Ich möchte eine Erklärung abgeben für mein Abstimmverhalten zu dem Antrag der CDU. Da es nicht einmal die Führung der CDU für nötig hält, bei dieser Abstimmung dabei zu sein, war das für mich der Grund, diesen Antrag abzulehnen.
Mobilfunklöcher stopfen und Thüringens Infrastruktur für die digitale Zukunft gestalten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/4633 - Neufassung
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnetenkollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne, wir wechseln jetzt zu einem ganz anderen Thema, nämlich zu dem Mobilfunknetz und dem Ausbau des Mobilfunknetzes hier in Thüringen. Es müsste eigentlich für jeden von Ihnen offensichtlich sein, dass wir in diesem Bereich Verbesserungsbedarfe haben. Wenn ich das an meinem ganz persönlichen Arbeitsweg von Ilmenau hier nach Erfurt in den Landtag deutlich mache, selbst auf der Autobahn A 71, auf der A 4 ist es nicht möglich, ein durchgehendes Telefongespräch mit fast jedem Netz, das man hat, zu führen,
ohne dass es zwischendrin Mobilfunkabbrüche gibt. Da mag das noch eine der am besten ausgebauten Gegenden sein. Es gibt andere Gegenden in Thüringen, da gibt es nicht mal Mobilfunknetz in bewohnten Gebieten, in Orten, und das im Jahr 2017. Da sprechen wir noch gar nicht von LTE oder von 5G-Netzen, um die es uns hier in diesem Antrag auch mit gehen soll.
In Zügen – das ist ein gutes Thema, was Frau Henfling gerade anspricht –, da ist es noch katastrophaler. Wer einmal mit dem Zug, mit dem ICE gefahren ist, da muss man froh sein, wenn man sein Gegenüber so alle 10 Sekunden einmal hört, also völlig fürchterlich. Da gibt es auf jeden Fall deutliche Ausbaupotenziale.
Diesen Punkt greifen wir mit unserem Antrag auf, den wir heute hier eingereicht haben und um dessen Überweisung wir bitten wollen. Es gibt wesentliche Punkte, die wir zu besprechen haben. Wenn wir in Zukunft über die Mobilfunkanbindung nicht nur mit 4G-Netzen, wie wir sie jetzt schon einsetzen, sondern auch mit 5G-Netzen sprechen wollen, dann ist es ein wesentlicher Punkt der Digitalisierung. Wenn wir zum Beispiel an die Entwicklungen im autonomen Fahren denken, die sich in den nächsten Jahren rapide entwickeln werden, die nur möglich sind, wenn man eine gute Internetverbindung hat, wenn man sich mit den heutigen Verbindungsnetzen, die wir hier in Thüringen haben, vorstellt, dass Fahrzeuge mit Servern vernetzt sind, um sie zu steuern, dann würde man schlichtweg ir
gendwo auf dem Standstreifen stehen bleiben. Es würde nicht funktionieren. Wir brauchen also einen Ausbau dieser Netze, wir brauchen eine Strategie des Landes Thüringen und wir fordern schon seit Langem eine Digitalisierungsstrategie für den Freistaat Thüringen. Bis jetzt ist leider immer noch nichts geliefert worden.
Das fordern wir in diesem Zuge auch mit ein. Hier muss das Wirtschaftsministerium eindeutig in Vorleistung gehen und dem Landtag dazu entsprechende Maßnahmen unterbreiten. Das wollen wir mit dem heutigen Antrag diskutieren. Wir wollen auch in die Zukunft schauen, nämlich in die nächste Generation der Mobilfunknetze. 5G-Netze sind ein wesentliches Thema im Ausbau, wenn wir darüber sprechen. Wir diskutieren gerade den Breitbandausbau mit kabelgebundenen Systemen. Wenn wir über Glasfasern sprechen – nicht überall kann man diesen Ausbau so realisieren –, dann müssen wir zwangsläufig auch über 5G-Netze sprechen, um einen flächendeckenden Ausbau mit Breitbandnetzen zu gewährleisten. Das ist ein Thema, dem wir uns hier in Thüringen nicht verschließen dürfen. Da müssen wir Vorreiter sein, gerade in einem ländlichen Land, wo man nicht überall einen kabelgebundenen Anschluss schaffen kann. Lassen Sie uns deswegen Vorreiter in diesem Bereich sein! Lassen Sie uns heute über dieses Thema sprechen! Der Ministerpräsident ist leider nicht im Raum, aber ich habe von einer Veranstaltung gehört, die er bei der Handwerkskammer in Rudolstadt gemacht hat. Da hat der Ministerpräsident gesagt: Es mag zwar jetzt eine rote Regierung in Thüringen geben, es gibt aber immer noch viele schwarze Löcher in Sachen Funkverbindungen. In diesem Zusammenhang würde ich auch die Koalitionsfraktionen bitten, hier unseren Antrag dann mit zu überweisen, in die Diskussion zu bringen. Darauf freue ich mich. Vielen Dank.
Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich Minister Tiefensee das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne, vielen Dank für die Möglichkeit, einen Sofortbericht zu erstatten, aber auch etwas umfassender auf den Antrag der CDU einzuge
hen. Sehr verehrter Herr Bühl, namentlich Sie, ich vermute, auch Spiritus Rector Prof. Voigt, der Beauftragte für Digitalisierung der CDU-Fraktion, wird daran mitgearbeitet haben. Sie legen einen Antrag vor, der sich in drei grobe Teile aufgliedert. Der erste Teil beschäftigt sich mit einer Informationsbitte in verschiedenen Teilen. Der zweite fordert von der Landesregierung ein Bekenntnis. Im dritten Teil werden wir aufgefordert, eine Menge zu tun.
Ich will vorwegschicken, meine Damen und Herren: Das Thema „Breitband“, das Thema „Mobilfunk“, egal ob es 4G oder späterhin 5G ist, sind für die Landesregierung und – ich gehe davon aus, wir werden es hören – auch für die die Regierung tragenden Fraktionen von eminenter Bedeutung. Wenn wir über Wirtschaft oder Industrie 4.0 reden, wenn wir über Digitalisierung sprechen, Roboterisierung, Künstliche Intelligenz, völlig neuen Umgang mit Daten, dann ist die Infrastruktur entscheidend. Von daher kann ich II., einem Bekenntnis dazu, dass wir uns bemühen werden, nach allen Kräften in Thüringen, das meint auch in Deutschland, voranzukommen, nur beipflichten.
Der Antrag hat – wie ich finde – einen entscheidenden Webfehler. Er würde nämlich, wenn ich den an die Damen und Herren im Publikum austeilen würde, suggerieren, dass Thüringen hier die Federführung hätte. Ich anerkenne, dass bei den Aufforderungen immer auch anklingt: „Thüringen möge sich einsetzen, dass [...].“ Aber ich hätte mir eine Präambel gewünscht, die deutlich macht, Herr Bühl, wo hier eigentlich die Verantwortung liegt. Denn wenn man Menschen im Lande draußen suggeriert, eine Landesregierung oder die Fraktionen, die die Landesregierung stützen, wären dafür zuständig, dann schaut man auf den Falschen und dann kann man natürlich auch nicht erfolgreich sein. Also deutlich muss werden – und das möchte ich hier ganz dick unterstreichen –, dass es sich um ein Thema handelt, das in Bundesverantwortung liegt. Wir schauen im Grundgesetz nach; Artikel 87f sagt, dass Telekommunikationsdienstleistungen – und dazu gehört auch Mobilfunk – flächendeckend, angemessen und ausreichend zu gewährleisten sind. Der Bund steht also hier in der Verantwortung und letztlich bedient er sich der Telekommunikationsunternehmen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Ich gebe ja zu, dass Deutschland, gemessen an der Europäischen Union und darüber hinaus, nicht gerade an der Spitze der Bewegung ist, wenn es darum geht, diesen Auftrag einzulösen. Da sind wir im schlechten Mittelfeld. Das hat Ursachen, die insbesondere im Bund zu suchen sind. Wenn das also Aufgabe der Telekommunikationsunternehmen ist, dann fragen wir uns: Wie gewährleistet denn der Bund die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, der Regierung und den Telekommunikationsunternehmen? Zunächst, indem er Frequenzen versteigert,
den Telekommunikationsunternehmen erlaubt, mit diesen Frequenzen Mobilfunk zu betreiben. Das geht aber mit der Verpflichtung einher, dass dieser Auftrag der Flächendeckung, der Angemessenheit und des ausreichenden Angebots auch tatsächlich wahrgenommen wird. Und hier klemmt es.
Sie fragen mich im Teil I nach dem gegenwärtigen Stand der Abdeckung. Hier ist schon wichtig, dass wir beachten: Die Zahlen, die uns vorliegen, sind die Zahlen der Abdeckung der Haushalte. Wenn Herr Bühl mit seinem Mobiltelefon durch den Wald fährt und keinen Empfang hat, dann könnte es daran liegen, dass dort keine Haushalte sind.
