Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

Wir kommen zur Federführung, die ist für den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen, damit ist die Federführung von den Abgeordneten des Hauses einstimmig für den Innen- und Kommunalausschuss bestimmt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Bevor ich Sie in die Mittagspause entlasse, möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich in 5 Minuten, also 12.55 Uhr, der Untersuchungsausschuss 6/1 im geänderten Raum F 004 zu einer außerplanmäßigen Sitzung trifft. Wir setzen die Beratung um 13.25 Uhr fort. Ich will noch mal bekannt geben, dass wir dann mit der Fragestunde fortsetzen und wir uns geeinigt haben, heute alle Anfragen abzuarbeiten.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir setzen die unterbrochene Plenarsitzung fort und wir sind bei Tagesordnungspunkt 30

Fragestunde

Wir arbeiten heute alle Fragen komplett ab, das war schon angekündigt worden. Die Frage Nummer 10, die Frage der Abgeordneten Rosin in der Drucksache 6/4828, ist zurückgezogen worden. Insofern ist das antwortende Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie dann nicht gefordert.

Wir kommen zur ersten Frage und ich gebe Frau Abgeordneter Stange das Wort zum Vortrag ihrer Frage in der Drucksache 6/4748, korrigierte Fassung. Bitte schön, Frau Kollegin.

Ansiedelung eines weiteren Logistikzentrums im Güterverkehrszentrum (GVZ) Erfurt

Ein Online-Großhändler mit Hauptsitz in Berlin hat angekündigt, sich in Erfurt anzusiedeln und im GVZ Erfurt 45 Millionen Euro in ein neu zu errichtendes Logistikzentrum für einen europäischen Handel zu

investieren. Das Unternehmen ist auf den Vertrieb von Mode- und Lifestyleprodukten ausgerichtet. Im Ergebnis sollen 200 neue Arbeitsplätze entstehen. Laut Medienberichten hat das Thüringer Wirtschaftsministerium eine mögliche Förderung der Neuansiedelung in Aussicht gestellt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegt seitens des Unternehmens eine Interessensbekundung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln vor, wenn ja, wie ist hierzu der Stand der Gespräche?

2. Welche Erkenntnis liegt der Landesregierung über eine Tarifbindung des Unternehmens vor?

3. Welche Fördervoraussetzungen werden im Rahmen einer möglichen Förderung seitens der Landesregierung gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, im Rahmen der eigenen Förderkriterien den Fokus auf Bestimmungen Guter Arbeit weiter zu erhöhen?

Danke schön.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Minister Tiefensee, bitte.

Danke, ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Frage auf die Ansiedlung von Lesara Logistics SE zielen,

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ge- nau richtig!)

und beantworte Ihre Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zur Frage 1: Das Unternehmen hat einen Antrag auf Landesbürgschaft gestellt. Der wurde vom Landesbürgschaftsausschuss bewilligt. Die Bürgschaftsurkunde wurde am 01.12.2017 an die finanzierende Bank ausgereicht. Weiterhin hat das Unternehmen einen Antrag auf einzelbetriebliche GRW-Förderung gestellt. Die Antragsunterlagen sind derzeit noch unvollständig.

Zu Frage 2: Im Tarifregister des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie liegt kein entsprechender Tarifvertrag für das oben genannte Unternehmen vor.

Zu Frage 3: Der Bürgschaftsentscheidung lagen die in den Bürgschaftsrichtlinien genannten Fördervoraussetzungen zugrunde. Hinsichtlich des eingereichten GRW-Antrags sind die Fördervoraussetzungen der GRW-Richtlinie sowie des Koordinie

(Vizepräsidentin Jung)

rungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zu beachten.

Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht es als wichtiges landespolitisches Ziel an, öffentliche Förderung auch an der Erfüllung der Kriterien von Guter Arbeit auszurichten. Diesbezüglich steht sie hinsichtlich der Entwicklung guter Arbeitsbedingungen stets in einer engen Kooperation mit den Tarif- und Sozialpartnern auf der Landes- und Bundesebene und sieht sich in der Verantwortung, diese durchzusetzen. Die Umsetzung erfolgt entsprechend der ressortspezifischen Gegebenheiten.

So weit meine Antworten, vielen Dank.

Gibt es eine Zusatzfrage? Frau Kollegin Stange, bitte.

Danke. Herr Minister, können Sie mir sagen, wie hoch die Landesbürgschaft ist, die da gestellt worden ist?

Und zweitens habe ich rausgehört: Es gibt keine Tarifbindung des Unternehmens und Sie wollen zwar gute Bedingungen für Gute Arbeit, aber wenn es keine Tarifbindung gibt, finde ich es schon ein bisschen schwierig, dass es auf der einen Seite Fördermittel des Landes und auch von der GFAW, zeitgleich aber keine Tarifbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort vor Ort im GVZ gibt. Ich finde, das geht nicht zusammen, die Antworten, die Sie da gegeben haben.

Herr Minister.

Auf Ihre erste Frage muss ich Ihnen die Antwort schuldig bleiben. Ich kenne den Rahmen nicht, den wir als Bürgschaft angesetzt haben. Das müsste ich Ihnen nachliefern,

(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ja!)

wenn das öffentlich zugänglich gemacht werden darf.

