Aspekt. Denn wenn Sie sich anschauen, wir haben in Thüringen die erste Hochschule, die FSU zusammen mit der Leibniz-Universität in Hannover, die deutschlandweit die erste Hochschule gewesen ist, die die Charta „Familie in der Hochschule“ unterschrieben hat. Wir kennen beim UKJ bestimmte Bereiche. Insofern würde ich mich freuen, wenn wir dieses Thema „Familienfreundlichkeit/familienfreundliches Studium“ ein bisschen breiter aufziehen. Das hatte ich auch so verstanden, dass der Kollege Schaft das so ein bisschen in den Blick genommen hat. Da können wir gemeinschaftlich mehr erreichen für das, was uns wichtig ist, nämlich dass wir ein – sage ich mal – Klima an den Thüringer Hochschulen haben, in dem wir motivierte Professoren und einen wissenschaftlichen Mittelbau haben, der auf stabilem Fundament arbeiten kann. In der Tat ist es so, dass wir einen größeren Teil haben, der nur befristete Arbeitsverträge von manchmal nur einem Jahr oder manchmal sogar weniger hat; wenn wir uns jetzt gerade noch mal die studentischen Hilfskräfte angucken, da sehen wir es dann noch deutlicher, da ist es noch weniger. Ich glaube, sich das in Gänze mal anzuschauen, kann sicherlich sinnvoll sein. In dem Antrag hier scheint mir das nicht ganz so durchzuschimmern und deswegen sehen Sie es mir nach, aber den werden wir ablehnen. Schönen Dank!
Vielen Dank. Seitens der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redemeldungen vor, sodass ich jetzt für die Landesregierung Herrn Staatssekretär Hoppe das Wort gebe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, aus Sicht der Landesregierung ist eine Veränderung des Rechtsrahmens für den Einsatz von Lehrbeauftragten an Thüringer Hochschulen, wie er von der Fraktion der AfD gefordert wird, nicht erforderlich. Durch das Thüringer Hochschulgesetz, die Verwaltungsvorschrift zur Höhe der Vergütung von Lehraufträgen und die diese konkretisierenden Satzungen der Hochschulen besteht bereits jetzt ein ausreichender Rechtsrahmen.
Lehrbeauftragte nehmen einen wichtigen Platz im Wissenschaftsbetrieb ein. Vorrangiges Ziel ist es, externe Expertise mit in die Hochschulen einzubringen. Es sollen Dozentinnen und Dozenten aus der beruflichen Praxis gewonnen werden, die das Lehrangebot der hauptberuflich Lehrenden an der Hochschule sinnvoll ergänzen – ich betone: sinnvoll ergänzen – und nicht dauerhaft ersetzen. Oft sind es auch Drittmittelbeschäftigte auf Teilzeitstellen oder wissenschaftliche Mitarbeiter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen, die sich in die Lehre
Überdies können Lehrbeauftragte zur zeitweisen Überbrückung eines vorübergehend nicht gedeckten Lehrbedarfs, beispielsweise die Vakanz einer Professur, Absicherung der Lehre bei Forschungssemestern oder Elternzeit, Krankheitsvertretung, eingesetzt werden.
Zu den Arbeitsbedingungen und der wirtschaftlichen Situation von freiberuflichen Lehrbeauftragten und Honorarkräften ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es aus unserer Sicht verfehlt wäre, so pauschal wie in der Begründung des Antrags von „prekären Beschäftigungsbedingungen“ zu sprechen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Anteil der Lehrbeauftragten diese Tätigkeit lediglich als Nebentätigkeit zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis, etwa als Beamter, Richter oder Tarifbeschäftigter oder in Ergänzung zu einer freiberuflichen Tätigkeit als Anwalt, Notar, Ingenieur oder Wirtschaftsprüfer ausübt und damit wirtschaftlich und sozial abgesichert ist.
Es könnte auch das Gegenteil bewiesen werden. Und wenn es entsprechende Fälle gibt, Einzelfälle, wäre ich auch für konkrete Hinweise dankbar. Soweit Aufzeichnungen der Hochschulen vorliegen, die allerdings nicht lückenlos sind, wissen wir, dass diese Beschreibung, nämlich in Nebentätigkeit tätig zu sein, auf etwa 75 bis 95 Prozent der Lehrbeauftragten zutrifft.