Wie ist die Abdeckung? Im Jahre 2014 – ich beziehe mich auf den Breitbandatlas des TÜV Rheinland – lagen wir ungefähr bei 87,3 Prozent. Für die Jahre 2016/2017 liegen vorläufige Zahlen vor und die sagen, dass wir bei circa 96 Prozent der Abdeckung sind. In Ihrem Antrag haben Sie diese Ziffer auch genannt. Ich vermute also, Herr Bühl, Sie sind viel mehr informiert, als Ihre Nachfragen das vermuten lassen. Wenn das so ist, dann ist die Frage: Wie sieht es eigentlich nun mit den unterversorgten Gebieten aus? Wir schauen also nicht nur auf die Haushalte, sondern auf die Gebiete und stellen fest, hier ist die Datenlage schlecht. Das ist Gegenstand der Beratung der Wirtschaftsminister der Wirtschaftsministerkonferenz des Bundes, das ist Gegenstand der Ministerpräsidentenkonferenz gewesen, mit dem Ziel, wir brauchen hier bessere Daten und wir müssen dafür sorgen, dass der Mobilfunk auch flächendeckend stattfindet. Aus diesem Grunde ist wiederum der TÜV Rheinland gebeten worden, in einem weiteren Gutachten, dafür zu sorgen, dass die Datenbasis besser wird. Wenn Sie also wünschen, dass auch Thüringen da noch ein Gutachten auf den Tisch legt, dann ist das nicht zielführend oder es wäre eine doppelte Ausgabe. Nein, wir brauchen eine einheitliche Messung dessen, was tatsächlich in Deutschland stattfindet.
Wir haben uns also darüber verständigt, wie es denn aussehen könnte, was wir tun könnten. Nicht nur die Wirtschaftsminister, die Ministerpräsidenten haben sich zusammengesetzt, sondern der Bund ist dabei, mit den Ländern, mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund einen Dialog zu führen, wie wir die Datenbasis verbessern sollen und nach welchen Kriterien untersucht werden soll. Das alles ist noch nicht befriedigend – ich sehe das. Ein Weiteres kommt hinzu: Wir wissen gar nicht, was 96 Prozent der Abdeckung der Haushalte klar bedeutet, weil es darauf ankommt, was sie für einen Anbieter haben, ob sie Vodafone, Telefónica oder Telekom – die drei Großen sind am Start – nutzen. Da wird es schon
ganz schwierig, denn die Zahlen, die uns vorliegen, sind die Addition sämtlicher drei Anbieter. Man kann also davon ausgehen, dass die einzelnen Anbieter wesentlich schlechter sind.
Der Bund belässt es nicht dabei – ich sitze im Beirat der Bundesnetzagentur – und versucht jetzt, nach Lösungen zu suchen. Zunächst geht es darum, drei Dinge voranzutreiben. Das eine ist, wir müssen mit Versorgungsauflagen die Telekommunikationsunternehmen treiben, dass sie tatsächlich ihrer Verpflichtung gerecht werden. Wir müssen die Genehmigungen für die Mobilfunkstandorte beschleunigen – Sie können sich vorstellen, wenn Sie durch einen Wald, durch das Feld gehen, dass es nicht immer einfach ist, dauert viel zu lange. Schließlich geht es darum, dass wir Förderprogramme auflegen, die beihilferechtskonform sind – und das ist auch nicht so einfach in der Europäischen Union.
Darüber hinaus hat der Bund 2016 ein Projekt aufgelegt – im Juni 2015, Sie erinnern sich, sind die Frequenzen versteigert worden – und da sind ganz konkrete Ausbauziele mit der Vergabe der Frequenzen an die Telekommunikationsunternehmen gestellt worden. Nämlich: ad 1, bis zum Jahre 2020 98 Prozent Abdeckung in den Bundesländern zu schaffen, mindestens 97 Prozent bei den Haushalten; ad 2 – das freut den Herrn Bühl –, an den ICEStrecken und an den Autobahnen eine hundertprozentige Versorgung zu gewährleisten. Wir diskutieren in der Bundesnetzagentur, in deren Beirat, darüber, wie wir das messen können. Denn das eine ist, dass uns die Telekommunikationsunternehmen erzählen, es ist eine Versorgung gewährleistet, und das andere ist, dass sie dann tatsächlich nicht flächendeckend zur Verfügung steht.
