Des Weiteren ist auch die Einführung des Rechtfertigungstatbestands in § 16 a Rettungsdienstgesetz zu begrüßen, wodurch für die Notfallsanitäter bei der Ausübung ihres Dienstes nun endlich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen wird. Der Umstand, dass von den Notfallsanitätern nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c) des Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters erwartet wird, dass sie einerseits bis zum Eintreffen des Notarztes die in der Ausbildung erlernten und beherrschten Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, sie sich damit aber andererseits zugleich nach § 5 Heilpraktikergesetz strafbar machen, ist ein Unding und zeigt wieder einmal sehr deutlich, wie unpräzise der Gesetzgeber in den heutigen Zeiten doch arbeitet.
Wie bereits eingangs erwähnt enthält dieser Gesetzentwurf aber einige Schattenseiten, die nicht unerwähnt bleiben sollen. Dazu zählt zum Beispiel unter anderem auch die Einführung einer neuen Vorsorgepflicht nach § 41 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Hiernach werden Eigentümer, Besitzer und Betreiber von Anlagen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial dazu verpflichtet, die Funkversorgung für die Feuerwehr innerhalb von Gebäuden dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Grundsätzlich mag dies zum Zweck der effektiven Brandbekämpfung auch zu begrüßen sein. Jedoch muss hierbei auch berücksichtigt werden, dass dies wiederum Mehrkosten verursachen wird, deren vollständiger Umsatz gegenwärtig überhaupt noch nicht absehbar ist. Aber genau auf diesen Kosten werden nach der gegenwärtigen Version dieses Gesetzentwurfs die Eigentümer und Betreiber der genannten Anlagen sitzen bleiben.
Außerdem sei noch erwähnt, dass bereits in dem Gesetzentwurf selbst eingeräumt wird, dass eine Anpassung der externen Notfallpläne durch die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechend den neuen Regelungen zu einem nicht näher quantifizierbaren Verwaltungsmehraufwand führen wird. Angesichts des ohnehin bereits umfänglich aufgeblähten Verwaltungsapparats ist unseres Erachtens aber jeder Verwaltungsaufwand wert, unter allen Umständen zu verwalten. Vor dem Hintergrund des erwähnten Kritikpunkts werden wir diesen Entwurf unterstützen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Menschen, die sich in unseren Feuerwehren ehrenamtlich oder hauptamtlich engagieren, all denjenigen, die ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz sind, zu danken und insbesondere auch unseren Mitarbeitern im Rettungsdienst großen Respekt zu zollen.
Kollege Dittes hatte gerade auch ausgeführt, wie viele Einsätze hier geleistet werden – gerade wenn wir uns alle auf Weihnachten, Neujahr und Silvester vorbereiten, das darf man nicht vergessen. Während wir uns alle mit Freundinnen und Freunden, mit Kollegen, mit Familienangehörigen verabreden, ist für einige Menschen in diesem Land immer klar, dass sie auch an diesen Tagen arbeiten müssen. Und dafür, denke ich, ist aller Dank gern gesagt.
Wichtig ist mir an der Stelle, auch Herrn Kollegen Thamm noch mal eine Sache zu sagen und klarzustellen: Sie hatten kritisiert, dass es zwar gut ist, wenn wir nun die Brandschutzerziehung endlich auf die Ebene der Landkreise heben, aber Sie haben bemängelt, dass dafür noch kein Konzept vorliegt. Sie wissen ganz genau, dass wir vielleicht noch heute oder spätestens morgen, aber noch bevor das Jahr zu Ende geht, auf jeden Fall hier noch mal eine Debatte zu einem Antrag führen werden, der die Landesregierung genau dazu auffordert. Dieser Gedanke ist aufgenommen, dass wir natürlich ein Konzept brauchen, darauf muss uns niemand weiter hinweisen.
Der Staatssekretär hat recht ausführlich darauf hingewiesen, dass dies ein Gesetz ist, ein recht besonderes Gesetz, weil sehr viele kleine Detailfragen
hiermit verbunden sind, die gelöst werden müssen. Das ist immer der klassische Punkt, an dem wir Abgeordnete sagen: Hier muss es eine gute Anhörung geben, hier muss es eine ausgiebige Anhörung geben, mit der wir uns vergewissern und darauf schauen, welche Fragen denn vielleicht noch zu klären wären und was wir vielleicht übersehen haben. Insofern haben wir als Abgeordnete insgesamt, aber auch unsere Fraktion natürlich jetzt schon Rückmeldungen erhalten, die sagen: Bitte beachtet dieses oder jenes. Nicht alle Anregungen, die die Verbände in Richtung der Landesregierung gegeben haben, konnten bisher aufgenommen werden. Es wird uns ein wichtiges Anliegen sein, diese Fragen noch einmal intensiv mit allen Kollegen bei den Beratungen in den Ausschüssen zu diskutieren.
