für die verbindliche Vereinbarung von Standards, Strukturen und Verfahrensweisen für die Informationstechnik. Dabei geht es auch um die informationstechnische Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen, das ist hier schon gesagt worden. Wenn Frau Floßmann für die CDU-Fraktion hier einige Fragen aufgeworfen hat, die zu dem Gesetzentwurf entstanden sind: Auch wir haben welche dazu. Dazu sind ja auch die Ausschussberatungen da, dass wir uns dann dort dazu verständigen und auch versuchen, eine entsprechende gute Lösung zu finden.
Die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ist schon beantragt worden. Dort werden wir dann den Dialog führen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer – auch am Livestream, es ist ja bei dem Tagesordnungspunkt auch eine Frage der Digitalisierung, wenn man diese Debatte auch im Internet verfolgen kann. Hinter dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Thüringen sowie zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften verbirgt sich – um es zusammenzufassen und das hat ja Staatssekretär Schubert hier schon ausgeführt – das Thema „E-Government“, also die elektronische Verwaltung. E-Government beschreibt die Kommunikation und das Verwaltungshandeln sowohl zwischen behördlichen Institutionen als auch zwischen Behörden und den Bürgerinnen auf dem digitalen Weg. Im besten Fall – auch das hat der Staatssekretär ausgeführt – können wir zukünftig beispielsweise die Beantragung eines Anwohnerparkausweises oder eines Reisepasses online erledigen. Das erleichtert uns den Alltag und erspart uns zeitaufwendige Behördengänge. Allerdings müssen dafür auch die Voraussetzungen geschaffen werden.
In anderen Ländern ist digitalisiertes Verwaltungshandeln schon lange gang und gäbe. Thüringen hat sich hier etwas Zeit gelassen und will dies nun umso gründlicher nachholen. Das hat relativ wenig, liebe Frau Floßmann, mit dieser Landesregierung zu tun, die sich übrigens, wenn Sie den Koalitionsvertrag aufmerksam gelesen hätten, sehr wohl auf die Fahnen geschrieben hat, E-Government nach vorne zu stellen. Wenn man aber etwas vorfindet, was ein Flickenteppich ist – das hat der Kollege Pidde
hier ganz deutlich gemacht –, dann muss man erst mal sehen, was man hat, bevor man überlegen kann, wo man hin will. Und da sind diese drei Jahre, ehrlich gesagt, durchaus sportlich gewesen.
2018 werden einige Vorhaben im digitalen Bereich zeitnah umgesetzt werden. Beispielsweise reden wir über das Transparenzgesetz, die Umsetzung der Open-Access-Strategie an den Hochschulen, die Digitalisierung der Schulen, die Förderung von Open Source und die Thüringer Strategie für die Digitale Gesellschaft, um nur einige zu nennen. Bereits im Februar dieses Jahres haben wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen umfangreichen Fraktionsbeschluss zum Thema „Digitalisierung“ gefasst. Dabei haben wir bereits auf die Verflechtung zwischen E-Government-Gesetz, Transparenzgesetz und Strategie für die Digitale Gesellschaft hingewiesen. In dem Beschluss stellen wir unter anderem fest: E-Government wird global bereits in vielen Orten als ein probates Mittel staatlichen Handelns praktiziert. Es ist besonders in Flächenstaaten ein wirksames Mittel der Peripheriebindung, schafft Transparenz und Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger und führt zu einem Vertrauensaufbau in Regierung und Institutionen. Besonders auf der Bürgerinnenseite können hier bürokratische Hürden abgebaut und somit bürgerliche Selbstwirksamkeitserfahrung und Selbstbestimmung gestärkt werden. Denn für uns Grüne ist Bürgerbeteiligung ein zentraler Baustein unserer Politik. Wir folgen dem Grundsatz: Die Digitalisierung darf nicht um ihrer selbst Willen geschehen, sondern muss den Menschen im Land nutzen.
Dabei stellt sich in Thüringen eine besondere Sachlage dar. Zum einen braucht es für die Teilhabe an digitalen Verwaltungsangeboten einen digitalen Zugang. Wir haben das in unserem Beschluss als das Recht auf Konnektivität, also das Recht, verbunden zu sein, formuliert. Dahinter steht der Breitbandausbau, der natürlich auch eine Grundlage für das EGovernment ist, besonders in den ländlichen Regionen Thüringens, aber auch das Einsetzen auf Bundesebene zum Beispiel für die vollständige Netzneutralität. Zum anderen weist die Thüringer Verwaltungslandschaft einen hohen Grad an funktionaler Gliederung auf. Organisationssoziologisch wissen wir, dass Einheiten, die funktional gegliedert sind, stärker umstrukturiert im E-Government-Bereich behindern als prozessorientierte Einheiten.