Auch mit Blick in die amtliche Statistik hat es zumindest im Vergleich zwischen 2013 und 2010 keine Ausweitung von Lehraufträgen gegeben. Die Zahlen sind relativ konstant gewesen, eine leicht rückläufige Entwicklung von 3.236 auf 3.170 Lehraufträge. Dennoch lässt sich nicht ausschließen, dass es auch eine gewisse Anzahl von Lehrbeauftragten gibt, die allein von Lehraufträgen leben und dementsprechend weder ein befriedigendes Einkommen erzielen, noch durch anteilige Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers ihre soziale Absicherung verbessern können. Es ist allerdings fraglich, ob das Land oder die Hochschulen überhaupt in der Lage sind, das Problem jedenfalls durch rechtliche Regelungen zu lösen. Vielmehr könnte in die nach dem Koalitionsvertrag vorgesehene Erarbeitung von Leitlinien zu guter Arbeit in der Wissenschaft auch die Gruppe der Lehrbeauftragten einbezogen werden, beispielsweise bei der Ausschöpfung des Vergütungsrahmens, der Regelungen bis zu 55 Euro vorsieht und in Ausnahmefällen auch darüber hinaus, teilweise deutlich darüber hinaus. Insofern ist es eher eine Frage des Lebens
Es besteht im Übrigen keine gesetzlich oder tarifvertraglich begründete Pflicht zur Anpassung der Vergütungssätze für freiberufliche Lehrbeauftragte und Honorarkräfte. Eine solche Anpassungsautomatik wäre auch systemwidrig. Wir kennen sie nicht einmal im Beamtenrecht und in der Beamtenbesoldung oder bei den Tarifbeschäftigten des Tarifs der öffentlichen Länder.
Die Frage der Statusrechte von Lehrbeauftragten ist im Übrigen im Hochschulgesetz geregelt. Demnach sind Lehrbeauftragte Angehörige der Hochschule, sie stehen also in keinem Mitgliedschaftsverhältnis zur Hochschule und sind damit in Hochschulgremien nicht vertreten. Die bestehende Regelung ist auch deshalb sachgerecht, da Lehrbeauftragte ihre Lehrtätigkeit an der Hochschule in der Regel nur gastweise, vorübergehend und eben nebenberuflich ausüben.
Auf jeden Fall ist die von der AfD geforderte Regelung, planmäßig stattfindende Lehrveranstaltungen ausschließlich durch Festangestellte durchführen zu lassen, nicht zielführend. Bereits auf der Grundlage der geltenden Rechtslage besteht der Grundsatz, dass Lehrbeauftragte nur zur Ergänzung des Lehrangebots eingesetzt werden. Damit ist bereits jetzt gesetzlich untersagt, dass Pflichtlehrangebote dauerhaft oder insgesamt durch Lehraufträge abzudecken sind. Darüber hinausgehender Regelungsbedarf besteht also nicht. Vielen Dank.
Danke schön, Herr Präsident. Ich wollte eigentlich vor der Landesregierung, aber ich wurde übersehen. Danke, dass ich jetzt darf. Herr Schaft, ich finde Sie fast schon niedlich bei dem, was Sie erzählen. Eine Sache haben Sie richtig erkannt: Eigentlich hapert es an der Finanzierung der Hochschulen. Wir haben uns aber gedacht, na ja, die rotrot-grüne Landesregierung wird nicht zustimmen, wenn die AfD Vorschläge macht, wie sie die Hochschulen zu finanzieren hat, nämlich deutlich besser als jetzt. Deswegen dachten wir, wir probieren es mal mit den armen Lehrbeauftragten, denen es am schlechtesten geht. Von daher, wenn da mehr von der Finanzierung her kommt, da freuen wir uns und warten auf den Gesetzentwurf.
Herr Voigt, Sie haben auch einiges erkannt, was die Finanzierung der Hochschulen angeht, die Familie und auch die Novellierungsbedürftigkeit des
Thüringer Hochschulgesetzes. Ich frage mich da nur, Sie hatten eigentlich genug Zeit, das in den letzten Jahren zu erledigen. Oder?
