Protokoll der Sitzung vom 22.02.2018

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Selt- same Interpretation der Vorgänge!)

Herr Kuschel, wir wissen sehr gut, dass Sie zu Fake News ein ganz gespaltenes Verhältnis haben. Ich erlaube mir an dieser Stelle…

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das darf doch wohl nicht wahr sein!)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Selt- same Sichtweise!)

Nein, nein, ich darf an dieser Stelle auch mal vortragen, was die –

Herr Abgeordneter Carius, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Adams?

Nein, bezogen auf meine kurze Redezeit möchte ich jetzt lieber zu dem eigentlichen Sachvortrag kommen.

Worüber reden wir heute? Wir reden also über eine Kette von Entscheidungen von Rot-Rot-Grün in den vergangenen Monaten, die immer wieder behauptet haben, man müsse der Landtagsverwaltung immer weiter und ständig auf die Finger schauen. Dagegen habe ich insoweit nichts, als man damit ver

(Abg. Marx)

sucht, einfach Transparenz über parlamentarische Vorgänge herbeizuführen.

Aber worüber wir heute reden, ist etwas anderes. Ich habe in der Debatte wahrgenommen, dass es Ihnen darum geht, den Präsidenten einzuengen, es geht Ihnen darum, ihm genau auf die Füße zu schauen. Ich glaube – und das sage ich Ihnen und rufe ich Ihnen zu –: Sie verkennen hier, dass es im Kern nicht um den Präsidenten geht. Es geht nicht um den Präsidenten Carius, es geht nicht um irgendeinen anderen Präsidenten. Es geht um die Leistungsfähigkeit, um die Dienstleistungsfähigkeit dieser Landtagsverwaltung.

(Beifall CDU)

Wenn Sie ganz laut und zu Recht darauf bestehen, dass die Landtagsverwaltung und insbesondere der Juristische Dienst seine Aufgaben unabhängig wahrnehmen können muss, dann haben Sie völlig recht. Ich bin der Erste, der das unterstützt. Allerdings ist es auch so – darauf mache ich aufmerksam –, dass der Juristische Dienst nicht ein Richterkollegium ist, der Juristische Dienst sind Beamte der Landtagsverwaltung. Wir brauchen daher einen demokratischen Verantwortungsstrang bis hin zu einem gewählten Repräsentanten, einem Gleichen unter Gleichen, selbstverständlich, einem Präsidenten oder einer Präsidentin dieses Hauses. Und weil das so ist, ist auch offenkundig, dass die Unabhängigkeit von Sachbearbeitern eines Gutachtens selbstverständlich ihre Grenze darin finden muss, dass der, der oben dran steht, das auch noch mit verantworten können muss. Das ist das Verhältnis, über das wir hier reden. Aus meiner Sicht ist das ganz zentrale Problem in der Diskussion der Koalitionsfraktionen, wie ich sie wahrnehme, dass sie zwar über Unabhängigkeit reden, aber tatsächlich über Kontrolle entscheiden wollen.

(Beifall CDU)

Nichts anderes beabsichtigen Sie mit dieser aus meiner Sicht völlig über das Ziel hinausschießenden Empfehlung des Justizausschusses. Wir haben natürlich auch im Vorstand die Diskussion über die Frage: Wie ist das eigentlich, wenn wir Transparenz regeln, festlegen wollen für den Umgang des Juristischen Dienstes? Die Kommission, die im Übrigen – Frau Präsidentin, Sie erinnern sich auch sehr gut – der Vorstand eingesetzt hat, nicht der Präsident, ich habe die Kommissionsmitglieder benannt, aber der Vorstand hat die Kommission eingesetzt, die Kommission hat gesagt: Wenn ein Juristischer Dienst unabhängig arbeiten soll und zugleich der demokratischen Legitimationslinie entsprechen können soll, dann bedarf es Transparenzrichtlinien. Und jetzt können Sie vielleicht zu Recht sagen: Warum hat er diese Transparenzrichtlinie noch nicht erlassen? Das liegt einfach daran, dass ich in den letzten Monaten versucht habe, dass wir auf der einen Seite etwas tun, wie Transparenzrichtli

nien im Vorstand zu erlassen, und auf der anderen Seite die Diskussion um genau dieses Feld auch mit dem Justizausschuss oder den verantwortlichen Kollegen aus den Fraktionen suchen.

