Ich verweise nur auf die Fakten, die sind nachzulesen beim Landesamt für Statistik und sind der Kassenstatistik für das Jahr 2016 entnommen. Demnach haben die Thüringer Kommunen im Jahr 2016 386 Millionen Euro Mehreinnahmen als im Jahr 2014. Das betrifft alle drei Säulen, nämlich die eigenen Steuereinnahmen sind gestiegen, die Zuweisungen innerhalb des Finanzausgleichs sind gestiegen und die Zuweisungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs – alle drei. Ich kann manche Gemeinden verstehen, die sagen, das ist immer noch nicht genug. Aber die These aufzustellen, wir hätten gekürzt oder die Kommunen hätten weniger, das ist nicht richtig.
Darum bitte ich einfach um Versachlichung. Ich stelle mich gern der Debatte, dass es nicht reicht. Aber ich weise zurück, dass uns unterstellt wird, wir hätten gekürzt.
Wenn ich den Zeitraum 2000 bis 2016 betrachte, also einen längeren Zeitraum, dann sind folgende Fakten zu benennen: Die Einnahmen der Thüringer Kommunen sind von 4 auf 6 Milliarden Euro gestiegen, also um ein Drittel. Die Investitionen sind im gleichen Zeitraum von 900 Millionen Euro auf 500 Millionen Euro gesunken. Der Anteil der Ausgaben für nicht gesetzliche Leistungen – also für die sogenannten freiwilligen Leistungen – ist von 11 auf 7 Prozent gesunken. Was sagen uns diese drei Zahlen? Dass zu viel Geld in die Strukturen fließt und zu wenig in Investitionen und in die freiwilligen Aufgaben – das sind gerade die, die Selbstverwaltung ausmachen.
Also obwohl ein Drittel mehr Einnahmen vorhanden sind, sind in zwei wichtigen Bereichen, die Selbstverwaltung ausmachen – nämlich Investitionen und Zuschüsse für freiwillige Aufgaben –, die Ausgaben gesunken. Das ist ein Beleg dafür, dass wir uns mit der Struktur beschäftigen müssen. Es ist doch nachvollziehbar: 849 Gemeinden haben wir, davon 571 mit weniger als 1.000 Einwohnern. Da können Sie noch so viel Geld hineingeben, die sind strukturell einfach nicht in der Lage, den heutigen Herausforderungen zu genügen. Das ist kein Vorwurf an die Akteure. Ich kenne Bürgermeister, die sich selbst auf einen Multicar setzen, um Winterdienst zu machen. Das kann doch aber nicht die Lösung sein.
Ich habe hohe Achtung vor den Leuten, die in den Kleinststrukturen arbeiten. Aber das Geld versickert in der Verwaltungsgemeinschaft, in der Verwaltung. Bei den Gemeinden kommt es nicht an. Ähnlich ist es bei den Landkreisen und kreisfreien Städten – auch noch einmal: kein Vorwurf an die Akteure. Aber wir haben Doppelstrukturen auf engsten Räumen. Diese können wir uns einfach nicht mehr leisten. Wir brauchen da mehr Geld für Investitionen.
Man kann also tatsächlich viele Dinge heranziehen, man kann auch kritisch zur Gebietsreform stehen. Das ist unstrittig. Ich bitte aber einfach darum, diese Fakten, die für jedermann beim Landesamt für Statistik nachlesbar sind, zur Kenntnis zu nehmen, in die Debatte mit einzubringen und sie richtig zu bewerten. Danke.
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann erhält die Landesregierung das Wort, Herr Staatssekretär Höhn.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal sei mir gestattet, mich für die sehr lebhafte und fachlich manchmal mehr und manchmal weniger fundierte Debatte zu bedanken. Es ist wirklich ein Abriss dessen, was ich auch in den letzten Wochen und Monaten in den Kommunen erlebt habe, die ich wirklich zahlreich besucht habe.
