Die Frage 3 beantworte ich wie folgt: Im laufenden Schuljahr wurde der Stundenausfall bisher zweimal statistisch erhoben. Die erste Erhebung fand zu Beginn des Schuljahres in der Woche vom 11. bis 15. September 2017 und die zweite Erhebung in der Woche vom 27. November bis zum 1. Dezember 2017 statt. Im ersten Erhebungszeitraum wurde für die allgemeinbildenden Schulen im Ilm-Kreis ein Ausfall von 4,5 Prozent ermittelt, der sich vorwiegend grippebedingt auf 6,6 Prozent in der zweiten Erhebungswoche erhöht hat. Die genaue Aufschlüsselung nach den Schularten kann ich Ihnen gern zur Verfügung stellen. Ich habe die Tabelle dabei, diese würde ich Ihnen, Herr Bühl, faktisch sofort übergeben.
Frage 4, die Unterrichtsgarantie betreffend, will ich wie folgt beantworten: Ziel der Landesregierung ist es, die Rahmenbedingungen für eine Unterrichtsgarantie zu schaffen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung, dass alle frei werdenden und nicht dem Abbaupfad unterliegenden Lehrerstellen nachbesetzt werden. Dazu wurde die Möglichkeit der unterjährigen, nicht mehr nur an zwei feste Termine gebundenen Einstellung geschaffen. Weitere Maßnahmen werden derzeit im Werkstattprozess „Zukunft Schule“ beraten, nach Abschluss dieses Prozesses vorgelegt und sicherlich dem Parlament vorgestellt.
Herr Minister, nur als Hinweis: Bitte übergeben Sie die Tabelle, die Sie dann dem Abgeordneten Bühl überreichen wollen, auch der Landtagsverwaltung, damit auch die anderen Kollegen sie zur Kenntnis bekommen können. Sie wird dann verteilt.
Vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort, Herr Minister. Konnte ich das jetzt als Zusage verstehen, dass Sie mir die Zahlen dann zukommen lassen
Wir kennen uns ja beide und davon können Sie ausgehen. Sowie mir die Zahlen vorliegen, stelle ich sie Ihnen und den anderen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung.
Dann würde ich noch einen Wunsch anschließen. Könnten Sie mir in diesem Zusammenhang – das wäre jetzt meine Nachfrage gewesen, die ich mir notiert hätte, falls Sie schon eine Antwort gehabt hätten – noch zuliefern, wie viele Lehrer denn im letzten Schulhalbjahr im Ilm-Kreis in den Ruhestand gegangen sind? Das wäre noch hilfreich. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Eine Nachfrage: Sie haben eben ausgeführt, dass man auf der Homepage des Ministeriums nachvollziehen kann, wie gerade auch in Südthüringen aktuell die Stellenlage ist, die noch zu besetzen ist. Fünf Stellen sind es – eine Regelschule, vier Förderzentren –, wo noch Kollegen fehlen. Meine Frage: Können Sie mir zustimmen, dass gerade die Diskussion um das inklusive Schulgesetz und die Änderung der Lehrerausbildung im Bereich der Förderschulen an der Universität Erfurt dazu geführt haben, dass wir zurzeit einen erheblichen Mangel an Bewerbungen in diesem Bereich haben?
Dem würde ich nicht zustimmen. Wir führen in Thüringen generell eine Diskussion darüber, wie die Inklusion in den Schulen umgesetzt wird. Sie wissen, dass ich und das Ministerium, auch die Koalition davon ausgehen, dass der Gemeinsame Unterricht an den allgemeinbildenden Schulen Vorrang haben soll und Vorrang hat, dass aber die Förderschulen und Förderzentren weiterhin für eine gewisse Zeit Bestand haben werden. Das werden wir mit dem Schulgesetz auch entsprechend darstellen. Diese Aussage kann aber nicht dazu führen, dass junge Menschen nicht motiviert sind, Sonderpädagogik zu
studieren und dann als Förderschullehrerin oder Förderschullehrer zu arbeiten, denn wir brauchen diese qualifizierten Fachkräfte auch an den allgemeinbildenden Schulen, ganz klar.
