Also der klassische Fall des Datenschutzbeauftragten ist völlig anders. Trotzdem, Frau Berninger, ich höre immer gern zu und heute ganz besonders.
Meine Damen und Herren, Sie werden es auch nicht gern hören, aber vor Ihnen steht ein Prophet am Rednerpult. Vor einem Monat etwa stand ich hier und habe Ihnen gesagt: Bei der Frage Immelborn-Untersuchungsausschuss, da geht es um Zank zwischen Altparteien und um nichts anderes, um „olle Kamellen“ aus der letzten Legislaturperiode zwischen einem SPD-Datenschutzbeauftragten und der damaligen Regierungsfraktion, die heute neben uns in der Opposition sitzt, und um nichts anderes. Genau diese prophetische Gabe hat sich dadurch gezeigt, dass genau das passiert ist: Eine Sondersitzung des Justizausschusses jagte die andere, die Politiker stritten sich, wie Politiker sich eben streiten,
also auch auf einem Niveau, das sogar für uns von der Niedrigkeit her überraschend war, was sich da abgespielt hat.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Niedrigkeit beim Ni- veau kennen Sie sich aus!)
Also, Zank zwischen Altparteien – eigentlich geht uns das gar nichts an. Ich stand hier auch als Prophet und habe Ihnen gesagt: Wir als AfD – eine Fraktion, die neu im Landtag sitzt, die über elf Fraktionsmitglieder verfügt – haben nicht den leisesten Zweifel daran, dass dieser Ausschuss zulässig ist.
Sie mit Ihren Regierungsblockfraktionen mit 46 Mitgliedern, Scharen und Heerscharen von Mitarbeitern und Referenten, Zugriff auf die Ministerien, Sie kamen zu einem gegenteiligen Schluss.
Ja, absolut. – Daraufhin haben wir dann die Anhörung, die auch überflüssig war, im Ausschuss durchgeführt und der Ausschuss kam dann nach Ihrer wunderbaren Zuarbeit zu dem Ergebnis, das wir schon vor einem Monat kannten, dass es nämlich gar kein Problem damit gibt, dass der Ausschuss natürlich zulässig ist, und zwar genau so, wie die CDU ihn sich wünscht. Auch insoweit prophetische Gaben!
Nicht ganz so weit gehen die prophetischen Gaben beim dritten Punkt, den ich vor einem Monat angesprochen habe, nämlich den, dass dieser Streit Thüringen keinen Millimeter weiterbringen wird.
Sie werden sich wieder zoffen im Untersuchungsausschuss, Sie werden wertvolle Lebenszeit verschwenden und wie sagt man bei der Sitzung – das ist der Sieg des Hintern über den Kopf –, diesen Sieg wird der Hintern wahrscheinlich davontragen in diesem Untersuchungsausschuss.
Also, es wird immer hinreichender deutlich, dass wir den Ausschuss für überflüssig halten, gleichwohl aber die Minderheitenrechte in diesem Parlament achten – wir gehören nicht zuletzt auch zu dieser Minderheit – und wir deshalb diesem Ausschuss zustimmen würden und auch werden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In dieser Sache gehören Sie nicht zu dieser Minderheit!)
Hinzu kommt natürlich, dass wir der charmanten Kollegin Henfling den Vorsitz gönnen und auch deshalb nicht anders können, als dem Ausschuss zuzustimmen. Wir hoffen sehr, dass Sie dann unter der Stellvertretung mit unserem Herrn Rudy, der hoffentlich nach parlamentarischen Gepflogenheiten von Ihnen auch akzeptiert wird, vernünftig arbeiten werden.
Meine Damen und Herren, ein Gerücht kursiert hier durch die Gänge und das möchte ich am Ende noch einmal ansprechen, weil ich hoffe, dass Sie das ausräumen können. Es kursiert das Gerücht, dass dieser Zirkus, was die Zulässigkeit, den Ausschuss einzusetzen, anging, nur deshalb veranstaltet wurde, um die Reihenfolge der Einsetzung der Ausschüsse zu ändern, nämlich dass nicht der Immelborn-Ausschuss vor dem NSU-Ausschuss eingesetzt wird, weil ansonsten die werte Kollegin Marx, die ich sehr schätze, den Vorsitz im NSUAusschuss nicht bekommen hätte. Dieses Gerücht –
ist nicht wahr? Ich bin dankbar, denn wenn es wahr wäre, dann muss ich sagen, eine solch perfide Politik hätte ich im Thüringer Landtag nicht erwartet und das hätte mich sehr enttäuscht und Sie hoffentlich auch. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Brandner, Sie haben sich ja zweimal umgedreht und ich erteile Ihnen jetzt zu Ihrer Äußerung mit dem Hinterteil, und natürlich haben wir auch keinen Zirkus, eine Rüge.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich reden wir hier über ein ernsthaftes Thema, dachte ich. Deswegen werde ich auf die Blasphemie von Herrn Brandner auch nicht weiter eingehen. Nur so viel: Hochmut kommt vor dem Fall. Seien Sie sicher, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir haben im Justizausschuss in der Tat eine sehr spannende Sitzung erlebt, weil dort zwei Sachverständige aufgetreten sind, die sehr detailliert ihre jeweiligen Positionen dargelegt haben. Ich würde das nicht als einen Streit bezeichnen, den wir dort erlebt haben, sondern als etwas, was viel zu selten stattfindet, nämlich einen fundierten Austausch unterschiedlicher Positionen und dafür bin ich in der Tat sehr dankbar,
denn es ging um eine sehr grundsätzliche Frage. Es ging darum, zu schauen: Gibt es gegebenenfalls verfassungsrechtliche oder europarechtliche Zweifel, die begründet sind bei der Einsetzung des von einer Minderheit beantragten Untersuchungsausschusses zu Immelborn? Wir sind nach ausführlicher Beratung zu dem Schluss gekommen, dass verfassungsrechtliche Bedenken in der Tat nicht bestehen, wohl aber europarechtliche Bedenken. Das muss uns selbstverständlich zu denken geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das betrifft insbesondere eine Vielzahl von Fragen, die von den Antragstellenden aus der CDU formuliert wurden. Ich will ganz deutlich sagen, wir als Fraktion bestehen nicht auf einer Klärung dieser schwerwiegenden Rechtsfragen im Vorfeld des Ausschusses, weil es uns ganz wichtig ist, Minderheitenrechte niemals zu beschneiden. Deswegen haben wir auch über diese Inhalte an der Stelle nicht diskutiert.
Wir betrachten das Minderheitenrecht als hohes Gut der parlamentarischen Demokratie. Wenn ich in die Verfassung, in § 64, schaue, dann gehe ich davon aus,
dass nach der erfolgten Prüfung, die uns nach dem Untersuchungsausschussgesetz zusteht, die auch im Justizausschuss durchgeführt wurde, heute dieser Ausschuss selbstverständlich eingesetzt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. Allerdings werden wir im Ausschuss sehr genau darauf achten,
dass nicht gegen die Europäische Datenschutzrichtlinie und die Grundsätze des Urteils des EuGH aus dem Jahr 2010 verstoßen wird. Da freue ich mich ja, wenn Herr Mohring da auch sehr genau darauf achten möchte.
Ich sage es noch mal: Die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten ist für einen wirksamen Datenschutz unerlässlich. Ich hoffe, da sind wir uns alle einig. Eine unzulässige Ausforschung gerade dieses Beauftragten darf niemals betrieben werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.