Wenn Sie das nicht bald ändern, spricht sich das vollends rum und dann verlieren Sie in dem Punkt noch mehr Zutrauen der Wähler. Demokratie bedeutet, dass man auch die politischen Wettbewerber entsprechend an der Ausübung der Demokratie teilnehmen lässt. Gerade in der parlamentarischen Demokratie ist das der Fall, dass man sie auch mit in die Gremien wählt. Wir haben das verstanden. Wir haben es nämlich am eigenen Leib erlebt, wie es ist, wenn man einfach nur, weil man das falsche Parteibuch hat, mit irgendwelchen vorgezogenen Gründen,
mit irgendwelchen dahergeschwafelten Gründen am Ende eine Ablehnung begründet und in die Personalentscheidung anderer Fraktionen reinreagiert. Das ist nicht in Ordnung. Das hat mit parlamentarischer Demokratie nichts zu tun, sondern mit dem Missbrauch entsprechender Möglichkeiten, um sein Mütchen zu kühlen. Und genau das tun Sie hier in dem Fall leider auch. Es ist doch offensichtlich, dass diese Strafanzeige gegen Herrn Dr. Hasse ein politisches Instrument ist. Warum kommt die denn zwei Tage vor der Wahl? Da muss ich sogar mal meiner Kollegin König-Preuss von der Linksfraktion recht geben, auch wenn mich mit ihr sonst politisch gar nichts verbindet. Aber das ist eben der Punkt: Wo sie recht hat, hat sie recht. Da widerspreche ich ihr nicht.
Das ist der Grund, warum wir hier auch an dieser Entscheidung festhalten, heute diese Wahl mit durchzuführen und Herrn Dr. Hasse mehrheitlich zumindest zu unterstützen, warum wir nicht einen Rückzieher machen: Weil wir in dem Punkt durchaus der Meinung sind, dass wir damit ein
ganz schlechtes Zeichen aussenden und wir im Grunde solches politisches Intrigantentum – dass man eine Wahl verhindert, die einem nicht passt, indem man noch schnell vorher eine Strafanzeige stellt – und solche Sitten hier gar nicht erst einreißen lassen wollen. Das müsste eigentlich auch in Ihrem Interesse sein als vermeintlich konservativbürgerliche Opposition. Da sollten Sie Ihre Haltung einfach noch mal überdenken. Danke.
Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, Datenschutz und Informationsfreiheit sind zwei Begriffe, die sich jahrelang gegenüberstanden und als nicht vereinbar galten. Diese Tatsache spiegelt sich in vielen Thüringer Behörden heute noch wider, indem die sogenannten Datenschutzgründe inflationär und als letzte Ausrede verwendet werden, um den fehlenden Willen der Behörden zu kaschieren oder zu rechtfertigen, sich in Richtung Digitalisierung neu auszurichten. Dies ist einer der Hauptgründe dafür, dass der Begriff „Datenschutz“ gesellschaftlich negativ konnotiert ist, weil mit dem Begriff stets mitschwingt, dass irgendwas nicht funktioniert, und wenn was funktioniert, dann halt viel zu kompliziert.
Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass das Land Thüringen über den Beamten Herrn Dr. Lutz Hasse verfügt, der die Kohlen aus dem Feuer holt und dem öffentlichen Sektor durch viele Initiativen und Workshops aufzeigt, dass Datenschutz in Einklang mit der Informationsfreiheit gebracht werden kann.
Ich bin auch darüber glücklich, dass es eine Behörde gibt, die dem Begriff „Datenschutz“ wieder einen positiven Anstrich verleiht, nämlich dass der Datenschutz in erster Linie ein Bürgerrecht ist und nicht dazu missbraucht werden soll, um altbackenes Behördenhandeln zu rechtfertigen.
Ich bin ein Stück stolz auf eine Thüringer Behörde wie die des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die immer und immer wieder weit über den Tellerrand hinausschaut, um adäquat Antworten auf aktuell gesellschaftliche Themen zu finden und dabei parallel innerhalb kürzester Zeit individuelle Bürgeranliegen mit hohem Engagement bearbeitet, wie aus den Tätigkeitsberichten zu entnehmen ist. Ob Themen wie Big Data, Arbeiten mit 4.0, Facebook, WLANNutzung – Dr. Hasse und sein Team arbeiten in
höchstem Maße kundenorientiert, sie geben Antworten auf Fragen, die den Bürgern zur Stunde unter den Nägeln brennen.