Jetzt komme ich noch mal zum Kern zurück. Die Unabhängigkeit von Mitarbeitern dieser Landtagsverwaltung, wie kann man die gewährleisten? Ich glaube, es ist absolut lebensfremd, wenn man meint, dass ein Mitarbeiter, egal welchen Gedanken er wo und wie fasst – Frau Rothe-Beinlich hat darauf hingewiesen. Sie haben ein total weites Verständnis von Akten. Alles, was in dieser sehr weit verstandenen Akte irgendwann einmal ein Gedanke ist, muss notiert werden. Und für den Fall, dass man einer anderen Meinung ist, ist man

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein!)

das ist die Realität – als Mitarbeiter dieser Landtagsverwaltung gut beraten, wenn man diese Informationen erstens aufschreibt und zweitens auch noch aufschreibt, warum man diese Gedanken womöglich verworfen hat. Das heißt also, bevor ich einen Sachverhalt, ein Thema – und da reden wir nicht nur über kommunale Neugliederung, da reden wir auch über das UVP-Gesetz, wir reden über ganz viele Dinge, die wir hier im Landtag verhandeln –, bevor ich mir als Mitarbeiter also Gedanken mache, mache ich mir vor allen Dingen Gedanken darüber, wie ich meine Akten sauber halte und wie ich sozusagen Gedanken, die ich habe, in ein Gerüst passe.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist jetzt unredlich!)

Nein, das ist genau das, was passieren wird.

In der Landtagsverwaltung geht doch schon längst um: Dokumentierst du schon oder begutachtest du noch? Weil die Leute genau wissen, wenn das hier so beschlossen würde und ich es auch noch so anwenden würde,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Überlegen Sie mal, warum das so ist!)

beginnt selbstverständlich bei jedem einzelnen Mitarbeiter im Kopf schon die Schere zu wirken, bevor er überhaupt anfängt zu denken, wie man eine Sachlage beurteilen kann. Ich stehe jetzt nicht hier, um in irgendeiner Art und Weise mich, den Präsidenten, zu verteidigen. Darum geht es mir nicht. Mir geht es darum, dass dieses Parlament begreift, was es an einer funktionierenden Landtagsverwaltung hat.

(Beifall CDU)

Dieses Parlament muss begreifen, dass die Landtagsverwaltung sowohl den Koalitionsfraktionen nützen kann, um eine Position richtig zu beschrei

ben, wie auch den Oppositionsfraktionen. Was Sie hier tun, ist, dafür zu sorgen, dass die Parlamentsverwaltung zukünftig nicht mehr vernünftig handlungsfähig ist.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch Quatsch!)

Deswegen kann ich nur dafür werben, dass man diesen Antrag ablehnt, denn es ist völlig klar, dass wir uns hier in das eigene Fleisch schneiden. Mit diesem Antrag, wenn man ihn so beschließen würde, würde man nicht dem Präsidenten Carius einen Schaden tun.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Darum geht es auch nicht!)

Man würde die Parlamentsverwaltung lähmen und damit jeden einzelnen Abgeordneten in der Wahrnehmung der Kontrolle dieser Regierung behindern. Deswegen kann ich nur dafür werben: Überweisen Sie diesen Antrag noch einmal zurück in den Ausschuss und machen Sie etwas Vernünftiges daraus, bevor Sie etwas offenkundig Verfassungswidriges beschließen.

(Beifall CDU)

Als nächste Rednerin hat sich Abgeordnete Marx zu Wort gemeldet.