Auf einen weiteren Punkt, der genannt wurde, möchte ich noch einmal eingehen. Das, was die Lehrbeauftragten eigentlich machen sollen, ist ja, die externe Expertise in die Hochschulen einzubringen. Das heißt, sie sollen den normalen Lehrbetrieb ergänzen und den Austausch zwischen den Hochschulen fördern. Das wird aber dadurch konterkariert, dass man die Hochschulen nicht anständig finanziert und die Hochschulen deswegen die normalen Leute nicht mehr einstellen können, sondern stattdessen Lehrbeauftragte nehmen müssen, sprich, man könnte genauso gut auch da ansetzen. Ich hoffe, Sie tun das. In der Zwischenzeit könnte man aber den Lehrbeauftragten einmal helfen, mit ihren 19 Euro ist das nicht geregelt, vor allem, wenn man eine Familie gründen möchte.
Das ist im Übrigen auch die gleiche Situation, wie sie bei den Musikschulen ist. Vielleicht, Herr Voigt, hätten Sie da in letzter Zeit mal etwas machen können? Bei den Musikschulen ist es genau das Gleiche, Externe sollen den Unterricht bereichern, was weiß ich, wenn Sie den Unterricht „Harfe“ haben, da gibt es nicht so viele Interessenten. Für so etwas ist das gedacht und nicht für den Großteil der Musikschullehrer. Vielleicht nehmen Sie sich das alle zu Herzen und es ändert sich etwas. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Muhsal. Das Wort hat nun der Herr Abgeordnete Dr. Voigt für die CDU-Fraktion.
Frau Muhsal, schönen Dank noch mal für die Intervention. Natürlich kennen wir das aus dem Bereich Musikschulen, wir kennen das aus dem Bereich Volkshochschulen. Man kann das jetzt durchgehen. Es gibt unterschiedliche Lösungsvarianten dafür, manchmal, wenn man auch flexible Instrumente braucht, manchmal, wenn man auch etwas Spannendes zusätzlich machen will, aber weil wir auch die rechtliche Situation haben, dass eigentlich ein Großteil des Lehrangebots nicht über Lehrbeauftragte abgedeckt werden kann. Das ist eine Situation, die wir zumindest innerhalb der Thüringer Hochschulen kennen; bei der Dualen Hochschule oder bei der Berufsakademie ist es ein bisschen anders.
Sie haben jetzt die Finanzierung angesprochen. Da will ich schon noch mal eines festhalten: Wenn Sie sich – Sie waren ja auch im letzten Ausschuss gewesen; ach nein, das war Herr Möller, der war zum ersten Mal da, genau, und Sie waren zum ersten Mal nicht da. Da müssen Sie sich mal ein bisschen mehr austauschen. Wir haben bestimmt eine Stunde über das Thema „Finanzierung der Thüringer Hochschulen“ gesprochen. Es ist Ihnen vielleicht auch von Herrn Möller berichtet worden, dass wir substanzielle Steigerungen in der Thüringer Hochschullandschaft hatten – in der letzten Rahmenvereinbarung III – und wir auch in der Grundmittelfinanzierung – wenn Sie sich jetzt mal den bundesweiten Maßstab anschauen – in Thüringen schon ganz gut sind. Jetzt wird Ihnen aus den Hochschulen immer berichtet werden: Das ist nicht genug. Das hängt auch ein bisschen damit zusammen, dass wir nicht konsequent genug auf bestimmte Profilbildungsmaßnahmen der Hochschulen geachtet haben. Die Kritik würde ich sogar gern annehmen, weil ich eben glaube, dass wir bestimmte – sage ich mal – Leistungen nicht doppelt anbieten müssen. Damit meine ich nicht notwendigerweise akademische Leistungen, sondern bestimmte Dienst- und Serviceleistungen, die wir auch in der Hochschullandschaft kennen. Deswegen haben wir das in der Hochschulstrategie auch formuliert. Wenn diese Koalition versuchen würde, die Hochschulstrategie umzusetzen, dann, glaube ich, könnten wir da auch mehr Geld freilenken für das wissenschaftliche Personal und für die bessere Bezahlung. Wenn uns das gemeinschaftlich gelingt, können wir das gern machen. Aber mit der Vorlage dieses Antrags haben Sie jetzt nicht dazu beigetragen, nur ansatzweise die Probleme anzusprechen, die tatsächlich – sage ich mal – die Finanzierung der Thüringer Hochschullandschaft ausmachen.