Herr Minister, recht herzlichen Dank. Kurze Frage, weil Sie auch über Quereinsteiger gesprochen haben. Ist es grundsätzlich möglich, dass auch Lehrer, die eine gymnasiale Ausbildung genossen haben, in Thüringer Grundschulen eingesetzt werden können?
Das haben wir bisher nicht vorgesehen. Wir haben jetzt in Vorbereitung – da müssen wir entsprechende Richtlinien und Verordnungen ändern –, dass diejenigen, die das Lehramt Gymnasium gewählt haben, auch an Regelschulen eingesetzt werden können, dort auch verbeamtet werden können, dann aber auch die Chance haben, wenn sich entsprechende Möglichkeiten am Gymnasium ergeben, wieder auf diese Laufbahn zurückzukehren. Für Grundschulen haben wir das bisher nicht vorgesehen. Sollte sich der Bedarf entsprechend entwickeln, müssen wir auch diese Möglichkeit ins Auge fassen.
Dann sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft. Wir kommen zur nächsten Frage in der Drucksache 6/5322. Der Fragesteller ist hier Abgeordneter Prof. Dr. Voigt von der CDU-Fraktion.
Der Thüringer Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat am 15. Februar 2018 im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft des Thüringer Landtags einen Einblick in das überarbeitete Thüringer Vergabegesetz gegeben. Nach Medienberichten soll der angestrebte Gesetzentwurf über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen einen vergabespezifischen Mindestlohn von 9,54 Euro enthalten. Des Weiteren soll das überarbeitete Gesetz noch elf weitere Neuerungen aufweisen.
1. Welche zwölf Neuerungen enthält der Referentenentwurf der Landesregierung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen?
2. Warum erfolgt die Aufnahme des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,54 Euro im Referentenentwurf, obwohl das verantwortliche Ministerium im Rahmen von Werkstattgesprächen im April und Mai 2017 zu dem Schluss gekommen ist, auf die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns zu verzichten?
3. Wird sich nach Einschätzung der Landesregierung die Einführung des vergabespezifischen Mindestlohns positiv auf die Beteiligung Thüringer Unternehmen an Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen auswirken?
4. Wurde die Clearingstelle innerhalb des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft an der Erarbeitung des Referentenentwurfs beteiligt und wenn ja, welche Be- oder Entlastungen hat die Clearingstelle für kleine und mittelständische Unternehmen identifiziert?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer möchte? Frau Staatssekretärin Kerst. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt für die Landesregierung wie folgt:
Antwort zu Frage 1: Der Referentenentwurf wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt. Nach dieser Ressortabstimmung wird der Referentenentwurf durch das Kabinett zur Kenntnis genommen und im Anschluss in die Anhörung der Beteiligten, den Kammern und Verbänden, gegeben. Gleichzeitig mit der Anhörung wird der Landtag über den Referentenentwurf unterrichtet. Dies vorausgeschickt gibt es nach derzeitigem Stand zwölf Eckpunkte, die in der Novellierung zum Tragen kommen und für ein faires, transparentes und handhabbares Vergabegesetz sorgen sollen. Geplant sind daher unter anderem die Einführung der Verfahrensordnung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen im Unterschwellenbereich, die Einführung des Bestbieterprinzips, der Verzicht auf die doppelte Veröffentlichungspflicht für staatliche Auftraggeber im „Thüringer Staatsanzeiger“ und in elektronischer Form, die Erleichterung der Beschaffung preisgebundener Schulbücher durch die grundsätzliche freihändige Vergabe von Schulbuchbestellungen im Unterschwellenbereich an geeignete Bieter sowie die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns in Höhe von 9,54 Euro brutto bei der Vergabe staatlicher Aufträge.
