Protokoll der Sitzung vom 14.12.2017

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das sind zwei verschiedene Welten. Sie können nicht die Beitragsfreiheit mit etwas begründen, was ich politisch nicht will und mich sozusagen in Haftung nehmen wollen – das meine ich jetzt positiv –, einbinden wollen und mich auf Ihre politische Linie führen. Das geht nicht. Deswegen habe ich Sie entlarvt, Ihnen deutlich gemacht, wes Geistes Kind Sie sind. Darum geht es doch. Sie wollen doch nicht die Beitragsfreiheit. Sie wollen doch Ihr familienpolitisches Bild durchsetzen.

(Zwischenruf Abg. Rosin, CDU: Sie doch auch!)

(Unruhe CDU)

Das hat nichts mit Beitragsfreiheit einer Kita zu tun.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister Holter, gestatten Sie die Zwischenfrage der Abgeordneten Meißner?

Ja.

Frau Meißner, bitte.

Herr Minister Holter, eine Frage: Wissen Sie, wie hoch die Betreuungsquote der Kinder im letzten Kindergartenjahr in Thüringen ist, und was denken

Sie, wie sich diese Quote durch den vorliegenden Gesetzentwurf steigern lässt?

Also, die Quote ist sehr hoch, die Zahl kann ich Ihnen nicht sagen, da bin ich ganz ehrlich.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Das ist schwach!)

(Heiterkeit CDU)

Ich bin doch noch gar nicht fertig.

Lassen Sie bitte den Minister antworten.

Ich bin der Überzeugung, und das haben wir eben mit der Entscheidung im September ermöglicht: Ich weiß, dass wir alle Kinder, die 2018 und im Folgejahr in die Schule kommen, in die Errechnung einbezogen haben. Wir gehen davon aus, dass mehr Eltern ihre Kinder in die Kitas schicken werden, weil sie von dem Beitrag befreit sind. Es wird eine Erhöhung geben, davon bin ich überzeugt.

(Beifall DIE LINKE)

Herr Minister, gestatten Sie eine weitere Anfrage des Abgeordneten Tischner?

Ja, natürlich.

Bitte, Herr Tischner.

Kleine Anfragen aus Ihrem Haus sprechen von 95 bis 97 Prozent Betreuungsquote im Vorschulalter.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Meine Nachfrage: Sie sagen, Sie wollen mit dem Gesetz die Familien entlasten – gut, das kann man in einigen Punkten so sehen. Wir haben aber heute mehrfach gehört, dass Belastungen durch die Änderungen bei den Verpflegungskosten auf die Familien zukommen werden, die Sie hier im Gesetz vornehmen.

Das behaupten Sie.

(Minister für Bildung, Jugend und Sport Holter)

Wie können Sie ausschließen, dass die Verpflegungskosten aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen ansteigen werden?

Sie behaupten, Herr Tischner, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen die Verpflegungskosten steigen werden. Sie behaupten das, Sie legen keine Rechnungen vor. Wir sagen: Transparenz, sowohl für die Elternbeiträge als auch bei den Verpflegungskosten, und zu den Verpflegungskosten gehört alles, was für die Verpflegung notwendig ist. Das hat was mit Klarheit und Wahrheit zu tun. Das fordern Sie doch!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das hat was damit zu tun, wie die Träger diese Verpflegungskosten auch tatsächlich berechnen. Deswegen bin ich für die Transparenz. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister hat sich bereits gesetzt. Herr Minister, wären Sie noch mal bereit, eine weitere Frage zu beantworten?

(Zuruf Holter, Minister für Bildung, Jugend und Sport: Nein!)

Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich damit die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über den eingereichten Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab.

(Unruhe im Hause)

Liebe Kollegen, es wäre nett, wenn ich einfach ansagen könnte, worum es jetzt zunächst mal geht: um den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 6/4858. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Gegenstimmen? Aus der AfD-Fraktion und vom Abgeordneten Reinholz. Enthaltungen? Aus der CDU-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.

Dann stimmen wird jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 6/4840 unter Berücksichtigung des eben positiv abgestimmten Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um des Handzeichen. Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Danke schön. Gegenstimmen? Aus

der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Aus der CDUFraktion und vom Abgeordneten Reinholz. Wie bitte? Frau Muhsal hat sich auch enthalten? Sie haben sich auch enthalten. Okay, dann halte ich das so fest.

Bevor wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3906 in der korrigierten Fassung in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben durchgeführten Abstimmung kommen, habe ich noch die Bitte des Abgeordneten Kuschel, eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abzugeben.

Danke, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe den beiden Beschlüssen zugestimmt, weil sie sowohl im Interesse der Eltern als auch der Kommunen sind, die nicht stärker belastet werden. In dem Zusammenhang stelle ich noch klar, dass der Stadtrat Arnstadt 2016 die Gebührenerhöhung bei den Kindertagesstätten um bis zu 55 Prozent gegen die Stimmen der Linken beschlossen hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 6/3906 in korrigierter Fassung, zweite Beratung, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmungen über die Beschlussempfehlung und den Änderungsantrag. Diese Abstimmung soll namentlich erfolgen. Ich bitte die Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Bühl, Herrn Abgeordneten Kräuter und Herrn Abgeordneten Kobelt, darum, die Stimmkarten mit einzusammeln. Nein, die müssen mit auszählen – stimmt!

Hatte jeder die Gelegenheit zur Abstimmung? – Jetzt offensichtlich ja. Dann schließe ich den Abstimmungsvorgang und bitte um Auszählung.

Wir haben ein Abstimmungsergebnis: Es wurden 85 Stimmen abgegeben; 47 Jastimmen, 1 Neinstimme und 37 Enthaltungen (namentliche Abstim- mung siehe Anlage 1).

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit ist der Gesetzentwurf in der Drucksache 6/ 3906 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung zur Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen daher jetzt über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ab. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie für diesen Gesetzentwurf stimmen. Das sind die Stimmen der

Koalitionsfraktionen, der Abgeordneten Gentele und Krumpe. Danke schön. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme vom Abgeordneten Emde. Enthaltungen? Von der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Damit mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Möller, bitte.