Nur jeder zehnte Befragte stimmt dieser Meinung nicht zu. Gerade Kinder, deren Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeiten im häuslichen Umfeld nicht gut unterstützt werden, können sich auf die Qualität der Betreuung und Erziehung in unseren Einrichtungen verlassen. Es ist eine politische Binsenweisheit, dass bereits in der Kindertageseinrichtung die Weichen dafür gestellt werden, dass Kinder, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft benachteiligt sind, entsprechend ihrer Begabungen und Fähigkeiten gefördert werden und damit die Grundlage gelegt wird, eine positive Schullaufbahn zu durchlaufen.
Die Qualität der Kindertageseinrichtung und der Grundschule entscheiden wesentlich darüber, ob unsere Kinder entsprechend ihrer Begabung gefördert werden können. Auch die Anhörung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat unsere Forderung nach Qualitätsverbesserung in den Einrichtungen bestätigt.
Ein weiterer Punkt, den es zu bemängeln gilt, ist die schlechte Vergütung der Tagesmütter. Nach dem Gesetzentwurf sollen diese künftig nur noch den vollen Sachkostenzuschuss erhalten, wenn sie Kinder länger als neun Stunden betreuen. Außerdem wurde die Vergütung von mindestens 404 Euro pro Kind und Monat von den Experten als zu niedrig angesehen. Diese äußerten auch die Besorgnis, dass sich viele Kommunen an diesem Mindestsatz, den der Gesetzgeber vorgibt, orientieren werden, sondern im Gegenteil auch keine Dynamisierung der Kostensätze im Gesetz enthalten ist. Ferner orientierte sich dieser Kostensatz an einer Eingruppierung nach S2 TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst, was von den Tagesmüttern einhellig als fachlich falsch eingestuft wurde. Wünschenswert sei ihrer Ansicht nach eine Eingruppierung im S4 TVöD des Sozial- und Erziehungsdienstes, was ungefähr einem Mindestsatz von 480 Euro je Kind pro Monat entsprechen würde.
Ferner wurde angemerkt, dass die Investitionspauschale von 1.000 Euro je Neugeborenem in der Gemeinde zwar für Investitionen in Kindertagesstätten, nicht aber für Investitionen in die Kindertagespflege genutzt werden kann. Außerdem ist ein Zusammenschluss mehrerer Tagesmütter durch das Gesetz weiterhin nicht möglich.
Dies wäre jedoch wichtig, um krankheitsbedingte, unvorhersehbare Notfälle auch im Sinne der Eltern absichern zu können.
Der Gesetzentwurf dieser Landesregierung wird diesen Landtag in erheblich veränderter Form verlassen. Es ist nun eine Vielzahl von Anregungen aus den Expertenanhörungen und der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der Träger in den Gesetzentwurf eingeflossen.
Sie haben das nun vorliegende Gesetz an vielen Stellen verbessert. Aber zum Beispiel bei der Verbesserung der Situation der Kindertagespflege bleibt das Gesetz weit hinter seinen Möglichkeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, als CDULandtagsfraktion hätten wir uns gewünscht, dass neben der Absenkung der Hürde für den Erhalt des Sachkostenzuschusses auf acht Stunden etwa eine
Eingruppierung entsprechend S4 TVöD Sozial- und Erziehungsdienst oder ein Sachkostenzuschuss erfolgt, der sich an den entsprechenden Landespauschalen orientiert hätte. Wie schon so oft seitens der CDU-Landtagsfraktion in diesem Hohen Hause angemerkt werden musste,
wurde seitens der regierungstragenden Fraktionen auch der mit Ideologie befrachtete Anteil im Gesetz dynamisiert, so zum Beispiel im Bereich der Inklusion von Kindern mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen hier auf der Seite der Städte und Gemeinden, die durch die neue Regelung erhebliche finanzielle Mehrkosten erwarten. Die Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport reicht sowohl positive als auch negative Aspekte für die Thüringer Kinderbetreuungslandschaft in das Landtagsplenum zur abschließenden Abstimmung. Es ist ein Gesetz, das ein wichtiges fundamentales Politikfeld weiter ausgestaltet, das wichtige und richtige Entwicklungen steuert und beinhaltet, aber weiter und weit hinter dem zurückbleibt, was fachlich und politisch zukunftsweisend für Thüringen ist.
Vor diesem Hintergrund wird sich die CDU-Landtagsfraktion bei der Abstimmung über das vorgelegte Gesetz der Stimme enthalten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, als Erstes möchte ich mich gern bei meinem Kollegen Herrn Wolf für seine überaus enthusiastische Rede bedanken. Ganz ehrlich, wenn man Ihnen zuhört, wie Sie über Kitas reden, braucht niemand mehr eine Schlaftablette. Und wie Sie sprechen, zeigt wirklich, wie winzig der
Drei Jahre hat es gedauert, bis die Landesregierung die Gebietsreform beerdigt hat, natürlich nicht, ohne einen weiteren Staatssekretär einzustellen, der die nicht existente Reform nun betreuen soll.