Sie fragen im Weiteren nach der Wirtschaftlichkeitslücke. Das ist dasselbe Thema wie beim Breitbandausbau. Ich spreche mich dafür aus, dass wir zunächst die Zahlen auf den Tisch legen, dass wir die Telekommunikationsunternehmen in der Weise in die Pflicht nehmen, wie ich es beschrieben habe, und dann darüber reden, ob eine Wirtschaftlichkeitslücke besteht und wie wir sie schließen. Wiederum ist das zunächst Aufgabe des Bundes. Wenn sich das Land beim Breitbandausbau 30 bis 40 Prozent der Finanzaufwendungen mit dem Bund teilt, dann ist das tatsächlich schon eine große Last, die die Länder zu tragen haben, um letztlich eine Bundesaufgabe zu gewährleisten.
Es geht im Weiteren darum, dass wir die Verschränkung des Breitbandausbaus mit dem Mobilfunk zusammenbringen. Aus diesem Grund sind wir im ständigen Dialog – und werden den 2018 mit allen Telekommunikationsunternehmen fortsetzen –, wie wir Synergien heben können.
vorangetrieben wird. Wir sind jetzt in der Phase, dass die Standards gesetzt werden, um dann zu Ausschreibungen zu kommen, die Technik zu implementieren, um im Jahr 2025 Europa möglichst weitgehend mit 5G zu versorgen – Sie haben das Thema „autonomes Fahren“ angesprochen. Nun schlagen Sie vor, dass wir hier Vorreiter sind. Wenn Sie ein Pilotprojekt erbitten, dann will ich Ihnen gerne sagen, dass wir mit unserer Pilotstadt, unserer „Smart City“ Jena, einen Antrag bei der Bitkom eingereicht haben. Leider sind wir damals, wie andere Städte auch, der Stadt Darmstadt unterlegen. Selbstverständlich ist geplant, dass wir dieses Vorhaben im Rahmen unserer Digitalstrategie weiter vorantreiben. Im Übrigen hatte ich an anderer Stelle schon gesagt, unsere neue Digitalstrategie wird sich darauf beziehen, auch die Vorbereitung für 5G in Thüringen, also auch an ganz speziellen Standorten, nicht zuletzt in unserer „Smart City“ Jena und einer ausgewählten Region im ländlichen Raum voranzutreiben.
Summa summarum: Es bedarf eigentlich nicht dieser Aufforderung, es sei denn, Sie wollen das Thema noch einmal ins Scheinwerferlicht stellen. Thüringen arbeitet intensiv daran, seine Rolle wahrzunehmen im Zusammenhang mit der Kooperation Bund-Länder. Von diesem Pult geht noch mal der eindringliche Appell an die Telekommunikationsunternehmen, ihrer Verpflichtung gerecht zu werden und zusammen mit dem Bund gemäß Artikel 87f des Grundgesetzes dafür zu sorgen, dass Deutschland nicht abgehängt wird und dass wir tatsächlich in der Wirtschaft, in der Wissenschaft, beim Arbeiten und Leben sowohl in Städten als auch in ländlichen Räumen wettbewerbsfähig bleiben und attraktiv sind. Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Minister, für den Sofortbericht. Wer wünscht die Fortberatung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Das sind alle Fraktionen. Auf Verlangen aller Fraktionen eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummern II und III des Antrags. Als erste Rednerin hat Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Herr Tiefensee hat schon viele richtige Dinge hier gesagt, die gar nicht unbedingt der Ergänzung bedürfen. Aber was ich wichtig finde, ist, vielleicht ein
fach noch mal hier auf den CDU-Antrag so einzugehen, weil es mich schon deutlich ärgert. Der Antrag der CDU-Fraktion besticht nämlich in erster Linie durch eine mehr als mangelnde Problemanalyse und eine völlig falsche Adressierung, auch das hat der Minister hier schon ausgeführt.
Inhaltlich baut dieser Antrag auf Ihrer Internetkampagne des Funklochmelders auf. Hier versucht die CDU eine Inszenierung als Problemlöser. Das fruchtet allerdings auf keiner Ebene. Wenn man sich nämlich diese besagte Seite zum Funklochmelden in Thüringen näher anschaut, wird schnell ersichtlich, dass es hier gar nicht um Problemlösung geht. Auf Ihrer Seite – ich habe mal das Internet ausgedruckt – mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin...