Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf regelt die Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde. Diese Behörde soll die Vorschriften zur Regulierung der Stromund Gasnetze zum einen überwachen, aber auch vollziehen. Der Gesetzentwurf regelt dabei sowohl die personelle Struktur als auch den organisatorischen Aufbau der Regulierungskammer. Der nächstmögliche Termin des Einsatzes dieser Behörde ist übrigens der 01.01.2019, denn bis zum 31.12.2018 sind diese Vorschriften durch Organleihe bei der Bundesnetzagentur geregelt.

Dem Thema ging bereits eine große Befassung im Umwelt-, Energie- und Naturschutzausschuss voraus. Die Koalitionsfraktionen hatten einen Selbstbefassungsantrag unter dem Titel „Einrichtung einer Landesregulierungsbehörde, mögliche Kündigung der Organleihe bei der Bundesnetzagentur und Ablösung durch eine eigene Landesnetzagentur“ sechsmal beraten. Dabei gab es eine mündliche Anhörung, aber auch zahlreiche schriftliche Stellungnahmen. Die Kritik der Anzuhörenden war, dass es durch die großen Wege zu hohen Wartezeiten kommt, besonders bei der Bewilligung ihrer Anträge. Wir versprechen uns durch dieses Gesetz, dass wir durch eine eigene Expertise der Landesverwaltung in Regulierungsfragen im Land gewinnen. Wir versprechen uns auch, dass wir durch die fachliche Bewertung durch die Landesregierung für Positionen der Thüringer Netzwerkbetreiber gewinnen können.

Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass auch die CDU-Fraktion sich mit diesem Thema unter dem Titel „Thüringens Gestaltungsspielräume bei der Energiewende stärken“ beschäftigt hat. Für eine Landesenergieagentur haben wir bereits vor etwa zehn Monaten hier im Plenum diskutiert, auch diesen Antrag haben wir im Ausschuss für Umwelt-, Energie- und Naturschutz fortberaten. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Skibbe. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile als Erstem Abgeordneten Harzer, Fraktion Die Linke, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben wieder ein spannendes Thema auf der Tagesordnung, die Landesregulierungsbehörde und Energie sind ja immer etwas für das Ende der Plenarsitzung, so auch heute. Ich sehe schon die Begeisterung, die alle haben, wenn wir uns jetzt noch zwei Stunden in der Debatte zu

diesem Thema üben. Aber ich will es gar nicht so lang machen. Es wird ja schon eine Weile darüber debattiert, die zum 1. Januar 2006 begonnene Organschaft bzw. Organleihe bei der Bundesnetzagentur zu beenden. Die Stadtwerke in Thüringen sind als davon Betroffene seit längerer Zeit in der Diskussion – auch in der Diskussion mit der Landespolitik –, um eine Landesregulierungsbehörde aufzumachen, weil sie sich im Vergleich zu den Großen nicht ausreichend berücksichtigt fühlen, weil ihre spezifischen Aufgaben, ihre spezifischen Sorgen und Probleme in Bonn nicht berücksichtigt werden und weil sie sich auch gegenüber den großer Verbrauchern benachteiligt fühlen. Dazu muss man wissen, dass derzeit nur noch rund ein Viertel der Versorger in Deutschland von der Bundesregulierungsbehörde, von der Bundesnetzagentur, reguliert wird. Die anderen sind schon in den Landesregulierungsbehörden. Zehn Bundesländer haben mittlerweile eine Landesregulierungsbehörde geschaffen – seit Januar vergangenen Jahres mit Mecklenburg-Vorpommern elf Bundesländer. Von daher wurde es, denke ich, auch Zeit für Thüringen, dieses zu tun.

Wir haben in Thüringen zwei Versorger, die nicht der Landesregulierungsbehörde unterliegen werden: Das werden die TEAG sein – also die TEN – und die Erfurter Stadtwerke. Alle anderen werden von dieser Landesregulierungsbehörde profitieren und auch wir als Politik werden davon profitieren: mit der entsprechenden Fachkompetenz in Fragen der Regulierung, in Fragen der Netzgestaltung und der Netzentgelte. Das ist, denke ich, auch ganz wichtig für die Diskussion zu entsprechenden Gesetzen auf Bundesebene, im Bundesrat, die es dort geben wird. Von der Warte aus, denke ich, ist es notwendig, darüber zu reden – und nicht nur zu reden, wie es vorher getan wurde, sondern auch endlich zu entscheiden.