Ich will mich auch an dieser Stelle ganz herzlich bei den Mitgliedern der regierungstragenden Fraktionen für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs bedanken, denn es werden hier wirklich wichtige Grundlagen für die Weiterführung der – Herr Henke, hören Sie bitte zu – Gemeindegebietsreform in Thüringen geschaffen. Ich hatte vorhin den Eindruck, Sie meinten das Thema „Kreisgebietsreform“. Ich will Sie an dieser Stelle ganz vorsichtig korrigieren. Dieser Gesetzentwurf trägt nach der Nichtigkeitserklärung des Vorschaltgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof vom 9. Juni der vielfach geforderten Rechtssicherheit für freiwillige Gemeindeneugliederungen Rechnung. Was diese vielfach geforderte Rechtssicherheit betrifft, meine Damen und Herren, habe ich das in den letzten Wochen und Monaten in vielen Versammlungen gemeinsam mit Bürgermeistern, Stadträten, Gemeinderäten und Gemeinschaftsversammlungen erlebt. Dabei waren viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von den Christdemokraten, Freien Demokraten und den freien Wählern, die sich zum einen darüber beklagt haben, dass mit dem Wegfall des Vorschaltgesetzes die Rechtssicherheit weg ist. Sie waren durchaus dankbar dafür; sie waren nicht mit allen Regeln einverstanden, die darin enthalten waren, aber sie waren durchaus einverstanden damit, dass es überhaupt Regeln gibt. Und dass die Forderung nach diesen Regeln erneut aufgekommen ist, das kann ich schon nachvollziehen. Das waren nicht zuletzt auch Ihre Kolleginnen und Kollegen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von der CDU, die diese Rechtssicherheit eingefordert haben, die wir jetzt mit diesem Gesetzentwurf schaffen. Die rechtlichen Bedenken, die vorgebracht wurden, werden mit diesem Gesetzentwurf aufgegriffen.
Wir haben ein Ziel, nämlich dass wir die freiwilligen Gemeindeneugliederungen rasch und unkompliziert voranbringen wollen. Und ja, es ist richtig – und das kann man, wenn man böswillig ist, als Vorwurf auslegen, aber es ist nun mal eine Tatsache –, dass der vorliegende Gesetzentwurf im Wesentlichen die im Vorschaltgesetz geregelten Änderungen der Thüringer Kommunalordnung aufgreift, nämlich die, die damals in Artikel 2 des Vorschaltgesetzes enthalten waren, damit diese wirklich erneut wirksam werden können, und die den freiwilligen Neugliederungsprozess auf diese Weise unterstützen. Genau
Es liegt bereits eine Reihe von Anträgen auf freiwillige Neugliederung vor. Es ist schon mehrfach erwähnt worden, der Referentenentwurf für das erste Neugliederungsgesetz befindet sich in der Ressortabstimmung und wird – wie geplant und wie angekündigt – in der nächsten Woche vom Kabinett zum ersten Mal gelesen. Diese Gemeinden in ihren Bestrebungen auf zeitnahe Schaffung zukunftsfähiger Strukturen zu unterstützen, das ist uns ein wesentliches Anliegen.
Aber, meine Damen und Herren, auch die Gemeinden, die noch vor der Herausforderung der Neustrukturierung stehen, müssen sicher sein können, dass ihre Beschlüsse rechtssicher sind. Gerade das wurde auch von Ihnen, Herr Kellner, vorhin angemahnt. Der Gesetzentwurf schafft diese Grundlagen und die damit einhergehende Verbindlichkeit und er wird wesentlich dazu beitragen, dass die Mandatsträger in den Gemeinderäten, in den Stadträten, die jetzt noch zögern, ihre Gemeinden in eine verlässliche und effiziente und auch bürgernähere Zukunft führen. Dazu leisten auch die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen des Artikels 2 ihren Beitrag, nämlich die geplanten erheblichen Finanzhilfen, die bis auf eine einzige Ausnahme eins zu eins aus dem ehemaligen Artikel 3 des Vorschaltgesetzes übernommen wurden. Die einzige Änderung – auch die ist schon von den Kollegen der Koalition erwähnt worden – betrifft die Neugliederungsprämie, die in der Tat die doppelte Höhe aufweist, als das ursprünglich geplant gewesen ist.