Wichtig wird sein, dafür Antworten zu finden, um dann mit einer maximalen Rechtssicherheit, einer guten Grundlage auch allen Kolleginnen und Kollegen, die im Rettungsdienst, in den Feuerwehren oder im Katastrophenschutz für uns tätig sind, hier eine gute Rechtsgrundlage zu geben. In diesem Sinne wünschen wir uns eine gute Beratung in den Ausschüssen und wollen dieses Gesetz an den Innenausschuss überweisen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Ihnen vielleicht aufgefallen sein könnte, hat mein Kollege Thamm ausschließlich zu dem Teil gesprochen, der das Katastrophenschutzgesetz betrifft. So ist es meine Aufgabe, mich noch zu den Änderungen zu äußern, die das Rettungsdienstgesetz betreffen, denn wir haben hier die besondere Situation, dass es eben doch zwei fachlich sehr unterschiedliche Bereiche sind und wir es als Fraktion sinnvoll fanden, dass man das so aufteilt.
Insbesondere zum Thema „Rettungsdienstgesetz“ muss ich sagen: Was lange währt, wird endlich gut, aber zumindest beim Rettungsdienstgesetz sind doch an dieser Stelle einige Fragezeichen angebracht. Was positiv ist: Das Gesetz liegt nun endlich vor. Die Novellierung hat lange gedauert und dies führte zu erheblicher Unsicherheit bei vielen Leistungserbringern. Vor allen Dingen die Kostenfrage sorgte in den letzten Monaten immer wieder für besorgte Nachfragen. Die Regelungen, die nun getroffen wurden – oder zumindest einige Regelungen – werden von den Betroffenen regelrecht
herbeigesehnt. Nun liegt der Entwurf also vor und zunächst eine formale Anmerkung: Die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist dringend angebracht. Der Rettungsdienst ist ein wichtiges Thema der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und kann nicht nur im Innenausschuss beraten werden, der Sozialausschuss muss hier zwingend mitberaten können.
Nun zum Inhaltlichen: Das größte Manko des Entwurfs ist die fehlende Schiedsstelle. Wenn man sich mit den Betroffenen unterhält und insbesondere den Streit der letzten Monate berücksichtigt, dann ist es doch überfällig, so eine Schiedsstelle einzurichten, die Konflikte zwischen den Leistungserbringern und den Kostenerbringern regelt. Gerade vor dem Hintergrund der letzten Wochen wäre hier eine Schiedsstelle angebracht. Wenn sich Leistungserbringer und Kostenträger nicht einig werden, kann die Konsequenz doch nicht sein, dass gar nichts passiert. Den Beteiligten muss ein Instrument zur Konfliktlösung an die Hand gegeben werden. Monatelanger Stillstand, wie wir ihn bereits gesehen haben, muss in Zukunft verhindert werden. Gerade bei einem Gesetz, das derart vieles bis ins Detail regelt, ist es unverständlich, dass so etwas nicht mit berücksichtigt wird. An dieser Stelle will ich den Beteiligten zurufen: Ein „Einigt euch!“ ist einfach auch zu wenig. Wir haben hier einfach auch ein Instrument an die Hand zu geben, das derartige Konflikte lösen kann.
Ein weiterer Punkt ist die Übernahme der Kosten. Im Bereich Ausbildung ist dies geregelt, aber durch das Gesetz entstehen weitere Kosten, bei denen eben nicht geklärt ist, wer diese am Ende tragen muss. Das bedeutet in der Realität, dass die Notfallsanitäter oftmals auf den Kosten sitzen bleiben. Ich nenne als Beispiel § 16 a Abs. 1, den regelmäßigen Nachweis der in der Ausbildung gelernten Maßnahmen. Hier entstehen Kosten. Wer trägt diese? Ein weiterer Punkt: Der Gesetzentwurf liegt zwar nun vor, aber es müssen auch entsprechende Verordnungen auf den Weg gebracht werden. Es ist insofern wichtig, weil nach § 3 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Notfallsanitäter Ausnahmefristen möglich sind, die aber teilweise 2018 enden. Diese Fristen drohen nun zu verstreichen und es gibt keine Kostenübernahmeverpflichtungen bei Verstreichen der Fristen.