Ich selbst bin im Februar 2015 von den ersten Stadtwerkegeschäftsführern daraufhin angesprochen worden. Wir haben dann in der Koalition das Gespräch gesucht, zum Februar dieses Jahres im Ausschuss einen entsprechenden Antrag eingebracht und mit großem Erfolg dort eine Anhörung dazu durchgeführt. Es gab fast nur positive Stimmen. Einer war dagegen, das war die Verbraucherzentrale, die im Gegensatz zu anderen Verbraucherzentralen, die genau dieser Meinung sind, hier eine abweichende Meinung vertritt. Alle anderen haben sich dafür ausgesprochen und ich denke, wir sollten diesen Weg gehen, wir sollten dieses Gesetz beraten und dann auch in einer der nächsten Sitzungen entsprechend verabschieden.

Wer immer noch nicht glaubt, dass das richtig ist, der hätte sich gestern Abend beim parlamentarischen Abend der VKU mal anhören sollen, was dort von den Geschäftsführern der Stadtwerke gesagt worden ist, auch vom Vorstand der Thüringer

Energie AG, die davon nicht betroffen ist: dass dieser Weg richtig ist. Ich denke, wir machen uns auf diesen Weg und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als Nächster hat Abgeordneter Gruhner von der CDU-Fraktion das Wort.

(Beifall CDU)

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will auch kurz ein paar Bemerkungen machen. Das ist ja ein Thema, wo wir uns im Kern und im Grundsatz einig sind. Kollegin Skibbe hat schon erwähnt, dass wir es gewesen sind, die das Plenum im Februar dieses Jahres schon mal mit diesem Thema befasst haben. Seinerzeit war die Meinungsbildung innerhalb der Koalition noch nicht ganz abgeschlossen. Wir freuen uns, dass die Meinungsbildung jetzt abgeschlossen ist – zumindest lässt der vorliegende Gesetzentwurf dies erahnen.

Ich glaube, es war auch nicht schädlich, dass wir noch mal eine Anhörung im Umwelt- und Energieausschuss gemacht haben. Ich will dem Kollegen Harzer insoweit tatsächlich zustimmen, dass es ein positives Echo für dieses Vorhaben gab – natürlich insbesondere von denen, die es betrifft. Ich glaube, wenn diejenigen, die es betrifft, in Einigkeit darstellen, dass es eine sinnvolle Maßnahme ist, dann ist es auch klug, wenn sich Politik im Interesse der Betroffenen gemeinsam darauf verständigt, die Weichen hier richtig zu stellen. Hier geht es konkret um die Stadtwerke und damit natürlich auch indirekt um die Thüringer Kommunen.

Ich will noch einmal kurz zusammenfassen, warum wir als Union auch schon sehr frühzeitig gesagt haben, wir wollen dem Rechnung tragen, was die kommunalen Stadtwerke hier vortragen. Erstens sind wir der Überzeugung, dass wir in einem wichtigen Kernbereich der Energiewende tatsächlich einen Kompetenzzuwachs im Land erhalten, einen Kompetenzzuwachs – auch, was die Frage der Bewertung von verschiedenen Angelegenheiten in diesem Bereich betrifft. Es ist bereits die Frage der kürzeren Wege für unsere Stadtwerke angesprochen worden, die Frage, dass möglicherweise weniger Bürokratie entsteht, dass Ansprechpartner vor Ort vorhanden sind. Ich glaube, auch das sind wichtige Argumente, die man noch mal unterstreichen sollte. Und in der Tat haben wir eben mehrfach gehört – und deswegen ist dieser Weg im Grundsatz richtig –, dass viele kleine Stadtwerke schon Probleme haben, bei dem Moloch Bundesnetzagentur auch gehört zu werden. Insofern ist es,

glaube ich, nachvollziehbar, dass man sich Ansprechbarkeit vor Ort wünscht.

Letztlich will ich noch mal sagen, dass so eine Landesnetzagentur vor allem auch deshalb Sinn macht, weil die wichtige Frage des Ausbaus der Verteilnetze hier kompetent gebündelt wird, dass es organisatorisch gebündelt wird. Deswegen, glaube ich, gibt es durchaus gute Argumente, diesen Schritt zu gehen.