Frau Floßmann, dass Ihnen zum Thema „E-Government“ lediglich einfällt, ein bisschen auf der Verwaltungs- und Funktionalreform herumzureiten, sagt sehr viel darüber aus, was Sie in Ihrer Fraktion an dieser Stelle für wichtig erachten. Wenn Sie sich zum Beispiel damit beschäftigt hätten, dass man gerade beim E-Government eventuell nicht strukturorientiert an die Lösung herangeht, sondern pro
zessorientiert, dann wären Sie zu der Erkenntnis gekommen, dass die Fragen, die Sie sich stellen, sicherlich wichtige Fragen sind, aber nicht unbedingt der Frage der Digitalisierung der Verwaltung im Wege stehen sollten.
Nein, Sie verstehen gar nicht, was ich sage. Sie gehen an die Frage des E-Governments komplett strukturorientiert heran. Das heißt, Sie stellen sich immer erst die Frage: Welche Struktur brauche ich, um etwas zu tun? Man kann an diese Frage aber auch prozessorientiert herangehen. Und das tun Sie an dieser Stelle nicht. So, wie Sie herangehen, sind wir wahrscheinlich in 20 Jahren noch nicht fertig mit dieser Frage, weil man sich dann immer fragt: Welche Verwaltungsstrukturen muss ich jetzt schaffen, damit ich am Ende Digitalisierung machen kann? Aber anderes Thema, ich bin gern bereit, auch mit Ihnen dazu entsprechend in den Anhörungen zu diskutieren, was wir da meinen.
Wir sind zu dem Thema im Sommer mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im Gespräch gewesen und als immer wiederkehrende Einschätzung – Frau König-Preuss würde gern.
Wir haben uns im Sommer mit vielen Akteuren getroffen und da wurde festgestellt und es wurde auch immer wieder gesagt, dass es in Thüringen und natürlich auch darüber hinaus einen unterentwickelten oder einen fehlenden tragfähigen Habitus für das Digitale gibt. Wir wollen in Thüringen aber die Weiterentwicklung der digitalen Gesellschaft forcieren. Dazu bedarf es eines echten Habitus für Digitales, der das fördert und ein Umdenken in vielen Berei
chen wie zum Beispiel im Schulwesen, in Behörden und Verwaltungen, in den Kommunen sowie in Wirtschaftsunternehmen und Ministerien erfordert.
Wir wünschen uns von den bestehenden handelnden Strukturen zukünftig mehr Engagement und Mut statt Bedenken und Ablehnung. Der Gesetzentwurf nimmt von diesen Ideen vieles auf. Unter anderem wird zum Beispiel in § 8 – auch das hat der Staatssekretär schon angesprochen – der Rückkanal festgelegt. Dadurch werden die Hürden für die Bürgerinnen abgebaut, indem eine Behörde den Kommunikationskanal zur Beantwortung nutzt, auf dem sie kontaktiert wurde. Das heißt also, wenn ich eine E-Mail schreibe, dass ich keinen Brief bekomme, sondern dass mir jemand auch per E-Mail antwortet.
Dabei muss das Gesetz die bestehenden technischen Möglichkeiten genauso wie zukünftige Kommunikationswege im Blick haben. Das, was jetzt wirtschaftlich und technisch unmöglich erscheint, kann in ein paar Jahren schon wieder Normalität sein. Ein tragfähiges, modernes Thüringen muss damit umgehen können. Ebenso schafft die Einführung elektronischer Bezahlmöglichkeiten und die Möglichkeit, elektronische Rechnungen einzureichen und zu bearbeiten in § 12 und § 13 eine stärkere Akzeptanz und Alltagstauglichkeit bei den Bürgerinnen und Bürgern. Dieser Schritt ist prinzipiell sehr zu begrüßen und darf in einem modernen Staat nicht fehlen. Die Etablierung einer elektronischen Akte wird Thüringen für die Zukunft starkmachen. Das geht natürlich mit einer Umstrukturierung der Verwaltungsabläufe einher.
Digitalisierung ist mehr als das Abbilden bestehender Prozesse mit digitalen Mitteln. Digitalisierung ist immer auch mit einer Evaluation des bestehenden Handelns und der bestehenden Strukturen verbunden. Mit der E-Akte und den Bürgerkonten wird ein durchgängiges Verwaltungshandeln abgesichert, das effizient funktionieren kann und vielfältige Anknüpfungspunkte bietet. Ein zukünftiges Transparenzportal wird hiervon ebenso profitieren und schneller seine Wirksamkeit entfalten.