Ich lese einfach Ziffer I.3 der Beschlussempfehlung des Ausschusses noch einmal vor: „Die Informations- und Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten nach § 114 GO werden lediglich durch die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Landtagsverwaltung mit Blick auf ihre Aufgabe, die Arbeitsfähigkeit der Abgeordneten, des Landtags und seiner Gremien sicherzustellen, und dabei auch nur in zeitlicher Hinsicht begrenzt. Auskunftsansprüche bestehen daher nur für abgeschlossene Verwaltungsvorgänge. Soweit die Landtagsverwaltung bereits Zwischenergebnisse der internen Bearbeitung und Beratung erzielt oder gar gegenüber Dritten offengelegt hat oder dies beabsichtigt, besteht auch insoweit der Informationsanspruch und das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten. Das Informationsund Akteneinsichtsrecht ist aber dennoch mit anderen Grundrechten abzuwägen. Darunter fallen insbesondere das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeitssphäre sowie verfassungsrechtliche Rechtspositionen wie das Recht der Landtagsfraktionen auf ungehinderte Erfüllung ihrer verfassungsrechtlich geschützten Funktion durch den Schutz ihrer Daten. Soweit diese Rechtspositionen in der Abwägung des konkreten Einzelfalls als hö

herrangig einzustufen sind, wird das Informationsund Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten beschränkt. Im Rahmen des Abwägungsvorgangs ist auch zu prüfen, inwiefern verfahrenstechnische Schutzvorkehrungen (zum Beispiel Schwärzung von Daten) als milderes Mittel die Erfüllung des Informations- und Akteneinsichtsrechts möglich machen.“ Wir haben hier noch lauter Abwägungsdinge drin und wir haben noch lauter Schutzvorschriften. Natürlich werden Persönlichkeitsrechte auch von Mitarbeitern geschützt. Ich verstehe es nicht. Ich wiederhole die Frage noch einmal.

(Unruhe CDU)

Bleiben Sie ganz ruhig. Ich wiederhole noch einmal die Frage: Wovor haben Sie Angst, wenn das so kommt?

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt eine weitere Wortmeldung, Abgeordnete Rothe-Beinlich, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, einige Herren überschätzen sich gerade massiv.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns geht es um eine funktionierende Landtagsverwaltung. Ich möchte an dieser Stelle durchaus die Gelegenheit nutzen, um mich im Namen der Koalitionsfraktionen ganz herzlich bei der Landtagsverwaltung für ihre immer wieder konstruktive,

(Heiterkeit CDU)

oftmals auch anstrengende, intensive Beratung und Begleitung zu bedanken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ja, wir wollen, dass diese Landtagsverwaltung, so wie es ihr Anspruch ist, tatsächlich jedem und jeder Abgeordneten „dienend“ zur Seite steht, so hieß es immer in der Anhörung. Ja, wir wollen natürlich auch gern immer im Guten mit dieser Landtagsverwaltung zusammenarbeiten. Um dies auch zu können, braucht es selbstverständlich aber auch Rechte für Abgeordnete.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu gehört eine Akteneinsicht, wie meine Kollegin Dorothea Marx es gerade beschrieben hat, in entsprechende abgeschlossene Vorgänge bzw. Zwischenergebnisse, um beispielsweise bestimmte Entscheidungen nachvollziehen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich verstehe es bis heute nicht, warum mir beispiels

(Abg. Carius)

weise mit Verweis auf das Ergebnis der externen Kommission Akteneinsicht in bestimmte Vorgänge verwehrt wurde. Warum? Ich wollte lediglich – und möchte das auch weiterhin – nachvollziehen können, wie bestimmte Entscheidungen zustande gekommen sind, wie bestimmte Beratungen erfolgt sind. Ich glaube, das brauche ich, um meine Arbeit als Abgeordnete vernünftig ausfüllen zu können.