Als ganz besonders angenehm empfinde ich, wie rücksichtsvoll und leise die Behörde um Dr. Hasse auftritt, wenn es um die finanzielle Ausstattung geht. Im Gegensatz zu den Kommunen, die bei jeder neuen Gelegenheit Finanzspritzen fordern, ist die Behörde des TLfDI genügsam, obwohl die Arbeitsbelastung ständig steigt.
Wenn unser Wirtschaftsminister Herr Tiefensee um ein Mehr an Technologieunternehmen in Thüringen wirbt, so muss der Freistaat Thüringen auch über ein Mehr an Serviceangeboten verfügen, um den Mittelstand im Wirtschafts-4.0-Sektor in Datenschutzbelangen zu beraten. Andernfalls drohen der Wirtschaft nicht händelbare Risiken im Zusammenhang mit den drakonischen Sanktionen der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Selbstverständlich steigt die Arbeitsbelastung auch in anderen Gebieten, denn der Fortschritt in der Technologie geschieht in immer kürzeren Zyklen; das heißt, die Mitarbeiter der Datenschutzbehörde eignen sich ständig neues Know-how in der Technologiefolgenabschätzung an, um datenschutzrelevante Aussagen treffen zu können.
Liebe Kollegen, ein im Technologiebereich gepflegter Grundsatz lautet: Never change a running system. Dieser Grundsatz ist auch auf die Thüringer Datenschutzbehörde zu übertragen. Sie arbeitet meines Erachtens professionell, zukunftsorientiert und darüber hinaus auch noch sparsam. Es gibt keinen Anlass, dieses System zu ändern. Wer meint, der Fall Immelborn sei ein solcher Anlass, dem sei gesagt, dass nach drei Jahren Untersuchungsausschuss kein rechtswidriges Verhalten von Herrn Dr. Hasse nachweislich festgestellt wurde, dass auf Basis hypothetischer Unterstellungen die Aussagekraft des Gutachtens von Frau Prof. Dr. Spiecker gleich null ist und dass wir in einem Rechtsstaat leben, in dem die Unschuldsvermutung so lange gilt, bis nichts Gegenteiliges nachgewiesen wird.
Herr Scherer, wenn Sie jetzt meinen, Herrn Dr. Hasse wegen eines Verwaltungsakts irgendwie zu diskreditieren: Ich weiß nicht, ob Sie wissen, wie viele rechtswidrige Verwaltungsakte von CDU-geführten Behörden zurückgenommen werden. Da sollten Sie sich mal informieren. Wenn man dann die Forderung aufmacht, dass dann stets der Bür
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich muss noch mal vorgehen, weil mir der Fraktionsvorsitzende der CDU gerade mehrfach unterstellt hat, dass ich lügen würde, und will an der Stelle kurz etwas aus der „ZEIT“ vom 11. März 2015 zitieren: „Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mike Mohring. Gegen den Thüringer CDU-Chef ist ein Verfahren wegen Betrugsverdacht eröffnet worden. Seine Immunität als Abgeordneter wurde aufgehoben.“ Ich will noch einen kleineren Teil daraus zitieren: „Mohring wurde in einer anonymen Anzeige beschuldigt, ein regionales CDU-Mitgliederverzeichnis in seinem Wahlkreis Weimarer Land manipuliert zu haben.“
Herr Mohring, genau das habe ich vorhin hier gesagt. Daraufhin haben Sie mir mehrfach unterstellt, ich würde lügen. Ich fordere Sie an dieser Stelle auf, diesen Lügenvorwurf gegen mich zurückzunehmen.
Zumindest habe ich jetzt schon mal hier auch im Plenum klargestellt, dass es dieses Ermittlungsverfahren gegen Herrn Mohring gegeben hat und ich eben, so wie meistens, ehrlich war.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 05.11.2012 hat das Verwaltungsgericht Weimar entschieden und bestätigt, dass es einer Ermessensentscheidung obliegen kann, wenn ein Bewerber für das Rechtsreferendariat wegen eines Ermittlungsverfahrens nicht ernannt wird.
Ach, wissen Sie – ach, Genosse, lass mich einfach reden, höre zu und dann kannst du deine Bewertung abgeben!
Ich habe zunächst gesagt, am 05.11.2012 hat das Verwaltungsgericht Weimar entschieden, dass bei der Frage der Ernennung eines Rechtsreferendars eine Ermessensentscheidung möglich ist, wenn gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Was ist der Sachverhalt? Über was reden wir im politischen Geschäft miteinander, wenn es darum geht, für den Rechtsstaat, für Vertrauen in Institutionen zu werben und die Bürger auch einzuladen, in der Gesellschaft, in der Mitte den Institutionen und ihren Vertretern zu vertrauen? Dann bemessen das die Bürger vor allen Dingen an ihrer eigenen Lebensgeschichte, an ihrem eigenen Erfahrungshorizont und an ihrem eigenen Gefühl: Ist das gerecht, was mir widerfährt, was an mir gemessen wird und das, was gegenüber anderen angelegt wird? Bei der Frage, wenn die Bürger in der Zeitung lesen, dass wegen einer – richtigerweise – anonymen Anzeige die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen einen Behördenleiter aufnimmt und dessen Ernennung nach einer möglichen Wahl im Landtag durch den Landtagspräsidenten erfolgt, aber sich gleichzeitig in der Familie möglicherweise ein Kind in der Ausbildung befindet, nach einem Jurastudium im Rechtsreferendariat nicht zugelassen wird, weil gegen dasselbe auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, dort aber die berufliche Karriere einen Knick macht oder eine Aussetzung erfolgt und möglicherweise auch im Status – Beamtenverhältnis ja oder nein – eine andere Wertigkeit erzielt wird, dann empfinden das die Leute nach ihrem Gerechtigkeitsempfinden als ungerecht. Und ich erwarte, dass sich bei denen, die in der politischen Verantwortung sind, jederzeit die Maßstäbe, die sie gegenüber den Bürgern in der Rechtsanwendung anwenden können, auch gegenüber sich selbst messen lassen.
Bei dieser Frage, die heute ansteht, erwarten wir, dass beim Datenschutzbeauftragten gleiche Elle gemessen wird. Das erwarten wir von Ihnen.
Wir haben im Übrigen deshalb auch heute im Ältestenrat, aber auch heute Mittag die Vertagung dieses Tagesordnungspunkts beantragt, weil es gar keine Notwendigkeit gibt, heute diese Wahl durchzuführen.
Wir haben heute Morgen beantragt, den Tagesordnungspunkt 16 abzusetzen. Es gab einen Antrag, über den haben wir hier in diesem Landtag abgestimmt, Herr Kollege. Mit Mehrheit, auch mit Ihrer persönlichen Stimme, haben Sie diesen Antrag, den es offensichtlich gab, abgelehnt. Fakt! Dann haben wir Ältestenrat gemacht, haben noch mal
über die Sachlage gesprochen. Aber es bleibt dabei: Die möglicherweise hier öffentlich begründete Notwendigkeit, man müsse heute den Datenschutzbeauftragten wählen – hat auch mein Kollege Scherer begründet – geht fehl. Die Amtszeit geht bis 28.02.2018. Dafür ist Zeit, sogar im Laufe der Amtsführung die Geschäfte weiter wahrzunehmen. Aber darüber hinaus sind die Arbeitsfähigkeit und Amtsführung der Behörde des Datenschutzbeauftragten – es geht ja um die Behörde, nicht um die Person --- Sie personifizieren das ja, er hätte gute Arbeit geleistet und Sie kriegen sich tränenreich gar nicht wieder ein. Aber es geht um die Behörde, die in diesem Land den Datenschutz zu wahren hat. Diese Behörde ist auch durch einen stellvertretenden Leiter jederzeit in diesem Land leistungs- und arbeitsfähig. Wenn Sie Schaden abwenden wollen, ist trotz einer gegebenen Unschuldsvermutung – das habe ich im Ältestenrat gesagt und sage es hier noch einmal laut, deswegen bin ich auch vor, damit das auch klar ist, diese gilt selbstredend auch für unsere Landtagsfraktion –, aber klar, wenn es zu einer – Konjunktiv – Anklage kommen würde und wenn es denn als Folge dieser Anklage – noch mal Konjunktiv – zu einer Verurteilung käme, dann legen Sie heute mit der Wahl und der Ernennung anschließend des neuen Datenschutzbeauftragten die Elle so hoch an, dass danach die Fallhöhe unermesslich hoch ist. Dann ist die Beschädigung des Amts auf Dauer und immens gegeben.
Ich will im Namen meiner Fraktion nur sagen: Sie haben es in der Hand, den Schaden von der Behörde abzuwenden, die Ermittlungen abzuwarten, möglicherweise auch der Einstellung entgegenzusehen, aber eben auch Schaden abzuwenden, wenn es zur Anklage und zur Verurteilung käme, dass dieses Amt und der Datenschutz unparteiisch und frei entsprechend den Gesetzen, der Verfassung und dem Grundgesetz ausgeführt werden können, so wie es der Amtsinhaber hier vor diesem Landtag auch per Eid schwören muss. Das erwarten wir. Frei, unabhängig, unparteiisch, dem Grundgesetz folgend, der Verfassung folgend und die Gesetze dieses Landes wahrend zu jedem Zeitpunkt seiner Amtsführung. Darum geht es heute.