrodaTriebes darüber informiert, dass es scheinbar zeitnah zu dieser Beendigung der Vermögensauseinandersetzung kommen kann?

Die zweite Nachfrage: Gibt es da nicht auch Möglichkeiten, dass man schon Teile aus diesen Vermögensauseinandersetzungen herauslöst?

Ich gehe davon aus, dass die Stadt über die Kommunalaufsicht entsprechend in diesen Prozess eingebunden und informiert wird.

Die Frage 2, ob eine Teilauseinandersetzung möglich ist, würde ich Ihnen gern schriftlich beantworten.