Apropos Verordnung: Es wurde vonseiten der Landesregierung eine Fortbildungsverordnung angekündigt, die zwingend notwendig ist und dieses Jahr eigentlich noch zu kommen hätte. Auch das wurde erst auf Druck der CDU-Fraktion hin angekündigt. Nun haben wir Mitte Dezember und ich frage die Landesregierung: Wo ist diese Verordnung? Wo bleibt sie und vor allem wann dürfen die Betroffenen damit rechnen? Wann gibt es die Planungssi
cherheit für die Betroffenen, dass die Fortbildungsverordnung endlich kommt und das Jahr 2018 Planungssicherheit mit sich bringt?
Und schließlich fällt mir auf – auch aus eigener persönlicher Betroffenheit als ehemaliger Rettungshelfer bei den Maltesern und bei der Bundeswehr –, dass einige der Vorstellungen im Rettungsdienstgesetz mit der Realität des Berufs nur wenig zu tun haben. Als Beispiel will ich sagen, dass sich in der Gesetzesbegründung der Vorschlag findet, dass der Notfallsanitäter bis zum Eintreffen ärztlicher Hilfe doch mit einem Arzt telefonische Rücksprache halten soll. Ich sage Ihnen erstens: Bei lebensrettenden Sofortmaßnahmen haben Sie keine Zeit, parallel ein Telefonat zu führen. Zweitens: Wenn der Notarzt verfügbar wäre, dann wäre er gleich zum Einsatzort geschickt worden, wenn eine solche Situation vorliegt. Ich vermute, dass solche Vorstellungen daher rühren, weil drei verschiedene Ministerien – Inneres, Bildung und Soziales – an diesem Gesetz beteiligt waren. Man merkt leider auch deutlich, dass die Novellierung nicht aus einem Guss ist. Dieser Eindruck zieht sich durch den gesamten Entwurf.
Das Fazit: Ich freue mich grundsätzlich, dass der Gesetzentwurf nun endlich vorliegt. Ich freue mich vor allen Dingen für alle Leistungserbringer und ich freue mich auch auf eine spannende Beratung im Sozialausschuss, um hoffentlich die genannten Unebenheiten auszubügeln. Was wir hier regeln, sind nicht nur einige kleine Detailfragen, wie der Kollege Dittes es sagte. Es ist umfangreich, was im Rettungsdienstgesetz geändert werden soll. Es sind wichtige Dinge, die die Betroffenen nun lange herbeigesehnt haben. Bitte machen wir kein Stückwerk, machen wir das sauber und hoffen wir, dass wir im Ausschuss noch einige Dinge gelöst kriegen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, es ist jetzt vieles gesagt worden, ich will das bis auf eine Ausnahme gar nicht alles wiederholen. Auch ich möchte mich bei allen Feuerwehrleuten, bei allen Ehrenamtlern, bei allen Rettungsassistenten und im Rettungsdienst Tätigen ganz herzlich für die Arbeit bedanken, die sie in der Vergangenheit getan haben,
für die, die sie in den nächsten Tagen tun werden, damit wir alle hier in Ruhe feiern können. Das ist ein sehr wichtiger Dank, der ist verschiedentlich geäußert worden, dem möchte ich mich ausdrücklich anschließen.
Wie gesagt, ich möchte nicht alles wiederholen, was gesagt worden ist. Ich möchte drei, vier Punkte ansprechen, die meines Erachtens in einer Anhörung noch mal näher beleuchtet werden sollten. Ich fange mal mit der Amtsträgerhaftung an. Ich finde es sehr richtig, dass man klarstellt, dass der Aufgabenträger die Kassenärztliche Vereinigung ist. Ich würde mir eine andere Lösung wünschen, was die Versicherungspflicht angeht. Ich glaube nicht, dass es gut ist, dass man sagt: Kassenärztliche Vereinigung, such dir eine Versicherung, die Krankenkassen müssen das bezahlen und wir sind heraus aus der Nummer. Das wird so nicht funktionieren. Die Kassenärztliche Vereinigung hat den ersten Versicherer bereits verloren, die haben den Vertrag gekündigt, sie haben jetzt einen anderen gefunden. Ich kann mir vorstellen, wie das weitergehen wird. Wir haben das doch schon mal bei den Hebammen erlebt. Wir haben bei den Hebammen erlebt, was passiert, wenn Haftpflichtversicherer exorbitante Beitragserhöhungen vornehmen, dass da eine ganze Berufsgruppe zum Kippen kommt. Das muss ich nicht noch mal erleben.
