Protokoll der Sitzung vom 13.12.2017

3. Auf welchen anderen Thüringer Weihnachtsmärkten neben dem Erfurter Weihnachtsmarkt kommen Betonsperren und andere passive Schutzmaßnahmen zum Einsatz – bitte einzeln nach Markt und Maßnahme gliedern?

4. Was bedeutet es konkret, dass die Weihnachtsmärkte in Thüringen dieses Jahr „besonders stark von der Polizei überwacht werden“?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Minister Maier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Sicherheitslage in Thüringen wie auch bundesweit ist nach wie vor von einer hohen abstrakten Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus geprägt. Neben der Möglichkeit von organisiert gesteuerten Taten stellen vor allem Aktivitäten irrational handelnder, fanatisierter oder emotionalisierter Einzeltäter eine Gefährdung dar. Den Weihnachtsmärkten kommt dabei aufgrund des zu erwartenden hohen Besucheraufkommens und der offenen Zugangsmöglichkeiten eine besondere Bedeutung zu. Sie stehen somit bei der Gewährleistung der Sicherheit im besonderen Fokus der Polizei. Die Bedrohungslage ist insoweit in allen Bundesländern grundsätzlich gleich zu bewerten. Konkrete Gefährdungserkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden aktuell nicht vor. Deshalb möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen: Aufgrund der aktuellen Gefährdungseinschätzung besteht deshalb keine Veranlassung, auf die Durchführung bzw. den Besuch von Weihnachtsmärkten zu verzichten.

Zu Frage 2: Die Mitteilung, auf die sich die Frage bezieht, möchte ich dahin gehend konkretisieren, dass bundesweit – wie ich bereits zu Frage 1 ausgeführt habe – weiterhin eine hohe abstrakte Gefährdungslage durch den islamistischen Terrorismus besteht.

Zu Frage 3: Neben dem Erfurter Weihnachtsmarkt kommen passive Schutzmaßnahmen auf den Weihnachtsmärkten in Meiningen – durch Poller und Blumenkübel –, Mühlhausen – durch vier Container, die mit Splitt befüllt sind –, Suhl – durch Schüttmulden an den Zufahrten, die weihnachtlich dekoriert sind – zum Einsatz.

Zu Frage 4: Die Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung auf den Thüringer Weihnachtsmärkten werden in diesem Jahr insbesondere durch eine verstärkt sichtbare polizeiliche Präsenz geprägt sein. Neben der allgemeinen Bestreifung der Weihnachtsmärkte bzw. deren unmittelbarer Umgebung stehen die neuralgischen Zugänge zu den Weihnachtsmärkten im besonderen Blickpunkt der Polizei. Ziel der polizeilichen Maßnahmen ist vor allem, das Sicherheitsge

(Ministerin Werner)

fühl der Bevölkerung zu stärken, Tatverdächtige frühzeitig zu erkennen und die Begehung von Straftaten zu verhindern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es weitere Fragen? Herr Kollege Walk.

Danke, Frau Präsidentin. Ich habe eine Nachfrage. Herr Minister, welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu außergewöhnlichen Sachverhalten im Rahmen der bereits stattfindenden Weihnachtsmärkte vor, die möglicherweise auch Auswirkungen auf die Sicherheitslage, auf die Neubewertung der Gefährdungslage in Thüringen haben?

Mir liegen aktuell keine neuen Hinweise über eine konkrete Gefährdung der Thüringer Weihnachtsmärkte vor.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur Frage Nummer 8, die stellt Kollege Gruhner von der CDU-Fraktion und die finden Sie in der Drucksache 6/4804. Herr Kollege Gruhner, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen

Die Festlegung von Windvorranggebieten für die Planungsregion Ostthüringen wird durch den Regionalplan Ostthüringen geregelt. Gemäß Thüringer Oberverwaltungsgericht wurde die Festlegung von Vorranggebieten Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten im Regionalplan Ostthüringen für unwirksam erklärt. Infolge der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen ist zudem die Änderung des Regionalplans erforderlich geworden; diese wurde bereits durch die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen beschlossen und das Änderungsverfahren eingeleitet. Zum ersten Entwurf eines neuen Regionalplans Ostthüringen sind nach meiner Kenntnis über 7.000 Stellungnahmen eingegangen. Durch die entsprechende Bearbeitungszeit und den damit einhergehenden Schwebezustand kommt es zu der Situation, dass ohne gültigen Regionalplan alle Windkraftvorhaben in Einzelfallentscheidung entschieden werden müssen und dadurch eine große Gefahr des Wildwuchses besteht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Stellungnahmen wurden bisher abgegeben und wie viele wurden bereits abschließend bearbeitet?

2 Wie viele Vollbeschäftigteneinheiten sind derzeit für die Abarbeitung der Stellungnahmen vorgesehen?

3. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass derzeitig zu wenig Personal für die Auswertung der Stellungnahmen vorhanden ist, und wenn ja, beabsichtigt die Landesregierung durch Umsetzung von Personal die regionale Planungsstelle personell zu stärken?