Ich will aber auch noch mal unterstreichen, dass wir immer gesagt haben, signifikante Mehrkosten darf es für den Steuerzahler, sprich für den Landeshaushalt, nicht geben. Wir haben immer gesagt, wir wollen das, was an Personal notwendig ist, auf das absolut Notwendige beschränken. Ich habe noch mal in das Plenarprotokoll geschaut, als wir das im Februar hier auf die Tagesordnung gesetzt hatten. Damals hat die Ministerin noch gesagt, dass wir ungefähr fünf Leute brauchen, um das Thema anzugehen. Im Gesetz steht jetzt: mindestens vier. Insofern ist es vielleicht eines der wenigen Beispiele, wo auch mal ein bisschen auf uns gehört wurde. Ich glaube, das hat die Sache nur besser gemacht.

Ich will aber auch sagen – und da müssen wir dann schon noch mal im Detail über Ihr Gesetz sprechen –: Sie haben jetzt in Ihr Gesetz reingeschrieben, Sie wollen hier mindestens vier Stellen verankern. „Mindestens“ heißt natürlich dann auch, das könnte ein Freifahrtschein für mehr sein. Deswegen werden wir schon noch mal sehr genau schauen, dass das Parlament hier auch klare Vorgaben macht, dass da nicht am Ende doch ein paar Stellen mehr aufwachsen. Das wäre, glaube ich, auch nicht im Sinne dessen, was wir in der Anhörung gehört haben. Deswegen sagen wir im Grundsatz schon, dass wir zustimmen, aber wir werden uns im Detail mit diesem Gesetz beschäftigen. Das ist der Punkt, wo ich sage, wo wir sagen: Am Ende kann das Gesetz keine Freifahrtscheine verteilen, womit dann doch ohne Parlament hier Stellenaufwuchs organisiert wird. Ich will das auch deswegen noch mal so sagen, weil in der vorangegangenen Debatte auch immer wieder zu diesem Punkt hier im Haus beteuert wurde: Personalaufwuchs wird man dann gegebenenfalls kompensieren, indem man es woanders abbaut. Die Realität lehrt uns ja, zumindest im Umweltbereich, wenn wir mal an das Thema „Grünes Band“ denken, dass da erst mal ordentlich Personal aufgebaut wird. Das wird sich zwar nicht im Stellenplan der Ministerin wiederfinden, aber das Geld wird trotzdem zur Verfügung gestellt. Deswegen will ich nur sagen, dass wir da durchaus immer mit einer gewissen Grundskepsis ausgestattet sind. Ich glaube aber, dass das im Interesse des Thüringer Steuerzahlers ist. Deswegen wird die Frage der Kosten, die Frage der Stellen noch mal eine Bewertung sein, die wir sehr intensiv auch im zuständigen Ausschuss besprechen müs

(Abg. Harzer)

sen, damit am Ende das Gesetz auch im Detail stimmt.

Aber ich sage noch einmal: Wir haben bereits im Februar gesagt, wir wollen diesen Weg gehen, wir stehen weiterhin dazu. Deswegen ist das im Grundsatz auch richtig und ich hoffe, dass wir in aller konstruktiven Art und Weise für die Thüringer Stadtwerke und damit auch für die Thüringer Verbraucher etwas Vernünftiges hier miteinander tun. Schönen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Abgeordnetem Möller von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste am Livestream und wo auch immer, gegen das grundsätzliche Ansinnen, eine Landesregulierungsbehörde einzurichten und die Organleihe bei der Bundesnetzagentur zu beenden, haben wir nichts einzuwenden. Die Regulierungspraxis der Bundesnetzagentur ist durchaus kritikwürdig und es macht auch Sinn, wenn Regulierer ab und an mal durch das Netzgebiet fahren, was ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich abbildet, und auch sehen, was da geschieht. Man kann da also vieles besser machen als bisher und insofern kann man Ihren Gesetzentwurf durchaus auch unterstützen.

Was uns Sorgen macht, ist die Umsetzung Ihres Gesetzes. Das fängt schon beim Personal an, wenn ich mir die Ausführungen zu den Kosten durchlese, die jetzt auch schon Herr Gruhner thematisiert hat. Insbesondere die Netzentgeltregulierung ist ein extrem kompliziertes Fachgebiet, in dem hoch spezialisierte Kaufleute, Techniker und Juristen benötigt werden. Da darf man gespannt sein, wie Sie diesen Bedarf angesichts der doch recht knappen Marktlage decken werden. Ich bezweifle jedenfalls, dass Sie für dieses Gebiet ohne weitere höhere Kosten Beamte aus Ihrem Ministerium einfach so fit machen können, wie Sie es aus anderen Bereichen dann der Regulierungskammer zuordnen. Das wird so einfach nicht funktionieren. Ich denke, da werden Sie auch ganz schön draufzahlen müssen. Ich glaube, da sind Ihre finanziellen Planungen nicht sonderlich weit gegangen, sonst hätten Sie auch schreiben können, womit Sie da konkret rechnen. Einfach nur auf Personaleinsparungen in anderen Bereichen zu verweisen, ist nicht sonderlich nachhaltig.