Drei Jahre hat es gedauert, bis die Landesregierung zugegeben hat, dass die Schulreform frühestens 2019 stattfinden wird und also weiterhin im Bildungsbereich nichts passiert, um die Situation von Schülern und Lehrern zu verbessern.
Drei Jahre hat die Landesregierung gebraucht, das sogenannte beitragsfreie Kita-Jahr in einen Gesetzentwurf zu gießen, der immer noch erhebliche Mängel aufweist und nicht einmal ihre ursprüngliche Forderung des ersten beitragsfreien Kita-Jahres einlöst.
Mit Blick auf den vorliegenden Gesetzentwurf bleibt mir nur zu sagen, Herr Wolf, Sie beschönigen das, indem Sie sagen, ja, die Abstimmung hat viel Kraft gekostet, drei Jahre Kraft. Rot-Rot-Grün will keine tiefgreifenden Veränderungen oder wirklich spürbare Verbesserungen für Familien. Sie wollen allein Ihr desolates Image irgendwie ein bisschen aufpolieren, und zwar mit dem Projekt beitragsfreies KitaJahr, weil es gut klingt, vielleicht, ganz vielleicht auch Verbesserungen bringt, aber eben auch – dazu werde ich gleich kommen – mit Belastungen für Eltern, Kinder und Erzieher verbunden ist und letztendlich viel zu wenig bewegt.
Ich sage es Ihnen ja ungern, Herr Wolf, aber Die Linke lässt gerade im Bereich Familie, gerade im Bereich Kitas viel Platz, sie links zu überholen.
Grundsätzlich steht das Projekt nur eines einzelnen beitragsfreien Kita-Jahres vor dem Dilemma, dass niemand die Kommunen daran hindert, die Beiträge für alle anderen Kita-Jahre zu erhöhen, mithin am Ende gegebenenfalls über die Jahre verteilt die Eltern überhaupt nicht entlastet werden bzw. keine geringeren Beiträge zahlen müssen. Darauf weisen wir als AfD schon lange hin. Daran anknüpfend sage ich: Wennschon – dennschon. Besser alle KitaJahre beitragsfrei als nur eines. Und eine komplette Beitragsfreiheit, die Sie ja angepriesen haben, Herr Wolf, ist offenbar mit Rot-Rot-Grün gerade nicht möglich, sonst würden Sie es ja machen. Aber mit dem Familiengeld der AfD ist es möglich, und zwar
Frau Rothe-Beinlich, Sie haben vorhin gesagt, es gäbe keinen Grund, aufgrund des Gesetzes Gebühren zu erhöhen. Das ist falsch. Im Gesetz sind explizit Neuerungen enthalten, die die Elternbeiträge in den übrigen Jahren steigen lassen werden. Ein gutes Beispiel dafür ist die flächendeckende Inklusion, die Sie in § 8 Abs. 1 Ihres Gesetzes festschreiben. Dort schreiben Sie nicht nur, wie es ja ursprünglich im Entwurf war, dass jedes Kind mit einer Behinderung das Recht habe, in einer inklusiven Einrichtung zu sein, sondern Sie schreiben sogar fest, dass Kinder, die eine Behinderung haben, oder wie Sie etwas seltsam im Gesetz formulieren, „behindert [...] sind“, grundsätzlich inklusiv betreut werden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja! Sie haben einen Rechtsanspruch darauf!)
Das heißt dann aber, dass nicht nur Einrichtungen, die momentan auf Inklusion ausgerichtet sind, Kinder mit Behinderung aufnehmen müssen, sondern das heißt auch, dass solche Einrichtungen, die bislang nicht darauf ausgerichtet sind, mit massiven Investitionskosten rechnen müssen, beispielsweise um einen Fahrstuhl einzubauen, Toiletten behindertengerecht auszubauen oder andere Anpassungen vorzunehmen. Wer bezahlt dann die Kosten für den Ausbau, die gern mal fünf- oder sechsstellige Höhen erreichen können? Natürlich zunächst die Kommune, aber die legt die Investitionskosten dann als Abschreibung auf die Betriebskosten um. Dann kann die Kommune natürlich gut begründet die Elternbeiträge erhöhen, um die Mehrausgaben zu decken. Also das, was Sie sagen, dass es hier keinen Grund für eine Erhöhung in Ihrem Gesetz gäbe, ist vollständiger Murks. Das Szenario, was ich jetzt gerade beschrieben habe, ist auch nicht aus der hohlen Hand gegriffen, sondern sorgt unter Eltern für Aufregung, momentan in Rudolstadt, weil dort nämlich mit dieser Begründung eine Gebührenerhöhung ansteht.
Frau Rothe-Beinlich, Sie haben gerade noch gesagt, es hätte noch nie ein so ausfinanziertes Gesetz gegeben.