4. Wie ist der weitere Zeitplan für die Fortschreibung des Regionalplans Ostthüringen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gruhner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zum geänderten Abschnitt „Vorranggebiete Windenergie“ wurden etwa 7.750 Stellungnahmen abgegeben. Eine abschließende Bearbeitung der Stellungnahmen erfolgt im Rahmen der Gesamtabwägung mit Fertigstellung der Abwägungsübersichten und Beschlussfassungen der Abwägungsergebnisse in der Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Ostthüringen durch deren Mitglieder. In diesem Sinne gibt es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließend bearbeiteten Stellungnahmen.

Zu Frage 2: Derzeit sind bis zu vier Vollbeschäftigteneinheiten für die Abarbeitung der Stellungnahmen vorgesehen.

Zu Frage 3: Die Landesregierung teilt diese Auffassung nicht.

Zu Frage 4: Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen plant die Beschlussfassung zum ersten Regionalplanentwurf Ostthüringen im IV. Quartal 2018. Im Anschluss soll die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Regionalplanentwurf erfolgen. Der weitere Verfahrensablauf hängt vom Umfang und von den Inhalten der im Verfahren vorgebrachten Stellungnahmen ab. Die Regionale Planungsgemeinschaft Ostthüringen geht derzeit davon aus, dass nach der Überarbeitung des Regionalplanentwurfs eine zweite Beteiligungsrunde erforderlich wird.

So weit. Danke.

(Minister Maier)

Kollege Gruhner, eine Nachfrage? Bitte schön.

Ja, vielen Dank, ich hätte eine Nachfrage. Sie hatten ausgeführt, dass Sie meine Einschätzung in Frage 3 nicht teilen. Ich will noch mal fragen: Wenn dort jetzt mehr Personal eingesetzt werden würde, würde das dazu führen, dass die Stellungnahmen schneller bearbeitet werden könnten und dadurch dieser Schwebezustand, den ich beschrieben habe, eher abgestellt werden könnte?

Frau Ministerin.

Nach den mir vorliegenden Aussagen der entsprechenden Fachleute ist eine Beschleunigung durch mehr Personal in dem Sinne nicht zu erwarten. Das ist auch so beantwortet worden.

Eine weitere Frage? Nochmals Herr Gruhner, bitte.

Danke. Ich hätte noch eine Nachfrage. Mein gesunder Menschenverstand sagt: Wenn mehr Leute an Dingen arbeiten, geht etwas schneller – und das würde doch dazu führen, dass hier auch die Auswertung schneller funktionieren würde. Deswegen will ich nur noch mal sagen, dass ich das nicht ganz nachvollziehen kann.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Viele Köche verderben den Brei!)

Dazu scheint es viele Meinungen zu geben, aber es antwortet die Ministerin.

Ja, sehr geehrter Herr Abgeordneter, natürlich, ich will jetzt nicht sagen, dass Sie Ihr gesunder Menschenverstand vielleicht trügt, aber gerade in den letzten Monaten ist das Personal für die Bearbeitung auf vier angehoben worden. Es waren vorher zwei – Sie werden das sicher wissen. Deshalb ist die Aussage, dass jetzt ausreichend Personal für die Bearbeitung zur Verfügung steht.

Gibt es weitere Fragen aus den Reihen der sonstigen Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Frage Nummer 9. Fragesteller ist hier Kollege Thamm von der CDU-Fraktion und die Frage finden Sie in der Drucksachennummer 6/4812. Bitte schön, Herr Thamm.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Videoaufzeichnung des fließenden Verkehrs auf der Bundesautobahn 4?

Nach meinen Informationen wurden bzw. werden auf der Bundesautobahn 4 vor dem Jagdbergtunnel in Fahrtrichtung Erfurt Videoaufzeichnungen vom fließenden Verkehr angefertigt. Auf den nicht anlassbezogenen Videoaufzeichnungen sollen sowohl die Kraftfahrzeugkennzeichen als auch die jeweiligen Fahrzeugführer deutlich erkennbar sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Anlass und aufgrund welcher Rechtsgrundlage erfolgt vor dem Jagdbergtunnel eine dauerhafte oder zeitweise Videoaufzeichnung des fließenden Verkehrs?

2. Werden bei der dauerhaften bzw. zeitweisen Videoaufzeichnung des fließenden Verkehrs die Kraftfahrzeugkennzeichen sowie die jeweiligen Kraftfahrzeugführer deutlich erkennbar aufgezeichnet?

3. Wann bzw. nach welchen Kriterien wird die Videoaufzeichnung ausgelöst, sofern sie nicht dauerhaft, sondern nur anlassbezogen erfolgt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Minister Maier, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thamm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Gestatten Sie mir allerdings eine kurze Vorbemerkung: Ihre Anfrage, Herr Thamm, zielt offenbar auf das stationäre Verkehrskontrollsystem VKS vor dem Jagdbergtunnel auf der Autobahn A4 ab. Dementsprechend lautet die Antwort auf die Frage 1 wie folgt: Die Thüringer Polizei betreibt unmittelbar vor den Tunnelportalen des Jagdbergtunnels in beiden Fahrtrichtungen jeweils eine stationäre Abstands- und Geschwindigkeitsmessanlage. Mit den Messsystemen können Geschwindigkeits- und/ oder Abstandsverstöße auf der Grundlage der

Weg-Zeit-Messung beweissicher auf allen drei Fahrstreifen erhoben werden.