Ein Maßstab für dieses Gesetz wird die Praxistauglichkeit sein. Hier sind einige gute Lösungen bereits angelegt und in der Diskussion. Zusätzlich wollen wir nach den Anwendungsbereichen diskutieren und genau schauen, auf welche Bereiche das Gesetz Anwendung finden soll. Dabei gilt es, die besondere Stellung wie beispielsweise des Landtags oder auch die besondere Stellung von Schulen zu berücksichtigen. Der Gesetzentwurf zeigt das große Potenzial, das die Digitalisierung bietet. Dieses Potenzial wollen wir noch stärker nutzen, um zum Beispiel die Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit durch elektronische Informationssysteme in den Fokus zu nehmen.
Digitales Handeln im Verwaltungsbereich ist oft von der Sorge vor einem gläsernen Bürger oder einer gläsernen Bürgerin getragen. Der begründeten Skepsis vor staatlicher Überwachung muss Rechnung getragen werden. So wollen wir im Hinblick auf die Pflicht der Datensparsamkeit noch einmal überprüfen, welche Daten tatsächlich im Verwaltungsprozess notwendig sind. Auch die Fragen der Verschlüsselung sind noch nicht abschließend geklärt. Durch die bundesgesetzliche Vorgabe wird stark auf die De-Mail abgestellt. Dies wird unter Datenschützern jedoch kritisch gesehen. Daher wollen wir über technische Details wie zum Beispiel die PGP-Verschlüsselung und Gateway-Verschlüsselung konkret diskutieren.
Die Umstellung der Verwaltung auf ein funktionierendes E-Government ist ein Leuchtturmprojekt. Die Datenschutz-Grundverordnung, die im nächsten Jahr in Kraft tritt, muss bei diesem Projekt in besonderem Maße Anwendung finden, um den Bürgerinnen zu zeigen, dass ihre Grundrechte auch im digitalen staatlichen Handeln verantwortungsbewusst gestärkt und gewahrt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, wir haben hier einen guten Gesetzentwurf mit viel Potenzial vorliegen. Auch hier würden wir die Überweisung an den Finanzausschuss als federführenden Ausschuss und die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft beantragen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist nicht irgendein Gesetz, sondern – wenn man es so will – ein Einband für einen Buchblock, der sämtliches materielles und formelles Recht beinhaltet und damit den Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung für ihre Kunden bestimmt. Achtung: Begrifflichkeit „Kunden“ und nicht wie bisher „Bittsteller“. Wenn das E-Government-Gesetz ein Bestseller werden soll, dann ist es notwendig, dass der Einband inhaltlich auch mit dem Buchblock zusammenfällt. Das heißt im Klartext, dass die Aufgabenkritik einschließlich Normenscreening abgeschlossen werden sollte, bevor man kommunale Verwaltungsverfahren in elektronischen Geschäftsprozessen abbildet, andernfalls führt es zu Umsetzungsverzug und Mehrkosten.
Ein Bestseller ist auch nicht in wenigen Monaten niedergeschrieben. Das soll heißen, dass ich die Deadline zur Fertigstellung des elektronischen Zugangs gemäß § 9 zum Januar 2019 für zu ambitioniert halte, und zwar deshalb, weil a) ohne eine zeitgleiche Novellierung des Thüringer Datenschutzgesetzes nach der Datenschutz-Grundverordnung die Voraussetzung für technische Entwicklungen des angestrebten Datenflusses zwischen den Behörden fehlt, b) ein Dreivierteljahr für die notwendigen technischen und organisatorischen Neustrukturierungen innerhalb einer der vielen schwachen Kommunen viel zu kurz ist und c) der Gesetzentwurf noch inhaltlich ein paar Fragen aufwirft. Im avisierten Umsetzungszeitraum kann man vieles machen, aber eines nicht, nämlich das Gesetz so umsetzen, dass es dem größtmöglichen Kundennutzen entspricht. Also sprechen wir von einer Eins-zu-eins-Transformation papiergebundener Anträge in elektronische Anträge oder sprechen wir von lebenslagenorientierten Leistungsbündeln?
Liebe Kollegen, eine App kann man nur einmal launchen. Aber wenn man das vergeigt, wartet man auf eine zweite Chance und auf zweites Vertrauen ewig – und das leider dann zulasten der erhofften Einsparpotenziale. Genau hier kann aber die neue Qualität der Gebietsreform gemessen werden, etwa durch den Erfolg bei einer Einsetzung eines kommunalen Pflichtverbands, der Blaupausen für lebenslagenorientierte Leistungsbündel herstellen kann, die von den Kommunen akzeptiert und nachgenutzt werden können.
Nun noch ganz kurz zu den offenen Fragen. Erstens: Wie sollen komplexe Interaktionen über die einheitliche Stelle ThAVEL ausgestaltet sein, etwa bei dem Fall des E-Payments, wenn Teilkosten eines Leistungsbündels zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt sind, etwa wenn Behörden in Thüringen Nachweise bei Behörden anderer Länder anfordern?
Zweitens: Wie soll ein Verwaltungsakt zur Abholung bereitgestellt werden, wenn das Servicekonto keine Postfachfunktion beinhaltet?