Uns würde natürlich in dem Zusammenhang auch interessieren, welche Bereiche das sind, wo so viele Kapazitäten freigesetzt werden können, dass

man da Personal einspart, was dann in der Regulierungsbehörde aufgebaut werden kann.

Wenn ich mir sonst so Ihre Ansätze im Haushaltsplan zu dem Thema anschaue, bekomme ich Zweifel, dass dabei mit einem realistischen Blick auf die Kosten zugegangen worden ist. Ich gehe davon aus, dass die Regulierungskammer in den nächsten Jahren einen enormen Aufwuchs bei den angesetzten Sachverständigen- und Gerichtskosten verzeichnen wird. Nach aller Erfahrung steckt genau da im Regulierungsgeschäft die Musik drin, gerade dann, wenn man mangels vorhandenem Know-how im eigenen Haus auf externes Know-how zugreifen muss und das dann natürlich auch entsprechend bezahlen muss.

(Beifall AfD)

Was uns zudem Sorgen macht, ist die zu erwartende politische Einflussnahme. Allen Unabhängigkeitsphrasen im Eingang Ihres Gesetzentwurfs zum Trotz geht es Ihnen ganz klar um politische Einflussnahme, um die Durchsetzung Ihrer Prämissen im Rahmen der Regulierung. Und diese Prämissen sind leider primär ideologischer Natur und weniger von Rücksicht auf technische Erfordernisse oder soziale Bedürfnisse geprägt. Das haben bisher alle Debatten im Thüringer Landtag zum Thema „Energiewende“ gezeigt. Wir fürchten, dass das natürlich auch bei der Besetzung der Regulierungskammer seinen Niederschlag finden wird. Wir gehen also davon aus, dass Sie keine unabhängigen und keine unparteiischen Mitglieder als Mitglieder der Regulierungskammer ernennen, sondern Leute dort hineinbringen, die auch nach dem Ende Ihrer Landesregierung 2019 auf insgesamt weitere sieben Jahre Energiewendepositionen exekutieren werden. Deswegen versprechen wir Ihnen jetzt schon: Wir werden bei der Besetzung dieser Stellen ganz genau anschauen, was Sie da tun, wie Sie es ausschreiben und wie Sie Ihre Personalpolitik da umsetzen. Danke.

(Beifall AfD)

Der nächste Redner ist Abgeordneter Kobelt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, bei dem Antrag wird eines deutlich: Es geht nicht nur um eine Behörde, sondern es geht um die Veränderung des Energiesystems. Ich bin fast dankbar, dass Herr Möller jetzt vor uns gesprochen hat, denn in allen energiepolitischen Reden – und auch heute wurde es wieder deutlich – ist ein ganz anderer Ansatz zu vernehmen, als wir sowohl im Energiebereich als auch mit

(Abg. Gruhner)

der Landesregulierungsbehörde bevorzugen. Und zwar sagt die AfD ganz klar, sie steht für große Konzerne, für Großkraftwerke, für fossile Abhängigkeiten, für Kohlekraftwerke, für Atomkraftwerke.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie träu- men!)

Ja, Sie träumen von zwei oder drei Fusionskraftwerken, die irgendwann mal ganz Deutschland beglücken sollen.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Träumen Sie ruhig weiter!)

Dieses System ist ein Irrweg. Das haben nicht nur viele Bürgerinnen und Bürger in Bürgerenergiegenossenschaften erkannt, sondern auch die Thüringer Stadtwerke, die kleinen und mittelständischen Betriebe und die Industrie, die sich zunehmend unabhängiger machen will. Deswegen brauchen wir nicht diese großen Strukturen, die sehr träge sind, die sehr kostenintensiv sind, die eine Abhängigkeit hervorrufen und vor allem Einnahmen nur für wenige große Konzerne generieren. Wir als Bündnis 90/Die Grünen stehen für ein ganz anderes Energiesystem, für ein Energiesystem von unten, bei dem die Bürgerinnen und Bürger am besten im Kleinsten anfangen, in ihrem eigenen Haus als Mieterin und Mieter auf erneuerbare Energien zu setzen,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

sich zunehmend unabhängiger zu machen, sich selbst zu versorgen. Für das, was sie da in ihrem Eigenen nicht können, suchen sie sich Partner, am besten in der Nachbarschaft, wo zusammen zum Beispiel mit Solarenergie Strom erzeugt wird und das effizient genutzt wird, wo größere Speicher zusammen gebaut werden können und wo die Unabhängigkeit vorangehen kann.