Antwort zu Frage 2: Entgegen der Fragestellung ist in den Werkstattgesprächen keine Entscheidung über den Verzicht auf die Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns getroffen worden. Die im Rahmen der Werkstattgespräche versandten Tischvorlagen hielten gerade nicht die Ergebnisse der Gespräche fest, sondern sollten lediglich als Diskussionsgrundlage dienen. Richtig ist, dass der vergabespezifische Mindestlohn von den Teilnehmern in den Werkstattgesprächen kontrovers diskutiert wurde. Insofern erfolgte, wie geplant, im Anschluss an die Werkstattgespräche eine Abwägung der vorgetragenen Argumente. Im Ergebnis gelangte das TMWWDG zu der Auffassung, dass die Stärkung der Arbeitnehmerrechte und die nachhaltige Verbesserung der Einkommenssituation den Vorrang verdienen und dass ein vergabespezifischer Mindestlohn eingeführt werden sollte.
Antwort zu Frage 3: Angesichts des Gesamtpakets der Veränderungen im Thüringer Vergabegesetz geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Thüringer Unternehmen weiterhin zahlreich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen werden.
Antwort zu Frage 4: Davon ausgehend, dass der Fragesteller nicht die Clearingstelle, sondern den Clearingbeirat meint, beantworte ich die Frage wie folgt: Der Clearingbeirat hat sich am 16.01.2018 unter der Leitung von Herrn Minister Tiefensee im TMWWDG zur Novelle des Vergabegesetzes und den eingangs genannten Eckpunkten beraten. Die Mitglieder des Clearingbeirats haben Stillschweigen über die Inhalte ihrer Beratung vereinbart. Dies dient der beiderseitigen vertrauensvollen Zusammenarbeit und daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich dazu nichts Weiteres ausführen kann.
Grundsätzlich möchte ich allerdings betonen, dass die unterschiedlichen Interessen der Teilnehmer der Werkstattgespräche, der betroffenen Akteure und auch des Clearingbeirats in die Abwägungen und schließlich in die Erarbeitung des Änderungsgesetzes so weit wie möglich einbezogen werden.
Recht herzlichen Dank. Ich habe eine Frage zu der Änderung der Rechtsposition des Ministeriums, denn in der Tat haben Sie eine Vorlage gemacht und die lässt sich auch im Internet unter den Angeboten des Ministeriums noch auffinden, worin als Empfehlung ausgegeben wird, auf einen vergabespezifischen Mindestlohn zu verzichten. Deswegen frage ich Sie erstens: Stützt das Ministerium die Änderungen der Position auf ein Rechtsgutachten zur
Einführung eines vergabespezifischen Mindestlohns? Und zweitens: Wurde dieses Rechtsgutachten vom Ministerium selbst erstellt oder wer hat dieses Gutachten erstellt?
Ich kann noch mal auf die Werkstattgespräche zurückkommen. Wie gesagt, wir haben dort die Gespräche geführt und daraufhin wurde abgewogen und der Mindestlohn entsprechend dort so entschieden.
Zu dem Rechtsgutachten würde ich noch weiter prüfen und würde daraufhin noch mal eine Stellungnahme abgeben.
Dann habe ich noch eine, und zwar: Glauben Sie, dass durch die Einführung des neuen Vergabegesetzes und auch des vergabespezifischen Mindestlohns erweiterte Kontrollpflichten, höherer personeller Aufwand sowohl für die Vergabestellen als auch für die Unternehmen zu erwarten sind?
Ich würde gern noch mal Bezug nehmen auf die Fragestellung in Nummer 3, ob es weiterhin entsprechend Thüringer Unternehmen gibt, die sich an den Ausschreibungen beteiligen werden. Wie gesagt, wir gehen davon aus, dass es weiterhin Ausschreibungen gibt, an denen sich die Unternehmen beteiligen werden. Von daher gehen wir auch davon aus, dass weiterhin alles so im Rahmen bleibt.
Ich will meine Frage noch mal wiederholen. Ich habe gefragt: Erwarten Sie höheren bürokratischen Aufwand oder nicht? Das war meine Frage.
Wir erwarten, dass es weiterhin zahlreiche Ausschreibungen gibt, an denen sich die Unternehmen beteiligen.