Das haben wir aus drei Erwägungen, aus drei Überlegungen heraus getan: Zum Ersten wird durch die Förderung der freiwilligen Neugliederung zunächst einmal ein Anreiz geschaffen, meine Damen und Herren. Herr Henke, es wird kein Zwang geschaffen. Sie haben das vorhin so formuliert, als würden wir die Kommunen mit Geld zwingen. Mein Gott, was ist das für eine krude Vorstellung! Es wird ein Anreiz geschaffen, freiwillige Beschlüsse zur Bildung neuer oder erweiterter Gemeinden zu schaffen. Zweitens fangen die Strukturbegleithilfen finanzielle Schieflagen auf, die durch die Neugliederung mit leistungsschwächeren Gemeinden entstehen können, weil wir durchaus eine schon vom Kollegen Kuschel zu Recht beschriebene unterschiedliche Entwicklung und Finanzausstattung in unseren Kommunen zu verzeichnen haben. Das dritte Element ist, dass durch die besondere Entschuldungshilfe gewährleistet wird, dass die neu gegliederten Gemeinden nicht von Anfang an in erheblichem Maß durch strukturelle Erschwernisse belastet werden, die sich aus den bisherigen Strukturen ergeben. Man kann es auch anders, volks
tümlicher ausdrücken: Es ist eben auch notwendig – und da hilft nicht der Blick zurück, warum das so geschehen ist, sondern es hilft nur der Blick nach vorn. Manche Bräute für die kommunalen Hochzeiten müssen eben auch erst mal etwas geschmückt werden.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist also genau Ausdruck von bürgernahem, zukunftsorientiertem und verantwortungsvollem Denken und gerade eben nicht verwaltungsbürokratisch oder technokratisch zu betrachten. Denn die Menschen, vor allem in den ländlichen Gebieten – das wird ja immer wieder betont, gerade von Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition –, haben auch ein Recht auf starke, entscheidungsfreudige oder eben auch handlungs- und leistungsfähige Verwaltungen, die ihnen ein Umfeld gewährleisten, in dem es sich lohnt zu leben
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle einige auch wesentliche Punkte hervorheben, die mich bei diesem Gesetzentwurf beschäftigen. Wir haben das jetzt schon in mehreren Redebeiträgen richtigerweise gehört, nicht in allen, aber in einigen schon: Größere Gemeinden – das ist das Ziel, ob nun als Land- oder als Einheitsgemeinde – eröffnen eben auch – nicht nur, aber eben auch – größere Handlungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume für Aufgabenerfüllung, für Sicherung der kommunalen Daseinsvorsorge, aber eben auch für Investitionen. Sie kennen alle die Beispiele. Eben kamen die Zahlen, wie viele Gemeinden wir unter 1.000 oder unter 500 oder unter 100 Einwohnern haben. Es gibt kleine Gemeinden.
Ich habe zum Beispiel mit der Bürgermeisterin der Gemeinde Wangenheim gesprochen. Ich weiß nicht, wer von Ihnen weiß, wo das liegt. Das ist in der VG Mittleres Nessetal. In dieser sehr überschaubaren, wunderschön gelegenen und wirklich idyllischen Gemeinde haben sie ungefähr 15 bis 20 Brücken zu bewältigen und die meisten davon sind in einem Zustand, dass man – fahren schon gar nicht mehr – kaum noch darüber gehen kann. Dieser Investitionsbedarf für einen solch kleinen Ort übersteigt eben auch die Möglichkeiten einer Gemeinde in dieser Größenordnung. Diese Probleme können nur in der Gemeinschaft, in größeren Gemeinden gelöst werden. Natürlich ist da nicht jeder jedes Jahr dran. Das Wichtige ist dabei auch ein koordinierter Ausbau oder die Planung dafür, wie man die einzelnen Ortsteile entwickelt. Aber insgesamt gesehen, zeigt auch die Entwicklung der schon bestehenden Einheitsgemeinden seit über 20 Jahren – wir haben ja seit 1992 Einheitsgemeinden –, dass gerade die nicht zu den schwächsten innerhalb Thüringens gehören.
Meine Damen und Herren, zugleich kann ich wirklich allen Beteiligten versichern, dass durch die freiwilligen Zusammenschlüsse keine spezifischen oder speziellen Merkmale oder Identitäten ihrer Gemeinde verloren gehen werden, denn – Sie können das unschwer in diesem Gesetzentwurf nachlesen – die geplanten Stärkungen des Ortschafts- und Ortsteilrechts, einschließlich des Ortsteilbudgets, werden die bereits bestehenden Möglichkeiten, das Gemeindeleben vor Ort zu gestalten, noch mal deutlich stärken.
Die größeren Gebietseinheiten bedeuten eben nicht das Ende der örtlichen Gemeinschaft. Ich könnte Ihnen das jetzt am eigenen Erleben und am eigenen Beispiel meiner eigenen Gemeinde erklären, aber das habe ich – glaube ich – an dieser Stelle schon oft getan, deswegen kann ich darauf verzichten. Aber es ist eben das Gegenteil der Fall. Es wird kein Verein deswegen untergehen, im Gegenteil, bei uns sind beispielsweise neue entstanden. Das soziale Zusammenleben hängt ja von den Bürgerinnen und den Bürgern ab und nicht vom Sitz der Verwaltung. Deshalb ist es mir wichtig, nochmals zu betonen: Die Möglichkeiten der Überleitung von Ortsteilen und Ortschaften nach der Gemeindeneugliederung stellen sicher, dass Gewachsenes und auch Vertrautes weiterhin Bestand haben, meine Damen und Herren.