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen mir nun nicht vor, sodass wir direkt zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung kommen. Beantragt wurde die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft. Ich frage: Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Also die AfD-Fraktion wäre das vielleicht, wenn ich das so sagen darf. Vielen Dank. Gegenstimmen? Bei einer übergroßen Mehrheit
von Gegenstimmen – Enthaltungen frage ich auch noch ab – und 1 Enthaltung ist diese Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft abgelehnt.
Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion der SPD, der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen ist er abgelehnt. Enthaltung? Eine des Abgeordneten Fiedler – das nehmen wir auch in das Protokoll auf. Vielen Dank.
Digitalisierungsstrategie 2020 Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/229 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 6/285
Ich frage: Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Bitte, dann haben Sie das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete, bekanntlich hinkt Deutschland beim sogenannten Netzausbau hinterher. Damit die Kluft zu anderen Hochtechnologiestaaten nicht zunehmend größer wird, ist die Erarbeitung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie auch für den Freistaat Thüringen eine der drängendsten Aufgaben. Vor diesem Hintergrund begrüßt die AfD-Fraktion den Antrag der CDU-Fraktion zur Digitalisierungsstrategie 2020. Darin wird die Landesregierung aufgefordert, wettbewerbsfähige digitale Infrastrukturen zu schaffen. Allerdings halten wir den Ansatz der Union in manchen Punkten noch für verbesserungswürdig. Daher schlagen wir einige Änderungen vor.
Wir setzen uns für eine Änderung dahin gehend ein, dass eine Konvergenz zum Zeitplan der Bundesregierung hergestellt wird. Demnach ist der Breitbandausbau mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde bis 2018 stabil und flächendeckend, das heißt für alle Haushalte in der Bundesrepublik, fertigzustellen. Es gibt unseres Erachtens keinen vernünftigen Grund, den Zeitplan für den Thüringer Netzausbau bis zum Jahr 2019 zu strecken. Erst eine klare zeitliche Bestimmtheit ermöglicht es über
haupt, einen verlässlichen Rahmen für die Koordination der beteiligten Akteure, die Definition weiterer Meilensteine sowie strukturierte und aufeinander abgestimmte Arbeitspakete mit einer entsprechenden Terminierung zu schaffen.
Der Meilenstein „Fertigstellung“ muss also im Jahr 2018, und zwar tagesgenau, terminiert werden. Dies ist aus unserer Sicht eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Durchführung von Projekten, insbesondere des wichtigen Infrastrukturprojekts „Breitbandausbau Thüringen 2018“. In diesem Sinne sind die von uns eingebrachten Änderungen des CDU-Antrags zu verstehen.
Lassen Sie mich bitte ein paar Worte zum Entschließungsantrag der AfD ausführen. Meine Damen, meine Herren, es ist doch wohl zu wenig, unter einer landesweiten Digitalisierungsstrategie lediglich den Ausbau der Breitbandinfrastruktur, ein kostenloses öffentliches WLAN oder die Förderung von Industrie-4.0-Konzepten zu verstehen. Die Landesregierung muss sich schon stärker engagieren, damit Thüringens Digital- und Netzpolitik attraktiv auf Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft wirkt. Vergessen wir zunächst nicht: Der zügige Ausbau des Breitbands ist in der Tat der Wachstumsfaktor für die Wirtschaft im 21. Jahrhundert. Die allgemeine gesellschaftliche Relevanz eines stabilen Hochgeschwindigkeitsnetzes ist unbestritten. Wer den rechtzeitigen Anschluss an die digitale Welt verpasst, wird isoliert. Und einer Isolation von gesellschaftlichen Gruppen oder innovativen Wirtschaftszweigen treten wir entschieden entgegen.
Meine Damen, meine Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle die Überlegungen mit dem Vergleich weiterführen: Die Schaffung einer digitalen Infrastruktur lässt sich nämlich mit der Schaffung einer …
Herr Krumpe, Entschuldigung. Ich möchte noch mal um etwas mehr Aufmerksamkeit für den Redner hier im Saal bitten und würde darum bitten, dass die Gespräche am Rande des Plenums vielleicht nach draußen verlagert werden. Das erhöht die Aufmerksamkeit erheblich.