Ich glaube nicht, dass wir uns da zurückhalten und zurücklehnen können und sagen können: Das geht uns nichts an, Sie sind die Aufgabenträger. Das halten wir ja nicht mal bei den Hebammen durch, die zwar eine wichtige Aufgabe, aber keine hoheitliche Aufgabe ausführen. Im Rettungsdienst bei den Notärzten wird eine hoheitliche Aufgabe ausgeführt, da werden wir uns nicht zurücklehnen und sagen können, das geht uns nichts an. Je eher wir da Nachjustierungen vornehmen, umso besser.
Zweiter Punkt: Ich finde es richtig und ich finde es wichtig, dass klargestellt wird, dass die weitere Ausbildung der jetzigen Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter durch die Krankenkassen als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt wird. Ich finde es auch richtig, dass die grundsätzliche Ausbildung – die dreijährige Ausbildung im praktischen Teil – von den Krankenkassen bezahlt wird. Herr Zippel hat vollkommen recht, da gibt es noch weitere Unklarheiten, darüber muss man dann auch reden. Ich sehe das genauso. Aber ich finde es nicht richtig, dass es ein Gremium gibt, in dem die Kassen unter anderem mitbestimmen, wie hoch der Bedarf ist. Darüber sollten wir auch noch mal reden, denn wir haben vor zehn Jahren bei den Ärzten gelernt, dass wir zwar ausreichend Medizinstudienplätze haben, um ausreichend Ärzte auszubilden, trotzdem aber nicht genügend in die Niederlassungen gehen. Wir hatten einen Ärztemangel, wir haben ihn in Teilen
immer noch. Weil die Ärzte in andere Länder gehen, in andere Bundesländer gehen, weil sie aus ihrem Beruf rausgehen – warum auch immer –, reichten die Absolventenzahlen nicht aus, um den Bedarf zu decken, obwohl die Studienplatzzahlen sehr wohl ausgereicht hätten. Wir erleben es immer noch in der Pflege: Da bilden wir in Thüringen ungefähr 20 Prozent über dem Bedarf aus, trotzdem haben wir Mangel an Fachkräften, weil die ausgebildeten Pflegekräfte in andere Bundesländer gehen, weil sie in Krankenhäuser gehen, weil sie dann anfangen zu studieren und eben nicht in der Pflege bleiben. Jetzt machen wir das ein drittes Mal, dass wir sagen: Wir planen am grünen Tisch einen Bedarf, danach wird ausgebildet und dann schauen wir mal, ob das hoffentlich reicht. Das ist mir zu wenig, ich glaube nicht, dass das funktioniert. Ich gebe aber zu, das ist im Moment eine rein akademische Debatte, weil wir die derzeit bewilligten Ausbildungsplätze gar nicht voll bekommen.
Dann komme ich zum dritten Punkt, den man ansprechen sollte. In dem Gesetz findet sich auch nicht sehr viel, was die Attraktivität des Berufs steigern wird. Ich bin mir nicht sicher, an welcher Stelle man das konkret verankern kann, aber in der Anhörung wird es mit Sicherheit dazu Vorschläge geben, denn wir haben ein Problem: Der Beruf des Notfallsanitäters ist im Moment noch nicht so attraktiv, wie wir ihn uns wünschen würden.
Letzter Punkt: Ich finde nichts in dem Gesetz, um dem Flaschenhals zu begegnen, auf den wir zusteuern, nämlich die Ausbildungskapazitäten in der weiteren Ausbildung für jetzige Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter. Das wird nicht funktionieren. Wir werden, wenn es in dieser Geschwindigkeit weitergeht, nicht jedem Rettungsassistenten anbieten können, in der vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Frist die Weiterbildung zum Notfallsanitäter zu absolvieren. Das müssen wir ändern.
Wir haben noch ein bisschen Zeit, aber je länger man wartet, umso mehr Zeit wird vergehen. Ich weiß nicht, ob die nächste Novellierung dieses Gesetzes rechtzeitig kommt, um dann diesen Flaschenhals weit genug aufzuweiten.
Es gibt also ein paar Punkte, über die man reden muss. Ich freue mich auf die Anhörung. Ich unterstütze ausdrücklich den Antrag der CDU auf Überweisung auch an den Sozialausschuss, den ich teile und was ich hiermit auch für unsere Fraktion und für die Koalition beantragen möchte. Vielen Dank.
Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen dann zur Ausschussüberweisung. Es ist Ausschussüberweisung an den In
nen- und Kommunalausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen, es sind alle Fraktionen und Abgeordneten des Hauses für die Überweisung.
Es ist Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch alle Abgeordneten des Hauses. Gegenstimmen zur Kontrolle? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf auch an diesen Ausschuss überwiesen.
Wir kommen zur Federführung, die ist für den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen, damit ist die Federführung von den Abgeordneten des Hauses einstimmig für den Innen- und Kommunalausschuss bestimmt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.