Ich möchte Sie deshalb bestärken, Ihre Argumente – der Appell geht vornehmlich an die Abgeordneten der Opposition – wirklich noch einmal zu überdenken. Und ich möchte Sie bestärken, den eingeschlagenen Weg mit uns gemeinsam, mit der Landesregierung, mit den die Koalition tragenden Fraktionen zu gehen. Ich wünsche deshalb in diesem Sinne den Beratungen zu diesem Gesetzentwurf einen erfolgreichen Verlauf. Das meine ich so, wie ich es sage.
Meine Damen und Herren, ich will noch ein paar kurze Sätze zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen sagen, in dem es um die Eckpunkte des Leitbilds und der Leitlinie für die Neugliederung der Gemeinden geht. Es ist bekannt – und auch der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 9. Juni dieses Jahres festgestellt –, dass die Grundlage einer flächendeckenden Gebietsreform stets ein Leitbild und Leitlinien sein müssen, mit denen die Ziele der Reform und die Maßnahmen zu ihrer Umsetzung festgelegt werden. Leitbild und Leitlinien bilden nun einmal den Rahmen, der für jede einzelne kommunale Neugliederung konkretisiert werden muss.
Wir haben die Besonderheit in unserem Freistaat Thüringen, dass wir eine sehr genaue Vorgabe durch das Verfassungsgerichtsurteil von 1996 haben, in welchen Schritten dies zu erfolgen hat, nämlich dass neben dem ersten Schritt, der Grund
satzentscheidung, in einem zweiten Schritt Leitbild und Leitlinien als Rahmen festzulegen sind. Und deren Umsetzung – auch das hat das jüngste Urteil erst noch einmal ausdrücklich festgestellt – bedarf eines Schrittes auf der dritten Ebene, nämlich der ganz konkreten Neugliederung, also den Neugliederungsgesetzen, die damit in Verbindung stehen. Und alle Strukturänderungen müssen sich im Zuge einer Gebietsreform daran messen lassen. Das gilt einerseits für die von den Gemeinden beantragten Neugliederungen, aber andererseits muss eben auch der Gesetzgeber bei jeder einzelnen Neugliederung sein Leitbild und seine Leitlinien systemgerecht umsetzen und – wir haben das ja erlebt – wird dabei gegebenenfalls natürlich auch vom Verfassungsgericht überprüft. Das vorliegende Eckpunktepapier enthält eben genau die Kernaussagen des Leitbilds und der Leitlinien für die anstehenden und künftigen Neugliederungen der Thüringer Gemeinden und erschafft damit die auch von Ihnen von der Opposition und von vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern geforderte Rechtsklarheit über die Kriterien, die der Neugliederung zugrunde gelegt werden müssen.
Meine Damen und Herren, damit will ich es an dieser Stelle bewenden lassen und möchte noch mal meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, auch namens der Landesregierung, dass das vorliegende Gesetz und auch der vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen ihren entscheidenden Beitrag dafür leisten, dass wir in Thüringen eine erfolgreiche Phase freiwilliger kommunaler Neugliederungen absolvieren können. Herzlichen Dank.
Vielen Dank. Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir zur Abstimmung kommen können, zunächst zum Gesetzentwurf, dem Tagesordnungspunkt 11 a. Hier war Ausschussüberweisung beantragt, zunächst an den Innen- und Kommunalausschuss. Wer stimmt für diese Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? Gibt es keine. Dann ist diese Überweisung so beschlossen.
Des Weiteren ist beantragt, das Gesetz an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Stimmenthaltungen gibt es keine. So ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen.
Dann lasse ich darüber abstimmen, die Federführung des Innen- und Kommunalausschusses: Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wiederum dafür die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? 2 Gegenstimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Der Rest der AfD-Fraktion.
Dann kommen wir zur Abstimmung zu TOP 11 b, da geht es jetzt um die Eckpunkte des Leitbilds. Hier ist ebenfalls die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss beantragt worden. Nein, ist nicht beantragt worden?
Doch, seitens der CDU. Es gibt den Antrag, und den lasse ich jetzt abstimmen. Wer ist für die Überweisung dieses Antrags, TOP 11 b, an den Innenund Kommunalausschuss, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der CDUFraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus den Koalitionsfraktionen. Stimmenthaltungen? Ja, dann ist bei Nichtbeteiligung der AfD-Fraktion die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen damit direkt zur Abstimmung über den Antrag und stimmen dann also inhaltlich ab. Wer dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 11 b zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Dann ist der Antrag mehrheitlich so angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Gesetz über die Regulierungskammer des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/4816 ERSTE BERATUNG
Wird aus den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung gewünscht? Ja. Dann bitte schön, erteile ich Ihnen das Wort.