Drittens: Welche Daten darf das Servicekonto speichern, damit bevollmächtigte Kunden, die in Verantwortung gegenüber Dritten handeln, Verwaltungsangelegenheiten auch elektronisch durchführen können?
Viertens: Warum gibt sich der Gesetzentwurf mit den mageren Forderungen in § 21 zufrieden, statt einen neuen Artikel in das Mantelgesetz einzuführen, der „Transparenzgesetz“ heißt? Schließlich steht a) die Einbringung des Transparenzgesetzes immer noch aus und b) hat sich der dafür zuständige neue Innenminister zu Verwaltung 4.0 bekannt und die erfordert nun einmal Daten; ansonsten ist jeder Cent in die Hardware eines cyberphysischen Objekts fehlinvestiert.
Fünftens: Warum wird die technische Funktionsweise der E-Government-Infrastruktur derart festgezurrt, dass Kunden in der Beanspruchung elektronischer Verwaltungsleistungen einen wahren Einwilligungsmarathon hinlegen müssen, anstatt Verpflichtung und Befugnis zur Datenübermittlung im Gesetzentwurf klar voneinander zu trennen und die Befugnis zum Zweck einer Datenverarbeitung im Sinne des Once-Only-Prinzips über die Öffnungsklauseln in Artikel 6 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung zu gestalten.
Liebe Kollegen, meine Zeit neigt sich dem Ende. Deshalb beabsichtige ich, meine umfangreichen Vorschläge en détail in den federführenden Ausschuss einzubringen, und freue mich auch über eine konstruktive Zusammenarbeit. Der federführende Ausschuss sollte meines Erachtens der Haushalts- und Finanzausschuss sein, aber in puncto Transparenzgesetz sollte aus meiner Sicht auch der Innen- und Kommunalausschuss mitangehört werden. Merci.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Das ist so ein Thema, da merkt man, dass auf der Tribüne die ersten anfangen abzuschalten, weil plötzlich diverse Fachbegriffe und irgendwelche Sätze, die gar nicht so einfach verständlich sind, durch den Raum schwirren und man zumindest im ersten Moment gar nicht weiß: Worum geht es da und was hat das mit mir zu tun, was bedeutet das für die Zukunft – irgendwelche halbenglischen Superfachbegriffe, was weiß ich alles – in der Richtung?
Prof. Dr. Mario Voigt hat mir vorhin auf dem Flur in einem kurzen Gespräch angedroht, sofern ich ihn provoziere, geht er auch noch mal nach vorn und redet. Nun hat er sich gemeldet, bevor ich mich gemeldet habe, das heißt, er wurde durch jemand anderen provoziert, ich vermute durch meine Kollegin Madeleine Henfling, die hier zumindest einiges Kritikwürdiges aufgeführt hat bzw. sich auch etwas an der Rede von Kollegin Floßmann abgearbeitet hat. Der Redebeitrag von Frau Floßmann ging aus einer vollkommen anderen Perspektive an den vorliegenden Gesetzentwurf heran, nämlich insbesondere aus der Perspektive des Haushalts- und Finanzausschusses, währenddessen Frau Henfling – ich gehe davon aus, genauso auch Prof. Dr. Voigt und Herr Krumpe eben auch – diesen Gesetzentwurf sehr kompetent aus der Perspektive der Fachpolitiker im
Auch von unserer Seite gibt es als Erstes sehr viel Respekt und Lob dafür, dass jetzt erstmals überhaupt ein E-Government-Gesetz auf dem Tisch liegt und wir im parlamentarischen Gang damit arbeiten können. Auch wir sehen einiges an Änderungsbedarf. Ich will das nur an zwei Punkten festmachen: Das eine ist definitiv Datensparsamkeit, Datenschutz und überhaupt, wie konkret die ganze Datenübermittlung stattfinden soll. Da kommt sozusagen der zweite Kritikpunkt: Es wird immer von sicherer Übertragung, sicherer Verschlüsselung und Ähnlichem mehr geredet. Zumindest aus unserer Auffassung heraus ist das angebotene und im Gesetzentwurf mitverankerte Konzept von De-Mail nicht das wirklich sichere, sondern wir plädieren weiterhin zumindest für die Einführung der Möglichkeit einer sicheren wirklichen End-to-End-Verschlüsselung, wie es beispielsweise die OpenSource-Software PGP oder auch andere ermöglichen. Nichtsdestotrotz ist auch uns bewusst, dass es im Verwaltungsverfahren sehr schwer ist, wenn bundesweit auf das Konzept von De-Mail gesetzt wird und wir aus Thüringen als einzige ausscheren. Darum geht es uns nicht. Wir sagen, es muss eben auch die Möglichkeit geben, andere sichere Verschlüsselungsmöglichkeiten mit anzubieten.