Und zur zweiten Frage: Wir wissen beide, dass die Tarifbindung in Thüringen schwach ist, sowohl was die Anzahl der Betriebe anbetrifft, aber auch die Anzahl der Beschäftigten. Wir haben zunächst einmal die Möglichkeit, als Regierung oder als Politikerinnen und Politiker immer wieder zu appellieren, dass die Bindung erhöht wird. Das ist ein Appell, der sich insbesondere an die Arbeitgeber wendet.

Dabei ist es das Ziel, dass wir in eine tarifliche Bindung kommen oder zumindest in tariflicher Anlehnung bezahlen. Wir sehen jetzt ein weiteres Thema vor uns, was mit Guter Arbeit zusammenhängt: Das ist die Frage der Schaffung von Betriebsräten. Wir werden im März 2018 Betriebsratswahlen haben und Frau Kollegin Werner und ich sind intensiv mit den Sozialpartnern im Gespräch, inwieweit wir das unterstützen können, denn auch hier sehen wir, dass viele Arbeitgeber meinen – insbesondere die, die kleineren Unternehmen vorstehen –, dass das unnötig oder hinderlich sei. In den GRW-Richtlinien ist kein Förderkriterium niedergelegt, das die Tarifbindung vorschreibt. Demzufolge kann sie auch nicht in Ansatz gebracht werden.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur zweiten Frage in der Drucksache 6/4754. Der Fragesteller ist Kollege Krumpe. Bitte, Herr Krumpe.

Absicherung der zweiten Phase der Lehrerbildung für Seiteneinsteiger

Wie aus der Presse zu entnehmen ist, plant die Landesregierung, den Lehrermangel unter anderem mit der Einstellung von Seiteneinsteigern zu kompensieren. Dabei soll die pädagogische Nachqualifizierung der Seiteneinsteiger berufsbegleitend erfolgen. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass genügend Kapazitäten für die zweite Phase der Lehrerbildung vorhanden sind, um die Ausbildungsqualität in den Schulen zu gewährleisten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kapazitäten haben die jeweiligen Studienseminare und Seminarschulverbände in den Jahren 2018 und 2019 für Seiteneinsteiger?

2. Wie viele Altersabgänge in Personen und Stunden erwartet die Landesregierung in den Jahren 2018, 2019 und 2020 bei den Lehrkräften an den Studienseminaren und Seminarschulverbänden?

3. Plant die Landesregierung, das Thüringer Besoldungsgesetz in der aktuellen Legislatur dahin gehend zu verändern, dass für die Fachleiter für Studienseminare ein eigenes Amt vorgesehen wird, und wenn nein, welche Haltung nimmt die Landesregierung zu dem derzeitig laufenden Klageverfahren der GEW Thüringen vor dem Bundesverfassungsgericht ein?

4. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um welchen seitens der Landesregierung prognostizierten Bedarf an Fachleitern zur Lehramtsanwärterausbildung einschließlich der Seiteneinsteigerausbildung für die Jahre 2018, 2019 und 2020 zu decken?

(Minister Tiefensee)

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Ohler. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Krumpe, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Bitte gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Für die Besetzung von Lehrerstellen in Thüringen gilt auch in Zukunft: Wir setzen an erster Stelle auf ausgebildete Lehrkräfte. Nur wenn dies in bestimmten Schularten, Regionen oder Fachbereichen nicht möglich ist, können in einem zweiten Schritt auch nicht vollständig ausgebildete Lehrkräfte oder in einem dritten Schritt Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in allgemeinbildenden Schulen in Thüringen zum Einsatz kommen, um den Unterricht abzusichern. Diese sind aber nachzuqualifizieren, um den Anforderungen an den Schuldienst zu entsprechen. An den berufsbildenden Schulen ist das bereits der Fall.

Zu Frage 1: Eine gesonderte Kapazitätserfassung zur Nachqualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern erfolgte bisher nicht, da noch keine Einstellungen mit Gültigkeit der neuen Nachqualifizierungsverordnung getätigt wurden. Die Qualifizierung wird aber durch die Studienseminare, die Seminarschulen und Seminarschulverbünde abgesichert. Jede Seiteneinsteigerin und jeder Seiteneinsteiger, die bzw. der die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt, wird die Nachqualifizierungsmöglichkeit erhalten.

Zu Frage 2: Bei den zwei staatlichen Studienseminaren wird es bei den Seminarleitern und deren Stellvertretern 2018 und 2019 jeweils einen Altersabgang geben. An den Seminarschulverbünden wird es bei den Lehrkräften, die aktuell mit der Wahrnehmung der Tätigkeit von Seminarleiterinnen und Seminarleitern beauftragt sind, von 2018 bis 2020 keine Altersabgänge geben. Von 2018 bis 2020 werden außerdem zehn Fachleiterinnen bzw. Fachleiter ausscheiden. Der Gesamtstundenumfang bei diesen ausscheidenden Fachleiterinnen und Fachleitern beträgt 216. Davon werden derzeit 87 Stunden direkt in der Ausbildung eingesetzt.

Zu Frage 3: Nein, die Wiedereinführung eines eigenen Amtes ist nicht vorgesehen. Die beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde ist ein laufendes Verfahren, dessen Ausgang abzuwarten ist.

Zu Frage 4: Das Einstellungsverfahren in den Schuldienst für das zweite Schulhalbjahr 2017/2018 beginnt jetzt im Dezember 2017. Grundlage hierfür sind die Richtlinien zur Einstellung in den Thüringer Schuldienst, also die Einstellungsrichtlinien vom