Wenn diese Module auf Quartiersebene auch noch nicht ausreichen, dann haben sie einen ganz starken Partner an ihrer Seite, das sind unsere Thüringer Stadtwerke, meine sehr geehrten Damen und Herren. Mit all diesen Akteuren haben wir den ganzen Baukasten vorhanden, den wir für eine erfolgreiche regionale Energiewende brauchen. Wir brauchen keine großen Megaleitungen, wir brauchen keine großen Konzerne, die Großkraftwerke bauen, sondern wir können das in Kooperation mit den Stadtwerken allein.

Thüringen hat noch einen anderen Vorteil, weil es nicht diese Abhängigkeit zum Beispiel von großen Kraftwerken, von Braunkohlekraftwerken oder Atomkraftwerken wie andere Bundesländer hat. Deswegen ist es doch vernünftig, dass wir gerade in Thüringen die mittelständische Wirtschaft stärken, die Bürgerinnen und Bürger unabhängig machen und die Stadtwerke als wichtigsten Energieversorger in den Vordergrund stellen. Dann gelingt

es uns, nicht nur erneuerbare Energien regional zu erzeugen, Stromnetzausbau zu vermeiden, sondern auch erneuerbare Energien voranzubringen und den Bürgerinnen und Bürgern unter Schaffung von Arbeitsplätzen ein preisgünstiges Produkt aus der Region anzubieten.

Betrachten wir uns ganz konkret, wie die Netze der Thüringer Stadtwerke funktionieren. Da muss man sagen: 90 Prozent der Regulierungsleistungen in den Netzen erfolgt in den Regionalnetzen im Bundesland Thüringen an sich und nur 10 Prozent über überregionale Regulierung und Netze. So ist es auch mit der Wertschöpfung, so ist es auch mit der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien. Wenn wir dieses System stärken, dann haben wir eine große regionale Wertschöpfung mit einem großen Wirtschaftswachstum in Thüringen.

Lassen Sie mich jetzt kurz zur Landesregulierungsbehörde kommen, denn die zeigt ganz eindeutig, dass wir nicht nur bei der Energieerzeugung, bei der Energiewendeseite die Regionalität betonen wollen, sondern auch bei der Regulierung. Regulierung klingt so ein bisschen formal, dass es Eingriffe gibt oder dass verwaltet wird, aber die sogenannte Landesregulierungsbehörde ermöglicht vor allem den Bürgerinnen und Bürgern einen lokalen Ansprechpartner vor Ort, auf den sie sich auf kurzem Weg verlassen können, damit sie auch schnell Antworten bekommen, sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch mittelständische Unternehmen und die Stadtwerke an sich natürlich auch. Sie müssen nicht mehr teils ein Jahr oder anderthalb Jahre auf ihre Antworten auf wichtige Themen warten, die in letzter Zeit nicht bearbeitet werden konnten, sondern sie haben einen Anspruch darauf, in ihrem Bundesland zu ihrer Behörde zu fahren und dort ihre Probleme zu lösen. Das ist für uns, für SPD, Linke und Grüne, ein ganz wichtiges Anliegen gewesen.

Wir sind auch dankbar, dass die CDU in den Debatten in den Ausschüssen, die wir schon hatten, auch die gleiche Richtung angestrebt hat. Ich denke, wir haben nun einen Gesetzestext vor uns liegen, der all das ermöglicht: Bürgerfreundlichkeit, Flexibilität, kostengünstige Verwaltung. Wir freuen uns sehr, dass dann hoffentlich zum 1. Januar 2019 die Landesregulierungsbehörde in Kraft tritt. Wir denken, wir haben dort eine größere Unabhängigkeit und eine schlagkräftige Behörde, die kostengünstig und effektiv arbeiten kann und vor allen Dingen den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen als Berater zur Verfügung steht. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss, hoffe auf Ihre breite Unterstützung. Wir sehen das ganz eindeutig: Die Landesregulierungsbehörde ist auch ein Baustein zur Unterstützung der Thüringer Stadtwerke, die mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen die Energiewende unabhängig und regional in Thüringen gestalten können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)